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Urteile zum wundern

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peter schrieb:
stefank schrieb:
Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.


es ist dienstag, ich habe massive magen-darmprobleme, die es ausschließen, dass ich einen arzt aufsuche. am mittwoch ist es etwas besser, ich rufe bei meinem hausarzt an, bekomme einen termin für donnerstag. das ist auch besser so, denn ich traue mich nicht wirklich weit von meiner toilette weg.

am donnerstag fahre ich zum arzt, der schreibt mich krank, sagt, dass eine magen-darm-grippe kursiert, aber dass er mich nicht für den dienstag krankschreiben kann, da er das immer maximal einen tag rückwirkend darf.

das ist mir schon so passiert und ich hatte für den ersten tag der erkrankung keinen ärztlichen bescheid (war kein problem). wäre das dann nicht ein abmahnungsgrund, wenn der arbeitgeber das "hart" spielt und mich loswerden möchte?


Hatten gerade einen ähnlichen Fall in der Firma. Ein Mitarbeiter, der sowieso schon auf der Abschussliste stand, hatte sich ganz ähnliches "zu Schulden" kommen lassen. Unter dem Motto "Viel hilft viel" wurde der dann mit Abmahnungen bombadiert, bis hin zu Kündigung!
Und siehe: der Arbeitgeber bekam Recht....
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stefank schrieb:
peter schrieb:
stefank schrieb:
Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.


es ist dienstag, ich habe massive magen-darmprobleme, die es ausschließen, dass ich einen arzt aufsuche. am mittwoch ist es etwas besser, ich rufe bei meinem hausarzt an, bekomme einen termin für donnerstag. das ist auch besser so, denn ich traue mich nicht wirklich weit von meiner toilette weg.

am donnerstag fahre ich zum arzt, der schreibt mich krank, sagt, dass eine magen-darm-grippe kursiert, aber dass er mich nicht für den dienstag krankschreiben kann, da er das immer maximal einen tag rückwirkend darf.

das ist mir schon so passiert und ich hatte für den ersten tag der erkrankung keinen ärztlichen bescheid (war kein problem). wäre das dann nicht ein abmahnungsgrund, wenn der arbeitgeber das "hart" spielt und mich loswerden möchte?


Diese Abmahnung wäre juristisch berechtigt, da du dich nicht ausreichend um z.B. einen Hausbesuch bemüht hast.


ist es nicht jenseits jeder "alltagsrealität" anzunehmen, dass ein praktizierender hausarzt in einer großstadt nach dem schliessen der praxis um 18:00 uhr auch noch alle patienten besucht, die keinen wirklichen notfall haben, sondern lediglich die schicerei?
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Alles Ausreden! So krank kann man garnicht sein, um seinen Arbeitgeber vorab per Telefon/Handy über seinen Gesundheitszustand vor und nach dem Arztbesuch zu informieren. Wenn danach das Attest vielleicht auch einen Tag später eingereicht wird, wird man dann sicherlich als AG nicht gleich mit einer Abmahnung reagieren; alles in allem vielfach eine Angelegenheit wechselseitiger Akzeptanz und in der Praxis wohl kaum ein Grund, die Gerichte heran zu ziehen.
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So weit ich weiß hat sich auch mal ein Ami an einer heissen Apfeltasche eines Fast-Food-Restaurants mit dem goldenen M verbrannt und die Kette verklagt. Deshalb steht auch auf der Packung "Vorsicht heiss" bei uns in Deutschland.
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Chnieb schrieb:
So weit ich weiß hat sich auch mal ein Ami an einer heissen Apfeltasche eines Fast-Food-Restaurants mit dem goldenen M verbrannt und die Kette verklagt. Deshalb steht auch auf der Packung "Vorsicht heiss" bei uns in Deutschland.


Ja, den Amis muss man wirklich alles erklären - selbst das Dümmste, um sich vor Klagen (mit hohen Schmerzensgeldforderungen) zu schützen!!
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peter schrieb:
stefank schrieb:
peter schrieb:
stefank schrieb:
Immohai schrieb:
stefank schrieb:
Tom66 schrieb:
Aah ok, ich hatte darüber im vorbeigehen einen Bericht im TV gesehen. Entweder ich habe ihn nicht ganz richtig verstanden oder das Thema wurde leicht überzogen dargestellt.

Bedeutet aber dann ja für die Zukunft, dass man immer am ersten Krankheitstag zum Arzt muss, falls der AG das so verlangt. Was mache ich denn z. B. bei einem akuten Hexenschuss mit völliger Bewegungslosigkeit? Hatte ich schon mal, übelst.  


Es gelten die Regeln des billigen Ermessens, d.h. wenn es dem AN unmöglich ist, die Krankmeldung einzuholen, gilt dies als entschuldigt. Aber der AN muss sich schon bemühen, also versuchen, einen Arzt nach Hause zu rufen etc.


Ich denke, hierüber kann man durchaus diskutieren, insbesondere wenn Grenzfälle vorliegen; aber es gibt Urteile (Klagen) und Gesetze über die man aufgrund völlig fehlender Logik nur mit dem Kopf schütteln bzw. sich nur wundern kann.


Die gibt es. Bei vielen Urteilen, die von den Medien als Unfug dargestellt werden, fehlt es aber einfach nur am juristischen Verständnis oder sie werden bewusst falsch dargestellt, um einen vermeintlichen  Aufreger zu kreieren.


es ist dienstag, ich habe massive magen-darmprobleme, die es ausschließen, dass ich einen arzt aufsuche. am mittwoch ist es etwas besser, ich rufe bei meinem hausarzt an, bekomme einen termin für donnerstag. das ist auch besser so, denn ich traue mich nicht wirklich weit von meiner toilette weg.

am donnerstag fahre ich zum arzt, der schreibt mich krank, sagt, dass eine magen-darm-grippe kursiert, aber dass er mich nicht für den dienstag krankschreiben kann, da er das immer maximal einen tag rückwirkend darf.

das ist mir schon so passiert und ich hatte für den ersten tag der erkrankung keinen ärztlichen bescheid (war kein problem). wäre das dann nicht ein abmahnungsgrund, wenn der arbeitgeber das "hart" spielt und mich loswerden möchte?


Diese Abmahnung wäre juristisch berechtigt, da du dich nicht ausreichend um z.B. einen Hausbesuch bemüht hast.


ist es nicht jenseits jeder "alltagsrealität" anzunehmen, dass ein praktizierender hausarzt in einer großstadt nach dem schliessen der praxis um 18:00 uhr auch noch alle patienten besucht, die keinen wirklichen notfall haben, sondern lediglich die schicerei?


eigentlich hätte der arzt dich aber einschl. dienstag krankschreiben können, denn du hattest ihn schon am mittwoch telefonisch über deinen zustand unterrichtet. so handhabt es mein allgemeinmediziner. wobei dieser 2 tage rückwirkend krankschreibt.
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AKUsunko schrieb:
Immohai schrieb:
Diese Klägerin traut sich was:

In einem verhandelten Fall hatte sich eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den heißen Kaffeebecher -wie blöd- zwischen ihren Oberschenkeln ab. Er kippte um und folglich zog sie sich Verbrennungen zweiten Grades zu.

Sie forderte darauf hin 1500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber, jedoch ohne Erfolg.

Nachvollziehbare Begründung: Die Klägerin sei überwiegend (!) für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den heißen Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befand.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Mich würde wirklich mal interessieren, ob die Klägerin allen Ernstes mit einem Erfolg ihrer Klage gerechnet hat.

Es gibt aber noch genügend andere Beispiele unverständlicher Klagen.


wenn das in den usa passiert wäre, wär sie jetzt reich...


So ist es, da kam eine Tussi damit durch. Vermutlich dachte sich dann die oben erwähnte Tussi es könnte hier auch klappen.


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