"Wer betrunken ist, muss nicht unbedingt Auto fahren, um seinen Führerschein zu verlieren. Auch Fußgänger können ihren Führerschein verlieren. Das musste ein Betrunkener erkennen, der auf einem Volksfest randaliert hatte.
Aufgrund seiner Aggressivität bei der Festnahme und des hohen Blutalkoholwerts von 3 Promille verlangte die zuständige Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
Als der Mann dies verweigerte, wurde sein Führerschein eingezogen, obwohl er zum Zeitpunkt der Festnahme kein Auto gefahren war.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte. Es sei davon auszugehen, dass der Randalierer das Führen von Kraftfahrzeugen und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag, zitiert die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) aus der Begründung. (Az.: 3 L 823/12)"
Gott sei Dank , das is furchtbar anstrengend zu lesen. Wenns wenigstens Frankfurter Dialekt wäre
Herzallerliebster Brady, du solltest dich mehr für den Inhalt meiner Randnotiz interessieren.
Werte Frau von Wehrheim, wie Ihnen vielleicht entgangen ist, firmiere ich nicht unter "Frankfurter".
http://www.wilfriedbluhm.de/cpg132/displayimage.php?pos=-27&lang=arabic
Der Focus berichtet:
http://www.focus.de/auto/news/recht-randale-kann-fussgaenger-fuehrerschein-kosten_aid_782604.html
"Wer betrunken ist, muss nicht unbedingt Auto fahren, um seinen Führerschein zu verlieren.
Auch Fußgänger können ihren Führerschein verlieren. Das musste ein Betrunkener erkennen, der auf einem Volksfest randaliert hatte.
Aufgrund seiner Aggressivität bei der Festnahme und des hohen Blutalkoholwerts von 3 Promille verlangte die zuständige Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
Als der Mann dies verweigerte, wurde sein Führerschein eingezogen, obwohl er zum Zeitpunkt der Festnahme kein Auto gefahren war.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte. Es sei davon auszugehen, dass der Randalierer das Führen von Kraftfahrzeugen und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag, zitiert die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) aus der Begründung. (Az.: 3 L 823/12)"