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Frage(n) zum Arbeitsrecht

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Einen schönen guten Morgen.
Da mir bereits vor knapp 3 Jahren jemand hier aus dem Forum ganz toll geholfen hatte, hoffe ich nun erneut auf die Hilfe des Forums.
Ohne genauer auf die genaue Konstellation eingehen zu möchten (natürlich dann per PN), es geht um eine (vorerst mündliche) Kündigung und die Rechtmäßigkeit dieser und der sich daraus ggf. ergebender Abfindung.

Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
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Bin kein Jurist und kann auch nicht groß helfen, weiß jedoch, daß eine mündliche Kündigung grundsätzlich als nichtig zu betrachten ist
BGB schrieb:

§ 623
Schriftform der Kündigung
.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen

Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Ausnahmen gäbe und da braucht man dann schon einen kundigen Berater oder Rechtsbeistand, der die gängige Rechtssprechung kennt oder recherchiert und beraten kann, ob eine Kündigungsschutzklage  nach KSchG evtl. gerechtfertigt ist oder auch nicht.

Drücke Dir die Daumen, dass sich kundige Hilfe findet.
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Bin kein Jurist und kann auch nicht groß helfen, weiß jedoch, daß eine mündliche Kündigung grundsätzlich als nichtig zu betrachten ist
BGB schrieb:

§ 623
Schriftform der Kündigung
.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen

Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Ausnahmen gäbe und da braucht man dann schon einen kundigen Berater oder Rechtsbeistand, der die gängige Rechtssprechung kennt oder recherchiert und beraten kann, ob eine Kündigungsschutzklage  nach KSchG evtl. gerechtfertigt ist oder auch nicht.

Drücke Dir die Daumen, dass sich kundige Hilfe findet.
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Danke Dir für deine Rückmeldung und das Daumen drücken

Gerade war die Kündigung im Briefkasten...
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Danke Dir für deine Rückmeldung und das Daumen drücken

Gerade war die Kündigung im Briefkasten...
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Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
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Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
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amsterdam_stranded schrieb:

Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.


Auch Dir meinen herzlichen Dank für die Anmerkung, es hat sich in der Zwischenzeit schon ein bekanntes, hilfsbereites Forumsmitglied bei mir gemeldet.
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Stimmt, die Frist von drei Wochen vergaß ich zu erwähnen, wird das hilfsbereite Forumsmitglied aber sicher längst erwähnt haben.
Dann mal viel Erfolg!
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Hallo ich schließe mich hier mal an. Ich suche jemanden der mir einfach mal einen Rat geben kann bzw. mal neutral eine aktuelle Situation bewertet.
Wäre super wenn sich jemand bereit erklären würde

Danke Vorab


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