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Der Bayern-Thread

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hawischer schrieb:

Da hast du was falsch verstanden. Richterentscheid bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft Maßnahmen anordnen, die in Grundrechte eingreifen. Das war meine Aussage.

Da habe ich tatsächlich etwas falsch verstanden.

Die CSU will die Grundrechte der Bürger massiv einschränken. Z. B. Bürger, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, unbegrenzt in Haft zu nehmen oder eine Fußfessel zu verpassen. Wie gesagt: keine Straftäter, sondern Menschen, denen man ganz einfach eine Straftat zutraut. Ohne Gerichtsbeschluss. Und unbegrenzt.
Du dagegen möchtest zuvor einen Richterentscheid. Du siehst also gerichtlichen Klärungsbedarf, wo ihn die CSU nicht sieht.
Richtig oder falsch?
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WuerzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Da hast du was falsch verstanden. Richterentscheid bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft Maßnahmen anordnen, die in Grundrechte eingreifen. Das war meine Aussage.

Da habe ich tatsächlich etwas falsch verstanden.

Die CSU will die Grundrechte der Bürger massiv einschränken. Z. B. Bürger, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, unbegrenzt in Haft zu nehmen oder eine Fußfessel zu verpassen. Wie gesagt: keine Straftäter, sondern Menschen, denen man ganz einfach eine Straftat zutraut. Ohne Gerichtsbeschluss. Und unbegrenzt.
Du dagegen möchtest zuvor einen Richterentscheid. Du siehst also gerichtlichen Klärungsbedarf, wo ihn die CSU nicht sieht.
Richtig oder falsch?


Gut, reden wir über Dinge, die richtig oder falsch sind. Richtig ist, dass ich für einen vorherigen Richterentscheid bin. Wie die CSU offensichtlich auch. Falsch sind wohl die Dir vorliegenden Informationen.

Deine Behauptung, dass ohne Gerichtsbeschluß jemanden eine Fußfessel angelegt werden kann, kann ich im neu vorgeschlagenen §32a des Polizeigesetzes nicht finden. In Absatz 3 wird ausdrücklich die richterliche Anordnung vorgeschrieben und kann längstens für 2 x 3 Monate angeordnet werden.
Also nichts von Unbegrenzt und ohne Richterbeschluß.
Folgend das offizielle Papier des Innenminsteriums:
https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/ser/gesetzentwuerfe/gesetzentwurf_-_gesetz_zur_effektiveren_%C3%9Cberwachung_gef%C3%A4hrlicher_personen.pdf
Falls ich was übersehen habe, lass es mich wissen.
Über andere Passagen der Gesetzesvorlage können wir diskutieren, wenn Du bitte die genau Textpassage anführst.
Einverstanden?
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WuerzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Da hast du was falsch verstanden. Richterentscheid bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft Maßnahmen anordnen, die in Grundrechte eingreifen. Das war meine Aussage.

Da habe ich tatsächlich etwas falsch verstanden.

Die CSU will die Grundrechte der Bürger massiv einschränken. Z. B. Bürger, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, unbegrenzt in Haft zu nehmen oder eine Fußfessel zu verpassen. Wie gesagt: keine Straftäter, sondern Menschen, denen man ganz einfach eine Straftat zutraut. Ohne Gerichtsbeschluss. Und unbegrenzt.
Du dagegen möchtest zuvor einen Richterentscheid. Du siehst also gerichtlichen Klärungsbedarf, wo ihn die CSU nicht sieht.
Richtig oder falsch?


Gut, reden wir über Dinge, die richtig oder falsch sind. Richtig ist, dass ich für einen vorherigen Richterentscheid bin. Wie die CSU offensichtlich auch. Falsch sind wohl die Dir vorliegenden Informationen.

Deine Behauptung, dass ohne Gerichtsbeschluß jemanden eine Fußfessel angelegt werden kann, kann ich im neu vorgeschlagenen §32a des Polizeigesetzes nicht finden. In Absatz 3 wird ausdrücklich die richterliche Anordnung vorgeschrieben und kann längstens für 2 x 3 Monate angeordnet werden.
Also nichts von Unbegrenzt und ohne Richterbeschluß.
Folgend das offizielle Papier des Innenminsteriums:
https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/ser/gesetzentwuerfe/gesetzentwurf_-_gesetz_zur_effektiveren_%C3%9Cberwachung_gef%C3%A4hrlicher_personen.pdf
Falls ich was übersehen habe, lass es mich wissen.
Über andere Passagen der Gesetzesvorlage können wir diskutieren, wenn Du bitte die genau Textpassage anführst.
Einverstanden?
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Nun, ich habe mich auf den von Misanthrop verlinkten Artikel der SZ bezogen. Dort heißt es:
"Die Polizei wird mit dem neuen Gesetz unter anderem ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen können, ihre Telefone abhören, Computer und online gespeicherte Daten auslesen oder verdeckte Ermittler gegen sie einsetzen – und die so gewonnenen Erkenntnisse auch an Nachrichtendienste weitergeben. Das alles wird durch die Kategorie der "drohenden Gefahr" möglich. Nach den aktuellen Plänen soll sie nicht nur in der Terrorismusbekämpfung polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen. Bisher muss eine Gefahr konkret bevorstehen, wenn die Polizei präventiv eingreifen will. Wenn es jedoch künftig nur um eine "drohende Gefahr" geht, darf die Polizei auch eingreifen, wenn noch keine Straftaten begangen wurden – und zumindest unsicher ist, ob sie jemals stattfinden."
Und weiter heißt es da:
Personen also, denen die Polizei eine Straftat in näherer Zukunft zutraut, die aber noch keine begangen haben. Seitdem ist es laut Polizeiaufgabengesetz möglich, Menschen theoretisch unbegrenzt in Haft zu nehmen oder zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten.
Ist der Artikel falsch?
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Nun, ich habe mich auf den von Misanthrop verlinkten Artikel der SZ bezogen. Dort heißt es:
"Die Polizei wird mit dem neuen Gesetz unter anderem ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen können, ihre Telefone abhören, Computer und online gespeicherte Daten auslesen oder verdeckte Ermittler gegen sie einsetzen – und die so gewonnenen Erkenntnisse auch an Nachrichtendienste weitergeben. Das alles wird durch die Kategorie der "drohenden Gefahr" möglich. Nach den aktuellen Plänen soll sie nicht nur in der Terrorismusbekämpfung polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen. Bisher muss eine Gefahr konkret bevorstehen, wenn die Polizei präventiv eingreifen will. Wenn es jedoch künftig nur um eine "drohende Gefahr" geht, darf die Polizei auch eingreifen, wenn noch keine Straftaten begangen wurden – und zumindest unsicher ist, ob sie jemals stattfinden."
Und weiter heißt es da:
Personen also, denen die Polizei eine Straftat in näherer Zukunft zutraut, die aber noch keine begangen haben. Seitdem ist es laut Polizeiaufgabengesetz möglich, Menschen theoretisch unbegrenzt in Haft zu nehmen oder zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten.
Ist der Artikel falsch?
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Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.
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Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.
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hawischer schrieb:

Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.



Da es mich jetzt doch mal interessiert hat, habe ich mal reingeschaut und mir ein Bild zu den von dir angegebenen "längstens für 2 x 3 Monate" gemacht. Da steht folgendes bei 32a (3):

"Die Maßnahme ist auf höchstens drei Monate zu befristen und kann um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

Wo liest du da bitte eine maximal 1-malige Verlängerung raus? Das bedeutet doch wohl eher, daß jede Verlängerung maximal 3 Monate betragen darf. Von einer Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen lese ich da nix...
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Bei Art 16 das gleiche Spiel. Da steht jeweils, nicht maximal! Das ist ein Unterschied.

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Übrigens interessiere ich mich für folgenden Begriff: "erhebliche Ordnungswidrigkeit"

Was ist eine erhebliche Ordnungswidrigkeit? Dafür habe ich (zumindest für Bayern) auf die schnelle keine Definition gefunden.

Für NRW habe ich aber eine entdeckt, da heißt es:

"[Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung:] Welche Ordnungswidrigkeiten damit gemeint sind, kann weder der Befugnis noch der dazu ergangenen »Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV zum PolG NRW)« entnommen werden. Hier wird davon ausgegangen, dass es sich dabei nur um Ordnungswidrigkeiten handelt, die auf unzumutbare Art und Weise Einzelpersonen oder die Allgemeinheit berühren.

In Betracht kommen zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten aus dem Umweltrecht (Verschmutzung von Gewässern, unzulässige Entsorgung von Abfällen, Verbrennen von Müll etc.), unerlaubtes Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerhalb der vom Gesetz erlaubten Zeiten, zum Beispiel in Fußballstadien oder auf dem Weg dahin (§ 23 iVm § 46 SprengV), Mitführen von Vermummungsmitteln anlässlich von Versammlungen (§ 29 VersG) sowie erhebliche Störungen der Nachtruhe im Sinne von § 117 OWiG bzw. § 9 LImschG NRW.

Für die Polizei ist der Präventivgewahrsam zur Abwehr ruhestörenden Lärms zur Nachtzeit häufiger Grund zum Einschreiten.
" (Quelle: Polizeirecht)

In Bayern dürfte das also auch nicht viel anders aussehen. Das heißt letztlich, daß Leute selbst für Ruhestörungen unbegrenzt weggeschlossen werden können. Musst nur nen Richter finden, der das alle 3 Monate unterschreibt. Jens Meyer lässt grüßen.

Da kommt so richtig Freude auf... Polizeistaat at its best. Or worst...
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hawischer schrieb:

Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.



Da es mich jetzt doch mal interessiert hat, habe ich mal reingeschaut und mir ein Bild zu den von dir angegebenen "längstens für 2 x 3 Monate" gemacht. Da steht folgendes bei 32a (3):

"Die Maßnahme ist auf höchstens drei Monate zu befristen und kann um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

Wo liest du da bitte eine maximal 1-malige Verlängerung raus? Das bedeutet doch wohl eher, daß jede Verlängerung maximal 3 Monate betragen darf. Von einer Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen lese ich da nix...
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.



Da es mich jetzt doch mal interessiert hat, habe ich mal reingeschaut und mir ein Bild zu den von dir angegebenen "längstens für 2 x 3 Monate" gemacht. Da steht folgendes bei 32a (3):

"Die Maßnahme ist auf höchstens drei Monate zu befristen und kann um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

Wo liest du da bitte eine maximal 1-malige Verlängerung raus? Das bedeutet doch wohl eher, daß jede Verlängerung maximal 3 Monate betragen darf. Von einer Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen lese ich da nix...

Habe ich anders verstanden, gebe aber zu, dass deine Interpretation richtig sein kann. Trotzdem finde ich, dass es ein Unterschied ist, wenn man die Maßnahme von einem Richter neu genehmigt werden muss, als zu den Eindruck zu erwecken eine solche Maßnahme könne einfach unbefristet angeordnet werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Wenn man die Justiz allerdings pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert und am Schluss den Polizeistaat bemüht, dann halte ich dies nicht für für zulässig.
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.



Da es mich jetzt doch mal interessiert hat, habe ich mal reingeschaut und mir ein Bild zu den von dir angegebenen "längstens für 2 x 3 Monate" gemacht. Da steht folgendes bei 32a (3):

"Die Maßnahme ist auf höchstens drei Monate zu befristen und kann um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

Wo liest du da bitte eine maximal 1-malige Verlängerung raus? Das bedeutet doch wohl eher, daß jede Verlängerung maximal 3 Monate betragen darf. Von einer Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen lese ich da nix...

Habe ich anders verstanden, gebe aber zu, dass deine Interpretation richtig sein kann. Trotzdem finde ich, dass es ein Unterschied ist, wenn man die Maßnahme von einem Richter neu genehmigt werden muss, als zu den Eindruck zu erwecken eine solche Maßnahme könne einfach unbefristet angeordnet werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Wenn man die Justiz allerdings pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert und am Schluss den Polizeistaat bemüht, dann halte ich dies nicht für für zulässig.
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da steht aber nichts davon, daß es einfach unbegrenzt verhängt werden kann.

ich gebe zu, daß es hier kandidaten gibt, wie z.b. jener, der gerne fokusartikel verlinkt, die regelmässig daran gescheitert sind, daß ein artikel nicht nur aus der schlagzeile besteht, aber die sz schreibt glasklar, daß die verlängerung der haft alle drei monate von einem richter überprüft werden muß. da steht nix davon, daß das ungeprüft abläuft, nur steht da halt auch nichts davon, daß es begrenzt ist und das ist der knackpunkt, manchmal ist es halt doch besser, auch die sekundärliteratur hinzuziehen

ich bin der meinung, daß das alles andere als beruhigend ist. grund zur entwarnung oder gar verharmlosung sehe ich da nicht.

eine gruppe bayrischer jura-studenten versucht sich jetzt an einer klage gegen das gesetz u.a. weil der begriff drohende gefahr nicht klar umrissen ist und zuviel interpretationsspielraum lässt.

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erinnert ein wenig an minority report
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

Lies den Gesetzesentwurf und bild Dir ein eigenes Urteil. Macht ein bisschen Mühe, aber immer noch besser, als sich nur auf Sekundärquellen zu verlassen.



Da es mich jetzt doch mal interessiert hat, habe ich mal reingeschaut und mir ein Bild zu den von dir angegebenen "längstens für 2 x 3 Monate" gemacht. Da steht folgendes bei 32a (3):

"Die Maßnahme ist auf höchstens drei Monate zu befristen und kann um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

Wo liest du da bitte eine maximal 1-malige Verlängerung raus? Das bedeutet doch wohl eher, daß jede Verlängerung maximal 3 Monate betragen darf. Von einer Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen lese ich da nix...

Habe ich anders verstanden, gebe aber zu, dass deine Interpretation richtig sein kann. Trotzdem finde ich, dass es ein Unterschied ist, wenn man die Maßnahme von einem Richter neu genehmigt werden muss, als zu den Eindruck zu erwecken eine solche Maßnahme könne einfach unbefristet angeordnet werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Wenn man die Justiz allerdings pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert und am Schluss den Polizeistaat bemüht, dann halte ich dies nicht für für zulässig.
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hawischer schrieb:

...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....


Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.

Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?

Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?

Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?
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hawischer schrieb:

...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....


Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.

Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?

Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?

Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....


Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.

Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?

Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?

Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?

Ich darf noch ein Zitat von Dir anfügen:
"Das heißt letztlich, daß Leute selbst für Ruhestörungen unbegrenzt weggeschlossen werden können. Musst nur nen Richter finden, der das alle 3 Monate unterschreibt. Jens Meyer lässt grüßen.
Da kommt so richtig Freude auf... Polizeistaat at its best. Or worst..."

Dann behauptest Du, dass ich die Gesetzgebung gutheiße, vorher hast Du das denn?
Das einzige was ich zum Gesetzentwurf wertend gesagt habe ist folgendes:
"Natürlich nicht, alles läuft seinen demokratischen parlamentarischen Weg. Kritik ist erlaubt und nötig, besonders bei dem Psychiatrie Gesetz.
Ansonsten halte ich es für erforderlich, die Exekutive in die Lage zu versetzen, den Anforderungen moderner Informationstechnologie über die Straftäter verfügen durch geeignete polizeiliche Massnahmen zu entsprechen, lege aber Wert auf einen vorherigen Richterentscheid bei Eingriffen in Grundrechte."  
Das ist alles.

Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Ich tue es jedenfalls nicht.
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

...pauschal auf das Niveau eines einzelnen AfD-Richters reduziert....


Was ich nicht getan habe. Ich habe daran erinnert, daß selbst solche Leute jahrelang als Richter praktizieren können. Und wenn solche Leute es grundsätzlich in diese Poistionen schaffen können und auch tatsächlich schaffen, dann sind solche Gesetze unmöglich. Denn schon ein einziger Missbrauchsfal zerstört ein Menschenleben. Und das letzte bisschen Vertrauen in die Justiz für weite Teile des Bevölkerung.

Das man für sich selbst persönlich, als Rechtskonservativer, wenig Gefahr sieht im rechtskonservativen Bayern, das leuchtet mir ein. Und auch der Umstand, daß man irgendwie nie von linksextremen Umtrieben bei Polizei oder Justiz, aber alle Nas lang von rechtsradikalen Richtern und Identären oder Reichsbürgern bei Polizei und Justiz liest, spielt hier rein. Kannst du dir also vorstellen, daß es für andere Bevölkerungsgruppen, die in der absolut überwiegenden Mehrzahl ebenso nicht kriminell sind, eine solche Gesetzgebung sehr viel mehr Einschüchterung und Repression bedeuten?

Tu mir bitte mal folgenden, kleinen Gefallen. Geh ganz tief in dich, sei ehrlich zu uns und auch dir selbst, und beantworte dir und auch uns folgende Frage: Würdest du eine solche Gesetzgebung auch dann gut heißen, wenn es anders rum wäre? Wenn Linksradikale regelmässig bei Polizei, Justiz und auch Richterstühlen auffallen, denen du als Rechtskonservativer keinerlei Vertrauen entgegenbrigst und persönliche Benachteiligung für dich fürchtest? Oder wäre das auch in einem solchen Fall akzeptabel?

Oder findest du nicht vielleicht doch eigentlich stattdessen, daß man grundsätzlich auf derartige Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess verzichten sollte, um garnicht erst die Möglichkeit des Missbrauchs zu schaffen?

Ich darf noch ein Zitat von Dir anfügen:
"Das heißt letztlich, daß Leute selbst für Ruhestörungen unbegrenzt weggeschlossen werden können. Musst nur nen Richter finden, der das alle 3 Monate unterschreibt. Jens Meyer lässt grüßen.
Da kommt so richtig Freude auf... Polizeistaat at its best. Or worst..."

Dann behauptest Du, dass ich die Gesetzgebung gutheiße, vorher hast Du das denn?
Das einzige was ich zum Gesetzentwurf wertend gesagt habe ist folgendes:
"Natürlich nicht, alles läuft seinen demokratischen parlamentarischen Weg. Kritik ist erlaubt und nötig, besonders bei dem Psychiatrie Gesetz.
Ansonsten halte ich es für erforderlich, die Exekutive in die Lage zu versetzen, den Anforderungen moderner Informationstechnologie über die Straftäter verfügen durch geeignete polizeiliche Massnahmen zu entsprechen, lege aber Wert auf einen vorherigen Richterentscheid bei Eingriffen in Grundrechte."  
Das ist alles.

Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.
Ich tue es jedenfalls nicht.
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hawischer schrieb:

Ich tue es jedenfalls nicht.


Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?

hawischer schrieb:

Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.


Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.

Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).

Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?
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Die neueste Umfrage zur Landtagswahl in Bayern:
CSU 44 % (+2 gegenüber der Umfrage vom 21.04.)
SPD 14 % (+1)
Grüne 11% (-2)
FDP 5% (-2)
Linke 3% ( unverändert)
FW 6% (unverändert)
AfD 12% (-1)
Sonstige 5% (+2)
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hawischer schrieb:

Ich tue es jedenfalls nicht.


Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?

hawischer schrieb:

Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.


Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.

Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).

Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

Ich tue es jedenfalls nicht.


Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?

hawischer schrieb:

Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.


Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.

Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).

Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?


Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen.
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miraculix250 schrieb:

hawischer schrieb:

Ich tue es jedenfalls nicht.


Sofern sich das auf das befürworten der Möglichkeit wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess bezog und nicht auf das bedienen von Feindbildern ist das doch mal ein Statement. Bezog es sich darauf?

hawischer schrieb:

Von mir aus kannst Du Deine Feindbilder vom Polizeistaat u.ä. weiter bedienen und fälschlicherweise behaupten, dass "Möglichkeiten wie der grenzenlosen Wegsperrerei ohne Prozess" befürwortet werden.


Das ist keine fälschliche Behauptung. Der Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen würde, kommt ja nicht von Himmel gefallen. Sondern wurde durch die von dir gewählte Partei ausgearbeitet und vorgeschlagen. Daher wird er von dieser offensichtlich auch befürwortet. Denn das die CSU einen Entwurf einbringt, den sie selbst nicht befürwortet, das ist wohl ziemlich ausgeschlossen.

Aber, wie ja kurz zuvor festgestellt, trifft das scheinbar nicht auf dich zu. Zumindest, wenn sich das auch eben diese Möglichkeit bezog (s.o.).

Würdest du in betracht ziehen, ob dieses Entwurfs Konsequenzen zu ziehen? Oder ist das vernachlässigbar für dich?


Erstmal solltest Du Deine Behauptungen vom grenzenlosen Wegsperren ohne Prozess belegen.
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Lies den Gesetzestext
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Lies den Gesetzestext
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Aber du hast recht, man sollte schon selbst Quellen liefern, die Zeit nehm ich mir jetzt noch (und dann frühestens heute Abend wieder)... das mMn. relevante habe ich markiert:

"5. Art. 16 wird wie folgt geändert:

...

c) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:

(2)
1
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für die in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Rechtsgüter einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis

1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen  Kontaktverbot) oder

2. wenn die genannten Rechtsgüter durch die Begehung von Straftaten bedroht sind,

a) sich an bestimmte Orte oder in einbestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b) ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).

2Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

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Aber du hast recht, man sollte schon selbst Quellen liefern, die Zeit nehm ich mir jetzt noch (und dann frühestens heute Abend wieder)... das mMn. relevante habe ich markiert:

"5. Art. 16 wird wie folgt geändert:

...

c) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:

(2)
1
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für die in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Rechtsgüter einer Person verbieten, ohne polizeiliche Erlaubnis

1. zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen  Kontaktverbot) oder

2. wenn die genannten Rechtsgüter durch die Begehung von Straftaten bedroht sind,

a) sich an bestimmte Orte oder in einbestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
b) ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot).

2Die Anordnungen dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten und können um jeweils längstens drei Monate verlängert werden."

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Habe jetzt gerade keine Zeit, mich einzulesen, aber wer muss das denn jeweils anordnen und wer darf verlängern?
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So wie ich das verstehe, ordnet es die Polizei an und ein Richter muss das alle 3 Monate genemigen. Es ermöglicht die Anordnung/Überwachung von Kontaktverboten, Aufenthaltsverbot sowie Aufenthaltsgebot (also z.B. Hausarrest).

Ferner darf die Polizei die lückenlose Überwachung etwa mittels elektronischer Fußfessel anordnen. Auch hier muss ein Richter alle 3 Monate zustimmen. Dabei ist ein Richter des für die beantragende Polizeidienststelle zuständigen Amtsgerichts zuständig.

Das alles ist bereits bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zulässig sowie bei sämtlichen Straftaten. Also selbst (notorische) Ruhestörer, Pyrofreunde usw. fallen darunter. Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen? Vermutlich. Wie bereits geschrieben (siehe #46, der Link bei ca. 2/3 des Posts)

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So wie ich das verstehe, ordnet es die Polizei an und ein Richter muss das alle 3 Monate genemigen. Es ermöglicht die Anordnung/Überwachung von Kontaktverboten, Aufenthaltsverbot sowie Aufenthaltsgebot (also z.B. Hausarrest).

Ferner darf die Polizei die lückenlose Überwachung etwa mittels elektronischer Fußfessel anordnen. Auch hier muss ein Richter alle 3 Monate zustimmen. Dabei ist ein Richter des für die beantragende Polizeidienststelle zuständigen Amtsgerichts zuständig.

Das alles ist bereits bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zulässig sowie bei sämtlichen Straftaten. Also selbst (notorische) Ruhestörer, Pyrofreunde usw. fallen darunter. Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen? Vermutlich. Wie bereits geschrieben (siehe #46, der Link bei ca. 2/3 des Posts)

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miraculix250 schrieb:

Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen?


Ist zwar leicht off-topic aber diesbezüglich sind wir in Deutschland wirklich noch viel zu zimperlich. Wer viel zu schnell fährt, gefährdet Menschenleben. Dafür sind Bußgelder eigentlich eine lächerliche Strafe.
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miraculix250 schrieb:

Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen?


Ist zwar leicht off-topic aber diesbezüglich sind wir in Deutschland wirklich noch viel zu zimperlich. Wer viel zu schnell fährt, gefährdet Menschenleben. Dafür sind Bußgelder eigentlich eine lächerliche Strafe.
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Raggamuffin schrieb:

miraculix250 schrieb:

Ist eine ausreichend hohe Geschwindigkeitsübertretung auch darunter zu zählen?


Ist zwar leicht off-topic aber diesbezüglich sind wir in Deutschland wirklich noch viel zu zimperlich. Wer viel zu schnell fährt, gefährdet Menschenleben. Dafür sind Bußgelder eigentlich eine lächerliche Strafe.

Da finde ich die Schweiz gut, da wird auch mal das Auto eingezogen, weil Tatwerkzeug.


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