Uns hats auch schon am Waldparkplatz erwischt. Wir fuhren die Abfahrt zum Waldparkplatz/Tiefgarage/Sportverbände runter. Es wurde nicht per Megaphon-Wagen gemeldet, daß wir weiter Richtung Gleisdreieck fahren sollten, da der Waldparkplatz gleich schließen würde. So standen wir in der linken Schlange zur Waldparkplatzeinfahrt. Ein Auto vor uns machen sie die Schranke runter, Parkplatz dicht. Folglich mussten wir auf die rechte Spur wechseln und Richtung Tiefgarage/Sportverbände fahren. Nach der Fußgängerbrücke folgt eine Linkskurve. Hiernach geht rechts ein "Weg" auf eine Lichtung, auf der ca. 10 PKW´s hinter der Leitplanke parken können. Dort steht KEIN Einfahrtverboten- oder Parkverbotsschild. Wir standen also nicht auf der Straße mit durchgezogener Linie, sondern hinter der Leitplanke. Begründung für unser Knöllchen war "Verstoß gegen die Parkordnung". Wenn wir aber gar nicht auf den Waldparkplatz aufgefahren sind, wie können wir da gegen dessen Parkordnung verstossen????
janaage01 schrieb: 35,00 Euro gem. §§ 56 + 57 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten. Wegen Verstoss gegen §13 Nr. 3 + §20 (1) des hess. Feld- und Forstschutzgesetzes.
Was steht denn in den § drin?
§ 13 HFFSchG: Unbefugtes Befahren von Grundstücken
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt auf einem Grundstück 1. Steine, Schutt oder Unrat abwirft oder auf andere Weise die Wege verunreinigt 2. Gruben anlegt, Gebäude errichtet oder Löcher in das EIs von Teichen schlägt 3. Fahrzeuge oder Karren abstellt 4. Wäsche zum Trocknen oder Bleichen aufhängt oder ausbreitet oder 5. Bienenstöcke aufstellt.
§ 20 HFFSchuG (1) Ordnungswisrigkeiten nach § 5 und §6 können mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, Ordnungswidrigkeiten nach den § 7 bis 14 und dn §§ 16 bis 19 mit einer Gebdbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
§§56, 57 OWiG sind Vorschriften über die Verwarnung durch die VErwaltungsbehörde und Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes.
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt auf einem Grundstück 1. Steine, Schutt oder Unrat abwirft oder auf andere Weise die Wege verunreinigt 2. Gruben anlegt, Gebäude errichtet oder Löcher in das EIs von Teichen schlägt 3. Fahrzeuge oder Karren abstellt 4. Wäsche zum Trocknen oder Bleichen aufhängt oder ausbreitet oder 5. Bienenstöcke aufstellt.
Baut doch nächstes mal lieber ein Haus, statt dort zu parken. Scheint das Gleiche zu sein. Teuer wird´s wahrscheinlich nur, wenn man ein Parkhaus baut
Kauft euch als nächstes Auto einen Citroen . Der kann sich laut Werbung entweder von selbst zusammenklappen, sodaß man ihn sich unter den Arm klemmt und mitnimmt, oder weiterverwandeln in einen Roboter, der euch vor's Stadion begleitet und dort wartet. Der Roboter ist kein Fahrzeug und kann nicht "parken". Ansonsten berechtigt jede Eintrittskarte zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Wer dieses Angebot, für das er wohlgemerkt beim Kauf des Tickets b e z a h l t hat, nicht wahrnimmt, zeigt doch damit, daß er genug Geld für Strafzettel hat, wenn er unberechtigt die Gegend zuparkt. Bei berechtigtem Parken empfehle ich Foto von der Örtlichkeit mit Fahrzeug und ggf. StVG-Beschilderung der Parkregelung zu machen und ins Einspruchs- verfahren zu gehen.
liesel_sge schrieb: Hab das mit dem Einspruch noch nicht versucht...
Beim Palermo-Spiel hab ich vom Stadion kommend hinter der Rennbahn rechts in der Straße im Wald geparkt (Isenburger Schneise...?), auf dem Bürgersteig, der wirklich breit ist. Es standen auch schon andere da - und nach dem Spiel hatte ich nen Strafzettel. Von den anderen weiß ich nix, war fast keiner mehr da. Hat mich allerdings "nur" 15 Euro gekostet. Hab wie gesagt keinen Einspruch erhoben, aber in meine Überweisung wenigstens "Eintracht Frankfurt Ole" geschrieben...
hab einen Strafzettel beim Spiel gegen Stuttgart bekommen. Dieser Strafzettel bezieht sich aber nicht auf falsches Parken, sondern auf das unbefugte Befahren der Otto-Fleck-Schneise!!! Also der genaue Wortlaut ist so: "Sie befuhren unbefugt die Otto-Fleck-Schneise von 21.00 - 21.45 Uhr. Ein Wegesperrschild für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist von der Forstbehörde aufgestellt. § 19 Nr.2, § 20 (1) Hessisches Feld- und Forstschutzgesetz." Seid wann darf man denn die Otto-Fleck-Schneise nicht mit dem Auto befahren??? Hat jemand auch so etwas bekommen?
hab einen Strafzettel beim Spiel gegen Stuttgart bekommen. Dieser Strafzettel bezieht sich aber nicht auf falsches Parken, sondern auf das unbefugte Befahren der Otto-Fleck-Schneise!!! Also der genaue Wortlaut ist so: "Sie befuhren unbefugt die Otto-Fleck-Schneise von 21.00 - 21.45 Uhr...
was soll denn das, bist Du dort auf und ab gefahren ? ,-)
Frag doch mal einen unserer Juristen hier im Forum (per PN), ob dieser Vorwurf überhaupt Bestand haben kann
hab einen Strafzettel beim Spiel gegen Stuttgart bekommen. Dieser Strafzettel bezieht sich aber nicht auf falsches Parken, sondern auf das unbefugte Befahren der Otto-Fleck-Schneise!!! Also der genaue Wortlaut ist so: "Sie befuhren unbefugt die Otto-Fleck-Schneise von 21.00 - 21.45 Uhr...
was soll denn das, bist Du dort auf und ab gefahren ? ,-)
Frag doch mal einen unserer Juristen hier im Forum (per PN), ob dieser Vorwurf überhaupt Bestand haben kann
Wer ist denn hier im Forum Jurist? Weißt du das zufällig?
hab einen Strafzettel beim Spiel gegen Stuttgart bekommen. Dieser Strafzettel bezieht sich aber nicht auf falsches Parken, sondern auf das unbefugte Befahren der Otto-Fleck-Schneise!!! Also der genaue Wortlaut ist so: "Sie befuhren unbefugt die Otto-Fleck-Schneise von 21.00 - 21.45 Uhr...
was soll denn das, bist Du dort auf und ab gefahren ? ,-)
Frag doch mal einen unserer Juristen hier im Forum (per PN), ob dieser Vorwurf überhaupt Bestand haben kann
Wer ist denn hier im Forum Jurist? Weißt du das zufällig?
Beim Freundschaftsspiel gegen Basel am Riederwald.Ein Freund hatte sich verspätet und ich bin deshalb erst 15 Min nach dem Anpfiff hingekommen.
Obwohl ich immer auf die Verkehrsregeln achte, war daß uneingeschränte Halteverbot in dem Augenblick für mich nicht zu erkennen( kleines Schild, verdeckt vor den U-Bahnschienen angebracht).
Ich wurde abgeschleppt: Insgesamt ca. 245 Euro!!!!!!!!!!!!!!!!!
Als ich bei der Frankfurter Polizei wegen des Standortes meines PKW angerufen habe und mein Kennzeichen; F-EF und den gesamten Sachverhalt.... angegeben habe, bin ich verbal dann restlos ausgerastet.Der Polizist fragte immer Frankfurter Kennzeichen?..............
Deatails meiner Ausführungen möchte ich im Hinblick auf junge Leser nicht nennen
Fazit: Die Stadt Frankfurt bessert ihre Steuergelder bei Großveranstaltungen gnadenlos auf. Deshal lieber 3x gucken!!!
Und trotzdem kann etwas übersehen werden. Sowohl meine Kumpels und ich haben am Riederwald wirklich genau hingeshen. Das beschissene Schild war wirklich versteckt...............
Kann nicht verstehen das man beim Umbau des Waldstadions den Waldparkplatz nicht vergrößert hat und dafür den Parkplatz Isenburger Schneiße aufforstet . Die Leute die das aber entscheiden parken direkt am Stadion. Das gemeine Volk (ob Rentener oder auch Kinder ) kann ja ruhig 20 Minuten laufen .
PS : Ein Tipp zahlt statt 35 Euro nur 3,50 Euro das funktioniert meistens.
mich hats beim spiel gegen cottbus erwischt! war auch etwas spät dran und wollte nicht auf die isenburger schneiße! hab mich bei der tankstelle ein bisschen weiter in den wald gestellt wo ca. 50 autos standen! "Am. Oberforsthaus o. Nr. Kutscherweg, Gemarkung wald 35€ hatte nichtmal ein strafzettel dran! hab niemals damit gerechnet weil da eben soviele autos waren und das ein platz war der aussah wie ein normaler parkplatz sogar mit einfahrt und ein schild war dort auch nicht!
Wir fuhren die Abfahrt zum Waldparkplatz/Tiefgarage/Sportverbände runter. Es wurde nicht per Megaphon-Wagen gemeldet, daß wir weiter Richtung Gleisdreieck fahren sollten, da der Waldparkplatz gleich schließen würde. So standen wir in der linken Schlange zur Waldparkplatzeinfahrt.
Ein Auto vor uns machen sie die Schranke runter, Parkplatz dicht. Folglich mussten wir auf die rechte Spur wechseln und Richtung Tiefgarage/Sportverbände fahren. Nach der Fußgängerbrücke folgt eine Linkskurve. Hiernach geht rechts ein "Weg" auf eine Lichtung, auf der ca. 10 PKW´s hinter der Leitplanke parken können. Dort steht KEIN Einfahrtverboten- oder Parkverbotsschild. Wir standen also nicht auf der Straße mit durchgezogener Linie, sondern hinter der Leitplanke. Begründung für unser Knöllchen war "Verstoß gegen die Parkordnung". Wenn wir aber gar nicht auf den Waldparkplatz aufgefahren sind, wie können wir da gegen dessen Parkordnung verstossen????
Wegen Verstoss gegen §13 Nr. 3 + §20 (1) des hess. Feld- und Forstschutzgesetzes.
Was steht denn in den § drin?
§ 13 HFFSchG: Unbefugtes Befahren von Grundstücken
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt auf einem Grundstück
1. Steine, Schutt oder Unrat abwirft oder auf andere Weise die Wege verunreinigt
2. Gruben anlegt, Gebäude errichtet oder Löcher in das EIs von Teichen schlägt
3. Fahrzeuge oder Karren abstellt
4. Wäsche zum Trocknen oder Bleichen aufhängt oder ausbreitet oder
5. Bienenstöcke aufstellt.
§ 20 HFFSchuG
(1) Ordnungswisrigkeiten nach § 5 und §6 können mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, Ordnungswidrigkeiten nach den § 7 bis 14 und dn §§ 16 bis 19 mit einer Gebdbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
§§56, 57 OWiG sind Vorschriften über die Verwarnung durch die VErwaltungsbehörde und Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes.
Baut doch nächstes mal lieber ein Haus, statt dort zu parken. Scheint das Gleiche zu sein. Teuer wird´s wahrscheinlich nur, wenn man ein Parkhaus baut
Habe auch erstmal nen Brief zurück geschrieben aber hat nix gebracht.. die brauchen das geld wohl unbedingt..
find es aber auf jeden fall abzocke pur.. weil im wald stört es ja wirklich niemanden und seit ich denken kann wird dort geparkt
entweder von selbst zusammenklappen, sodaß man ihn sich unter den Arm klemmt und mitnimmt, oder weiterverwandeln in einen Roboter, der euch vor's Stadion begleitet und dort wartet. Der Roboter ist kein Fahrzeug und kann nicht "parken". Ansonsten berechtigt jede Eintrittskarte zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Wer dieses Angebot, für das er wohlgemerkt beim Kauf des Tickets b e z a h l t hat, nicht wahrnimmt, zeigt doch damit, daß er genug Geld für Strafzettel hat, wenn er unberechtigt die Gegend zuparkt.
Bei berechtigtem Parken empfehle ich Foto von der Örtlichkeit mit Fahrzeug und
ggf. StVG-Beschilderung der Parkregelung zu machen und ins Einspruchs- verfahren zu gehen.
"Eintracht Frankfurt Ole" ja..... Super!
hab einen Strafzettel beim Spiel gegen Stuttgart bekommen. Dieser Strafzettel bezieht sich aber nicht auf falsches Parken, sondern auf das unbefugte Befahren der Otto-Fleck-Schneise!!! Also der genaue Wortlaut ist so: "Sie befuhren unbefugt die Otto-Fleck-Schneise von 21.00 - 21.45 Uhr. Ein Wegesperrschild für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist von der Forstbehörde aufgestellt. § 19 Nr.2, § 20 (1) Hessisches Feld- und Forstschutzgesetz."
Seid wann darf man denn die Otto-Fleck-Schneise nicht mit dem Auto befahren???
Hat jemand auch so etwas bekommen?
was soll denn das, bist Du dort auf und ab gefahren ? ,-)
Frag doch mal einen unserer Juristen hier im Forum (per PN), ob dieser Vorwurf überhaupt Bestand haben kann
Wer ist denn hier im Forum Jurist? Weißt du das zufällig?
Hab ich ja nicht getan ,-)
na, dann dürfte doch der Vorwurf (zeitlich gesehen) schon nicht stimmen ,-)
hast ne PN
Obwohl ich immer auf die Verkehrsregeln achte, war daß uneingeschränte Halteverbot in dem Augenblick für mich nicht zu erkennen( kleines Schild, verdeckt vor den U-Bahnschienen angebracht).
Ich wurde abgeschleppt: Insgesamt ca. 245 Euro!!!!!!!!!!!!!!!!!
Als ich bei der Frankfurter Polizei wegen des Standortes meines PKW angerufen habe und mein Kennzeichen; F-EF und den gesamten Sachverhalt.... angegeben habe, bin ich verbal dann restlos ausgerastet.Der Polizist fragte immer Frankfurter Kennzeichen?..............
Deatails meiner Ausführungen möchte ich im Hinblick auf junge Leser nicht nennen
Und trotzdem kann etwas übersehen werden. Sowohl meine Kumpels und ich haben am Riederwald wirklich genau hingeshen. Das beschissene Schild war wirklich versteckt...............
Die Leute die das aber entscheiden parken direkt am Stadion. Das gemeine Volk (ob Rentener oder auch Kinder ) kann ja ruhig 20 Minuten laufen .
PS : Ein Tipp zahlt statt 35 Euro nur 3,50 Euro das funktioniert meistens.
otto fleck schneise, parken von 16:00 uhr bis 16:30 ( wie dumm, das spiel war ja erst 17:15 vorbei )
was ich mich frage, da parken bestimmt 300 autos im wald, die polizei leitet einen ja auch noch direkt dahin, haben die alle einen strafzettel?,
hat jemand erfahrung mit einsprüchen gemacht, lohnt es sich?
sehe nicht ein 35€ zu bezahlen!!
m.E. haben die ordnungsleute uns extra dahin gewiesen um dort zu parken!!!
war auch etwas spät dran und wollte nicht auf die isenburger schneiße!
hab mich bei der tankstelle ein bisschen weiter in den wald gestellt wo ca. 50 autos standen!
"Am. Oberforsthaus o. Nr. Kutscherweg, Gemarkung wald
35€
hatte nichtmal ein strafzettel dran!
hab niemals damit gerechnet weil da eben soviele autos waren und das ein platz war der aussah wie ein normaler parkplatz sogar mit einfahrt und ein schild war dort auch nicht!