Tach ! ich habe nun shcon von mehreren unabhängigen Leuten gehört das wohl ab 01.09.2007 ein neues Alkoholausschank / bzz. Abgabeverordnung oder gesetz in kraft tritt. Diese Regelung wäre also Ländersache und nicht bundesweit geregelt. Es beinhaltet wohl die Abgabe sowohl der branntwein und branntweinähnlichen Getränke ( also "Hardalk , Schnäpse) und neu auch Bier und Äppelwoi nicht an Personen unter 18 Jahren. Früher durften demnach die 16 und 17 jährigen Bier trinken, dem neuen Gesetzt nach ist das nun auch verboten. Weiß jemand darüber Bescheid, ob es stimmt, und wenn ja ; wo ich es finden kann zum nachlesen, downloaden , etc,. Vielen Dank gruss Daniel
Was man alles so hört. Tatsächlich ist bereits die Prämisse falsch, denn die angesprochenen Fragen sind im Jugendschutzgesetz sowie im Gaststättengesetz geregelt, beides Bundesgesetze. Die derzeit geltenden Regeln findest du hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf Tasächlich haben sich die Unionsinnenminister der Länder auf der Innenministerkonferenz im Mai dafür ausgesprochen, an den Bund zu appellieren, das JuschG zu verschärfen. Es spricht aber im Moment wenig dafür, dass dies auch geschieht, denn die anderen Parteien gehen davon aus, dass die bestehende Gesetzeslage ausreicht, wenn sie konsequent angewendet wird. Von irgend einem Termin kann keine Rede sein.
@stefank dank dir.. das seit 2003 gültige Jugendschutzgesetz war mir auch bekannt, habe halt nur so Vermutungen gehört und natürlich geisterte da auch der 01.09.07 als möglicher Termin herum.
dawiede schrieb: Ich bin nicht vom Fach, aber sind Schnaepse usw. nicht immer schon ab 18
Nein ab 18 (bis 25 ) nennt man dies gemeinhin Likör.
Schnaps fängt meines Erachtens so ab 40 an.
Sehr richtig! Als Jugendlicher sollte man allerdings zu Strohrum (bis 80) greifen, da er durch erhöhte Konzentration taschengeldgerechter ist und einfach schneller betrunken macht. Da bleibt dann auch noch Zeit, um ohne Führerschein geklaute Autos zu fahren!
Wer weiß? Möglicherweise ist diese Flüssigkeit erst oral aufgenommen worden . Da sie eine durchschlagende Wirkung hat ,könnte sie dann auch von innen nach außen auf die Jeansjacke verbracht worden sein. Nein, man möchte gar nicht drüber nachdenken.
Vielen Dank
gruss
Daniel
Ja, wer richtig lesen kann, ist klar im Vorteil
sorry
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
Tasächlich haben sich die Unionsinnenminister der Länder auf der Innenministerkonferenz im Mai dafür ausgesprochen, an den Bund zu appellieren, das JuschG zu verschärfen. Es spricht aber im Moment wenig dafür, dass dies auch geschieht, denn die anderen Parteien gehen davon aus, dass die bestehende Gesetzeslage ausreicht, wenn sie konsequent angewendet wird. Von irgend einem Termin kann keine Rede sein.
Nein ab 18 (bis 25 ) nennt man dies gemeinhin Likör.
Schnaps fängt meines Erachtens so ab 40 an.
Sehr richtig! Als Jugendlicher sollte man allerdings zu Strohrum (bis 80) greifen, da er durch erhöhte Konzentration taschengeldgerechter ist und einfach schneller betrunken macht. Da bleibt dann auch noch Zeit, um ohne Führerschein geklaute Autos zu fahren!
Das verwendet man doch nur in Kronberg, um Jeansjacken umzustylen *g*