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Frage bzgl. Schadensregulierung

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Gude

Eine Bekannte von mir studiert in Österreich. Jemand hat ihr beim umzug geholfen und dabei hat er - wie auch immer er das geschafft hat - das Kabel der Heizung (wohl eine Elektroheizung) beschädigt. Jetzt funktioniert diese wohl nicht (mehr). Sie hat ihm gesagt, dass er das über seine Haftpflicht regeln soll. Er meinte zu ihr, dass er keine hätte.

Nun kann ich nicht selbst runter und das vor Ort regeln und würde mich über Tipps freuen, wie man in dem Fall am besten vorgeht.

Er will wohl irgendwelche "Bekannten" organisieren, die das reparieren. Meine Bekannte hat gesagt, dass sie das lieber von einer "Fachfirma" lassen machen will.
In Vorleistung gehen und die Rechnung an ihn weiterleiten ist für mich unsicher - außer sie bekommt was schriftlich, dass er die Rechnung übernimmt.
Zusammen mit dem "Verursacher" zum Vermieter gehen und das gemeinsam regeln?

Danke vorab für Tipps!
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Das ist natürlich sehr blöd.
Ich denke, dass der Umzugshelfer als Verursacher haften muss. Aber selbst wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hätte, würde die nur zahlen, wenn es im Versicheungsumfang enthalten ist. Manche Versicherungen schließen Schäden aus Gefälligkeitsdiensten wie in dem beschriebenen Fall mitlerweile aus den Versicherungsleistungen aus.

Was meinst Du mit "gemeinsam regeln" beim Vermieter? Was hat der Vermieter damit zu tun? Es wurde seine Wohnung beschädigt und der Schaden muss behoben werden. Wer die Kosten dafür trägt, kann dem Vermieter egal sein, seine erste Ansprechpartnerin ist Deine Bekannte, da sie die Mieterin ist.

Sie sollte sich aber mal genau überlegen, wie sie mit der Situation umgeht, denn sonst steht sie beim nächsten Umzug allein da und muss ev. eine Firma beauftragen, die deutlich teurer sein wird, als die jetzt anstehende Reparatur.

Dem Umzugshelfer würde ich dringend raten eine Privathaftpflichtversicherung ab zu schließen. Nicht wegen so pillepalle Schäden wir hier, aber generell ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung die es gibt und die man meiner Meinung nach unbedingt haben muss.
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Das ist natürlich sehr blöd.
Ich denke, dass der Umzugshelfer als Verursacher haften muss. Aber selbst wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hätte, würde die nur zahlen, wenn es im Versicheungsumfang enthalten ist. Manche Versicherungen schließen Schäden aus Gefälligkeitsdiensten wie in dem beschriebenen Fall mitlerweile aus den Versicherungsleistungen aus.

Was meinst Du mit "gemeinsam regeln" beim Vermieter? Was hat der Vermieter damit zu tun? Es wurde seine Wohnung beschädigt und der Schaden muss behoben werden. Wer die Kosten dafür trägt, kann dem Vermieter egal sein, seine erste Ansprechpartnerin ist Deine Bekannte, da sie die Mieterin ist.

Sie sollte sich aber mal genau überlegen, wie sie mit der Situation umgeht, denn sonst steht sie beim nächsten Umzug allein da und muss ev. eine Firma beauftragen, die deutlich teurer sein wird, als die jetzt anstehende Reparatur.

Dem Umzugshelfer würde ich dringend raten eine Privathaftpflichtversicherung ab zu schließen. Nicht wegen so pillepalle Schäden wir hier, aber generell ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung die es gibt und die man meiner Meinung nach unbedingt haben muss.
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Leider stellt sich die Rechtslage hier anders und vor allem schlecht für den Threaderöffner dar,  Freiwillige Umzugshelfer, die aus reiner Gefälligkeit bei einem Umzug helfen, können im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden. Es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit, bei der die Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch den alkoholisierten Zustand eines Helfers etwas zu Bruch geht. Wenn ein Helfer jedoch z.B. versehentlich Umzugsgut fallen lässt, kann er für den entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden. Dem Geschädigten wird der Schaden dann nicht ersetzt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung des Helfers deckt auch sogenannte Gefälligkeitsschäden ab. Weigert sich der Verursacher, den Schaden anzuerkennen oder besitzt er keine Haftpflichtversicherung, bleibt der Umziehende auf dem Schaden sitzen.
Weiterhin hat man als Mieter die Pflicht, eine solche gravierende Beschädigung der Mietsache dem Vermieter umgehend zu melden. Verletzt man diese Pflicht, kann dies zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
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Kleine Korrektur: Nicht für den TE, sondern selbstverständlich für dessen Bekannte stellt sich die Lage schlecht dar.
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Gilt das auch, wenn der "Umzugshelfer" Geld dafür bekommen sollte und das was er machen sollte (Hochbett bauen) auch beruflich macht (er ist wohl Schreiner).

Danke schon mal!
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Wäre es zuviel Staatssozialismus, wenn man die private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung machen würde?
😊
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Wäre es zuviel Staatssozialismus, wenn man die private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung machen würde?
😊
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edmund schrieb:

Wäre es zuviel Staatssozialismus, wenn man die private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung machen würde?
😊

Wenn die Haftpflichtversicherung des Helfers, wie Stefan ausführt, sogenannte Gefälligkeitsschäden nicht abdeckt, nützt das ja nichts.
Wenn sie diese abdecken würde, würden die Prämien vermutlich exorbitant steigen, da dann jeder kleine Schaden im Haushalt von irgendjemandem übernommen werden kann, da ja alle die Pflicht-Haftpflicht haben.
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edmund schrieb:

Wäre es zuviel Staatssozialismus, wenn man die private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung machen würde?
😊

Wenn die Haftpflichtversicherung des Helfers, wie Stefan ausführt, sogenannte Gefälligkeitsschäden nicht abdeckt, nützt das ja nichts.
Wenn sie diese abdecken würde, würden die Prämien vermutlich exorbitant steigen, da dann jeder kleine Schaden im Haushalt von irgendjemandem übernommen werden kann, da ja alle die Pflicht-Haftpflicht haben.
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WuerzburgerAdler schrieb:

edmund schrieb:

Wäre es zuviel Staatssozialismus, wenn man die private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung machen würde?
😊

Wenn die Haftpflichtversicherung des Helfers, wie Stefan ausführt, sogenannte Gefälligkeitsschäden nicht abdeckt, nützt das ja nichts.
Wenn sie diese abdecken würde, würden die Prämien vermutlich exorbitant steigen, da dann jeder kleine Schaden im Haushalt von irgendjemandem übernommen werden kann, da ja alle die Pflicht-Haftpflicht haben.

Geht aber nicht um diesen Fall, sondern prinzipiell.
Von mir aus ohne Gefälligkeitsklausel.
Wenn einer einen massiven Schaden an Dir oder Deinem Eigentum verursacht, aber nicht zahlen kann noch versichert ist, biste neese.
😊
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Gilt das auch, wenn der "Umzugshelfer" Geld dafür bekommen sollte und das was er machen sollte (Hochbett bauen) auch beruflich macht (er ist wohl Schreiner).

Danke schon mal!
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Aeppelwoifanatiker schrieb:

Gilt das auch, wenn der "Umzugshelfer" Geld dafür bekommen sollte und das was er machen sollte (Hochbett bauen) auch beruflich macht (er ist wohl Schreiner).

Was ist denn die finale Version der Geschichte?
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WuerzburgerAdler schrieb:

edmund schrieb:

Wäre es zuviel Staatssozialismus, wenn man die private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung machen würde?
😊

Wenn die Haftpflichtversicherung des Helfers, wie Stefan ausführt, sogenannte Gefälligkeitsschäden nicht abdeckt, nützt das ja nichts.
Wenn sie diese abdecken würde, würden die Prämien vermutlich exorbitant steigen, da dann jeder kleine Schaden im Haushalt von irgendjemandem übernommen werden kann, da ja alle die Pflicht-Haftpflicht haben.

Geht aber nicht um diesen Fall, sondern prinzipiell.
Von mir aus ohne Gefälligkeitsklausel.
Wenn einer einen massiven Schaden an Dir oder Deinem Eigentum verursacht, aber nicht zahlen kann noch versichert ist, biste neese.
😊
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Ja, schon verstanden. Ist ja im Kfz-Bereich so.
Dort ist es allerdings wesentlich einfacher: ein Unfall ist ein Unfall, meist wird die Polizei hinzugezogen, es gibt einen Verursacher, einen Halter und einen Geschädigten.
Im Privatbereich ist das wesentlich komplizierter, sprich: der Versicherungsbetrug wesentlich einfacher. Sobald du irgendeinen Schaden hast, suchst du dir einen Kumpel, dessen (Pflicht)Haftpflicht das übernimmt. Man kann sich vorstellen, wie hoch die Prämien für eine solche Versicherung sein müssten.
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Ich merke beim lesen wie mein Befremden zunimmt.
Zunächst wird von einem Umzugshelfer gesprochen, der versehentlich was kaputt macht. Der soll dann, wie nett, für den Schaden haften. Man kann nur hoffen, dass der Tussi so schnell niemand mehr bei irgendwas hilft.
Dann kommt plötzlich die Frage auf, ob er haftbar ist, wenn er "Geld bekommen" hat. Zwischen den Zeilen meine ich zu lesen - Geld, schwarz. Ich wäre, sollte ich das richtig verstanden haben, tatsächlich neugierig, wie ein Gericht das bewerten würde ...

Kann man nicht einfach akzeptieren, dass was kaputt gehen kann, grad wenn man sich irgendeine Lösung gestrickt hat, dass man dann halt auch dafür selbst ne Verantwortung hat?
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Ich merke beim lesen wie mein Befremden zunimmt.
Zunächst wird von einem Umzugshelfer gesprochen, der versehentlich was kaputt macht. Der soll dann, wie nett, für den Schaden haften. Man kann nur hoffen, dass der Tussi so schnell niemand mehr bei irgendwas hilft.
Dann kommt plötzlich die Frage auf, ob er haftbar ist, wenn er "Geld bekommen" hat. Zwischen den Zeilen meine ich zu lesen - Geld, schwarz. Ich wäre, sollte ich das richtig verstanden haben, tatsächlich neugierig, wie ein Gericht das bewerten würde ...

Kann man nicht einfach akzeptieren, dass was kaputt gehen kann, grad wenn man sich irgendeine Lösung gestrickt hat, dass man dann halt auch dafür selbst ne Verantwortung hat?
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Vor allem wenn mam, einfach gesagt, zu geizig ist ein Umzugsunternehmen zu beauftragen und alles unter der Hand machen will. Hoffentlich hilft der Dame nie wieder jemand beim umzug.
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Übrigens: Ich habe keine Ahnung, warum man für ein simples Kabel so einen Aufriss machen muss. Sicherung raus, Kabel tauschen, alles gut. Ist ja jetzt nicht so, dass das sooo elend teuer wäre.
Vor allem wenn auch noch das Angebot bestand, dass das jemand erledigen würde. Wenn einem das dann zu doof ist, dann muss man das halt selbst zahlen.
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Puha.

Hätte nicht gedacht, dass sich das hier so entwickelt.

1. Ich bin/war nicht live vor Ort, deshalb kann ich nichts zum Ausmaß des Schadens sagen.
2. Die Bekannte hat keinen Job sondern macht gerade ihre Ausbildung. Natürlich hat sich von denjenigen, die hier von "Fachleuten", "Umzugsfirmen" und "wie kann man das denn nur so machen lassen" während der eigenen Ausbildungszeit nie jemand mal so helfen lassen, sondern immer reichlich Geld für entsprechende Firmen etc ausgegeben.
3. Ich habe die Situation erstmal grob geschildert, da ich dachte, dass das ausreichend sei. Nach Stefans informativer Ausführung - wo es explizit um die (kostenlose) Gefälligkeit ging, habe ich nur nachgefragt, wie es sich verhält, wenn es eben nicht kostenlos ist, sondern nach dem Motto "ich geb dir auch nen Zwanni dafür".
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Puha.

Hätte nicht gedacht, dass sich das hier so entwickelt.

1. Ich bin/war nicht live vor Ort, deshalb kann ich nichts zum Ausmaß des Schadens sagen.
2. Die Bekannte hat keinen Job sondern macht gerade ihre Ausbildung. Natürlich hat sich von denjenigen, die hier von "Fachleuten", "Umzugsfirmen" und "wie kann man das denn nur so machen lassen" während der eigenen Ausbildungszeit nie jemand mal so helfen lassen, sondern immer reichlich Geld für entsprechende Firmen etc ausgegeben.
3. Ich habe die Situation erstmal grob geschildert, da ich dachte, dass das ausreichend sei. Nach Stefans informativer Ausführung - wo es explizit um die (kostenlose) Gefälligkeit ging, habe ich nur nachgefragt, wie es sich verhält, wenn es eben nicht kostenlos ist, sondern nach dem Motto "ich geb dir auch nen Zwanni dafür".
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Das war schon klar. Du hattest ja geschrieben, sie wäre Studentin. Und es ist nachvollziehbar, dass sie ne günstige Möglichkeit gesucht hat, den Umzug zu bewerkstelligen. Das ist völlig passend. Was danach kommt, die Idee mit dem in Haftung nehmen des engagierten Schwarzarbeiters (Schreiners) ist dann halt ein Moduswechsel! Zunächst den rechtlichen Graubereich nutzen um Kohle zu sparen und wenn dann was schief geht versuchen diesen rechtlichen Graubereich zu verlassen um dem Schwarzarbeiter in Haftung zu nehmen.
Findest du den Fehler?
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Das war schon klar. Du hattest ja geschrieben, sie wäre Studentin. Und es ist nachvollziehbar, dass sie ne günstige Möglichkeit gesucht hat, den Umzug zu bewerkstelligen. Das ist völlig passend. Was danach kommt, die Idee mit dem in Haftung nehmen des engagierten Schwarzarbeiters (Schreiners) ist dann halt ein Moduswechsel! Zunächst den rechtlichen Graubereich nutzen um Kohle zu sparen und wenn dann was schief geht versuchen diesen rechtlichen Graubereich zu verlassen um dem Schwarzarbeiter in Haftung zu nehmen.
Findest du den Fehler?
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Naja, der Schreiner handelt ja auch nicht ganz korrekt. Und immerhin hat er als Profi auch noch einen Fehler gemacht. Sollte er bei der Montage eine Stromleitung in der Wand angebohrt haben, dann ist der Schaden ja auch nicht soooo einfach für einen Laien zu beheben. Aber wir wissen ja nicht, was er genau gemacht hat.
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Naja, der Schreiner handelt ja auch nicht ganz korrekt. Und immerhin hat er als Profi auch noch einen Fehler gemacht. Sollte er bei der Montage eine Stromleitung in der Wand angebohrt haben, dann ist der Schaden ja auch nicht soooo einfach für einen Laien zu beheben. Aber wir wissen ja nicht, was er genau gemacht hat.
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Da der Umzugshelfer nicht haftbar gemacht werden kann (dient dem Schutz des freiwilligen Helfers),
muss man bei der Schadensmeldung halt kreativ sein.
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Da der Umzugshelfer nicht haftbar gemacht werden kann (dient dem Schutz des freiwilligen Helfers),
muss man bei der Schadensmeldung halt kreativ sein.
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In der aktuellen Version der Geschichte war er aber kein Umzugshelfer sondern ein schwarz arbeitender Schreiner, der ein Hochbett gebaut hat und dabei eine Stromleitung beschädigt hat.
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Sofern der Schaden in Österreich entstanden ist, dürfte das dortige Zivilrecht nach dem AGBG gelten. Ich vermute, dass Du hier keine belastbaren Auskünfte zur österreichischen Rechtslage erhalten wirst.
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Sofern der Schaden in Österreich entstanden ist, dürfte das dortige Zivilrecht nach dem AGBG gelten. Ich vermute, dass Du hier keine belastbaren Auskünfte zur österreichischen Rechtslage erhalten wirst.
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Es lag mir auf der Zunge.
Aber ohne belastbaren Sachverhalt, wäre hier auch jeder österreichische Hofrat überfordert.


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