Einen schönen guten Morgen. Da mir bereits vor knapp 3 Jahren jemand hier aus dem Forum ganz toll geholfen hatte, hoffe ich nun erneut auf die Hilfe des Forums. Ohne genauer auf die genaue Konstellation eingehen zu möchten (natürlich dann per PN), es geht um eine (vorerst mündliche) Kündigung und die Rechtmäßigkeit dieser und der sich daraus ggf. ergebender Abfindung.
Bin kein Jurist und kann auch nicht groß helfen, weiß jedoch, daß eine mündliche Kündigung grundsätzlich als nichtig zu betrachten ist
BGB schrieb:
§ 623 Schriftform der Kündigung .
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen
Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Ausnahmen gäbe und da braucht man dann schon einen kundigen Berater oder Rechtsbeistand, der die gängige Rechtssprechung kennt oder recherchiert und beraten kann, ob eine Kündigungsschutzklage nach KSchG evtl. gerechtfertigt ist oder auch nicht.
Drücke Dir die Daumen, dass sich kundige Hilfe findet.
Bin kein Jurist und kann auch nicht groß helfen, weiß jedoch, daß eine mündliche Kündigung grundsätzlich als nichtig zu betrachten ist
BGB schrieb:
§ 623 Schriftform der Kündigung .
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen
Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Ausnahmen gäbe und da braucht man dann schon einen kundigen Berater oder Rechtsbeistand, der die gängige Rechtssprechung kennt oder recherchiert und beraten kann, ob eine Kündigungsschutzklage nach KSchG evtl. gerechtfertigt ist oder auch nicht.
Drücke Dir die Daumen, dass sich kundige Hilfe findet.
Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
Auch Dir meinen herzlichen Dank für die Anmerkung, es hat sich in der Zwischenzeit schon ein bekanntes, hilfsbereites Forumsmitglied bei mir gemeldet.
Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
Beachte unbedingt, dass bei Kündigungsschutzklagen grundsätzlich die Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden muss. Du solltest also zeitnah einen Rechtsbeistand finden.
Auch Dir meinen herzlichen Dank für die Anmerkung, es hat sich in der Zwischenzeit schon ein bekanntes, hilfsbereites Forumsmitglied bei mir gemeldet.
Hallo ich schließe mich hier mal an. Ich suche jemanden der mir einfach mal einen Rat geben kann bzw. mal neutral eine aktuelle Situation bewertet. Wäre super wenn sich jemand bereit erklären würde
Da mir bereits vor knapp 3 Jahren jemand hier aus dem Forum ganz toll geholfen hatte, hoffe ich nun erneut auf die Hilfe des Forums.
Ohne genauer auf die genaue Konstellation eingehen zu möchten (natürlich dann per PN), es geht um eine (vorerst mündliche) Kündigung und die Rechtmäßigkeit dieser und der sich daraus ggf. ergebender Abfindung.
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Ausnahmen gäbe und da braucht man dann schon einen kundigen Berater oder Rechtsbeistand, der die gängige Rechtssprechung kennt oder recherchiert und beraten kann, ob eine Kündigungsschutzklage nach KSchG evtl. gerechtfertigt ist oder auch nicht.
Drücke Dir die Daumen, dass sich kundige Hilfe findet.
Gerade war die Kündigung im Briefkasten...
Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Ausnahmen gäbe und da braucht man dann schon einen kundigen Berater oder Rechtsbeistand, der die gängige Rechtssprechung kennt oder recherchiert und beraten kann, ob eine Kündigungsschutzklage nach KSchG evtl. gerechtfertigt ist oder auch nicht.
Drücke Dir die Daumen, dass sich kundige Hilfe findet.
Gerade war die Kündigung im Briefkasten...
Gerade war die Kündigung im Briefkasten...
Auch Dir meinen herzlichen Dank für die Anmerkung, es hat sich in der Zwischenzeit schon ein bekanntes, hilfsbereites Forumsmitglied bei mir gemeldet.
Auch Dir meinen herzlichen Dank für die Anmerkung, es hat sich in der Zwischenzeit schon ein bekanntes, hilfsbereites Forumsmitglied bei mir gemeldet.
Dann mal viel Erfolg!
Wäre super wenn sich jemand bereit erklären würde
Danke Vorab