Bin in der Halbzeitpause des Pokalendspiels auf Grund einer Anzeige eines "Eintracht-Fans" wegen gefährlicher Körperverletzung am Bierstand Block H 2 verhaftet worden. Wer hat den Vorfall beobachtet? Wer kann als Zeuge eine Aussage machen? Bitte PN oder Kontaktaufnahme 0171/3767436
es wird dir keiner antworten. Wende dich mal an Köhler oder Pferd.
Gruss aus Bern
Attila4ever schrieb: Bin in der Halbzeitpause des Pokalendspiels auf Grund einer Anzeige eines "Eintracht-Fans" wegen gefährlicher Körperverletzung am Bierstand Block H 2 verhaftet worden. Wer hat den Vorfall beobachtet? Wer kann als Zeuge eine Aussage machen? Bitte PN oder Kontaktaufnahme 0171/3767436
Attila4ever schrieb: Bin in der Halbzeitpause des Pokalendspiels auf Grund einer Anzeige eines "Eintracht-Fans" wegen gefährlicher Körperverletzung am Bierstand Block H 2 verhaftet worden. Wer hat den Vorfall beobachtet? Wer kann als Zeuge eine Aussage machen? Bitte PN oder Kontaktaufnahme 0171/3767436
ib schrieb: Warst du der, der bei uns im Bus gefehlt hat.
Attila4ever schrieb: Bin in der Halbzeitpause des Pokalendspiels auf Grund einer Anzeige eines "Eintracht-Fans" wegen gefährlicher Körperverletzung am Bierstand Block H 2 verhaftet worden. Wer hat den Vorfall beobachtet? Wer kann als Zeuge eine Aussage machen? Bitte PN oder Kontaktaufnahme 0171/3767436
Fussballfans sollten sich nicht gegenseitig anzeigen, Eintracht-Fans untereinander schon mal gar nicht. Den Vorfall hab ich leider nicht gesehen, aber ich kenne nen guten Anwalt in Frankfurt. Bei Interesse geb ich dir die Nummer.
SeltenerGast schrieb: Fussballfans sollten sich nicht gegenseitig anzeigen, Eintracht-Fans untereinander schon mal gar nicht. Den Vorfall hab ich leider nicht gesehen, aber ich kenne nen guten Anwalt in Frankfurt. Bei Interesse geb ich dir die Nummer.
Attila4ever schrieb: ... wegen gefährlicher Körperverletzung am Bierstand Block H 2 verhaftet worden..
Warst Du bewaffnet? Ansonsten ist es keine gefährliche Körperverletzung. Maximal schwere Körperverletzung. Und man zeigt jemanden nicht wegen "gefährlicher" Körperverletzung an, sondern eben nur wegen dem Tatbestand der Körperverletzung.
Und wenn Du nun mal einen Menschen verletzt, mußt Du auch für die Tat gerade stehen. Wenn Du nichts getan hast, wirst Du auch nicht verurteilt.
Solltest Du unschuldig sein, wünsche ich Dir alles Gute und dass das Recht siegt.
Naja für ne gefährliche Körperverletzung muss man nicht unbedingt bewaffnet sein. Entscheident ist, dass der Gegenstand (kann objektive auch ungefährlich sein, z.B. ein Bleistift) in seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Kann also auch ein beschuhter Fußsein, wenn ein Tritt gegen den Kehlkopf stattfindet, oder wenn der Kopf gegen eine Wand gehauen wird (jaja, ich weiß da gibt es zumindest in der Lehre nen Meinungsstreit, aber die Rechtssprechung erkennt es an). Man bin ich gut,trotz Alk bekomm ich die Definiton noch hin.
nicole1611983 schrieb: Naja für ne gefährliche Körperverletzung muss man nicht unbedingt bewaffnet sein. Entscheident ist, dass der Gegenstand (kann objektive auch ungefährlich sein, z.B. ein Bleistift) in seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Kann also auch ein beschuhter Fußsein, wenn ein Tritt gegen den Kehlkopf stattfindet, oder wenn der Kopf gegen eine Wand gehauen wird (jaja, ich weiß da gibt es zumindest in der Lehre nen Meinungsstreit, aber die Rechtssprechung erkennt es an). Man bin ich gut,trotz Alk bekomm ich die Definiton noch hin.
Naja. Aber so ganz richtig ist es nicht Trink' mal schön weiter. Wir sehen uns Morgen.
Willst du etwas meine juristischen Qualitäten in Frage stellen. All das Fällt unter gefährliches Werkzeug, das Waffen alles Waffen im Sinne des Waffen gesetzes sind! Und hab eben extra nochmal im Kommentar nachgeschaut und es ist so
nicole1611983 schrieb: Naja für ne gefährliche Körperverletzung muss man nicht unbedingt bewaffnet sein. Entscheident ist, dass der Gegenstand (kann objektive auch ungefährlich sein, z.B. ein Bleistift) in seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Kann also auch ein beschuhter Fußsein, wenn ein Tritt gegen den Kehlkopf stattfindet, oder wenn der Kopf gegen eine Wand gehauen wird (jaja, ich weiß da gibt es zumindest in der Lehre nen Meinungsstreit, aber die Rechtssprechung erkennt es an). Man bin ich gut,trotz Alk bekomm ich die Definiton noch hin.
Naja. Aber so ganz richtig ist es nicht Trink' mal schön weiter. Wir sehen uns Morgen.
PA
Sie hat schon Recht, dieses Bewaffnet ist ein dehnbarer Begriff. Es langt ja schon ein Mundschutz um von defensiver Bewaffnung zu sprechen.
Danke für die rege Diskussion! Aber die bringt mir gar nichts. Hatte mir erhofft, dass jemand den Vorfall beobachtet hat und mir eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen könnte.
es wird dir keiner antworten. Wende dich mal an Köhler oder Pferd.
Gruss aus Bern
Nein!
Den Vorfall hab ich leider nicht gesehen, aber ich kenne nen guten Anwalt in Frankfurt.
Bei Interesse geb ich dir die Nummer.
wer weiss was da passiert ist
Warst Du bewaffnet? Ansonsten ist es keine gefährliche Körperverletzung. Maximal schwere Körperverletzung. Und man zeigt jemanden nicht wegen "gefährlicher" Körperverletzung an, sondern eben nur wegen dem Tatbestand der Körperverletzung.
Und wenn Du nun mal einen Menschen verletzt, mußt Du auch für die Tat gerade stehen. Wenn Du nichts getan hast, wirst Du auch nicht verurteilt.
Solltest Du unschuldig sein, wünsche ich Dir alles Gute und dass das Recht siegt.
PA
Man bin ich gut,trotz Alk bekomm ich die Definiton noch hin.
Naja. Aber so ganz richtig ist es nicht Trink' mal schön weiter. Wir sehen uns Morgen.
PA
Sie hat schon Recht, dieses Bewaffnet ist ein dehnbarer Begriff. Es langt ja schon ein Mundschutz um von defensiver Bewaffnung zu sprechen.
Sie meint sicher ihre Stilettos
DA