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NetzDG - Abschaffung der Meinungsfreiheit?

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Hallo,

mich wundert es etwas das dieses Thema noch nicht wirklich aufgegriffen wurde.
Ich habe den Threadtitel mit Absicht etwas Provokativ gehalten in der Hoffnung genau darüber diskutieren zu können.

Seit 01.09.2017 gibt es in DE das Netz Durchsuchungsgesetz. Mit dem 01.0.1.2018 wurde dieses Eingeführt und zeigt meiner Ansicht nach schon heute .. also vier Tage nach Einführung, dass diese Gesetzt ein fatales Signal sendet.

Wer sich in den Sozialen Netzwerken etwas umschaut wird feststellen, dass bereits in den bisherigen vier tagen sehr viele Tweets und Facebook Posts gelöscht wurden welche zumindest in meinen Augen nicht rechtswidrig sind.
Berichtet wird aktuell vorallem über den Thread von Beatrix von Stroch jedoch trifft das NetzDG auch Satire Seiten wie Titanic, Postillion sowie diverse private Accounts.

Aus meiner Sicht hat der Staat mit diesem Gesetzt die Beurteilung über strafrechtlich relevante Äußerungen auf Private Unternehmen ausgelagert. Nicht ein Gericht oder ein anderes staatliches Organ entscheiden über Rechtswidrigkeit sondern Unternehmen wie Facebook und Twitter.
Noch schärfer formuliert könnte man sagen.. ein Computer Algorythmus entscheidet ab sofort was wir in den sozialen Netzwerken sagen dürfen und was nicht.

Für mich sendet diese gesetzt ein fatales Signal und gehört schnellstmöglich wieder abgeschafft.

"Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzten, dass du es sagen darfst." Voltaire
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Sehr gutes Gesetz, und es funktioniert schon rund um der rechte Hetze, um dieser einen gewissen Einhalt zu bieten! Was aber am Ende nichts bringt, die Menschen welche hetzten bleiben ja!  
Feinere Abstimmungen im Gesetz werden noch folgen! PS der Fred hier wird vermutlich im Mimimi enden.  
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Sehr gutes Gesetz, und es funktioniert schon rund um der rechte Hetze, um dieser einen gewissen Einhalt zu bieten! Was aber am Ende nichts bringt, die Menschen welche hetzten bleiben ja!  
Feinere Abstimmungen im Gesetz werden noch folgen! PS der Fred hier wird vermutlich im Mimimi enden.  
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Ffm60ziger schrieb:

PS der Fred hier wird vermutlich im Mimimi enden.  


Wäre schade weil ich diese Thema wirklich extrem diskussionswürdig finde.

Ffm60ziger schrieb:

Sehr gutes Gesetz, und es funktioniert schon rund um der rechte Hetze


Ganz klares nein von mir.
Gerade bei Meinungsäusserungen gibt es immer einen schmalen Grad dessen was erlaubt ist. In meinen Augen kann und darf dies nicht durch einen Computer Algorythmus bewertet werden.
Und gerade bei rechter Hetze hat es momentan den Anschein das eben nicht durch der Hetzer gesperrt wird sondern auch so ziemlich alle die dagegen reden.
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Ffm60ziger schrieb:

PS der Fred hier wird vermutlich im Mimimi enden.  


Wäre schade weil ich diese Thema wirklich extrem diskussionswürdig finde.

Ffm60ziger schrieb:

Sehr gutes Gesetz, und es funktioniert schon rund um der rechte Hetze


Ganz klares nein von mir.
Gerade bei Meinungsäusserungen gibt es immer einen schmalen Grad dessen was erlaubt ist. In meinen Augen kann und darf dies nicht durch einen Computer Algorythmus bewertet werden.
Und gerade bei rechter Hetze hat es momentan den Anschein das eben nicht durch der Hetzer gesperrt wird sondern auch so ziemlich alle die dagegen reden.
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crasher1985 schrieb:

Und gerade bei rechter Hetze hat es momentan den Anschein das eben nicht durch der Hetzer gesperrt wird sondern auch so ziemlich alle die dagegen reden


im Falle Storch/Weidel finde ich die Sperre absolut berechtigt, aber das ist meine persönliche Meinung.
Ein schwieriges Thema will ich gerne eingestehen.
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Sehr gutes Gesetz, und es funktioniert schon rund um der rechte Hetze, um dieser einen gewissen Einhalt zu bieten! Was aber am Ende nichts bringt, die Menschen welche hetzten bleiben ja!  
Feinere Abstimmungen im Gesetz werden noch folgen! PS der Fred hier wird vermutlich im Mimimi enden.  
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Unfassbar schwacher Kommentar.
Ist Dir aufgefallen, dass crasher1985 die problematische Situation geschildert hat, dass der Staat die Beurteilung dessen, was rechtswidrig ist an Unternehmen abgibt?
So wie mich fuchsig macht, wenn rechte Honks hier nun auftauchen wie die Heuschrecken, um ihrer geliebten AfD gegen den bösen Präsidenten des FC Eintracht Frankfurt beizustehen, ohne auch nur dessen Interview gelesen oder im Ansatz begriffen zu haben, was da thematisiert wurde, ärgert mich maßlos, wenn man unter Außerachtlassung der expliziten Fragestellung eine "Antwort" verfasst, die nicht anderes beinhaltet als den dumpfen Jubel darüber, dass ein Gesetz punktuell dem eigenen Dogma Vorschub leistet.
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Zunächst heißt das Gesetz Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Ein klein bisschen Sorgfalt sollte man doch, gerade wenn man sich darüber echauffiert, schon walten lassen.

Sicher ist das nicht ganz unkompliziert, und Juristen können das sicher besser bewerten als ich Laie.

Interessant wird es aber vor dem Hintergrund, dass beispielsweise (der unbestritten rassistische und volksverhetzende) Tweet von Beatrix von Storch (oder aktuell der von Jens Maier) ohne dieses Gesetz womöglich immer noch da stünde.
Immunität der Abgeordneten, Klärung der zuständigen Staatsanwaltschaft, langwieriger Rechtsstreit usw.

Schade, bei einer so eindeutigen Rechtsverletzung (die auch vor dem NetzDG natürlich strafbar war - das wird immer gerne verschwiegen).
Die sozialen Medien hatten ja massiv Probleme, solche strafbaren Inhalte zu löschen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dies zu verhindern oder User darauf aufmerksam zu machen.
Insofern der Versuch, dies zu unterbinden, und das ist löblich.

Weniger löblich hingegen das Durchführen per Algorithmus, der dann auch Satiriker wie Titanic abstraft oder Journalisten.

Ganz überhaupt nicht löblich ist das Opfern und sich berufen auf freie Meinungsäußerung der üblichen Verdächtigen.
Volksverhetzung ist Volksverhetzung. Ob auf Twitter, Facebook, einer öffentlichen Veranstaltung oder sonstwo im öffentlichen Raum.
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Unfassbar schwacher Kommentar.
Ist Dir aufgefallen, dass crasher1985 die problematische Situation geschildert hat, dass der Staat die Beurteilung dessen, was rechtswidrig ist an Unternehmen abgibt?
So wie mich fuchsig macht, wenn rechte Honks hier nun auftauchen wie die Heuschrecken, um ihrer geliebten AfD gegen den bösen Präsidenten des FC Eintracht Frankfurt beizustehen, ohne auch nur dessen Interview gelesen oder im Ansatz begriffen zu haben, was da thematisiert wurde, ärgert mich maßlos, wenn man unter Außerachtlassung der expliziten Fragestellung eine "Antwort" verfasst, die nicht anderes beinhaltet als den dumpfen Jubel darüber, dass ein Gesetz punktuell dem eigenen Dogma Vorschub leistet.
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Haliaeetus schrieb:

dass der Staat die Beurteilung dessen, was rechtswidrig ist an Unternehmen abgibt?

das, bzw. genau das weiß ich natürlich. Gefällt mir nicht und ich bin nicht der erste der es anprangert. Ot ich prange ja auch schon langs an das: das so vieles  vom Staat (zur Gewinnmaximierung einzelner Menschen privatisiert wurde)
Maas hat die Beweislast abgegeben, und?

Manchmal rotten sich unsichere Menschen zusammen, entwickeln neue Gemeinsamkeiten, Hobbies. z.B. Posten von Gewalttaten, gemeinsames angucken von ......Pornos, lachen, lachen wenn einer ein Neger-Witzchen macht. Sie herzeln sich und halten sich lieb.

Das alles ist jetzt mit NetzDG in Gefahr. Jetzt erst!
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Ich persönlich halte lieber Kommentare von Rechten aus, als dass ich Medien des Meinungsaustausches derart beschnitten weiß.
Wie schon gesagt wurde war Volksverhetzung auch vor diesem Gesetz schon strafbar. Jetzt hat man aber eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die eher dazu angetan ist, dass Twitter, FB und Konsorten alles löschen, was in irgend einer Form problematisch sein könnte um unter dem Radar zu bleiben. Der Meiningsvielfalt wird ein Bärendienst erwiesen. Ob das Verfassungsrechtlich so ok ist kann ich nicht beurteilen, frage ich mich aber!
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Zunächst heißt das Gesetz Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Ein klein bisschen Sorgfalt sollte man doch, gerade wenn man sich darüber echauffiert, schon walten lassen.

Sicher ist das nicht ganz unkompliziert, und Juristen können das sicher besser bewerten als ich Laie.

Interessant wird es aber vor dem Hintergrund, dass beispielsweise (der unbestritten rassistische und volksverhetzende) Tweet von Beatrix von Storch (oder aktuell der von Jens Maier) ohne dieses Gesetz womöglich immer noch da stünde.
Immunität der Abgeordneten, Klärung der zuständigen Staatsanwaltschaft, langwieriger Rechtsstreit usw.

Schade, bei einer so eindeutigen Rechtsverletzung (die auch vor dem NetzDG natürlich strafbar war - das wird immer gerne verschwiegen).
Die sozialen Medien hatten ja massiv Probleme, solche strafbaren Inhalte zu löschen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dies zu verhindern oder User darauf aufmerksam zu machen.
Insofern der Versuch, dies zu unterbinden, und das ist löblich.

Weniger löblich hingegen das Durchführen per Algorithmus, der dann auch Satiriker wie Titanic abstraft oder Journalisten.

Ganz überhaupt nicht löblich ist das Opfern und sich berufen auf freie Meinungsäußerung der üblichen Verdächtigen.
Volksverhetzung ist Volksverhetzung. Ob auf Twitter, Facebook, einer öffentlichen Veranstaltung oder sonstwo im öffentlichen Raum.
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reggaetyp schrieb:

Schade, bei einer so eindeutigen Rechtsverletzung (die auch vor dem NetzDG natürlich strafbar war - das wird immer gerne verschwiegen).
Die sozialen Medien hatten ja massiv Probleme, solche strafbaren Inhalte zu löschen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dies zu verhindern oder User darauf aufmerksam zu machen.
Insofern der Versuch, dies zu unterbinden, und das ist löblich.


nochmal gut aufgezeigt!
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Zunächst heißt das Gesetz Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Ein klein bisschen Sorgfalt sollte man doch, gerade wenn man sich darüber echauffiert, schon walten lassen.

Sicher ist das nicht ganz unkompliziert, und Juristen können das sicher besser bewerten als ich Laie.

Interessant wird es aber vor dem Hintergrund, dass beispielsweise (der unbestritten rassistische und volksverhetzende) Tweet von Beatrix von Storch (oder aktuell der von Jens Maier) ohne dieses Gesetz womöglich immer noch da stünde.
Immunität der Abgeordneten, Klärung der zuständigen Staatsanwaltschaft, langwieriger Rechtsstreit usw.

Schade, bei einer so eindeutigen Rechtsverletzung (die auch vor dem NetzDG natürlich strafbar war - das wird immer gerne verschwiegen).
Die sozialen Medien hatten ja massiv Probleme, solche strafbaren Inhalte zu löschen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dies zu verhindern oder User darauf aufmerksam zu machen.
Insofern der Versuch, dies zu unterbinden, und das ist löblich.

Weniger löblich hingegen das Durchführen per Algorithmus, der dann auch Satiriker wie Titanic abstraft oder Journalisten.

Ganz überhaupt nicht löblich ist das Opfern und sich berufen auf freie Meinungsäußerung der üblichen Verdächtigen.
Volksverhetzung ist Volksverhetzung. Ob auf Twitter, Facebook, einer öffentlichen Veranstaltung oder sonstwo im öffentlichen Raum.
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reggaetyp schrieb:

Zunächst heißt das Gesetz Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Ein klein bisschen Sorgfalt sollte man doch, gerade wenn man sich darüber echauffiert, schon walten lassen.


Sorry mein Fehler.

reggaetyp schrieb:

Ganz überhaupt nicht löblich ist das Opfern und sich berufen auf freie Meinungsäußerung der üblichen Verdächtigen.
Volksverhetzung ist Volksverhetzung. Ob auf Twitter, Facebook, einer öffentlichen Veranstaltung oder sonstwo im öffentlichen Raum.


Ja. Die Problem liegt meiner Ansicht nach aber in der Beurteilung und diese hat meiner Ansicht nach durch einen Richter zu geschehen und eben nicht durch einen Algorithmus welche irgendwelche Programmierer erstellt haben. Sonst können wir irgendwann Gericht abschaffen und einfach schauen was der Computer ausspuckt (zugegeben etwas überspitzt).

Ich habe mal ein paar Beispiele rausgesucht welche ich sicher nicht gut finde aber zumindest meiner Ansicht nach nicht unter Volksberhetzung oder strafbare Äusserungen fallen. Teilweise sehe ich nicht mal den Grund für die Löschung:

1. AFD: haben Sie jemals davon gehört, dass sich katholischen, evangelischen [ ....] oder deutsche Männermobs zusammenfanden um Frauen gemeinsam sexuell zu belästigen.
2. Privater Account: Was wohl martin lejeune gerade macht?
3. Privater Account: Ach du schreck- du sahst schon als Kniebeißer rattenscahrf aus.
4. Ein Neutzer der ein Video gepostet hat was zeigt wie sein Auto zu G20 abgefackelt wird. Titel Roter Terror: Antifa fackelt mein Auto ab.



 
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Haliaeetus schrieb:

dass der Staat die Beurteilung dessen, was rechtswidrig ist an Unternehmen abgibt?

das, bzw. genau das weiß ich natürlich. Gefällt mir nicht und ich bin nicht der erste der es anprangert. Ot ich prange ja auch schon langs an das: das so vieles  vom Staat (zur Gewinnmaximierung einzelner Menschen privatisiert wurde)
Maas hat die Beweislast abgegeben, und?

Manchmal rotten sich unsichere Menschen zusammen, entwickeln neue Gemeinsamkeiten, Hobbies. z.B. Posten von Gewalttaten, gemeinsames angucken von ......Pornos, lachen, lachen wenn einer ein Neger-Witzchen macht. Sie herzeln sich und halten sich lieb.

Das alles ist jetzt mit NetzDG in Gefahr. Jetzt erst!
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Danke für die Einlassung. Habe aber praktisch kein Wort davon verstanden.
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Danke für die Einlassung. Habe aber praktisch kein Wort davon verstanden.
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Haliaeetus schrieb:

Danke für die Einlassung. Habe aber praktisch kein Wort davon verstanden.

liegt sicher an mir sorry!
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Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf..
Auch mit der Europarechtsvereinbarkeit scheint es nicht so weit her zu sein, wenn die EU-Kommission hier Dokumente dazu unter Verschluß hält und das mit der Begründung, daß eine Veröffentlichung das Vertrauen zwischen Deutschland und der Kommission beeinträchtigen könnte.

Und daß hier (mal wieder) die Gefahr der Einrichtung einer erweiterbaren Zensurinfrastruktur besteht, ist meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen.
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Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf..
Auch mit der Europarechtsvereinbarkeit scheint es nicht so weit her zu sein, wenn die EU-Kommission hier Dokumente dazu unter Verschluß hält und das mit der Begründung, daß eine Veröffentlichung das Vertrauen zwischen Deutschland und der Kommission beeinträchtigen könnte.

Und daß hier (mal wieder) die Gefahr der Einrichtung einer erweiterbaren Zensurinfrastruktur besteht, ist meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen.
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Maabootsche schrieb:

Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf.


Ich würde sogar ganz spitz sagen ..das was man der AfD vorwirft (Abschaffung demokratischer Grundsätze) wird hier bereits still und heimlich durch durchgeführt.
Was mich am meisten stört ist das es anscheinende doch relativ viele menschen gibt die das ganze gutheissen!
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Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf..
Auch mit der Europarechtsvereinbarkeit scheint es nicht so weit her zu sein, wenn die EU-Kommission hier Dokumente dazu unter Verschluß hält und das mit der Begründung, daß eine Veröffentlichung das Vertrauen zwischen Deutschland und der Kommission beeinträchtigen könnte.

Und daß hier (mal wieder) die Gefahr der Einrichtung einer erweiterbaren Zensurinfrastruktur besteht, ist meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen.
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in wiefern bist du den durch die Maasregeln eingeschränkt? Jetzt schon oder in Zukunft und was könnte mir da blühen. Heute schon jedoch blüht mir, das ich grundlos und verdachtunabhängig gefilmt werde. Ferner wurde ich auch, u.a. blockiert!
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Maabootsche schrieb:

Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf.


Ich würde sogar ganz spitz sagen ..das was man der AfD vorwirft (Abschaffung demokratischer Grundsätze) wird hier bereits still und heimlich durch durchgeführt.
Was mich am meisten stört ist das es anscheinende doch relativ viele menschen gibt die das ganze gutheissen!
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jaja,

wenn Heiko Maas @dpa sagt ich zitiere und unterschreibe das auch was er ausdrücken will. Auszug Heiko Maas Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien aber kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.
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jaja,

wenn Heiko Maas @dpa sagt ich zitiere und unterschreibe das auch was er ausdrücken will. Auszug Heiko Maas Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien aber kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.
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Da geb ich Heer Maas ja recht. Jedoch wiederhole ich mich da gerne: Die Beurteilung solcher Straftaten obliegt der Justiz und nicht Twitter oder Facebook.

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jaja,

wenn Heiko Maas @dpa sagt ich zitiere und unterschreibe das auch was er ausdrücken will. Auszug Heiko Maas Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien aber kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.
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Sämtliche aufgeführten Delikte werden bereits durch das Strafrecht abgedeckt und ggf. dementsprechend verfolgt! Aber vielleicht ist es ja für dich eher verständlich, wenn dir die Problematik dieses verfassungswidrigen "Gesetzes" nicht von einem vermeintlich Rechten erklärt wird...

Sascha Lobo hat sich diesbezüglich wie folgt in seiner Kolumne geäußert:

http://m.spiegel.de/netzwelt/web/netzdg-berechtigtes-getoese-um-ein-daemliches-gesetz-a-1185973.html
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Da geb ich Heer Maas ja recht. Jedoch wiederhole ich mich da gerne: Die Beurteilung solcher Straftaten obliegt der Justiz und nicht Twitter oder Facebook.

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Naja, als erstes sollte man sich den Tag der "Abstimmung" im Bundestag genau ansehen
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Laut Aufnahmen aus der Übertragung, waren es ca. 60 "Teilnehmer"

weiter machen, ...
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Maabootsche schrieb:

Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf.


Ich würde sogar ganz spitz sagen ..das was man der AfD vorwirft (Abschaffung demokratischer Grundsätze) wird hier bereits still und heimlich durch durchgeführt.
Was mich am meisten stört ist das es anscheinende doch relativ viele menschen gibt die das ganze gutheissen!
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crasher1985 schrieb:

Ich würde sogar ganz spitz sagen ..das was man der AfD vorwirft (Abschaffung demokratischer Grundsätze) wird hier bereits still und heimlich durch durchgeführt.

Wow, also was die Problematik betrifft, dass da nun private Unternehmen eine Beurteilung vornehmen müssen, war ich ja noch bei Dir. Aber das Einführen einer punktuellen rechtliche Grauzone mit der Abschaffung elementarer Grundrechte auch nur irgendwie zu vergleichen ist schon starker Tobak.


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