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"Nichts und niemand steht über dem Verein..."

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Ich weiß auch nicht genau ob es Mehreinnahmen generiert, mein Punkt war eher, die Strafen reisen kein Minus in die Kasse. Bin der Meinung es gleicht sich mindestens aus. Ok, dann bin ich halt der Psychopath mit der Meinung.
Wenn man auf diesem Niveau eine Diskussion führen möchte......

Choreos mit Pyroeinsatz wie im Heimspiel gegen Napoli (eines von vielen Beispielen) haben einfach ihre Wirkung.

Aber gut, den Ansatz wollt ihr nicht sehen. Hier zählt ja nur eine Meinung, alles andere sind Idioten und Psychos usw.
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Derrick1986 schrieb:



Aber gut, den Ansatz wollt ihr nicht sehen. Hier zählt ja nur eine Meinung, alles andere sind Idioten und Psychos usw.


ich glaube, der Einzige der das so sieht, dass hier nur eine Meinung zählt, bist du. Das Problem ist halt, dass bei solchen Themen viele Grautöne aber nur eine offizielle Haltung gibt. Und "kein Minus" wurde vom Vorredner schon widerlegt.
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Robby1976 schrieb:

Sicherlich, es sollte sich so verhalten wie auch außerhalb des Stadions. Man muss jetzt nicht ein Exampel an einem 14jährigen statuieren, oder 16,17. Allerdings sollte man auch nicht vergessen das auch außerhalb des Stadions ein jugendlicher mindestens mit Konsequenzen rechnen muss.
Sollte die SGE darüber hinwegsehen und das als Jugendstreich abtun?
Hätte der Jugendliche leichtsinnig nun die Bengalos im jugendlichen Leichtsinn fallen gelassen, diese wären in die Kapuze eines anderen gerutscht und hätten übelste Verbrennungen ausgelöst, wer würde denn dann haften, die Eltern oder die SGE weil sie keinen sicheren Stadionbesuch garantieren kann.?


Vielleicht sollte man straf- und privatrechtliche Konsequenzen für ein Fehlverhalten nicht vermengen. Da werden Begrifflichkeiten aus beiden Welten in munterer Beliebigkeit rausgehauen, das tut der Diskussion nicht wirklich gut.
Ne nette Übersicht über gerichtlich abgesegnete Konsequenzen gegen "Fans", die diverse Vergehen im Rahmen von Fußballspielen begangen haben, gibt es hier:
https://www.anwaltssuche.de/aws/boeller_bengalos_randale_diese_strafen_drohen_fussballfans_1118.artikel
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Ok ist ja ne nette allgemein Übersicht, sind das aktuelle Fälle in denen so entschieden wurde?

Strafrechtliche Konsequenzen sind ja klar, da hat der Staat ein berechtigtes Interesse seine Bürger zu schützen und hat demenstsprechend anscheinend Zivten ins Stadion, was ja an sich erst mal ok ist.
Aber wie sieht es denn mit den privatrechlichen Konsequenzen aus, in wie weit versucht denn die SGE das zu unterbinden. Es scheint ja den Behörden ohne weiteres möglich gewesen zu sein, jemanden habhaft zu werden und dessen Personalien zu ermitteln.
Wird die SGE hier auch aus eigenem Interesse aktiv werden? Versucht sie das mit ihr allen möglichen Mitteln zu verhindern?

Die SGE als Betreiber des Stadions hat ja ein eigenes Hausrecht, welches durch das abrennen von Pyromaterial ja verletzt wird und wurde. Oder ist der Stadionbesuch auf eigene Gefahr? Kann es bei verletzten Zuschauern aufgrund von rechtswidrigen abrennen der Pyros auch Konsequenzen für die SGE gebe? Also privatrechtliche?
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Alles klar, hätte deinen Artikel nicht so schnell überfliegen sollen, sehe das sobald der Täter klar identifiziert wurde, der Verein diese Strafe also als einzelne Tat betrachtet, jedoch nicht komuliert, aufgrund von Wiederholungsstrafen, gegenüber dem Fan einklagen kann, und dies auch vor dem Bundesgerichtshof statt hält.
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Dann würde mich hier halt noch interessieren ob ein unbeteiligter Zuschauer, welcher aufgrund solcher Vorkommnisse sich Verletzungen zuzug, den Veranstalter in diesem Falle die SGE verklagen könnte, oder ist das Betreten des Stadions auf eigene Gefahr hin, obwohl man ein Ticket kaufte?
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Robby1976 schrieb:

Sicherlich, es sollte sich so verhalten wie auch außerhalb des Stadions. Man muss jetzt nicht ein Exampel an einem 14jährigen statuieren, oder 16,17. Allerdings sollte man auch nicht vergessen das auch außerhalb des Stadions ein jugendlicher mindestens mit Konsequenzen rechnen muss.
Sollte die SGE darüber hinwegsehen und das als Jugendstreich abtun?
Hätte der Jugendliche leichtsinnig nun die Bengalos im jugendlichen Leichtsinn fallen gelassen, diese wären in die Kapuze eines anderen gerutscht und hätten übelste Verbrennungen ausgelöst, wer würde denn dann haften, die Eltern oder die SGE weil sie keinen sicheren Stadionbesuch garantieren kann.?


Vielleicht sollte man straf- und privatrechtliche Konsequenzen für ein Fehlverhalten nicht vermengen. Da werden Begrifflichkeiten aus beiden Welten in munterer Beliebigkeit rausgehauen, das tut der Diskussion nicht wirklich gut.
Ne nette Übersicht über gerichtlich abgesegnete Konsequenzen gegen "Fans", die diverse Vergehen im Rahmen von Fußballspielen begangen haben, gibt es hier:
https://www.anwaltssuche.de/aws/boeller_bengalos_randale_diese_strafen_drohen_fussballfans_1118.artikel
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FrankenAdler schrieb:

Ne nette Übersicht über gerichtlich abgesegnete Konsequenzen gegen "Fans", die diverse Vergehen im Rahmen von Fußballspielen begangen haben, gibt es hier:
https://www.anwaltssuche.de/aws/boeller_bengalos_randale_diese_strafen_drohen_fussballfans_1118.artikel


Ein Fussball-Fan, der an einem Fanmarsch teilnimmt auf dem laut Hassparolen gerufen werden, muss mit einer Geldbuße rechnen, so das OLG Oldenburg (Az. 2 Ss (OWi) 163/15).

Ups....da hab ich wohl Glück gehabt, bei dem einen oder anderen Fanmarsch in der Vergangenheit. Die Frage ist halt wie man Hassparolen definiert...
Anti-OFC Sprechchöre gehören aber sicherlich nicht dazu...
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Dann würde mich hier halt noch interessieren ob ein unbeteiligter Zuschauer, welcher aufgrund solcher Vorkommnisse sich Verletzungen zuzug, den Veranstalter in diesem Falle die SGE verklagen könnte, oder ist das Betreten des Stadions auf eigene Gefahr hin, obwohl man ein Ticket kaufte?
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Dann würde mich hier halt noch interessieren ob ein unbeteiligter Zuschauer, welcher aufgrund solcher Vorkommnisse sich Verletzungen zuzug, den Veranstalter in diesem Falle die SGE verklagen könnte, oder ist das Betreten des Stadions auf eigene Gefahr hin, obwohl man ein Ticket kaufte?
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In erster Linie müsste sich die verletzte Person wohl an den Täter wenden, denke ich. Das Verletzen durch Zünden von Pyrotechnik ist (gefährliche) Körperverletzung und damit eine Straftat. Eine Schmerzensgeldklage wäre da vermutlich leicht zu gewinnen.
Was die Eintracht angeht, weiß ich nicht. Man müsste ihr dann schon Fahrlässigkeit nachweisen können, vermute ich. Ich denke mit den Kontrollen hat sie eigentlich ihre Pflicht erfüllt und falls die zu lasch waren und ob die Laschigkeit angeordnet wurde oder erkannt wurde und nicht gehandelt wurde, wäre dann nachzuweisen. Das wird vermutlich relativ schwierig.
Aber grundsätzlich "auf eigene Gefahr" ist das Betreten des Stadions nicht. Da muss die Eintracht schon für Sicherheit sorgen, was aber nicht bedeutet, dass sie automatisch verantwortlich ist, wenn doch irgendwas passiert.

Auch bedeutet ein Schild wie "Betreten oder Benutzung auf eigene Gefahr" nicht, dass der Verantwortliche oder Eigentümer von jeglicher Haftung befreit ist.
Schilder wie "Eltern haften für ihre Kinder" kann man sich übrigens komplett sparen, Eltern haften nicht für ihre Kinder. Eine Person haftet immer nur für sich selber.
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Derrick1986 schrieb:

Vielleicht hilft das weiter:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-i-zb-54-20-carl-zeiss-jena-geldstrafe-dfb-schiedsgericht-fans-pyrotechnik-kollektivstrafe-praevention-fussball/

Hier geht es aber darum ob der DFB überhaupt Strafen gegen die Vereine wegen  des Abbrennens von Pyrotechnik verhängen darf. Nicht um Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld gegenüber geschädigten Personen
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In erster Linie müsste sich die verletzte Person wohl an den Täter wenden, denke ich. Das Verletzen durch Zünden von Pyrotechnik ist (gefährliche) Körperverletzung und damit eine Straftat. Eine Schmerzensgeldklage wäre da vermutlich leicht zu gewinnen.
Was die Eintracht angeht, weiß ich nicht. Man müsste ihr dann schon Fahrlässigkeit nachweisen können, vermute ich. Ich denke mit den Kontrollen hat sie eigentlich ihre Pflicht erfüllt und falls die zu lasch waren und ob die Laschigkeit angeordnet wurde oder erkannt wurde und nicht gehandelt wurde, wäre dann nachzuweisen. Das wird vermutlich relativ schwierig.
Aber grundsätzlich "auf eigene Gefahr" ist das Betreten des Stadions nicht. Da muss die Eintracht schon für Sicherheit sorgen, was aber nicht bedeutet, dass sie automatisch verantwortlich ist, wenn doch irgendwas passiert.

Auch bedeutet ein Schild wie "Betreten oder Benutzung auf eigene Gefahr" nicht, dass der Verantwortliche oder Eigentümer von jeglicher Haftung befreit ist.
Schilder wie "Eltern haften für ihre Kinder" kann man sich übrigens komplett sparen, Eltern haften nicht für ihre Kinder. Eine Person haftet immer nur für sich selber.
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Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste. Weil sonst wären die Vereine ja irgendwie schutzlos solcher Klagen ausgeliefert, was wiederum bei Verletzungen mit erheblichen Einschränkungen im Berufsleben, ja schnell in betrachtliche Höhen schießen könnten, Ich meine es ist ja nicht so abwegig das durch Pyros auch jemand sein Augenlicht verlieren könnte, oder jemand mit einer Psychischen Störung aufgrund solcher Vorkomnisse erwerbsunfähig wird.

Weiss denn jemand ob die Eintracht jemals aktiv gegen einen bekannten Zündler vorgegangen ist? Also sprich die zu zahlende Strafe, bei demjenigen versuchte einzutreiben?
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Danke, aber wie Adler im Exil schrieb meinte ich was anderes
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Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste. Weil sonst wären die Vereine ja irgendwie schutzlos solcher Klagen ausgeliefert, was wiederum bei Verletzungen mit erheblichen Einschränkungen im Berufsleben, ja schnell in betrachtliche Höhen schießen könnten, Ich meine es ist ja nicht so abwegig das durch Pyros auch jemand sein Augenlicht verlieren könnte, oder jemand mit einer Psychischen Störung aufgrund solcher Vorkomnisse erwerbsunfähig wird.

Weiss denn jemand ob die Eintracht jemals aktiv gegen einen bekannten Zündler vorgegangen ist? Also sprich die zu zahlende Strafe, bei demjenigen versuchte einzutreiben?
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Robby1976 schrieb:

Weiss denn jemand ob die Eintracht jemals aktiv gegen einen bekannten Zündler vorgegangen ist? Also sprich die zu zahlende Strafe, bei demjenigen versuchte einzutreiben?                                          

Der FC Köln hat das mal gemacht. Die hatten 30.000 Euro von einem Fan gefordert und Recht bekommen, allerdings hat das Gericht etwas anders gerechnet, weswegen es "nur" knapp über 20.000 wurden. Von der Eintracht habe ich sowas noch nicht gehört.

Ob solche Regressansprüche der Vereine gegenüber Fans sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt, wie es ja gestern schon hier gemacht wurde. Bei einem 14- bis 20-jährigen, je nach Ausbildungsstand, wird ja eh kaum was zu holen sein und da mit Verpfändung von Gehalt in ferner Zukunft zu arbeiten ist dann vielleicht auch etwas überzogen.

Abgesehen davon ist diese "Strafe" des DFBs ja eine Strafe gegen den Verein. Würde der DFB selber gegen den Fan ermitteln und je Vorfall 1.000 Euro für ein Bengalo fordern, hätte das vor einem ordentlichen Gericht niemals Bestand.
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Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste. Weil sonst wären die Vereine ja irgendwie schutzlos solcher Klagen ausgeliefert, was wiederum bei Verletzungen mit erheblichen Einschränkungen im Berufsleben, ja schnell in betrachtliche Höhen schießen könnten, Ich meine es ist ja nicht so abwegig das durch Pyros auch jemand sein Augenlicht verlieren könnte, oder jemand mit einer Psychischen Störung aufgrund solcher Vorkomnisse erwerbsunfähig wird.

Weiss denn jemand ob die Eintracht jemals aktiv gegen einen bekannten Zündler vorgegangen ist? Also sprich die zu zahlende Strafe, bei demjenigen versuchte einzutreiben?
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Robby1976 schrieb:

Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste.


Nö. Einfache Fahrlässigkeit reicht aus. Legaldefinition des Begriffs der Fahrlässigkeit in 286 II BGB. Zu betrachten im Kontext der sich in diesem Fall aus 832 I BGB ergebenden VSP. Selbstverständlich wären alle den Anspruch begründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Beweisnöte dürften sich besonders bei der haftungsausfüllenden Kausalität ergeben.

Eine stufenweise Bewertung der Fahrlässigkeit gibt es natürlich in besonderen Fallkonstellationen auch, insbesondere im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung.
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Robby1976 schrieb:

Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste.


Nö. Einfache Fahrlässigkeit reicht aus. Legaldefinition des Begriffs der Fahrlässigkeit in 286 II BGB. Zu betrachten im Kontext der sich in diesem Fall aus 832 I BGB ergebenden VSP. Selbstverständlich wären alle den Anspruch begründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Beweisnöte dürften sich besonders bei der haftungsausfüllenden Kausalität ergeben.

Eine stufenweise Bewertung der Fahrlässigkeit gibt es natürlich in besonderen Fallkonstellationen auch, insbesondere im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung.
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hijackthis schrieb:

Robby1976 schrieb:

Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste.


Nö. Einfache Fahrlässigkeit reicht aus. Legaldefinition des Begriffs der Fahrlässigkeit in 286 II BGB. Zu betrachten im Kontext der sich in diesem Fall aus 832 I BGB ergebenden VSP. Selbstverständlich wären alle den Anspruch begründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Beweisnöte dürften sich besonders bei der haftungsausfüllenden Kausalität ergeben.

Eine stufenweise Bewertung der Fahrlässigkeit gibt es natürlich in besonderen Fallkonstellationen auch, insbesondere im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung.

Na, dann wäre das ja jetzt auch geklärt.
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hijackthis schrieb:

Robby1976 schrieb:

Danke, denke auch das man hier grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste.


Nö. Einfache Fahrlässigkeit reicht aus. Legaldefinition des Begriffs der Fahrlässigkeit in 286 II BGB. Zu betrachten im Kontext der sich in diesem Fall aus 832 I BGB ergebenden VSP. Selbstverständlich wären alle den Anspruch begründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Beweisnöte dürften sich besonders bei der haftungsausfüllenden Kausalität ergeben.

Eine stufenweise Bewertung der Fahrlässigkeit gibt es natürlich in besonderen Fallkonstellationen auch, insbesondere im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung.

Na, dann wäre das ja jetzt auch geklärt.
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https://www.kicker.de/dfb-sportgericht-unterstuetzt-leipzigs-forderungen-969240/artikel

Leipzigs strafe wegen des pokalfinals wurde halbiert. Wegen der mangelnden Kontrollen der vom DFB engagierten Security und weil die Polizei aus datenschutzgründen die Videoaufnahmen nicht rausrückt weshalb sie nicht bei der Identifizierung mithelfen können. Müsste für uns dann ja auch gelten.
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https://www.kicker.de/dfb-sportgericht-unterstuetzt-leipzigs-forderungen-969240/artikel

Leipzigs strafe wegen des pokalfinals wurde halbiert. Wegen der mangelnden Kontrollen der vom DFB engagierten Security und weil die Polizei aus datenschutzgründen die Videoaufnahmen nicht rausrückt weshalb sie nicht bei der Identifizierung mithelfen können. Müsste für uns dann ja auch gelten.
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In dieser Mitteilung seitens des Vereins steht, dass das Urteil rechtskräfig ist https://profis.eintracht.de/news/geldstrafen-in-fuenf-faellen-2022-23-151800/
Ich schließe daraus, dass die Eintracht keinen Einspruch eingelegt hat und das Urteil akzeptiert hat. In diesem Falle wird sicher nichts nachträglich halbiert.
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https://www.kicker.de/dfb-sportgericht-unterstuetzt-leipzigs-forderungen-969240/artikel

Leipzigs strafe wegen des pokalfinals wurde halbiert. Wegen der mangelnden Kontrollen der vom DFB engagierten Security und weil die Polizei aus datenschutzgründen die Videoaufnahmen nicht rausrückt weshalb sie nicht bei der Identifizierung mithelfen können. Müsste für uns dann ja auch gelten.
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Maxi1984 schrieb:

...Wegen der mangelnden Kontrollen der vom DFB engagierten Security und weil die Polizei aus datenschutzgründen die Videoaufnahmen nicht rausrückt weshalb sie nicht bei der Identifizierung mithelfen können. Müsste für uns dann ja auch gelten.


Einerseits hätte man, wie bereits von mikulle beschrieben, einen Einspruch einlegen müssen.
Und dann hätte man ja auch noch glaubhaft darlegen müssen, dass man willens war die Täter, die z.B. Ordner mit Böllern beworfen haben, zu identifizieren....
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Ich packe das jetzt mal hier rein, könnte passen ging gestern in unserer EFC-Gruppe rum

Ob das wirklich so stimmt und es tatsächlich jemand aus dem offiziellen Organ der NWK (was auch immer das ist) geschrieben hat, weiß ich nicht...

Folgendes stammt angeblich aus dem offiziellen Organ der NWK:

…Aber natürlich lief auch nicht alles gut bei uns, Wechselgesänge – auch zwischen Unter- und Oberrang – kamen sehr schleppend und träge rüber. In der ersten Reihe des Oberrangs standen teilweise richtig unbrauchbare Wesen, die sich am Ende sogar erdreisten, zu filmen anstatt mitzusingen und bei der persönlichen Konfrontation bezüglich ihres Verhalten keinerlei Einsicht zeigten. Berichte von Leuten in den Randbereichen des Oberranges sprachen zudem von Familienblock-Verhältnissen.
Wir sind ja aber noch ganz am Anfang des Kapitels Stehplätze im Oberrang. Noch ist dieser nicht komplett fertig, noch muss sich vieles einspielen…


Also unbrauchbare Wesen ist schon mal, naja...krasser Ausdruck

Ich nehme da oben eigentlich eine sehr gute Stimmung wahr

Dauersingsang a la "schon als kleiner Junge..." ist halt irgendwann ausgelutscht (ich mag es nicht, ist natürlich Geschmackssache) und "wenn wir wollen, schlagen wir Euch tot" machen ich und viele um uns rum nicht mit, 30 x hintereinander "Erbarme zu spät.." wird auch irgendwann langweilig

Wie gesagt, ob die o.g. Aussage wirklich so getätigt wurde, weiß ich nicht...
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Ich packe das jetzt mal hier rein, könnte passen ging gestern in unserer EFC-Gruppe rum

Ob das wirklich so stimmt und es tatsächlich jemand aus dem offiziellen Organ der NWK (was auch immer das ist) geschrieben hat, weiß ich nicht...

Folgendes stammt angeblich aus dem offiziellen Organ der NWK:

…Aber natürlich lief auch nicht alles gut bei uns, Wechselgesänge – auch zwischen Unter- und Oberrang – kamen sehr schleppend und träge rüber. In der ersten Reihe des Oberrangs standen teilweise richtig unbrauchbare Wesen, die sich am Ende sogar erdreisten, zu filmen anstatt mitzusingen und bei der persönlichen Konfrontation bezüglich ihres Verhalten keinerlei Einsicht zeigten. Berichte von Leuten in den Randbereichen des Oberranges sprachen zudem von Familienblock-Verhältnissen.
Wir sind ja aber noch ganz am Anfang des Kapitels Stehplätze im Oberrang. Noch ist dieser nicht komplett fertig, noch muss sich vieles einspielen…


Also unbrauchbare Wesen ist schon mal, naja...krasser Ausdruck

Ich nehme da oben eigentlich eine sehr gute Stimmung wahr

Dauersingsang a la "schon als kleiner Junge..." ist halt irgendwann ausgelutscht (ich mag es nicht, ist natürlich Geschmackssache) und "wenn wir wollen, schlagen wir Euch tot" machen ich und viele um uns rum nicht mit, 30 x hintereinander "Erbarme zu spät.." wird auch irgendwann langweilig

Wie gesagt, ob die o.g. Aussage wirklich so getätigt wurde, weiß ich nicht...
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Daniel-San schrieb:

Ich packe das jetzt mal hier rein, könnte passen ging gestern in unserer EFC-Gruppe rum

Ob das wirklich so stimmt und es tatsächlich jemand aus dem offiziellen Organ der NWK (was auch immer das ist) geschrieben hat, weiß ich nicht...

Folgendes stammt angeblich aus dem offiziellen Organ der NWK:

…Aber natürlich lief auch nicht alles gut bei uns, Wechselgesänge – auch zwischen Unter- und Oberrang – kamen sehr schleppend und träge rüber. In der ersten Reihe des Oberrangs standen teilweise richtig unbrauchbare Wesen, die sich am Ende sogar erdreisten, zu filmen anstatt mitzusingen und bei der persönlichen Konfrontation bezüglich ihres Verhalten keinerlei Einsicht zeigten. Berichte von Leuten in den Randbereichen des Oberranges sprachen zudem von Familienblock-Verhältnissen.
Wir sind ja aber noch ganz am Anfang des Kapitels Stehplätze im Oberrang. Noch ist dieser nicht komplett fertig, noch muss sich vieles einspielen…


Also unbrauchbare Wesen ist schon mal, naja...krasser Ausdruck

Ich nehme da oben eigentlich eine sehr gute Stimmung wahr

Dauersingsang a la "schon als kleiner Junge..." ist halt irgendwann ausgelutscht (ich mag es nicht, ist natürlich Geschmackssache) und "wenn wir wollen, schlagen wir Euch tot" machen ich und viele um uns rum nicht mit, 30 x hintereinander "Erbarme zu spät.." wird auch irgendwann langweilig

Wie gesagt, ob die o.g. Aussage wirklich so getätigt wurde, weiß ich nicht...


passt doch zum Selbstverständnis ganz unten im Steher.
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Ich packe das jetzt mal hier rein, könnte passen ging gestern in unserer EFC-Gruppe rum

Ob das wirklich so stimmt und es tatsächlich jemand aus dem offiziellen Organ der NWK (was auch immer das ist) geschrieben hat, weiß ich nicht...

Folgendes stammt angeblich aus dem offiziellen Organ der NWK:

…Aber natürlich lief auch nicht alles gut bei uns, Wechselgesänge – auch zwischen Unter- und Oberrang – kamen sehr schleppend und träge rüber. In der ersten Reihe des Oberrangs standen teilweise richtig unbrauchbare Wesen, die sich am Ende sogar erdreisten, zu filmen anstatt mitzusingen und bei der persönlichen Konfrontation bezüglich ihres Verhalten keinerlei Einsicht zeigten. Berichte von Leuten in den Randbereichen des Oberranges sprachen zudem von Familienblock-Verhältnissen.
Wir sind ja aber noch ganz am Anfang des Kapitels Stehplätze im Oberrang. Noch ist dieser nicht komplett fertig, noch muss sich vieles einspielen…


Also unbrauchbare Wesen ist schon mal, naja...krasser Ausdruck

Ich nehme da oben eigentlich eine sehr gute Stimmung wahr

Dauersingsang a la "schon als kleiner Junge..." ist halt irgendwann ausgelutscht (ich mag es nicht, ist natürlich Geschmackssache) und "wenn wir wollen, schlagen wir Euch tot" machen ich und viele um uns rum nicht mit, 30 x hintereinander "Erbarme zu spät.." wird auch irgendwann langweilig

Wie gesagt, ob die o.g. Aussage wirklich so getätigt wurde, weiß ich nicht...
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Daniel-San schrieb:

Wie gesagt, ob die o.g. Aussage wirklich so getätigt wurde, weiß ich nicht...


Ja, wurde sie.
Stand so im "Schwarz-auf-weiss" zum Aberdeen Spiel, war der Spielbericht zum Heimspiel gegen Köln.
Das Heft wird im Stadion verteilt und auf dem Cover steht über dem Titel:
"Offizielles Organ der Ultras Frankfurt 1997"
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Warum sollte man sich auch durch jemanden bevormunden lassen. Das Stadion ist immer noch ein freier Raum.
Was denken viele eigentlich wer sie sind, anderen vorzuschreiben, wie sie sich zu verhalten haben.



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