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Mietrecht: unzulässiger Eigenbedarf?

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Folgende Situation:

Mir wurde fristgerecht wegen Eigenbedarf gekündigt (frei stehendes Haus 5,5 ZKB im OG + 2ZKB im UG/Keller). Die Wohnungen sind nicht baulich getrennt, wäre aber mit einer Tür/Gipskartonwand einfach zu machen. Ich hatte alles gemietet. Eigenbedarf wurde sauber begründet. Soweit so gut.

Ich habe eine neue Wohnung vor Ablauf der Frist gefunden und werde eine Aufhebungsvertrag mit Bezug auf die vorherige Eigenbedarfskündigung aufsetzen und in ein paar Wochen ausziehen.

Jetzt sieht es aber danach aus, dass nur das UG im Eigenbedarf genutzt wird, das OG scheinbar weiter vermietet.

Hätte ich da nicht gefragt werden müssen, ob ich im oberen Teil des Hauses wohnen bleiben will?
In der Kündigung stand, man könne mir keine alternative Wohnung anbieten.
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Folgende Situation:

Mir wurde fristgerecht wegen Eigenbedarf gekündigt (frei stehendes Haus 5,5 ZKB im OG + 2ZKB im UG/Keller). Die Wohnungen sind nicht baulich getrennt, wäre aber mit einer Tür/Gipskartonwand einfach zu machen. Ich hatte alles gemietet. Eigenbedarf wurde sauber begründet. Soweit so gut.

Ich habe eine neue Wohnung vor Ablauf der Frist gefunden und werde eine Aufhebungsvertrag mit Bezug auf die vorherige Eigenbedarfskündigung aufsetzen und in ein paar Wochen ausziehen.

Jetzt sieht es aber danach aus, dass nur das UG im Eigenbedarf genutzt wird, das OG scheinbar weiter vermietet.

Hätte ich da nicht gefragt werden müssen, ob ich im oberen Teil des Hauses wohnen bleiben will?
In der Kündigung stand, man könne mir keine alternative Wohnung anbieten.
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Wozu soll die etwaige Beantwortung der Frage noch dienen, wenn Du doch ohnehin vor Mietvertragsende einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und umziehen möchtest?
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Wozu soll die etwaige Beantwortung der Frage noch dienen, wenn Du doch ohnehin vor Mietvertragsende einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und umziehen möchtest?
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Ich wollte da nicht ausziehen und die Aufhebung findet nur statt, weil mir zuvor gekündigt wurde. Das wird da auch drinstehen.

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Wozu soll die etwaige Beantwortung der Frage noch dienen, wenn Du doch ohnehin vor Mietvertragsende einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und umziehen möchtest?
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Ok, streng genommen beantwortet das Deine Frage nicht.

Ich frage weil mich interessiert, ob mir eventuell Schadensersatz zusteht, denn ich muss jetzt eine höhere Kaltmiete zahlen.
Außerdem würde ich davon ausgehen, dass die Miete für den Teil des Hauses höher wäre als meine bisherige Miete.
Da ich erst vor kurzem eine Mieterhöhung bekommen habe, wäre diese nicht machbar mit mir als Mieter. Schon garnicht für eine kleine Mietsache.
Deswegen hat das für mich eine „Geschmäckle“
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Ok, streng genommen beantwortet das Deine Frage nicht.

Ich frage weil mich interessiert, ob mir eventuell Schadensersatz zusteht, denn ich muss jetzt eine höhere Kaltmiete zahlen.
Außerdem würde ich davon ausgehen, dass die Miete für den Teil des Hauses höher wäre als meine bisherige Miete.
Da ich erst vor kurzem eine Mieterhöhung bekommen habe, wäre diese nicht machbar mit mir als Mieter. Schon garnicht für eine kleine Mietsache.
Deswegen hat das für mich eine „Geschmäckle“
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Na ja, so lange der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben ist, ist halt alles verhandelbar...

Daichis kolportierte Signingfee beträgt 12 Mio
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Na ja, so lange der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben ist, ist halt alles verhandelbar...

Daichis kolportierte Signingfee beträgt 12 Mio
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Naja gut, den möchte ich schon gerne unterschreiben. Ansonsten zahle ich doppelte Miete.

Ich weiß auch garnicht, ob ich das hart spielen möchte. Im ersten Schritt interessiert es mich
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Ich würde an Deiner Stelle direkt zum Mieterschutzbund, wenn Du wirklich eine juristisch wasserdichte Aussage willst.

Selbstverständlich gibt es hier einige Experten zum Thema, denen möchte ich nicht zu nahe treten!
Erfahrungsgemäß sind diese ganzen Mietsachen aber so komplex und kleinteilig, dass es Sinn macht, sich 1:1 beraten zu lassen. Gerade bei Verträgen kommt es ja auf jedes Wort und jede Formulierung an.
Die Mitgliedsgebühr bei den MSVereinen sind in der Regel leistbar und man bekommt, wenn man darauf hinweist, dass es eilig ist, auch recht schnell einen Beratungstermin. So sind jedenfalls meine Erfahrungen und die beziehen sich auf FFM in der Energiekrise, also eine absolute Crunchtime für den ansässigen MSB.
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Ich würde an Deiner Stelle direkt zum Mieterschutzbund, wenn Du wirklich eine juristisch wasserdichte Aussage willst.

Selbstverständlich gibt es hier einige Experten zum Thema, denen möchte ich nicht zu nahe treten!
Erfahrungsgemäß sind diese ganzen Mietsachen aber so komplex und kleinteilig, dass es Sinn macht, sich 1:1 beraten zu lassen. Gerade bei Verträgen kommt es ja auf jedes Wort und jede Formulierung an.
Die Mitgliedsgebühr bei den MSVereinen sind in der Regel leistbar und man bekommt, wenn man darauf hinweist, dass es eilig ist, auch recht schnell einen Beratungstermin. So sind jedenfalls meine Erfahrungen und die beziehen sich auf FFM in der Energiekrise, also eine absolute Crunchtime für den ansässigen MSB.
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Knueller schrieb:

Erfahrungsgemäß sind diese ganzen Mietsachen aber so komplex und kleinteilig, dass es Sinn macht, sich 1:1 beraten zu lassen. Gerade bei Verträgen kommt es ja auf jedes Wort und jede Formulierung an.

Wenn es um mehr als nur ein Paarmarkfuffzich geht, sollte man grundsätzlich und immer zum Fachmann/zur Fachfrau gehen. Schon mal, weil gewöhnlich niemand auf etwaige Fristen hinweisen kann, wenn diese(r) nicht alle Dokumente oder die gesamte Korrespondenz lückenlos kennt.

Und im Netz weiß man ohnehin nie, wer tatsächlich was weiß oder einfach nur heiße Luft bewegt. Und auf einen kostenauslösenden Rechtsstreit sollte sich sowieso kein vernünftig denkender Mensch aufgrund eines Internetrates einlassen. Das kann bestenfalls bisweilen ein Denkanstoß sein.

@Shop_Nelson
Such einfach mal im netz nach "Teileigenbedarf".
Das dürfte Dir angesichts der Schilderung möglicherweise ein klein wenig bei der Einordnung weiterhelfen.
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Die Frage ist, ob der Vermieter überhaupt nur eine der beiden Wohnungen hätte kündigen können oder dürfen. Da die Wohnungen nicht baulich getrennt sind, evtl. eher nicht.
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Die Frage ist, ob der Vermieter überhaupt nur eine der beiden Wohnungen hätte kündigen können oder dürfen. Da die Wohnungen nicht baulich getrennt sind, evtl. eher nicht.
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Das mag ja sein.
Wenn er aber mit Nelson keinen Stress hat, hätte er die Sachlage auch mit ihm besprechen können (von mir aus auch mit einer angemessenen Mietanpassung für den verbleibenden Wohnraum)
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Naja gut, den möchte ich schon gerne unterschreiben. Ansonsten zahle ich doppelte Miete.

Ich weiß auch garnicht, ob ich das hart spielen möchte. Im ersten Schritt interessiert es mich
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Shop_Nelson schrieb:

Ich weiß auch garnicht, ob ich das hart spielen möchte


Zugegeben, ich habe mich etwas sparsam ausgedrückt. Es ging mir nicht darum "es hart zu spielen". Aber du kannst dich natürlich mit deinem Vermieter zusammensetzen, ihm signalisieren, dass du seinen Wünschen nicht im Wege stehen möchtest, aber ein Umzug Kosten und Umstände verursacht und du künftig eine höhere Miete zu schultern hast.

Ich habe vor kurzem eine Vereinbarung mit einem Mieter getroffen, die einen ähnlich gelagerten Fall zur allseitigen Zufriedenheit lösen konnte, und da war nicht wenig Geld im Spiel. Oftmals hilft Reden deutlich mehr als unnötig die Fronten zu verhärten.
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Danke euch allen für den Input.

Ich denke Mieterschutzbund oder eben eine Beratung beim Anwalt sind wahrscheinlich nicht verkehrt. Sofern es sich denn tatsächlich so gestalten sollte wie es aktuell erscheint(!) und ich dann auch noch Lust habe, dieses Fass aufzumachen.

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Danke euch allen für den Input.

Ich denke Mieterschutzbund oder eben eine Beratung beim Anwalt sind wahrscheinlich nicht verkehrt. Sofern es sich denn tatsächlich so gestalten sollte wie es aktuell erscheint(!) und ich dann auch noch Lust habe, dieses Fass aufzumachen.

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Shop_Nelson schrieb:

Danke euch allen für den Input.

Ich denke Mieterschutzbund oder eben eine Beratung beim Anwalt sind wahrscheinlich nicht verkehrt. Sofern es sich denn tatsächlich so gestalten sollte wie es aktuell erscheint(!) und ich dann auch noch Lust habe, dieses Fass aufzumachen.

Mieterschutzbund: da solltest Du nach Möglichkeit allerdings aktuell bereits Mitglied sein. Wenn Du jetzt erst beitrittst, hast Du auf deren Dienste erst in (ich glaube) drei Monaten Anspruch.
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Ich habe hier die OT Beiträge gelöscht. Das waren mehr als Beiträge, in denen es ums Thema ging...


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