Tube schrieb: Hier, hömma. Ich hatte an dem Tag einfach nur das falsche Schuhwerk zum Schieben an. Außerdem ist mir beim Schieben ein Fingernagel abgebrochen, da darf man ja wohl mal bisschen gefrustet sein. Echt, ey
Dachte ich mir doch, daß ich Dich auf dem CSD gesehen haben...
hessefresse schrieb: Ich bin dafür wir schenken dem ZoLo ne Perrücke. So ne schicke wie sie sie drüben haben
Männer mit Glatze müssen auch dann für ihre Perücken selbst aufkommen, wenn wegen Haarlosigkeit seelisches Leid droht. Das geht aus einem am Donnerstag in Mainz veröffentlichten Urteil des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts hervor, das damit einer gesetzlichen Krankenkasse Recht gab, die die Kostenerstattung für das Haarteil eines Versicherten verweigert hatte. (Aktenzeichen: Urteil vom 4. Mai 2007 - L 5 KR 151/06) Die Kernaussage der Richter: Weil Glatzen bei Männern alltäglich sind, ist ihnen Haarlosigkeit weit eher zuzumuten als Frauen und Kindern. Geklagt hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben seit seiner Kindheit an völligem Haarverlust leidet. Seine Krankenkasse hatte die Kostenerstattung für eine Perücke mit der Begründung abgelehnt, eine «Haarersatz-Langzeitversorgung» komme nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht.
Das zuständige Sozialgericht gab der Kasse Recht und auch das Landessozialgericht wies jetzt die Berufung des Mannes auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz zurück: Die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen sei in diesem Fall gerechtfertigt. Im Einzelnen führten die Richter aus, dass Kahlköpfigkeit bei Männern in der Gesellschaft nicht besonders auffällig sei - «weil sie biologisch bedingt häufiger auftritt».
Falls es zu einer psychischen Störung komme, bestehe allenfalls ein psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlungsanspruch, nicht aber ein Anspruch auf Gewährung eines Hilfsmittels. «Soweit Kopfhaare dem Schutz vor Sonne und Kälte dienen, kann dies auch mit einer Mütze oder einem Hut erreicht werden», beschied das Gericht dem Kläger. (AP)
Tube schrieb: Hier, hömma. Ich hatte an dem Tag einfach nur das falsche Schuhwerk zum Schieben an. Außerdem ist mir beim Schieben ein Fingernagel abgebrochen, da darf man ja wohl mal bisschen gefrustet sein. Echt, ey
Dachte ich mir doch, daß ich Dich auf dem CSD gesehen haben...
***....!***
Als Model oder Freak? ,-)
ZoLo als Floppmodel und der Rest als die Freaks
http://www.eintracht.de/fans/forum/statisch/moderatoren.php
sogar tageweise leasen. Stichwort: "Ich bin ein Mod - Holt mich hier raus!"
die haben uns wieder ein jahr genervt und die neuen,muss man eh noch taufen.
A.M.A.B. all motz are blödels
So ne schicke wie sie sie drüben haben
Männer mit Glatze müssen auch dann für ihre Perücken selbst aufkommen, wenn wegen Haarlosigkeit seelisches Leid droht. Das geht aus einem am Donnerstag in Mainz veröffentlichten Urteil des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts hervor, das damit einer gesetzlichen Krankenkasse Recht gab, die die Kostenerstattung für das Haarteil eines Versicherten verweigert hatte. (Aktenzeichen: Urteil vom 4. Mai 2007 - L 5 KR 151/06)
Die Kernaussage der Richter: Weil Glatzen bei Männern alltäglich sind, ist ihnen Haarlosigkeit weit eher zuzumuten als Frauen und Kindern. Geklagt hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben seit seiner Kindheit an völligem Haarverlust leidet. Seine Krankenkasse hatte die Kostenerstattung für eine Perücke mit der Begründung abgelehnt, eine «Haarersatz-Langzeitversorgung» komme nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht.
Das zuständige Sozialgericht gab der Kasse Recht und auch das Landessozialgericht wies jetzt die Berufung des Mannes auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz zurück: Die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen sei in diesem Fall gerechtfertigt. Im Einzelnen führten die Richter aus, dass Kahlköpfigkeit bei Männern in der Gesellschaft nicht besonders auffällig sei - «weil sie biologisch bedingt häufiger auftritt».
Falls es zu einer psychischen Störung komme, bestehe allenfalls ein psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlungsanspruch, nicht aber ein Anspruch auf Gewährung eines Hilfsmittels. «Soweit Kopfhaare dem Schutz vor Sonne und Kälte dienen, kann dies auch mit einer Mütze oder einem Hut erreicht werden», beschied das Gericht dem Kläger. (AP)
Ich bin im Fall Zolo für Hut
ich fang mal an:
1)kroni : 25 luftballons schwarz ca. 1000ccm
Und ich bin, allein schon wegen der CF-Geschichte, auch in diesem Fall für den Jutesack.
Angemeldet haben sich die kleinen Nachwuchsmods der übrigen Bundesligavereine
achso und du bist dann der Dieter Bohlen oder?
Na, dann passt's ja. Auch bei DSDS konnten ja manche Kandidaten was, während in der Jury nur völlige Flachpfeifen sassen...
Beeindruckend!
Und was gibt es schöneres als unterwürfige "Kollegen", die vor uns Flachpfeifen den Bückling machen müssen.
Meint Ihr das hier ?
Oh mein Gott.
Kalle, dafür komme ich naggisch zum Sommerfest. Selbst Schuld