...im deutschen Strafrecht neben dem Unrecht eine weitere Voraussetzung der Strafbarkeit eines Verhaltens.
Das deutsche Strafgesetzbuch enthält keine Legaldefinition des Begriffs. Heute allgemein anerkannt ist der von Frank begründete normative Schuldbegriff, wonach Schuld die Vorwerfbarkeit des Verhaltens bedeutet . Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können, impliziert also Willensfreiheit als „staatsnotwendige Fiktion“ (Kohlrausch).
Das muß nämlich der Fukel heißen. Nur so wird das was!!
Das deutsche Strafgesetzbuch enthält keine Legaldefinition des Begriffs. Heute allgemein anerkannt ist der von Frank begründete normative Schuldbegriff, wonach Schuld die Vorwerfbarkeit des Verhaltens bedeutet . Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können, impliziert also Willensfreiheit als „staatsnotwendige Fiktion“ (Kohlrausch).
Ich kann mir nicht helfen, aber der sieht aus... also das könnte sein... mhh... Sotos in 20 Jahren?
EIGENBLUT ! ! !
des schöne is, als protestant geht das wunderbar...