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Neues Ausschankverordnung in Hessen, wer weiß etwas ?

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Tach ! ich habe nun shcon von mehreren unabhängigen Leuten gehört das wohl ab 01.09.2007 ein neues Alkoholausschank / bzz. Abgabeverordnung oder gesetz in kraft tritt. Diese Regelung wäre also Ländersache und nicht bundesweit geregelt. Es beinhaltet wohl die Abgabe sowohl der branntwein und branntweinähnlichen Getränke ( also "Hardalk , Schnäpse) und neu auch Bier und Äppelwoi nicht an Personen unter 18 Jahren.  Früher durften demnach die 16 und 17 jährigen Bier trinken, dem neuen Gesetzt nach ist das nun auch verboten. Weiß jemand darüber Bescheid, ob es stimmt, und wenn ja ; wo ich es finden kann zum nachlesen, downloaden , etc,.
Vielen Dank
gruss
Daniel
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Ich bin nicht vom Fach, aber sind Schnaepse usw. nicht immer schon ab 18
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ja habe ich doch geschrieben..
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Danilo schrieb:
ja habe ich doch geschrieben..  


Ja, wer richtig lesen kann, ist klar im Vorteil

sorry
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Was man alles so hört. Tatsächlich ist bereits die Prämisse falsch, denn die angesprochenen Fragen sind im Jugendschutzgesetz sowie im Gaststättengesetz geregelt, beides Bundesgesetze. Die derzeit geltenden Regeln findest du hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
Tasächlich haben sich die Unionsinnenminister der Länder auf der Innenministerkonferenz im Mai dafür ausgesprochen, an den Bund zu appellieren, das JuschG zu verschärfen. Es spricht aber im Moment wenig dafür, dass dies auch geschieht, denn die anderen Parteien gehen davon aus, dass die bestehende Gesetzeslage ausreicht, wenn sie konsequent angewendet wird. Von irgend einem Termin kann keine Rede sein.
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@stefank  dank dir.. das seit 2003 gültige Jugendschutzgesetz war mir auch bekannt, habe halt nur so Vermutungen gehört und natürlich geisterte da auch der 01.09.07 als möglicher Termin herum.
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dawiede schrieb:
Ich bin nicht vom Fach, aber sind Schnaepse usw. nicht immer schon ab 18



Nein ab 18 (bis 25 ) nennt man dies gemeinhin Likör.

Schnaps fängt meines Erachtens so ab 40 an.
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HeinzGründel schrieb:
dawiede schrieb:
Ich bin nicht vom Fach, aber sind Schnaepse usw. nicht immer schon ab 18



Nein ab 18 (bis 25 ) nennt man dies gemeinhin Likör.

Schnaps fängt meines Erachtens so ab 40 an.


Sehr richtig! Als Jugendlicher sollte man allerdings zu Strohrum (bis 80) greifen, da er durch erhöhte Konzentration taschengeldgerechter ist und einfach schneller betrunken macht. Da bleibt dann auch noch Zeit, um ohne Führerschein geklaute Autos zu fahren!
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Strohrum 80. Sehr schön. 100% Melasse. Sehr gesund. In dieser Reihe fehlt dann noch 4711, Grillanzünder ( flüssig) und Domestos.
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HeinzGründel schrieb:
Strohrum 80. Sehr schön. 100% Melasse. Sehr gesund. In dieser Reihe fehlt dann noch 4711, Grillanzünder ( flüssig) und Domestos.


Das verwendet man doch nur in Kronberg, um Jeansjacken umzustylen *g*
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Wer weiß? Möglicherweise ist diese Flüssigkeit erst oral aufgenommen worden . Da sie eine durchschlagende Wirkung hat ,könnte sie dann auch von innen nach außen auf die Jeansjacke verbracht worden sein. Nein, man möchte gar nicht drüber nachdenken.


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