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So werden unschuldige Fussballfans behandelt(Erfahrungsbericht aus Dortmund)

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Also Grundsätzlich gilt...

-bei Polizeieinsätzen, die unverhältnismäßig sind, "versuchen" nie alleine sein
( Zeugen...)

-Dienstaufsichtbeschwerde anregen ( Namen  und Dienstnummer erfragen..sind verpflichtet sie euch zu nennen)

-sofort danach einen Anwalt einschalten

Ich habe großes Vertrauen in Staat und Justiz, aber offenbar scheinen einige das mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht so ganz verstanden zu haben. Solche wie oben geschilderten Fälle, sollten sie auch genau so passiert sein, zeigen dann doch oftmals wie frustriert und überfordert einige Beamte offensichtlich sind.

Nicht hinnehmen sowas. Es sind, so hoffe ich, Einzelfälle.
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Amer24 schrieb:

-Dienstaufsichtbeschwerde anregen ( Namen  und Dienstnummer erfragen..sind verpflichtet sie euch zu nennen)


Antwort:

1.

2.

3.
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Schoppenpetzer schrieb:

Antwort:

1.

2.

3.




Sieht zwar sehr lustig aus, ist aber die traurige Wahrheit! Wobei Antwort 2 wohl die zunächst häufigste ist.
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Amer24 schrieb:
Also Grundsätzlich gilt...

-bei Polizeieinsätzen, die unverhältnismäßig sind, "versuchen" nie alleine sein
( Zeugen...)

-Dienstaufsichtbeschwerde anregen ( Namen  und Dienstnummer erfragen..sind verpflichtet sie euch zu nennen)

-sofort danach einen Anwalt einschalten



Es gibt in Deutschland keine Dienstnummern bei der Polizei.  
Die gibts nur bei Miami Vice und Co
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Mbukatchi schrieb:

Es gibt in Deutschland keine Dienstnummern bei der Polizei.  
Die gibts nur bei Miami Vice und Co


Ach ja?

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/wir-ueber-uns/dienstausweise/start.html
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Mbukatchi schrieb:
Amer24 schrieb:
Also Grundsätzlich gilt...

-bei Polizeieinsätzen, die unverhältnismäßig sind, "versuchen" nie alleine sein
( Zeugen...)

-Dienstaufsichtbeschwerde anregen ( Namen  und Dienstnummer erfragen..sind verpflichtet sie euch zu nennen)

-sofort danach einen Anwalt einschalten



Es gibt in Deutschland keine Dienstnummern bei der Polizei.  
Die gibts nur bei Miami Vice und Co


Aber eine Dienstausweisnummer.
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wasn glück war ich drei tage im urlaub und konnte meine bestellten karten leider nicht bezahlen (sorry eintracht)...
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Und die lieben Beamten sagen dir dann ohne zu murren auf Anfrage ihren Namen und ihre Dienst(ausweis)nummer...

Ich lach mich schlapp....

Das ist vielleicht Theorie aber sowas von realitätsfern...
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Und die lieben Beamten sagen dir dann ohne zu murren auf Anfrage ihren Namen und ihre Dienst(ausweis)nummer...

Ich lach mich schlapp....

Das ist vielleicht Theorie aber sowas von realitätsfern...
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Pei_Mei schrieb:
Mbukatchi schrieb:
Amer24 schrieb:
Also Grundsätzlich gilt...

-bei Polizeieinsätzen, die unverhältnismäßig sind, "versuchen" nie alleine sein
( Zeugen...)

-Dienstaufsichtbeschwerde anregen ( Namen  und Dienstnummer erfragen..sind verpflichtet sie euch zu nennen)

-sofort danach einen Anwalt einschalten



Es gibt in Deutschland keine Dienstnummern bei der Polizei.  
Die gibts nur bei Miami Vice und Co


Aber eine Dienstausweisnummer.


Also soweit ich weiß, ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden...mithin kann man aber immer nach dem Namen und der zuständigen Dienststelle des Beamten fragen, der dazu verpflichtet ist, diese Information preis zu geben.

Die Dienstvorschriften für Berliner Polizeibeamte legen z.B. klar folgendes fest: "Beim Einschreiten soll sich der Polizeibeamte dem Betroffenen nach Möglichkeit namentlich vorstellen. Er hat den Grund des Einschreitens anzugeben ... Der Schutzpolizeibeamte (hat den) Dienstausweis ... mitzuführen und bei begründetem Verlangen vorzuzeigen. Ein in Zivilkleidung eingesetzter Polizeibeamter hat unaufgefordert die Dienstmarke oder/und den Dienstausweis vorzuzeigen ... Der Polizeibeamte ist verpflichtet, seine Dienstkarte ohne Zögern auf Verlangen auszuhändigen, wenn dies die Amtshandlung ohne erhebliche Schwierigkeiten zuläßt ... Die Verpflichtung ... besteht auch bei Einsätzen aus besonderen Anlässen."

Dieser Verpflichtung kommt besondere Bedeutung zu, da selbst uniformierte Polizeibeamte in Deutschland in der Regel keine Dienstnummer oder ihren Namen als Erkennungszeichen an der Uniform tragen. Deshalb besteht die einzige Möglichkeit, wie Opfer oder Zeugen von Mißhandlungen die Identität der jeweiligen Beamten feststellen können, darin, nach den Namen zu fragen. Dass ein Polizist, der sich der Mißhandlung schuldig gemacht hat, einer solchen Aufforderung nicht unbedingt nachkommen wird, darf nicht erstaunen.
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Ich habs schon unzählige male hier im Forum gepostet.  

Polizeibeamte "in Uniform" müssen sich nicht ausweisen und ihre "sogenannte" Dienstnummer nennen. Diese, wie Ihr so schön sagt Dienstnummer ist im übrigen die ganz normale Personalnummer. Ihren Namen brauchen die Beamten schon gar nicht nennen.

Nur bei Zivilbeamte, die nicht als Polizisten erkennbar sind, herrscht eine Verifizierungspflicht durch seinen Dienstausweis seitens der Beamten.

Vielleicht sollte man dieses Info automatisch in jedem polizeibezogenen Thread als Marke setzen.


F_F
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@F_F
Ist ja schön was Du schreibst....leider stimmt es nicht.
Generell kannst Du schon den Ausweis verlangen, auch bei uniformierten Beamten.
ABER, nicht wenige Landesgesetze/Dienstvorschriften machen dies von der jeweiligen Situation abhängig und sind hier schwammig formuliert.
Du hast recht wenn Du sagen willst das nicht immer eine Ausweispflicht besteht, generell kann man aber nicht sagen Uniform=keine Ausweispflicht.
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Eintracht-Laie schrieb:
@F_F
Ist ja schön was Du schreibst....leider stimmt es nicht.
Generell kannst Du schon den Ausweis verlangen, auch bei uniformierten Beamten.
ABER, nicht wenige Landesgesetze/Dienstvorschriften machen dies von der jeweiligen Situation abhängig und sind hier schwammig formuliert.
Du hast recht wenn Du sagen willst das nicht immer eine Ausweispflicht besteht, generell kann man aber nicht sagen Uniform=keine Ausweispflicht.


@Eintracht-Laie
ei eben doch! ^^
ich beziehe mich ja mit meiner oben getätigten aussage auf bgh-urteile zum thema ausweispflicht von beamten! habe einem bekannten gerade eine mail geschrieben, ob er mir noch mal die urteile und polizei-dienstordnungen schicken kann, dann stelle ich sie euch hier gerne rein.  
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beantworte mir lieber mal meine frage in dem anderen thread , du weißt doch sonst auch immer alles Ich ruf dich gleich an wenn du mir nicht sagst was das immer zu bedeuten hat *androh*

Zum thema: Ohne mich auszukennen sage ich mal generell wenn man in Konflikt gerät mit einem turtle und dann noch nach dem ausweis fragt .. ich denke spätestens dann hast du verloren.
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madd1n` schrieb:
beantworte mir lieber mal meine frage in dem anderen thread , du weißt doch sonst auch immer alles Ich ruf dich gleich an wenn du mir nicht sagst was das immer zu bedeuten hat *androh*

Zum thema: Ohne mich auszukennen sage ich mal generell wenn man in Konflikt gerät mit einem turtle und dann noch nach dem ausweis fragt .. ich denke spätestens dann hast du verloren.



Maddin Kleener ^^
Welche andere Frage denn?
Außerdem kannst Du mich auch über ICQ anlabern, hast mich ja geadded.
Und bitte net anrufe, sonst diskutieren wir wieder 2 Stunden über Trainingsberichte.  
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Für alle Interessierten habe ich nachfolgend mal die Links zum Polizeigesetz NRW und zum Bundespolizeigesetz gepostet.


http://www1.polizei-nrw.de/im/stepone/data/downloads/31/00/00/polgnrw.pdf

http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/


Hier noch mal etwas zum Thema "Eingriffsrecht".

http://www.eingriffsrecht.de/eingriffsrecht_s1.html

http://www.eingriffsrecht.de/s_2_folien_04.pdf


Unmittelbarer Zwang:

Hilfeleistung für Verletzte (§ 60 PolG)


Pflicht des Polizeibeamten, sich auf Verlangen
auszuweisen (§ 55 Abs. 3 PolG)
normaler weise reichen dafür aber einheit und behörde aus...
Dieser § scheint aber halt durch Urteile des BGHs in dieser Form (Klage von Polizisten vorm BGH) so ziemlich gekippt.


Die Eingriffsrechte sind mal interessant zu lesen.

F_F
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Amer24 schrieb:


-Dienstaufsichtbeschwerde anregen ( Namen  und Dienstnummer erfragen..sind verpflichtet sie euch zu nennen)


   
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ich verweise nochmal auf die unterschiedlichen Länderregelungen hinsichtlich des Polizeirechts.

In Bayern Art. 6 PAG

Art. 6 PAG - Ausweispflicht des Polizeibeamten
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der
Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.
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Amer24 schrieb:
ich verweise nochmal auf die unterschiedlichen Länderregelungen hinsichtlich des Polizeirechts.

In Bayern Art. 6 PAG

Art. 6 PAG - Ausweispflicht des Polizeibeamten
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der
Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.



Wie gesagt, es gibt BGH-Urteile dazu.


Aber mal eine andere Sichtweise....
Ein Grüner sprüht Dir Tränengas ins Gesicht und zieht Dir seinen Schlagstock durchs selbige. Wenn Du jetzt dieser Polizist wärest, würdest Du dem jenigen, den Du gerade nach dem 17. Abschnitt StGB vermöbelt hast Deinen Namen nennen, auch wenn du es vom Gesetzestext her müsstest? Wenn Du der Kollege dieses Polizisten wärest, würdest Du ihn anzeigen, einen eigenen Kollegen?

Genau das ist der Shice an der ganzen Sache.
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Das irgendein Polizist Dir nach dem Einsatz von Pfefferspray mit einem Schlagstock ins Gesicht schlägt (!) halte ich für Pupulismus und ne glatte Lüge!


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