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Freispruch für Hoyzer?!

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KidKlappergass schrieb:
Tube schrieb:
Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, dass Heinz G. in sämtlichen Foren des Landes Pedrogranata ist...?

Das erklärt natürlich einiges... Danke, Tube.  

Ui, böser Tiefschlag. Da wird dich der Heinz wüst mit Sternen beschmeissen, denn man wird die wenigsten Worte lesen können.  
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KidKlappergass schrieb:
Tube schrieb:
Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, dass Heinz G. in sämtlichen Foren des Landes Pedrogranata ist...?

Das erklärt natürlich einiges... Danke, Tube.  


Haha

Tjaaaaa Heinz, jetzt aber. Die Schlinge zieh sich zu. Stellungnahme deinerseits? So langsam wird's brenzlig für dich...
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KidKlappergass schrieb:
Tube schrieb:
Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, dass Heinz G. in sämtlichen Foren des Landes Pedrogranata ist...?

Das erklärt natürlich einiges... Danke, Tube.  


He jetzt gehts aber unter die Gürtellinie   . Arbeitsrechtler ist schon hart, aber Heinz als Granatenpeter das hat unser Freistosspezialist   dann vielleicht doch nicht verdient.
Gruß
concordia-eagle
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Zumal der Profi Propain  meine Identität längst erhackt hat, wie auch Heinz.
Vielleicht könnt ihr einem Laien mal verraten, wie das geht. Will auch mal...
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Was geht denn hier für ein Zwergenaufstand ab.    

Das ist doch nicht die Möglichkeit wie man hier mit einem Organ der Rechtspflege umspringt.
Von diesen Mods erwartet man ja nicht anderes ,die meinen ja die könnten sich alles erlauben.Aber es kommt es kommt der Tag...
Aber das einem vermeintlich hochgeschätzte Kollegen derart in derart in den Rücken fallen ,unfaßbar.Typisch Großbüro,Phh noch nie etwas von Anwaltsehre gehört.
Da fällt mir doch ein ich habe doch vor 2 Monaten etwas über unerlaubtes Surfen am Arbeitsplatz geschrieben.Das wird die Herren Kollegen aber sicher brennend interessieren,was ihre überbezahlte Fachkraft alles so treibt während den üblichen Bürozeiten.

Das schlimmste für mich ist die Enthüllung von Kid. Mein dunkles Geheimnis ins Licht des Forums gezerrt.Nur weil ich gestern keine Grundsatzdiskussion mit ihm führen wollte.Möge ihm der Rücken wehtun bis ans Ende seiner Tage.
Ja, ich bin eigentlich Pedrogranata.Der der immer behauptet er wäre es, ist es gar nicht.Glaubt ihm nicht dem Falschen P......

Ist gut Herr Gründel, ist nur die Hitze.Die Spritze wird ihnen gut tun.Hören sie doch auf um sich schlagen und schreien brauchen sie auch nicht.. Da wo sie jetzt sind hört sie sowieso niemand.( dieverbindung bricht ab)
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Ich bitte hiermit die Mods offiziell um die Erlaubnis, einen Zweitaccount eröffnen
zu dürfen. Der ehemalige wurde ja getötet. Aber nachdem nicht mehr (allen) klar ist, wer hier eigentlich wann schreibt, müßte mir so ein doppeltes Lottchen   jetzt mal zugebilligt werden...Das würde euch doch auch allen gefallen, oder ?
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Pedrogranata schrieb:
Ich bitte hiermit die Mods offiziell um die Erlaubnis, einen Zweitaccount eröffnen zu dürfen.


Urteil: Abgelehnt!


Pedrogranata schrieb:

Der ehemalige wurde ja getötet.


Warum machste auch so was?

Pedrogranata schrieb:

Aber nachdem nicht mehr (allen) klar ist, wer hier eigentlich wann schreibt,...


Keine Panik, wir wissen Euch beide schon zu unterscheiden. Es fällt zwar schwer, aber es geht!

Pedrogranata schrieb:

....müßte mir so ein doppeltes Lottchen   jetzt mal zugebilligt werden...


Noch mal....

Urteil: Abgelehnt!

Pedrogranata schrieb:

Das würde euch doch auch allen gefallen, oder ?


Das glaube ich nicht, Pedro!
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Oooooooch
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Pedrogranata schrieb:
Oooooooch  


Ich weiß, das Leben ist hart, aber vielleicht hilft Dir dies darüber hinweg oder macht es ein wenig leichter....

Click-Click!

...?!?!
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Das ist ja sehr nett von dir. Aber für einen Künstler, wie ich es bin , doch ein ziemlicher Abstieg, zumal ich dort nicht einmal Gage zu erwarten hätte, sondern sogar bezahlen müßte ("Kosten: 65 € / 55 € " ) . Hier ernte ich (außer den Banausenhohn ) zwar auch nichts, aber den wenigstens umsonst.
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Mhwaha, geiler Link
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HeinzGründel schrieb:
..Das schlimmste für mich ist die Enthüllung von Kid...Möge ihm der Rücken wehtun bis ans Ende seiner Tage....

Nachdem ich deinen Thread mit einer Grundsatzdiskussion nicht am Leben erhalten konnte, habe ich - mehr oder weniger - im gesamten Forum Werbung für diesen Thread gemacht, auch in Threads, die nur sehr entfernt etwas mit deinem Thread zu tun haben,
wie
Wen's interessiert: FCB vs. BVB verschoben
http://www.eintracht.de/fans/forum/8/11103066,11688441/goto/
oder
Isaksson dürfte kein Thema mehr sein
http://www.eintracht.de/fans/forum/5/11103067,11693517/goto/

Nachdem alle meine Versuche fehlgeschlagen waren, weil sich kein Thurk für deinen Thread interessiert hat, habe ich - unentgeltlich und ohne einen anderweitigen Nutzen daraus zu ziehen - diesen - wie die Ergebnisse beweisen - gelungenen Kunstgriff angewendet.
Und nun? Undank ist der Lohn!
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Der ist doch schon lange frei.
Der hat doch das Pokalfinale 2006 gepfiffen...   :neutral-face
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KidKlappergass schrieb:
Nachdem ich deinen Thread mit einer Grundsatzdiskussion nicht am Leben erhalten konnte, habe ich - mehr oder weniger - im gesamten Forum Werbung für diesen Thread gemacht, auch in Threads, die nur sehr entfernt etwas mit deinem Thread zu tun haben,
wie
Wen's interessiert: FCB vs. BVB verschoben
http://www.eintracht.de/fans/forum/8/11103066,11688441/goto/
oder
Isaksson dürfte kein Thema mehr sein
http://www.eintracht.de/fans/forum/5/11103067,11693517/goto/


Welch ausgeklügeltes System...
Trotzdem hats nur zu nem SLT gelangt. Dafür aber mit teilweise erschreckenden Enthüllungen! ,-)
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Feigling schrieb:
Welch ausgeklügeltes System...

Aaah, endlich ein klein wenig Anerkennung. Das tut gut!  
SLT finde ich zwar etwas hart, aber es ist ja nicht mein Thread...  
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KidKlappergass schrieb:
...Das Vorgehen der Verteidiger ist (für mich zumindest) moralisch anstößig, jedoch nicht strafbar.
Muss es auch nicht sein, strafbar meine ich, es würde mir reichen, wenn sie mit ihrem bauernschlauen aber widerlichen Versuch, Verbrechern ihre Strafe zu ersparen, scheitern.
Ja, ich weiß, es sind ihre Mandanten und sie sind verpflichtet für diese das Maximale herauszuholen. Ich darf es dennoch widerlich finden. Ein ekliger Job.


Leider habe ich diesen thread gestern überhaupt nicht bemerkt, und als HeinzGründel mich per PN darauf aufmerksam machen wollte, war ich schon nicht mehr im Forum. Nun ja, lieber spät als nie.
Schon ein Blick auf den obigen Fall, das Revisionsverfahren Hoyzer, zeigt die Unhaltbarkeit der Anwürfe von Kid (der ja auch nur eine Grundsatzdiskussion anstoßen wollte). Es ist nämlich (auch) die Staatsanwaltschaft, die zu dem Ergebnis kommt, es liege keine Strafbarkeit vor. Holterdipolter bricht das schöne Konstrukt von den Winkeladvokaten, die ihre Mandanten mit allen Mittel raushauen, in sich zusammen. Im Grunde läuft es immer auf dasselbe hinaus: In einem Rechtsstaat wird nicht der bestraft, von dem man glaubt, dass er Strafe verdient hat, sondern derjenige, dem eine Handlung nachgewiesen wurde, die bei ihrer Begehung mit Strafe bedroht war. Das dies so bleibt, sollte im Interesse aller liegen. Viel Raum für Grundsatzdiskussionen bietet sich hier m.E. nicht.        
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stefank schrieb:
..Es ist nämlich (auch) die Staatsanwaltschaft, die zu dem Ergebnis kommt, es liege keine Strafbarkeit vor...

Nicht ganz:
Wie FOCUS berichtet, kommt die Bundesanwaltschaft in ihrem Antrag auf eine Revisionshauptverhandlung zu dem Schluss, dass aus dem Blickwinkel einer fast 45 Jahre zurückliegenden BGH-Entscheidung „das Vorgehen der Angeklagten moralisch anstößig, jedoch nicht strafbar“ sein könnte.
Könnte, nicht ist und zusätzlich nur aus dem Blickwinkel der angejahrten, aber nicht "verjährten" BGH-Entscheidung, der Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider zudem mit „Bedenken“ begegnet, weil dann "die Sachverhalte der manipulierten Fußballwette straffrei bleiben" müssten.
Oder habe ich es falsch verstanden?
Dass die Staatsanwaltschaft sich mit den "Sachrügen der Verteidiger" auseinandersetzt, liegt in der Natur der Sache. Dass sie diese zumindest für „nicht offensichtlich unbegründet“ hält, ist in der Tat überraschend, erklärt sich für mich jedoch aus dem Tenor des angeführten BGH-Urteils.
Allerdings: Würde ein Freispruch nicht bedeuten, dass bei unveränderter Gesetzeslage und Rechtsprechung dann auch zukünftig - zumindest in ähnlicher Art und Weise - manipulierte Fußballwetten straffrei bleiben?
stefank schrieb:
In einem Rechtsstaat wird nicht der bestraft, von dem man glaubt, dass er Strafe verdient hat, sondern derjenige, dem eine Handlung nachgewiesen wurde, die bei ihrer Begehung mit Strafe bedroht war. Das dies so bleibt, sollte im Interesse aller liegen.

Das ist so und ist gut so!
stefank schrieb:
Viel Raum für Grundsatzdiskussionen bietet sich hier m.E. nicht.

Stimmt.
Dass Hoyzer und die Gebrüder Sapina straffrei ausgehen könnten, weil ihre findigen Verteidiger ein 45-jahre altes Urteil "ausgegraben" haben, lässt dennoch wenig Raum für Freude - außer bei den Angeklagten bzw. bisher nicht rechtskräftig Verurteilten.
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@Kid: Wie immer bist du so objektiv und vernünftig, dass man nicht einmal anständig hier rumpöbeln kann, du blöde Sau.
Bezüglich Hoyzer: Sollte sich herausstellen, dass er freigesprochen werden muss, so hätte dies tatsächlich die Auswirkung, dass sich künftige Täter ermutigt fühlen könnten, ebenfalls Fußballspiele zu Wettzwecken zu manipulieren. Da ist dann der Gesetzgeber gefordert. Es gibt in der Geschichte des Strafrechts viele Beispiele, wo dies so war. Ganz berühmt: Das Reichsgericht hat einen Stromdieb nicht wegen Diebstahl verurteilen können, da § 242 mit den Worten "Wer einem anderen eine bewegliche Sache wegnimmt..." beginnt. Strom ist aber keine Sache. Also gibt es seitdem diesen hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html . So würde es auch in diesem Falle sein. Dann müsste der Gesetzgeber eben "Wettmanipulation" unter Strafe stellen.
P.S.: Der von dir geschilderte Konjunktiv der Staatsanwaltschaft ist des Juristen liebstes Kind. Jedes juristische Gutachten beginnt mit "Der X könnte...begangen haben. Dazu wäre Voraussetzung..." Das ist die Technik des Syllogismus: Obersatz, Untersatz, Schluss.
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stefank schrieb:
@Kid: Wie immer bist du so objektiv und vernünftig, dass man nicht einmal anständig hier rumpöbeln kann, du blöde Sau.
Bezüglich Hoyzer: Sollte sich herausstellen, dass er freigesprochen werden muss, so hätte dies tatsächlich die Auswirkung, dass sich künftige Täter ermutigt fühlen könnten, ebenfalls Fußballspiele zu Wettzwecken zu manipulieren. Da ist dann der Gesetzgeber gefordert. Es gibt in der Geschichte des Strafrechts viele Beispiele, wo dies so war. Ganz berühmt: Das Reichsgericht hat einen Stromdieb nicht wegen Diebstahl verurteilen können, da § 242 mit den Worten "Wer einem anderen eine bewegliche Sache wegnimmt..." beginnt. Strom ist aber keine Sache. Also gibt es seitdem diesen hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html . So würde es auch in diesem Falle sein. Dann müsste der Gesetzgeber eben "Wettmanipulation" unter Strafe stellen.
P.S.: Der von dir geschilderte Konjunktiv der Staatsanwaltschaft ist des Juristen liebstes Kind. Jedes juristische Gutachten beginnt mit "Der X könnte...begangen haben. Dazu wäre Voraussetzung..." Das ist die Technik des Syllogismus: Obersatz, Untersatz, Schluss.  



Hier noch mal vereinfacht damit es Kid auch versteht. Stefan ,du darfst die Menschen hier auch nicht immer überfordern.

312a Juristischer Syllogismus

Entschfindung vs. -begründung

Der Syllogismus als ein den Regeln der Logik folgender Schluß vom Allgemeinen auf das Besondere bildet in seiner juristischen Ausprägung den Kern des juristischen Entscheidungsprozesses in der traditionellen Methodenlehre. Nach dem gegenwärtigen Stand der juristischen Methodendiskussion /fn138/ liegt die Anwendbarkeit des juristischen Syllogismus bei der deduktiven Entscheidungsbegründung. Im Gegensatz dazu beruht die eigentliche Entscheidungsfindung nach dem heutigen Verständnis auf intuitiven, nicht weiter analysierbaren Vorverständnis /fn139/. Aber auch die beiden anderen möglichen Kombinationen der Paare Entscheidungsfindung und -begründung sowie deduktiver und nicht-deduktiver Vorgehensweise, wurden im Laufe der Rechtsgeschichte in mehr oder weniger starkem Maße vertreten: Eine deduktive Entscheidungsfindung läßt sich tendentiell der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts zuordnen, die auf einem alles umfassenden, fein strukturierten Begriffssystem basierte [ Larenz 1992, Seite 55]. Die Anfang dieses Jahrhunderts aufgekommene Richtung der Interessenjurisprudenz und die ihr nachfolgende Wertungsjurisprudenz [ Larenz 1992, Seite 10] dagegen kommen einer nicht-deduktiven Entscheidungsbegründung zumindest nahe, da sie die nicht objektivierbaren oder rationell begründbaren Wertungsvorgänge bei der Entscheidung besonders betonen.


Charakter Begründungsmodell

Dazu ist aber auf den Unterschied von interner und externer Rechtfertigung einer Entscheidung hinzuweisen. Während die interne Rechtfertigung sich auf ein deduktiv begründbares und objektiv nachvollziehbares logisches Schlußverhältnis, das deduktive Hauptschema [ Koch e.a. 1982], bezieht, kann die externe Rechtfertigung, d.h. die Aufstellung der oben zugrundegelegten Prämissen, nicht immer vollständig logisch /fn140/ bewiesen werden. Dafür kann das deduktive Begründungsschema aber alle zugrundegelegten Prämissen und deren Wertung bewußt und damit zumindest subjektiv überprüfbar machen, so daß es u.a "durch die Forderung eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Prämissen und Konklusion die Verbindlichkeit der Kritik an vorhandenen Prämissen oder am Fehlen von Prämissen" [ Koch e.a. 1982, Seite 118] sichert. Der Zweck des deduktiven Hauptschemas als formallogische Darstellung des Syllogismus ist es also, eine formal nachvollziehbare Begründung für die Unterordnung eines konkreten Sachverhaltes unter einen abstrakt-gesetzlichen Tatbestand zu liefern und die mit diesem verbundene Rechtsfolge zu rechtfertigen.


Um zu dieser Schlußfolgerung zu gelangen, sind nach [ Koch e.a.1982] folgende Arten normativer und empirischer Prämissen zu bilden:


Obersatz

Die erste Art normativer Prämissen ist der meist aus einer gesetzlichen Regelung gebildete Obersatz [ Larenz 1992]. Seine Form entspricht dem oben genannten vollständigen Rechtssatz, der aussagt, daß für jede Erfüllung des Tatbestandes T die Rechtsfolge R geboten, verboten oder erlaubt ist /fn141/. Grundlage dieser ersten Prämisse ist meistens ein Gesetz im weiteren, formellen Sinne /fn142/ bzw. die darin ausgedrückten Regelungen. In Ausnahmefällen, wie der Rechtsfortbildung, können aber auch in der Rechtssprechung neu aufgestellte Rechtssätze als Präzedenzfälle siehe Präzedenzfälle herangezogen werden. Die daraus resultierende methodische Forderung nach einer genauen Kenntnis der Rechtslage - die sowohl durch Gesetze als auch die Rechtssprechung gebildet wird - hat weitreichende Auswirkungen auf den Informationsbedarf der Juristen /fn143/.

Subsumtion

Die zweite Art der normativen Prämissen sind die semantischen Interpretationen des im Bedingungsteil des Rechtssatzes genannten Tatbestandes. Da er meist aus sehr abstrakt und allgemein gehaltenen Begriffen besteht, müssen diese für den folgenden Vergleich mit einem konkret zu beurteilenden Sachverhalt erst durch ihre Merkmale präzise charakterisiert werden. Dies geschieht in einer Kette von Gesetzesauslegungen nach verschiedenen Regeln und Formen, die im Anschluß an diesen Überblick kurz erläutert werden. Maßgeblich dafür ist die Rechtssprechung und damit die Informationsversorgung mit Urteilen, da eine Berücksichtigung von Präzedenzfällen die erneute Würdigung rechtlich relevanter Gesichtspunkte erleichtert und die Stützung einzelner Prämissen durch die externe Rechtfertigung eine eigene, umfassende Begründung in der Regel erspart.

Empirische Prämissen

Als erste empirische Prämisse dient die Charakterisierung des Sachverhalts, der ja als Abbildung eines realen Geschehnisses nur die für die rechtliche Beurteilung relevanten Merkmale enthält. Die Aufstellung dieser Prämisse geschieht in enger Wechselwirkung mit der Gesetzesauslegung, da Sachverhalt und Tatbestand in ihren Merkmalen ständig aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Ende dieses spiralförmigen Erkenntnisprozesses /fn144/ ist erreicht, wenn umfassend und ausreichend präzise beurteilt werden kann, ob der hergestellte Sachverhalt den Tatbestand der derart interpretierten Norm erfüllt oder nicht.

Diese Feststellung ist die zweite empirische Prämisse, die meist durch ein eigenes Nebenschema /fn145/ bewiesen wird. Der Beweis kann durch Sachverständigengutachten erfolgen ( Erschließung SV) oder ist z.B. im angelsächsischen Strafrecht die alleinige Aufgabe der Geschworenen.

Konklusion

Der letzte Schritt ist die Konklusion, mit der die interne Rechtfertigung gegeben wird, daß die in (a) geforderte Rechtsfolge auch für den besonderen Fall des vorliegenden Sachverhaltes gilt, also geboten, verboten oder erlaubt ist. Dabei ist meistens keine wirklich konkrete Rechtsfolge vorgegeben, sondern ein bestimmter gesetzlicher Rahmen festgelegt, aus dem der Richter nach Maßgabe zusätzlicher, prozessualer Richtlinien auswählen kann
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HeinzGründel hat mit seiner gerade für juristische Laien kurzgefassten und verständlichen Anleitung selbstverständlich vollkommen recht. Wenn man diese verstanden hat und richtig anwendet, weiss man z.B. dann auch endlich, was eine Eisenbahn ist:

"Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Quelle: Reichsgericht, Urteil vom 17.03.1879; RGZ 1, 247, 252


Wer will jetzt noch behaupten, wir Juristen hätten alle einen an der Marmel...


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