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Scheiss Knöllchenmafia..

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simima schrieb:
Toll   , damit wird die Zahl der Widersprüche natürlich eingedämmt .
Wahrscheinlich würde ich dann doch zahlen, um mir weiteren Stress zu ersparen.



Das ist doch der Sinn der Sache,
denn bald ist Weihnachten und
die DA-      müssen sich doch langsam
um die Finanzierung ihrer Weihnachtsfeier kümmern
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HeinzGründel schrieb:
Grabi65 schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Grabi muß zur MPU.
Dieses notorische Auflehnen gegen die Rechtsordnung , kann man doch den übrigen Verkehrsteilnehmern nicht mehr länger  zumuten


Noch dazu, wo es sich um einen hirnlosen Raser handelt, der mit 68 km/h über Landstraßen jagt...


Und wahrscheinlich noch nicht mal alkoholisert, die Pfeife




Ironische Randnotiz: Die ham mich geblitzt, als ich gerade im neuen Astra unterwegs war und das Opel-Eye System am testen war, das Schilder von Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennt. Da leuchtete groß "60" vor mir auf - völlig gebannt hab ich ma null drauf geachtet, wie schnell ich da selber gerade war  
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@ Tube

Ätzende Story.

Formal ist es wohl so, daß von einem parkenden Fahrzeug nur dann gesprochen werden darf, wenn der Fahrzeugführer sich von seinem Fahrzeug entfernt hat.
War das der Fall? Falls du noch im Auto warst oder direkt dabei, hätte der "Ordnungshüter" die Pflicht gehabt, dich zum Wegfahren des Autos aufzufordern, bevor er dich kostenpflichtig verwarnt!

Man sieht hier, wie fragwürdig es ist, die Wahrnehmung öffentlicher Ordnungsaufgaben an Privatunternehmen weiter zu geben, die ihrerseits ganz offensichtlich und in erster Linie darauf aus sind, sich ihre Taschen zu füllen.

Für die Behörden ist es ratsam, derartige Umtriebe genau zu beobachten und nötigenfalls diese zweifelhaften Unternehmen auszubooten und vor die Tür zu setzen, anstatt Bürger ungebührlich zu belästigen.
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Das kenne ich, das hat Methode bei diesen Wegelagerern. Das Dreiste ist immer, das die was behaupten was so garnicht passiert ist, vor allem mit den Zeitangaben nehmen die es nicht sehr genau. Bei mir wurde mal aus knapp 3 Minuten 15, das behauptetet damals auf jeden Fall dieser wegelagernde Strafzettelausfüller das er 15 Minuten neben meinen Auto wartete.
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simima schrieb:
Erst mal widersprechen, Deinen Kollegen als Zeugen angeben. Wäre mir die Briefmarke wert. Zahlen kannste dann immer noch.

Wobei ich nicht weiß, ob dann noch Gebühren draufgehauen werden, wenn dem Widerspruch nicht statt gegeben wird.




Es werden dann zusätzlich 15 Euro Verwaltungsgebühren auferlegt.

Tube, wenn dort absolutes Halteverbot war, hast Du keine Chance, bei eingeschränktem, zieh es durch.

War es "Parken in 2. Reihe", lass es ebenfalls.
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Hatte auch  schon mal ein schönes Erlebnis in Darmstadt. Mein Neffe hatte in DA im Hochzeitszsturm geheiratet. Ich hatte ein Berechtigungskarte zum Parken. Die Parkplätze waren aber alle belegt. Da mein nicht mehr so fitter Vater und die Oma meines Neffen mit im Auto gesessen sind, bin ich schön mit dem Auto die Einfahrt zu Hochzeitsturm rein (Absolutes Halteverbot), und habe die beiden älteren Herrschaften austeigen lassen und ihnen noch die Treppe hochgeholfen. Dauerte ungefähr 5 Minuten. Weit und breit keine Politesse zu sehen habe ich dann mein Auto wieder vom Tatort entfernt und eienen Pakplatz gesucht Einige Tage später kam die Anzeige. Ich dachte mir, kampflos zahlen? nein, die müßen beschäftigt werden. Einen schönen Wiederspruch eingelegt, ein paar Zeugen benannt, und die Sache wurde eingestellt.    
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concordia-eagle schrieb:
simima schrieb:
Erst mal widersprechen, Deinen Kollegen als Zeugen angeben. Wäre mir die Briefmarke wert. Zahlen kannste dann immer noch.

Wobei ich nicht weiß, ob dann noch Gebühren draufgehauen werden, wenn dem Widerspruch nicht statt gegeben wird.




Es werden dann zusätzlich 15 Euro Verwaltungsgebühren auferlegt.

Tube, wenn dort absolutes Halteverbot war, hast Du keine Chance, bei eingeschränktem, zieh es durch.

War es "Parken in 2. Reihe", lass es ebenfalls.


Sind das nicht 20 euro +3,50 euro für die PZA (Postzustellauftrag)
soviel waren es bei mir wegen telefonieren am Steuer ,weiss nicht b es da Unterschiede gibt beim Bußgeldverfahren.
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ghostinthemachine schrieb:
@ Tube

Ätzende Story.

Formal ist es wohl so, daß von einem parkenden Fahrzeug nur dann gesprochen werden darf, wenn der Fahrzeugführer sich von seinem Fahrzeug entfernt hat.


Genauso ist es. Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen. Ich hatte damit auch schon gelegentlich (nicht immer) Erfolg.
Einer meiner Einsprüche wurde im übrigen mal genau mit der von ghostinthemachine angeführten Begründung abgelehnt. Ich stand im Park- aber nicht im Halteverbot und habe gegenüber ein paar Maccaroni geholt, Dauer etwa 3 Minuten (waren vorbestellt). Ich hatte nicht mal ein Ticket am Auto und bekam dann nach 1 1/2 Wochen den Wisch.
Einspruch eingelegt, da ich nur zum Be- und Entladen dort stand.
Einspruch abgelehnt, Begründung: Man dürfe beim Be-/Entladen das Auto nicht verlassen.  
Also genau das Argument, das Du zu Deinen Gunsten anführen kannst. Einspruch einlegen, Zeugen benennen. Den müßten sie dann auch noch anschreiben. Ich glaube, Du hättest recht gute Chancen. Man darf sich einfach nicht alles bieten lassen.
Ich werde demnächst auch wieder so einen Wisch aus irrsinnigem Grund bekommen, gegen den ich Einspruch einlegen werde. Die Geschichte erzähle ich vielleicht beim nächsten Mal.  :neutral-face

P.S. Um etwas Optimismus zu fördern. Meinem letzten Einspruch wurde stattgegeben; und zwar einfach weil der A.... die falsche Uhrzeit angegeben hatte und ich anscheinend glaubhaft machen konnte, dass ich zu der Zeit noch woanders war.
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Spartacus schrieb:

Einspruch eingelegt, da ich nur zum Be- und Entladen dort stand.
Einspruch abgelehnt, Begründung: Man dürfe beim Be-/Entladen das Auto nicht verlassen.  

Das soll mir mal einer von denjenigen die den Einspruch abgelehnt haben zeigen, wie man sein Auto entlädt und dabei im Auto sitzen bleibt.
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@Spartacus

"Begründung: Man dürfe beim Be-/Entladen das Auto nicht verlassen"

   
Da wiehert ja der Amtsschimmel  
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Spartacus schrieb:

Einspruch eingelegt, da ich nur zum Be- und Entladen dort stand.
Einspruch abgelehnt, Begründung: Man dürfe beim Be-/Entladen das Auto nicht verlassen.  



Wie hohl ist das denn?  :neutral-face  
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propain schrieb:
Spartacus schrieb:

Einspruch eingelegt, da ich nur zum Be- und Entladen dort stand.
Einspruch abgelehnt, Begründung: Man dürfe beim Be-/Entladen das Auto nicht verlassen.  

Das soll mir mal einer von denjenigen die den Einspruch abgelehnt haben zeigen, wie man sein Auto entlädt und dabei im Auto sitzen bleibt.


Ja, hätte gerne einen Ortstermin gehabt, bei dem mir der Amtsschimmel vormacht, wie man sein Auto, ohne es zu verlassen, belädt. Habe keine Ahnung, ob man so einen Schwachsinn juristisch anfechten kann. Aber dann bräuchte man genug Zeit und Kohle, um das als Hobby zu betreiben.
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Spartacus schrieb:
Um etwas Optimismus zu fördern. Meinem letzten Einspruch wurde stattgegeben; und zwar einfach weil der A.... die falsche Uhrzeit angegeben hatte und ich anscheinend glaubhaft machen konnte, dass ich zu der Zeit noch woanders war.


Sehr wichtiger Hinweis. Offenbar kommt man Tube auf die blöde Tour. Da sollte man eben genauso reagieren.
"Ich? Um 9.15 Uhr im Halteverbot? Im Leben nicht. Da war ich woanders, und dafür hab ich Zeugen."

Und sollte es auch nur um 1 Minute gehen: mach et, Otze. Die scheuen den Aufwand bei den paar Kröten.
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ghostinthemachine schrieb:

Die scheuen den Aufwand bei den paar Kröten.


Geht mir ähnlich.
Heute morgen hätte ich nach dem Telefonat die 20 Euro schon beinahe überwiesen. Nach dem Verlauf des threads hier werde ich wohl eher widersprechen. Wobei ich erst mal versuche rauszukriegen, ob da irgendein Halte- Park- Fahr- Atme- Rülps- oder Furzverbot war.

Gegen ein mögliches Furzverbot habe ich jedenfalls ziemlich sicher verstoßen.

Letzten Endes ist das aber auch irgendwie eine Frage des Prinzips. Nämlich, ob man sich der Willkür der Obrigkeit geschlagen gibt oder zumindest versucht, zu seinem Recht zu gelangen.

@gitm
Ich saß die ganze Zeit im Auto (Motor an). Habe dabei gepupst und meinem Kollegen gewunken.  
Das mit der Zeit wäre tatsächlich auch interessant. Wir waren jedenfalls für 16:30 verabredet und keiner von uns beiden kann sich erinnern, dass der andere unpünktlich gewesen sei. Womit bei der angegebenen Uhrzeit 16:35 - 16:40 wahrscheinlich noch nicht mal die Anfangszeit stimmt. Und wenns nur ein paar Minuten sind..

Die Geschichte mit dem nicht Verlassen des Autos beim Ent- und Beladen ist auch großes Kino.
Denen ist wirklich kein Scheiss zu blöd, um den Leuten die Kohle aus der Nase zu ziehen. Und dabei gehts mir jetzt noch nicht mal so sehr um das Geld, sondern viel mehr um die Art und Weise..
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Wärst Du halt nicht mit dem Porsche gefahren. Neidgesellschaft, das.

DA
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@ Tube

Du warst die ganze Zeit im Auto? Dann käme für dich nur das absolute Halteverbot als Zuwiderhandlung in Frage.

Und wenn eure Zeiten stimmen, dann ward ihr -sagen wir mal 3 Minuten später- von besagtem Ort so weit weg wie man mit dem Auto in 3 Minuten fahren kann, und das ist nicht gerade wenig.

Man sollte es diesen Leuten nicht so einfach machen. Denn das tun sie, und sie spekulieren darauf, das die Leute lieber ein paar Kröten zahlen und Ärger aus dem Wege gehen.

Ein Polizist bzw. HiPo verhält sich korrekt, wenn er auf den Fahrzeugführer zugeht und ihn auffordert, wegzufahren.

Aber die schauen manchmal noch nicht mal, ob jemand im Auto sitzt. Das ist mir auch schon passiert. Ich konnte dann in unmittelbarer Nähe mit zusehen, wie mein Knollen ausgeschrieben und hinter den Scheibenwischer  geklemmt wurde. Als ich dann die Tür aufmachte und fragte was das wird, ist die nette Dame vor Schreck fast in Ohnmacht gefallen - und hat den Knollen ganz schnell wieder abgemacht (deshalb schrieb ich zuvor auch davon, daß ein Fahrzeug nicht als geparkt gilt, solange der Fahrer noch drin sitzt oder direkt dabei ist).
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ghostinthemachine schrieb:
(deshalb schrieb ich zuvor auch davon, daß ein Fahrzeug nicht als geparkt gilt, solange der Fahrer noch drin sitzt oder direkt dabei ist).



Net ganz richtig.

"Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält", parkt § 12 StVO.
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Hab ich auch eine schöne Geschichte....

Bin vor 3-4 Monaten mit dem Firmenwagen geblitzt worden. Eine ganze Weile kam nichts....

Dann kommt ein Schreiben 20€ Ordnungswidrigkeit + 23,50€ Mahn- u. Bearbeitungsgebühren. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Hab direkt online die 20€ für´s zu schnell fahren überwiesen. War zu schnell, also bezahle ich es auch, kein Thema.

Aber ich war nicht bereit die 23,50€ zu bezahlen. Also hab ich die Sachbearbeiterin angerufen. Die war super unfreundlich, und wollte das ich ihr den Fall per E-Mail schicke, sie würde das dann an den zuständigen Richter weiterleiten.

Hab denen dann versucht zu erklären, dass ich das 1. Schreiben mit der normalen Zahlungsaufforderung nie bekommen habe. Der zuständige Richter hat mir jetzt empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen, da ich 0 Chancen hätte u. die Kosten für mich nur noch höher werden.

Lt. Deutscher Rechtssprechung gilt ein Schreiben als zugestellt, wenn es nicht wieder an´s Amt zurückgeschickt wird. Und das Ordnungsamt ist nicht verpflichtet, die Schreiben mit Rückschein o.ä. zu verschicken. Demnach bin ich also gearscht, wenn der Briefzusteller die Post falsch od. garnicht einwirft.

Hab dem Richter gesagt, dass ich schon öfters mal Post vom Nachbarn im Briefkasten hatte. Genauso verschwinden tägl. tausende Briefe bei der Post. Das ist alles uninteressant, der Brief gilt als zugestellt u. ich hab Pech.

Hab ich gesagt, dass es ein schönes Zusatzgeschäft ist. Wer weiß, ob der Brief das Ordnungsamt überhaupt jemals verlassen hat u. sie nicht gleich die Mahnung geschickt haben. Das kann man nie wissen, aber das wäre mein Pech.

Hab ich nur noch gesagt.....wieder mal ein Beweiß mehr, dass wir in einer Bananenrepublik leben.
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Aha, daher der Name.

Schick du mal etwas an irgendein Amt, was nicht ankommt..
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Tube schrieb:
Aha, daher der Name.



,-)  ,-)  ,-)  ,-)


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