HeinzGründel schrieb: Wenn sich das Bewahrheitet was man lesen muß, dann wird die Situation in nicht allzu ferner Zukunft eskalieren. Ich kann nur an die Verantwortlichen von EF appellieren sich hier für ihre Fans einzusetzen. Sonst fliegt ihnen der Laden um die Ohren. Mit Ansage.
Du meinst den Polizeieinsatz und nicht die sportlich Situation?
Ich bin so gefrustet, Fußball macht im Augenblick einfach keinen Spaß mehr. Und zwar auf allen Ebenen.
Ich war ja nicht dabei. Aber ich kann eine Einlassung eines Polizeiführers werten. Und die verdruckste, verzweifelt um die Begründung einer Einsatzgrundlage bemühte Aussage des Bremer Einsatzleiters reicht für mich völlig aus, um zu ahnen, welche Sauerei da abgegangen ist. Hier muss die Eintracht sich vor ihre Fans stellen, die Verantwortlichen sind im Wortsinn gefordert.
Miso schrieb: Mal etwas anderes: Ich hoffe, dass sich FR und FAZ mal hinter die Geschichte des Bremer Polizeieinsatzes klemmen und nicht nur den Polizeibericht abschreiben.
genauso hoffe ich, dass sich heribert bruchhagen auch noch von anderer seite informiert und sich nicht nur den polizeibericht vom zdf vorlesen lässt ...
Das hoffe ich aber auch. Mal wieder eine riesen Sauerei!!
HeinzGründel schrieb: Wenn sich das Bewahrheitet was man lesen muß, dann wird die Situation in nicht allzu ferner Zukunft eskalieren. Ich kann nur an die Verantwortlichen von EF appellieren sich hier für ihre Fans einzusetzen. Sonst fliegt ihnen der Laden um die Ohren. Mit Ansage.
Nach dem Nürnberg Vorfall hat man der Polizei quasi nochmal die Möglichkeit gegeben etwas zu korrigieren. Jetzt muss von verantwortlicher Seite endlich was passieren und vorallem publik gemacht werden. So kann es ja einfach nicht weitergehen.Das ist keine gute Richtung!
HeinzGründel schrieb: Wenn sich das Bewahrheitet was man lesen muß, dann wird die Situation in nicht allzu ferner Zukunft eskalieren. Ich kann nur an die Verantwortlichen von EF appellieren sich hier für ihre Fans einzusetzen. Sonst fliegt ihnen der Laden um die Ohren. Mit Ansage.
Nach dem Nürnberg Vorfall hat man der Polizei quasi nochmal die Möglichkeit gegeben etwas zu korrigieren. Jetzt muss von verantwortlicher Seite endlich was passieren und vorallem publik gemacht werden. So kann es ja einfach nicht weitergehen.Das ist keine gute Richtung!
Von "verantwortlicher Seite" wird da kaum etwas zu erwarten sein.
Es besteht lediglich die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung der polizeilichen Maßnahme durch den jeweils von ihr betroffenen Fan. Bruchhagen ist hierzu weder in der Lage, noch befugt.
Wenn keiner der Betroffenen ein solches Verfahren anschiebt, wird die Angelegenheit im Sande verlaufen.
Von "verantwortlicher Seite" wird da kaum etwas zu erwarten sein.
Es besteht lediglich die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung der polizeilichen Maßnahme durch den jeweils von ihr betroffenen Fan. Bruchhagen ist hierzu weder in der Lage, noch befugt.
Wenn keiner der Betroffenen ein solches Verfahren anschiebt, wird die Angelegenheit im Sande verlaufen.
Pedro, da widerspreche ich Dir entschieden. Aus juristischer Sicht hast Du natürlich recht. Nur, was soll bitte aus so einem Verfahren herauskommen? Selbst im Obsiegensfall erscheint bestenfalls eine winzige Meldung im Kasten "Was sonst noch passierte". Hier sollten Fischer, Bruchhagen und gerne auch mal Funkel oder der eine oder andere Spieler (hat`s ja schon gegeben!) ein klares Wort sagen. Letztes Jahr in Hamburg sind Miso und ich nur ungeschoren durch die Polizeiketten gekommen, weil wir "nicht-gewaltbereit-typisch" im bürgerlichen Mantel und Trenchcoat herumgelaufen sind. Gerempelt haben die Turtels trotzdem. Abgesehen davon, dass dies doch bitte kein Zufall ist. 9 Bundesligaspiele pro Woche, 34 Wochen im Jahr, und jetzt fällt der Bremer Polizei ein, wie gefährlich "agressive" Fans sind? Hier sollte doch mal wieder die Aufstandsabwehr geübt werden, und da kamen 250 Frankfurter Übungsobjekte gerade recht.
Was heute in Bremen von Seiten der Polizei gelaufen ist, war das aller letzte! Erst werden alle Ultras festgenommen und was sich dann hinter dem Block abgespielt hat, war ein ganz großer Auftritt der Bremer Prügeltruppe. Ohne Grund stürmten mindestens 100 Beamte die Treppe und haben alles weggehauen was rumstand.
Weiter hinten bei der zweiten Kette, war es auch nicht besser.
Was ein scheiss Tag und über den Fussball will ich nicht mal reden.
Maßgebliche Vorschrift ist Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 und 3 PAG (Gesetz über polizeiliche Aufgaben), der die polizeiliche Ingewahrsamnahme regelt.
Art. 17 (1):" Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn ... 2.das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß ... b)bei ihr Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder c)sie bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist; oder 3.das unerläßlich ist, um eine Platzverweisung nach Art. 16 durchzusetzen.
. Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Art. 2 Abs. 1 PAG). Gemäß dem Begriff der öffentlichen Sicherheit hat sie den Schutz der zentralen Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des einzelnen, so wie der Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfGE 69, 315/352) zu gewährleisten. Verletzt werden kann die öffentliche Sicherheit vornehmlich durch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Um solche zu verhüten (vgl. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAG), ist die Polizei.u.a. befugt, eine Person. vorübergehend von einem Ort zu verweisenoder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten (Art. 11 Abs. 1, Art. 16 Abs. l PAG) Zur Durchsetzung einer Platzverweisung kann die Polizei die Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerläßlich ist (Art. 17 Abs. 1-Nr.-3 PAG).
Die Polizei trifft ihre Maßnahmen auf der Grundlage der jeweils gegebenen Verhältnisse und Erkenntnismöglichkeiten (vgl. BVerfGE 45, 51/60) nach pflichtgemäßem Ermessen (Art. 5 Abs. l PAG). Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt (Art. 4 Abs. 1 PAG). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Prüfung der "Unerläßlichkeit" der Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung einer Platzverweisung in erhöhtem Maße zu beachten, da die Freiheit. der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl, BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BVerfGH 43, 107/128, 131). Geboten ist eine besonders sorgfältige Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsanspruch des Betroffenen und dem. öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung (vgl. BayObLGZ 1998, 133/136). Zu berücksichtigen ist hierbei maßgeblich die Bedeutung der Rechtsgüter; deren Schutz die Platzverweisung dient, der Grad der Wahrscheinlichkeit ihrer Verletzung sowie deren Schwere.
Wie im Fred "Eure Erlebnisse..." # 28
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/2/11154873/?page=2 "Etwa 250 von der Polizei als gewaltbereit eingeschätzte Fans waren am frühen Vormittag ins Bremer Ostertor- und Steintorviertel gezogen. Man habe sich entschlossen, die Gruppe festzusetzen, weil deren Verhalten äußerst aggressiv gewesen sei, so der Einsatzleiter der Polizei, Hans-Jürgen Pusch. Sie seien zudem auch mit Mundschutz und Feuerwerksköpern ausgerüstet gewesen und . Offensichtlich habe man offensiv die Auseinandersetzung mit Bremer Fans gesucht."
Sollte sich diese Auffassung der Einsatzleitung bewahrheiten, so ergibt sich daraus, daß bei einer derartigen Gruppe die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erwarten ist. Schließlich bestand die Gefahr, daß in diese zu erwartenden Auseinandersetzungen mit Bremer Fans auch unbeteiligte Dritte verwickelt würden, da erfahrungsgemäß die Bremer Innenstadt am Samstagvormittag sehr belebt ist.
Der gegenüber den Betroffenen ausgesprochene Platzverweis wäre dann ein geeignetes und verhältnismaßiges Mittel, um Auseinandersetzungen der Frankfurter Menschenmenge mit Werder-Fans und auch die verbale und tätliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppierungen zu verhindern. Die Maßnahme stellte dann einen geringfügigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar und waren geeignet die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verhindern.
Die Ingewahrsamnahme war unerläßlich, um die Platzverweisung durchzusetzen, da sich die Betroffenen geweigert haben, der Platzverweisung Folge zu leisten, obwohl ihnen nach einem Wortwechsel mit den Polizeibeamten diese Maßnahme auch angedroht wurde. Angesichts der zu befürchtenden massiven Konfrontation einer größeren Menschenmenge mit den Werder-Fans war das öffentliche Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung höher zu bewerten als der verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsanspruch der Betroffenen, wobei zu berücksichtigen ist, daß sich die Freiheitsentziehung auf rund 6 Stunden beschränkt hat. Diese kurze Einschränkung der persönlichen Freiheit war von den Betroffenen im Interesse des Schutzes der Rechtsgüter anderer, insbesondere Ehre und körperliche Unversehrtheit, hinzunehmen.
Miso schrieb: Dann heißt das, das war richtig, angemessen, und keiner kann sich dagegen wehren ?
Wenn sich die Dinge nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zur Überzeugung des zuständigen Richters beim Amtsgerichts Bremen so zugetragen haben, wie die Einsatzleitung dies vorträgt, hat man wohl ziemlich schlechte Karten...
Habe es gestern Mittag in den Nachrichten gehört,dass 200 Fans in der Innenstadt von Bremen einfach kassiert worden sind,mit der Begründung,dass noch eine Auseinandersetzung mit den Bremer Fans stattfände. Diese Fans werden einkassiert ab in Gewahrsam bis das Spiel vorbei ist.Das kann und darf nicht sein. Ich könnt k.....,so sauer war ich gestern nachdem ich das gehört habe,naja und die Niederlage,gab mir den Rest,aber wie Heinz Gründel schon postete,da muss was passieren,sonst knallts demnächst richtig. :neutral-face
Und dies schrieb Rudolf Köhler von der Fanbetreuung:
"Hallo Eintrachtler, die Vorfälle von Bremen sind unfassbar und können so nicht hingenommen werden. Auch nach Rücksprache mit unseren Szenekundigen Beamten ist der Eindruck, dass hier seitens der Bremer Einsatzleitung der Polizei völlig überzogen wurde. Wir werden in Ruhe die Dinge sammeln, analysieren und dann reagieren. Wir bitten alle Betroffenen sich per Mail an die Fanbetreuung zu wenden. Entweder koehler@eintracht-frankfurt.de oder francis@eintracht-frankfurt.de. Die Fanbetreuung"
Und Polizeisprecher Gundmar Köster möge sich auf seine geistigen Fähigkeiten hin überprüfen lassen. Ne dämlichere Begründung um 234 FRANKFURTER festzunehmen als die Tatsache, dass beim letzten Spiel Bremen - FFM ein BREMER einen Polizisten verletzt habe, hab ich auch in meinem Leben nicht gehört.
Gundmar ist hauptsächlich damit beschäftigt Ferienhäuser zu vermieten und als "DJ Shark" das Radio unsicher zu machen, stör den gefälligst net mit Logik. Bei so einer Antwort wäre es übrigens auch von einer Journalisten der FR nicht zuviel verlangt dann doch mal nachzuhaken, was denn das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Nichtsdestotrotz ist es ja schon lobenswert, dass man sich dort halbwegs differenziert mit der Angelegenheit beschäftigt.
Du meinst den Polizeieinsatz und nicht die sportlich Situation?
Ich bin so gefrustet, Fußball macht im Augenblick einfach keinen Spaß mehr.
Und zwar auf allen Ebenen.
Das hoffe ich aber auch.
Mal wieder eine riesen Sauerei!!
Nach dem Nürnberg Vorfall hat man der Polizei quasi nochmal die Möglichkeit gegeben etwas zu korrigieren.
Jetzt muss von verantwortlicher Seite endlich was passieren und vorallem publik gemacht werden.
So kann es ja einfach nicht weitergehen.Das ist keine gute Richtung!
Von "verantwortlicher Seite" wird da kaum etwas zu erwarten sein.
Es besteht lediglich die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung der polizeilichen Maßnahme durch den jeweils von ihr betroffenen Fan. Bruchhagen ist hierzu weder in der Lage, noch befugt.
Wenn keiner der Betroffenen ein solches Verfahren anschiebt, wird die Angelegenheit im Sande verlaufen.
Pedro, da widerspreche ich Dir entschieden.
Aus juristischer Sicht hast Du natürlich recht. Nur, was soll bitte aus so einem Verfahren herauskommen? Selbst im Obsiegensfall erscheint bestenfalls eine winzige Meldung im Kasten "Was sonst noch passierte". Hier sollten Fischer, Bruchhagen und gerne auch mal Funkel oder der eine oder andere Spieler (hat`s ja schon gegeben!) ein klares Wort sagen. Letztes Jahr in Hamburg sind Miso und ich nur ungeschoren durch die Polizeiketten gekommen, weil wir "nicht-gewaltbereit-typisch" im bürgerlichen Mantel und Trenchcoat herumgelaufen sind. Gerempelt haben die Turtels trotzdem.
Abgesehen davon, dass dies doch bitte kein Zufall ist. 9 Bundesligaspiele pro Woche, 34 Wochen im Jahr, und jetzt fällt der Bremer Polizei ein, wie gefährlich "agressive" Fans sind? Hier sollte doch mal wieder die Aufstandsabwehr geübt werden, und da kamen 250 Frankfurter Übungsobjekte gerade recht.
Weiter hinten bei der zweiten Kette, war es auch nicht besser.
Was ein scheiss Tag und über den Fussball will ich nicht mal reden.
Maßgebliche Vorschrift ist Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 und 3 PAG (Gesetz über polizeiliche Aufgaben), der die polizeiliche Ingewahrsamnahme regelt.
Art. 17 (1):" Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
...
2.das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
...
b)bei ihr Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)sie bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;
oder
3.das unerläßlich ist, um eine Platzverweisung nach Art. 16 durchzusetzen.
. Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Art. 2 Abs. 1 PAG). Gemäß dem Begriff der öffentlichen Sicherheit hat sie den Schutz der zentralen Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des einzelnen, so wie der Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfGE 69, 315/352) zu gewährleisten. Verletzt werden kann die öffentliche Sicherheit vornehmlich durch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Um solche zu verhüten (vgl. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAG), ist die Polizei.u.a. befugt, eine Person. vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten (Art. 11 Abs. 1, Art. 16 Abs. l PAG) Zur Durchsetzung einer Platzverweisung kann die Polizei die Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerläßlich ist (Art. 17 Abs. 1-Nr.-3 PAG).
Die Polizei trifft ihre Maßnahmen auf der Grundlage der jeweils gegebenen Verhältnisse und Erkenntnismöglichkeiten (vgl. BVerfGE 45, 51/60) nach pflichtgemäßem Ermessen (Art. 5 Abs. l PAG). Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt (Art. 4 Abs. 1 PAG). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Prüfung der "Unerläßlichkeit" der Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung einer Platzverweisung in erhöhtem Maße zu beachten, da die Freiheit. der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl, BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BVerfGH 43, 107/128, 131). Geboten ist eine besonders sorgfältige Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsanspruch des Betroffenen und dem. öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung (vgl. BayObLGZ 1998, 133/136). Zu berücksichtigen ist hierbei maßgeblich die Bedeutung der Rechtsgüter; deren Schutz die Platzverweisung dient, der Grad der Wahrscheinlichkeit ihrer Verletzung sowie deren Schwere.
Wie im Fred "Eure Erlebnisse..." # 28
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/2/11154873/?page=2
"Etwa 250 von der Polizei als gewaltbereit eingeschätzte Fans waren am frühen Vormittag ins Bremer Ostertor- und Steintorviertel gezogen. Man habe sich entschlossen, die Gruppe festzusetzen, weil deren Verhalten äußerst aggressiv gewesen sei, so der Einsatzleiter der Polizei, Hans-Jürgen Pusch. Sie seien zudem auch mit Mundschutz und Feuerwerksköpern ausgerüstet gewesen und . Offensichtlich habe man offensiv die Auseinandersetzung mit Bremer Fans gesucht."
Sollte sich diese Auffassung der Einsatzleitung bewahrheiten, so ergibt sich daraus, daß bei einer derartigen Gruppe die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erwarten ist. Schließlich bestand die Gefahr, daß in diese zu erwartenden Auseinandersetzungen mit Bremer Fans auch unbeteiligte Dritte verwickelt würden, da erfahrungsgemäß die Bremer Innenstadt am Samstagvormittag sehr belebt ist.
Der gegenüber den Betroffenen ausgesprochene Platzverweis wäre dann ein geeignetes und verhältnismaßiges Mittel, um Auseinandersetzungen der Frankfurter Menschenmenge mit Werder-Fans und auch die verbale und tätliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppierungen zu verhindern. Die Maßnahme stellte dann einen geringfügigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar und waren geeignet die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verhindern.
Die Ingewahrsamnahme war unerläßlich, um die Platzverweisung durchzusetzen, da sich die Betroffenen geweigert haben, der Platzverweisung Folge zu leisten, obwohl ihnen nach einem Wortwechsel mit den Polizeibeamten diese Maßnahme auch angedroht wurde. Angesichts der zu befürchtenden massiven Konfrontation einer größeren Menschenmenge mit den Werder-Fans war das öffentliche Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung höher zu bewerten als der verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsanspruch der Betroffenen, wobei zu berücksichtigen ist, daß sich die Freiheitsentziehung auf rund 6 Stunden beschränkt hat. Diese kurze Einschränkung der persönlichen Freiheit war von den Betroffenen im Interesse des Schutzes der Rechtsgüter anderer, insbesondere Ehre und körperliche Unversehrtheit, hinzunehmen.
Der Antrag ist ein sog. Feststellungsantrag, welcher etwa folgendermaßen zu fassen wäre:
"Es wird beantragt,
festzustellen, daß die polizeiliche Ingewahrsamnahme des
Antragstellers durch die .......Polizei in....... am .......rechtswidrig
war
Begründung: ......"
Ohne anwaltlichen Beistand ist ein derartiges Verfahren i.d.Regel allerdings kaum erfolgreich durchzuführen.
Wenn sich die Dinge nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zur Überzeugung des zuständigen Richters beim Amtsgerichts Bremen so zugetragen haben, wie die Einsatzleitung dies vorträgt, hat man wohl ziemlich schlechte Karten...
Diese Fans werden einkassiert ab in Gewahrsam bis das Spiel vorbei ist.Das kann und darf nicht sein.
Ich könnt k.....,so sauer war ich gestern nachdem ich das gehört habe,naja und die Niederlage,gab mir den Rest,aber wie Heinz Gründel schon postete,da muss was passieren,sonst knallts demnächst richtig. :neutral-face
"Gewahrsamnahme" ist ein nettes Wort, genau wie "Industriepark"...
Wer mehr lesen will, ist hier richtig:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/2/11154873,11730015/goto/
Und dies schrieb Rudolf Köhler von der Fanbetreuung:
"Hallo Eintrachtler,
die Vorfälle von Bremen sind unfassbar und können so nicht hingenommen werden. Auch nach Rücksprache mit unseren Szenekundigen Beamten ist der Eindruck, dass hier seitens der Bremer Einsatzleitung der Polizei völlig überzogen wurde. Wir werden in Ruhe die Dinge sammeln, analysieren und dann reagieren. Wir bitten alle Betroffenen sich per Mail an die Fanbetreuung zu wenden. Entweder koehler@eintracht-frankfurt.de oder francis@eintracht-frankfurt.de.
Die Fanbetreuung"
( http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/2/11154873,11730015/goto/ )