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Umsatz der SGE?

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Der Jahresabschlussbericht von 2006 ist auf jeden Fall sehr spannend (ISPR Vertrag/ Kapitalerhöhung/ Rücklagen). Ich freue mich schon auf die Fortsetzung für 2007
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RichardKress schrieb:
Der Jahresabschlussbericht von 2006 ist auf jeden Fall sehr spannend (ISPR Vertrag/ Kapitalerhöhung/ Rücklagen). Ich freue mich schon auf die Fortsetzung für 2007


Neuere sind beim Ebundesanzeiger noch nicht veröffentlicht. Das gilt aber nicht nur für die SGE...
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Kommt vermutlich in Ende Q3/ Anfang Q4. So wie der Letzte von 2006.
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Tja, die Jungs halten sich schön bedeckt.
Unterschrieben/verabschiedet haben sie das Ding im März, veröffentlicht im Oktober....
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alles schön und gut, aber was ich nicht verstehe: hannover wird dieses jahr zum ersten mal einen umsatz von ca. 50 mio. haben , und wir vermutlich 60 mio. , aber dennoch hat hannover mehr geld zur verfügung für spielertransfers......kann mir einer mal die sache erklären warum dies so ist oder bringe ich da was durcheinander?
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sgefan@hamid schrieb:
alles schön und gut, aber was ich nicht verstehe: hannover wird dieses jahr zum ersten mal einen umsatz von ca. 50 mio. haben , und wir vermutlich 60 mio. , aber dennoch hat hannover mehr geld zur verfügung für spielertransfers......kann mir einer mal die sache erklären warum dies so ist oder bringe ich da was durcheinander?


bei uns läuft der hörgeräteverkauf nicht so gut wie in hannover...
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sgefan@hamid schrieb:
alles schön und gut, aber was ich nicht verstehe: hannover wird dieses jahr zum ersten mal einen umsatz von ca. 50 mio. haben , und wir vermutlich 60 mio. , aber dennoch hat hannover mehr geld zur verfügung für spielertransfers......kann mir einer mal die sache erklären warum dies so ist oder bringe ich da was durcheinander?

In Hannover wird mehr "auf Kante genäht", d.h. es wird mit einer "schwarzen Nul" (= kein Gewinn) geplant und dementsprechend mehr Risiko auf der Ausgabenseite gefahren. Die Eintracht hatte hingegen im letzten Geschäftsjahr einen Gewinn von 4 Mio. EUR, was für ein inzwischen beruhigendes Eigenkapital von 16,4 Mio EUR gesorgt hat. Das Eigenkapital von Hannover ist <5 Mio EUR, falls dort also mal etwas schief geht, dann sieht es schnell so aus wie bei uns nach den ganzen Abstiegen...
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England-Adler schrieb:
sgefan@hamid schrieb:
alles schön und gut, aber was ich nicht verstehe: hannover wird dieses jahr zum ersten mal einen umsatz von ca. 50 mio. haben , und wir vermutlich 60 mio. , aber dennoch hat hannover mehr geld zur verfügung für spielertransfers......kann mir einer mal die sache erklären warum dies so ist oder bringe ich da was durcheinander?

In Hannover wird mehr "auf Kante genäht", d.h. es wird mit einer "schwarzen Nul" (= kein Gewinn) geplant und dementsprechend mehr Risiko auf der Ausgabenseite gefahren. Die Eintracht hatte hingegen im letzten Geschäftsjahr einen Gewinn von 4 Mio. EUR, was für ein inzwischen beruhigendes Eigenkapital von 16,4 Mio EUR gesorgt hat. Das Eigenkapital von Hannover ist <5 Mio EUR, falls dort also mal etwas schief geht, dann sieht es schnell so aus wie bei uns nach den ganzen Abstiegen...




danke
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Florentius schrieb:
untouchable schrieb:
https://www.ebundesanzeiger.de

Eintracht Frankfurt in die Suche eingeben.


Da bist Du mir ein paar Minuten zuvorgekommen.

Hier ist der exakte Link:

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=03cb538d607a3629100bf315a9d18571&page.navid=quicksearchlisttoquicksearchdetail&globalsearch_searchlist.selected=b5ce52effe330bf9&globalsearch_searchlist.destHistoryId=1

Wir haben schon seit einigen Jahren mehr als 50 Millionen Einnahmen (Umsatz) pro Jahr...


2006 und 2007 hatten wir gut 60 Mio, aber 2005 und in den Jahren davor lagen wir schätzungsweise um die 30 Mio.


MfG
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FanTomas schrieb:
Im Grunde richtig, aber die "Mitglieder der AG", also die Gesellschafter sind der Eintracht wohl bekannt, und neue wollen sie nicht aufnehmen. Also warum sollte diese Masche ziehen?  


Warum wollen sie keine neuen Mitglieder aufnehmen? Zu teuer?
Wenn es so wäre hieße das im Umkehrschluss, dass sie kein Kapital brauchen, was wohl bedeutet dass sie für ihre Ansprüche genug haben.

Stimmts?
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Im Jahresabschluss von 2006 wurde ein Beschluss erwähnt, der eine Kapitalerhöhung unter Aschluss der bestehenden Aktionärsstruktur für einen Zweitraum bis März 2008 (?) vorsah.

D.h. im Klartext: Man hat die Möglichkeit geschaffen zusätzliche Aktien an weitere Geldgeber auszugeben, wobei der Anteil der Bestandsaktionäre verwässert worden wäre. Ob diese Kapitalerhöhung tatsächlich stattfand? Keine Ahnung. Spekulation: Vielleicht wurden Caio und Fenin darüber finanziert, so dass das Festgeldkonto unangetastet blieb und die Erlöse aus dern Verkäufen von Streit und Konsorten dem Jahresüberschuss zufloßen. Fragen über Fragen.
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jukulu schrieb:
FanTomas schrieb:
Im Grunde richtig, aber die "Mitglieder der AG", also die Gesellschafter sind der Eintracht wohl bekannt, und neue wollen sie nicht aufnehmen. Also warum sollte diese Masche ziehen?  


Warum wollen sie keine neuen Mitglieder aufnehmen? Zu teuer?
Wenn es so wäre hieße das im Umkehrschluss, dass sie kein Kapital brauchen, was wohl bedeutet dass sie für ihre Ansprüche genug haben.

Stimmts?


Der Verein Eintracht Frankfurt e.V. muss mindestens 51% an der AG halten (Mehrheitsgesellschafter 50+1 Regel). Das heißt die anderen Gesellschafter (z.B. "Freunde der Eintracht")  müssten aus ihrem prozentualen Anzeil von 49% praktisch etwas abgeben (durch Verkauf von Anteilen oder Kapitalerhöhung). Der Verein muss dann  bei einer Kapitalerhöhung entsprechend mitziehen um die erforderlichen 51 % zu halten.
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@RichardKress
Keine Bange, was da in Punkt 10 "Eigenkapital" des Abschlusses steht,
ist nur eine allgemeine Ermächtigung, im Fall der Fälle eine Kapitalerhöhung durchzuführen, ohne erst eine Hauptversammlung usw. durchzuführen. Daher auch der Begriff „Genehmigtes Kapital“ im Bericht (ist aus § 202 AktG).

Die Ermächtigung kann soweit ich weiß 5 Jahre gelten. Wäre eine Kapitalerhöhung durchgeführt worden, hätte dies im  Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Caio und Fenin wurden somit wohl aus der Portokasse    finanziert.
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FanTomas schrieb:

Der Verein Eintracht Frankfurt e.V. muss mindestens 51% an der AG halten (Mehrheitsgesellschafter 50+1 Regel). Das heißt die anderen Gesellschafter (z.B. "Freunde der Eintracht")  müssten aus ihrem prozentualen Anzeil von 49% praktisch etwas abgeben (durch Verkauf von Anteilen oder Kapitalerhöhung). Der Verein muss dann  bei einer Kapitalerhöhung entsprechend mitziehen um die erforderlichen 51 % zu halten.  


Hält der Verein denn genau 50% + 1?
Aber wie dem auch sei, stimmt schon, 75 % bei der Jahreshauptversammlung brauchts für eine Kap.erhöhung.

Hat jemand die EK-Splittung vorliegen?
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Der Verein hält 72% und der Gesellschafterkreis "Freunde der Eintracht" hält 28% am EK der AG.

Wen es interessiert: Der Gesellschafterkreis besteht aus den beiden Privatpersonen Bernd Ehinger und Claus Wisser, sowie unserem Hauptsponsor Fraport und den vier Banken BHF, DZ, Helaba und Metzler.
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tont85 schrieb:
Kann mir nicht vorstellen, dass das aus der Luft gegriffen ist. Ich glaub den Umsatz von ner AG kannste ganz einfach irgendwo einsehen.....ich mein da kannste so nen Bericht anfordern...weiss aber nicht mehr wo...Branchenverzeichnis oder so.


eine AG hat Publizitätspflicht, d.h sie muss ihre blianz offen legen und zwar unterliegen solche Posten wie Umsatz und Etat dem Niederwertprinzip, d.h der Etat könnte in wirklcihkeit sogar höher ausfallen als er ist
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aburg-adler schrieb:
tont85 schrieb:
Kann mir nicht vorstellen, dass das aus der Luft gegriffen ist. Ich glaub den Umsatz von ner AG kannste ganz einfach irgendwo einsehen.....ich mein da kannste so nen Bericht anfordern...weiss aber nicht mehr wo...Branchenverzeichnis oder so.


eine AG hat Publizitätspflicht, d.h sie muss ihre blianz offen legen und zwar unterliegen solche Posten wie Umsatz und Etat dem Niederwertprinzip, d.h der Etat könnte in wirklcihkeit sogar höher ausfallen als er ist


Was hat bitte das Niederstwertprinzip mit Umsatz oder Etat zu tun?? Soweit ich weiß gibt´s das nur im Anlage- und Umlaufvermögen und hat mal so gar nichts mit Umsatz oder Etat zu tun. Klär mich mal auf!

MfG
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Niederstwertprinzip heißt grob gesagt:
Bilanzpositionen auf der Aktivseite müssen möglichst vorsichtig, also niedrig bewertet werden, das heißt z.B. auch, daß noch nich realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen.

Beispiel:
Spielerwert Ü.K.:
Vor der EM für eine bestimmten Betrag gekauft.
Während der EM ist sein Wert gestiegen auf einen höheren Betrag
sodaß sein aktueller Wert der Betrag + X ist.
Trotzdem darf als Spielerwert nur der bezahlte Betrag auswiesen werden.
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MREX schrieb:
Was hat bitte das Niederstwertprinzip mit Umsatz oder Etat zu tun?? Soweit ich weiß gibt´s das nur im Anlage- und Umlaufvermögen und hat mal so gar nichts mit Umsatz oder Etat zu tun. Klär mich mal auf!
MfG

Also Bienen und Blumen...  

@Aburg hat da die Begriffe ganz schön durcheinander gewirbelt. Der Jahresabschluss der Eintracht AG ist bei www.ebundesanzeiger.de  einsehbar, auch die Gewinn- und Verlustrechnung, wo die im Kalenderjahr (! nicht Saison) 2006 erzielten Umsätze enthalten sind (65,6 Mio EUR).

Der Umsatz hat nichts mit dem Etat zu tun, Umsätze sind die Erlöse (Einnahmen) aus Spielbetrieb (17,9 Mio), Vermarktung (24,6 Mio), TV-Rechten (20,6 Mio) Merchandising (2,4 Mio) und sonstigem (vom 1.01.06-31.12.06!).
Der Etat, von dem hier immer gesprochen wird, sind die Mittel, die die AG für den Spielbetrieb in einer Saison (also zB 08/09) zur Verfügung stellt für laufende Ausgaben (zB Gehälter) und Investitionen. Im Etat enthalten sind erwartete Einnahmen/Ausgaben für die Saison.
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FanTomas schrieb:
Niederstwertprinzip heißt grob gesagt:
Bilanzpositionen auf der Aktivseite müssen möglichst vorsichtig, also niedrig bewertet werden, das heißt z.B. auch, daß noch nich realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen.

Beispiel:
Spielerwert Ü.K.:
Vor der EM für eine bestimmten Betrag gekauft.
Während der EM ist sein Wert gestiegen auf einen höheren Betrag
sodaß sein aktueller Wert der Betrag + X ist.
Trotzdem darf als Spielerwert nur der bezahlte Betrag auswiesen werden.


Das erste mit den nicht realisierten Gewinnen heißt Realisationsprinzip.

Das zweite ist das  Höchstwertprinzip. Bilanzierung zu maximal Anschaffungskosten. Ist mir ja alles klar, hat aber nicht wirklich was mit dem Niederstwertprinzip zu tun.

Beim Niederstwertprinzip gehts doch im Grunde nur darum, ob eine außerplanmäßige Abschreibung, also eine "außerplanmäßige Wertminderung" (bei Grundstücken, Spielerwerten, Waren.. etc.) vorgenommen werden darf oder vorgenommen werden muss.

Ob muss oder darf hängt von der Dauer der Wertminderung ab und ob es sich um Vermögensgegenstände des Anlage- oder des Umlaufvermögens handelt.

MfG


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