>

Bröndby Kopenhagen - Eintracht Frankfurt / Parkticket ist da!!!

#
Hallo Leute!

Ich schreibe Euch, weil ich Eure Hilfe brauche: Wie so viele von uns haben wir am 28.09./29.09.2006 die Eintracht im UEFA-Cup in Dänemark unterstützt.
Nun kam nach der ersten und zweiten Zahlungsaufforderung die dritte und letzte Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 248,45 Euro.

Wir sollen dort offensichtlich zwei Tage lang falsch geparkt haben und stehen jetzt mit einem Parkticket in o.g. Höhe da. Hat irgendjemand auch solch eine Erfahrung in Dänemark gemacht und/oder kennt sich irgendjemand mit Bußgeldern aus dem Ausland aus?

Wir hatten kein Ticket am Auto, so dass die ganze Sache sehr überaschend kommt bzw. kam. Die ersten beiden Zahlungsaufforderungen haben wir ignoriert, aber jetzt droht man uns mit der Schuldeneintreibung. Ich habe heute schriftlich Einspruch eingelegt, der aber unserer Ansicht nach bei einem derartig hohem Bußgeld wenig erfolgversprechend ist.

Was kann passieren? Was wird gemacht? Wie würdet Ihr Euch verhalten? Und welche Möglichkeiten haben wir?

Müssten sonst jeder rund 50 Euro nachzahlen, für nichts und wieder nichts...  


Danke Euch für die Hilfe!
#
wir haben damals auch ein parkticket am auto gehabt. also wir HATTEN es am auto, ihr ja nicht.
haben etwa 2 stunden in einer sehr unansehlichen seitenstrasse geparkt und das parken war so teuer, dass wir auf das parkticket verzichtet und es drauf ankommen lassen haben. als wir wiederkamen hatten wir dann einen strafzettel an der scheibe ueber (umgerechnet) etwa 75 wenn ich mich recht erinnere.
wir hatten allerdings einen mietwagen von europcar und haben seit dem nichts mehr gehoert...

ich kann dir allerdings nicht wirklich weiterhelfen mit deinem anliegen, da ich damit keinerlei erfahrungen habe, wie weit die da nun wirklich gehen werden und koennen.
#
Anwalt !
Als erstes werden die das Verfahren stunden, so dass die Frist nicht abläuft.
Am allerbesten rufst Du erst mal bei Deiner Rechtsschutz an ob die das übernehmen, denn ansosnten kommst Du mit 250€ für einen Anwalt nicht hin.
#
Auch das ist interessant:

http://www.tyskret.com/deutsch/handel/urlaub.html

bzw. das hier:

http://www.br-law.com/de/Menu/%c3%9cber+d%c3%a4nisches+Recht/Privatpersonen/Vollstreckung+von+Geldbu%c3%9fen

Du solltest einmal recherchieren, ob Deutschland diese EU-Norm inzwischen umgesetzt hat.
#
Aber du wirst doch wissen, ob du falsch geparkt hast oder nicht!?

Denn wenn es so wäre hätte der Einspruch denke ich wenig Sinn!
#
Wir haben unseren Wagen zwei Tage vor dem Hotel stehen gehabt. Das war eine ca. 100m lange Reihe mit Parkplätzen, die fast alle belegt waren. Falsch geparkt kann das nicht sein, maximal die Parkgebühr nicht bezahlt. Wir haben aber keinen Zahlautomat gefunden.

Und jetzt gibt's so eine Rechnung...  
#
EFCB schrieb:
Du solltest einmal recherchieren, ob Deutschland diese EU-Norm inzwischen umgesetzt hat.


Vorab schon mal Danke für die Hilfen... Ich habe bislang nirgendwo etwas zu der Umsetztung der Norm gefunden.

Wir werden es wohl drauf ankommen lassen!
#
Dschalalabad schrieb:
Hallo Leute!

Ich schreibe Euch, weil ich Eure Hilfe brauche: Wie so viele von uns haben wir am 28.09./29.09.2006 die Eintracht im UEFA-Cup in Dänemark unterstützt.
Nun kam nach der ersten und zweiten Zahlungsaufforderung die dritte und letzte Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 248,45 Euro.



Da kann für Dich nur hoffen, daß Du nicht mit dem Auto in Vigo und Istanbul warst...  
#
Bigbamboo schrieb:
Dschalalabad schrieb:
Hallo Leute!

Ich schreibe Euch, weil ich Eure Hilfe brauche: Wie so viele von uns haben wir am 28.09./29.09.2006 die Eintracht im UEFA-Cup in Dänemark unterstützt.
Nun kam nach der ersten und zweiten Zahlungsaufforderung die dritte und letzte Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 248,45 Euro.



Da kann für Dich nur hoffen, daß Du nicht mit dem Auto in Vigo und Istanbul warst...    



Über so einen Spruch würde ich mich in seiner Situation wahrscheinlich richtig freuen!      

*denken hilft*
#
Dschalalabad schrieb:
Wir haben unseren Wagen zwei Tage vor dem Hotel stehen gehabt. Das war eine ca. 100m lange Reihe mit Parkplätzen, die fast alle belegt waren. Falsch geparkt kann das nicht sein, maximal die Parkgebühr nicht bezahlt. Wir haben aber keinen Zahlautomat gefunden.



Nochmal was ein Vorschreiber schon angemerkt hat:
Bist du im Recht, oder im Unrecht?
Was bringt dir ein Anwalt, wenn du im Unrecht bist?
Wenn das vor eurem Hotel war, hätte ich im Hotel mal gefragt.

Das geht hier mehr so in die Richtung ich stell mich mal blöd (ich finde keinen Parkautomat, und fragen kann ich danach auch nicht), und hoffe das nix passiert.....
#
Soviel ich weiß ist diese EU-Norm "noch nicht" umgesetzt worden, 100%tig wissen tue ich es aber nicht. Erkundige Dich am besten beim ADAC, das habe ich  auch schon mal gemacht. Dort sagte man mir dann das ich einfach nichts machen sollte, allerdings in den nächsten Jahren auch nicht mit dem betreffenden Fahrzeug ins Land einreisen soll (es ging damals um 150 DM wegen eines Geschwindigkeitsübertritts von 6km, hatte das erst für einen schlechten Scherz gehalten).
#
Total egal ob ich im Recht oder Unrecht bin...
Es geht ja auch darum ob die Gebühren eingetrieben werden können oder nicht.

Wir haben definitiv drüber nachgedacht ob man bezahlen muss, jedoch keinerlei Hinweise auf einen Parkautomaten gefunden.
Und im Hotel konnte nicht mal Jemand deutsch den ich jetzt um Rat fragen könnte.

Dank den Usern, die bereits Hinweise und Hilfestellungen gegeben haben!
#
Dschalalabad schrieb:
Es geht ja auch darum ob die Gebühren eingetrieben werden können oder nicht.

Vielleicht hilft dir das weiter, ansonsten einfach mal weiter googlen oder mal bei den Verkehrsclubs nachgucken.
http://www.reise-report.de/euro-bussgeld0.html
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,2142783,00.html
#
Meines Wissens haben die Staaten nicht das Recht, eine Geldbuße im Ausland einzutreiben. Deshalb wird man in Ländern, die viel Urlaubsdurchreiseverkehr haben, ja auch direkt gestellt und zur Kasse gebeten.

Ich würde die Aufforderungen weiterhin ignorieren!
#
*lol*

1500 Klicks und 15 Beiträge ...

Den Strafzettel würd ich net feiwillig bezahlen.
#
Wurde vor Jahren mal in der Schweiz geblitzt, zum Glück kam nix. Wenn doch hab ich damals ergoogelt: nicht zahlen und am besten dann aber n paar Jährchen nimmer da einreisen
#
dyna schrieb:
und am besten dann aber n paar Jährchen nimmer da einreisen


Dann wird die Welt aber verdammt klein. Ich hatte letztens für Ö dann doch gelatzt, bevor ich dann wieder hin gefahren bin. Stand "Erzwingungshaft" im Brief drin. Ok, Leute, ist ja gut.
#
Vorneweg: Ich habe keine Ahnung!

Wenn ich die Alternativen sehe: 50 @ für jeden oder eine nicht absehbare Eskalation für den Halter, dann würde ich die Buße zahlen, mich kurz ärgern und gut ist.
#
EFCB schrieb:
Auch das ist interessant:

http://www.tyskret.com/deutsch/handel/urlaub.html

bzw. das hier:

http://www.br-law.com/de/Menu/%c3%9cber+d%c3%a4nisches+Recht/Privatpersonen/Vollstreckung+von+Geldbu%c3%9fen

Du solltest einmal recherchieren, ob Deutschland diese EU-Norm inzwischen umgesetzt hat.


Da steht doch alles drin.

Die Richtlinie ist auch noch nicht umgesetzt.

"Bußgelder auf dem Ausland werden noch nicht abkassiert
Euro-Knöllchen voraussichtlich erst ab 2007
Knöllchen für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland bleiben für Verkehrssünder vorläufig noch ohne Folgen.

Wie der ACE Auto Club Europa in Stuttgart mitteilte, können in den EU-Staaten verhängte Bußgelder auch weiterhin nicht in Deutschland eingetrieben werden, obwohl sich die EU-Justizminister bereits im Mai 2003 auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt hatten. ACE-Verkehrsrechtsanwalt Volker Lempp rechnet frühestens erst 2007 mit dem Inkrafttreten der entsprechenden europäischen Richtlinie. Dann werden die im Ausland verhängten Geldstrafen von deutschen Ordnungsbehörden kassiert. Das Geld, einschließlich der zusätzlichen Gebühren, behält der deutsche Staat.

Nach der neuen Regelung muss laut ACE das Heimatland eines Verkehrssünders alle Strafen eintreiben, die auf Gesetzesverstöße im EU-Ausland beruhen und mindestens 70 Euro betragen. Bislang gibt es ein solches Vollstreckungshilfeabkommen nur zwischen Deutschland und Österreich. Die zukünftige europaweite Vollstreckung umfasst neben 39 Verkehrsdelikten auch Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Umweltrecht. Gegen zahlungsunwillige Verkehrssünder kann im Heimatland mit Hilfe der dafür zuständigen Behörde vorgegangen werden. Ersatzweise droht sogar eine Gefängnisstrafe. "


Also locker bleiben.  


Teilen