>

Jahresabschluss zum 31.12.2007 noch nicht offengelegt. Wir befinden uns in Verzug?

#
Als "mittelgroße Kapitalgesellschaft" muss die Eintracht Frankfurt Fußball AG ja regelmäßig ihren Jahresabschluss offenlegen.

Die Jahresabschlüsse und andere Bekanntmachungen können demnach kostenlos von jederman im Internet (www.ebundesanzeiger.de) eingesehen werden.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde im November 2007 offengelegt und ist unter obiger Adresse einsehbar. Da ich so zu sagen, seit November 2008 auf die Offenlegung des 2007er Jahresabschluss (vergeblich) warte, hab ich mal die Regelung dazu rausgesucht.

So sagt § 325 HGB folgendes zur Offenlegungspflicht:

"(1) Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben für diese den Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einzureichen. Er ist unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung einzureichen. (...)"

Wenn ich das richtig verstehe, hätte der Jahresabschluss vom 31.12.2007 spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres 2008 veröffentlicht werden.

Also wie siehts aus Heribert? Mein Informationsbedarf möchte gestillt werden  
#
Vllt. ist auch nur der Bundesanzeiger zu langsam?  ,-)
#
HB zählt noch....
#
Aha ... interessant, womit sich so mancher Zeitgenosse beschäftigt ...
#
Ich war einige Jahre bei Creditreform beschäftigt + habe auf dem Handelsregister Frankfurt die hinterlegten Bilanzen der Kapitalgesellschaften geholt.
Ich kann Dir sagen, dass da ganz, ganz viele nicht da waren.
Entweder nicht eingereicht oder auch schon mal verschlampt.
(Gleich kommt die Polizei wegen Verunglimpfung des Gerichts....)
#
Kann aber eigentlich nicht sein, die gesetzliche Regelung jedenfalls ist eindeutig. Mal sehen, wenn ich mal wieder langeweile hab, werde ich mal irgendwo nachfragen, wie das sein kann  
#
„Für Jahresabschlussunterlagen ist zur Wahrung der Offenlegungsfristen der Zeitpunkt der Einreichung beim Bundesanzeiger maßgebend. Ein Veröffentlichungstermin wird erst nach Prüfung durch die Redaktion vergeben.“
https://publikations-plattform.de/download/allg_arbeitshilfe_unterlagen_rechnungslegung.pdf
(Seite 4 unten)

Einreichungsfristende für den Jahresabschluss 31.12.07 ist für kleine und mittelgrosse Kapitalgesellschaften der 31.12.2008. Bei verspäteter Einreichung sind zum Teil heftige Strafen fällig, die vom Justizministerium festgesetzt werden (bei erster Mahnung bereits EUR 500-5.000). Dies gilt für Jahresabschlüsse ab dem 31.12.06. Vorher wurde das ganze sehr lax gehandhabt.

Hoffe dies hilft dir. Gibt für eine Diskussion nicht viel her oder?
#
Ich hab mal beruflich bedingt die Bilanz einer Gesellschaft zum 31.12.2006 am 30.12.07 eingereicht, veröffentlicht wurde sie im Februar 2008. Also noch etwas Geduld...bis in den Februar !
#
gereizt schrieb:
Dies gilt für Jahresabschlüsse ab dem 31.12.06. Vorher wurde das ganze sehr lax gehandhabt.


Das ist also der Unterschied... Ich bin da am 31.12.2004 weg.


Teilen