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Der Etat für die neue Saison - Zahlenspiele und Verdienste -[Für BWL-Profis :-)]

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Roggi55 schrieb:
EEHHHMMM......
Kann mir mal einer der klugen studierten BWLer schreiben, unter welchem  Namen die Strafen an die Verbände in den Bilanzen dank der ach so Superfans  aufgeführt wird, z.B. Becher,Feuerzeuge, Pyros u.s.w.)
Sind diese Abgaben steuerlich absetzbar?
Sind die Verursacher zur Rechenschaft gezogen worden?
Wie hoch beliefen sich die Strafen jeweils in den letzten Jahren?
Wäre mit diesem Geld vielleicht ein hoffnungsvolles Talent zu holen?

Ein durchschnittlicher Facharbeiter verdient so ca. 40.000 €uro Brutto im Jahr.
Nur mal so, weil man in der heutigen Zeit, wo mit den Millionen oder gar Milliarden nur so herumgeworfen wird, leicht den Überblick mit den Zahlen und Nullen verliert.



Diese Zahlen findet man nicht in der Bilanz sondern in der GuV, welche ich aber online nicht gefunden habe. Anbei aber eine interessante Aufstellung dazu:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/1/11158571/
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Troob schrieb:
gorgonaut schrieb:




Ich verstehe nicht, inwiefern z.b. TV-Gelder NICHT zum Umsatz gehören. Z.B. könnte man aus Deiner Definition nach HGB ableiten, dass die durch die Vermarktung der TV-Übertragungen sehr wohl zusätzliche Einnahmen entstehen, die den Umsatz steigern. Ob diese Diskussion zielführend ist, lass ich mal offen, ich finde sie aber interessant.  



 



Sind denn prinzipiell alle `Einnahmen` eines Unternehmens Umsätze? Wenn der Heri seinen E500 an die Wand fährt, und die Versicherung der EF den Vollkaskoschaden ersetzt, ist das dann Umsatz der EF AG? Wenn du, wie jedes Jahr, € 10K an die EF AG spendest, sind das dann Umsätze der EF AG?

Nicht alle Einnahmen die den Cashflow eines Unternehmens tangieren sind mit Umsätzen gleichzusetzten. Oder?

Das sind auch nicht `meine Definitionen`, sondern Gesetze.



Zu den Umsatzerlösen nach HGB gehören die Umsätze, die der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.

Was ist die gewöhnliche Geschäftstätigkeit?

Im Prinzip das, was eine Firma im Handelsregister im Bereich Geschäftszweck eintragen läßt.

Also z. B. Herstellung und Vertrieb chemischer Produkte.

Somit gehören z. B. Versicherungsentschädigungen, Zinserträge, Mieterträge, Wertpapiererträge nicht zu den Umsatzerlösen, sondern zu den "neutralen Erträgen".

Die neutralen Erträge (Aufwendungen) werden in der G+V an einer anderen Position eingerechnet und führen zum sogenannten "neutralen Ergebnis".
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Roggi55 schrieb:
EEHHHMMM......
Kann mir mal einer der klugen studierten BWLer schreiben, unter welchem  Namen die Strafen an die Verbände in den Bilanzen dank der ach so Superfans  aufgeführt wird, z.B. Becher,Feuerzeuge, Pyros u.s.w.)
Sind diese Abgaben steuerlich absetzbar?
Sind die Verursacher zur Rechenschaft gezogen worden?
Wie hoch beliefen sich die Strafen jeweils in den letzten Jahren?
Wäre mit diesem Geld vielleicht ein hoffnungsvolles Talent zu holen?

Ein durchschnittlicher Facharbeiter verdient so ca. 40.000 €uro Brutto im Jahr.
Nur mal so, weil man in der heutigen Zeit, wo mit den Millionen oder gar Milliarden nur so herumgeworfen wird, leicht den Überblick mit den Zahlen und Nullen verliert.



Man muss immer zwischen Handelsrecht und Steuerrecht unterscheiden. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist z.B. Grundlage für die Gewinnausschüttung bzw. Gewinnverwendung, ich würde sagen da ist es abziehbar. In der Gewinn- und Verlustrechnung wirst du sowas als einzelnen Betrag nicht finden, weil es vermutlich unter dem Posten "Sonstige Betriebliche Aufwendungen" oder so ählich verbucht worden ist. In der GuV oder Bilanz siehst du nicht alle bebuchten Konten, sondern nur jeweils eine "Zusammenfassung" mehrerer Konten.

Steuerrechlich bin ich mir aber sicher das Bußgelder bzw. Geldstrafen NICHT absetzbar sind! Das ist verlorenes Geld und fertig!

Den Jahresabschluss zum 31.12.2007 könnt ihr übrigens alle unter www.ebundesanzeiger.de einsehen. Einfach "Eintracht Frankfurt Fußball AG" in die Suche eingeben und unten eventuell noch "Rechnungslegung/Jahresabschluss" auswählen.
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Achso, die Bilanz die du beim Bundesanzeiger einsehen kannst, ist bspw auch die Handelsbilanz.
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Tom66 schrieb:
Troob schrieb:
gorgonaut schrieb:


Ich verstehe nicht, inwiefern z.b. TV-Gelder NICHT zum Umsatz gehören. Z.B. könnte man aus Deiner Definition nach HGB ableiten, dass die durch die Vermarktung der TV-Übertragungen sehr wohl zusätzliche Einnahmen entstehen, die den Umsatz steigern. Ob diese Diskussion zielführend ist, lass ich mal offen, ich finde sie aber interessant.  

 



Sind denn prinzipiell alle `Einnahmen` eines Unternehmens Umsätze? Wenn der Heri seinen E500 an die Wand fährt, und die Versicherung der EF den Vollkaskoschaden ersetzt, ist das dann Umsatz der EF AG? Wenn du, wie jedes Jahr, € 10K an die EF AG spendest, sind das dann Umsätze der EF AG?

Nicht alle Einnahmen die den Cashflow eines Unternehmens tangieren sind mit Umsätzen gleichzusetzten. Oder?

Das sind auch nicht `meine Definitionen`, sondern Gesetze.



Zu den Umsatzerlösen nach HGB gehören die Umsätze, die der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.

Was ist die gewöhnliche Geschäftstätigkeit?

Im Prinzip das, was eine Firma im Handelsregister im Bereich Geschäftszweck eintragen läßt.

Also z. B. Herstellung und Vertrieb chemischer Produkte.

Somit gehören z. B. Versicherungsentschädigungen, Zinserträge, Mieterträge, Wertpapiererträge nicht zu den Umsatzerlösen, sondern zu den "neutralen Erträgen".

Die neutralen Erträge (Aufwendungen) werden in der G+V an einer anderen Position eingerechnet und führen zum sogenannten "neutralen Ergebnis".



Danke Tom66. Und genau deshalb gehören die TV-Gelder bei jedem Fußballverein zum normalen Umsatz. Bei einem anderen Unternehmen wären das anders zu handhaben, aber die Einnahmen aus der Vermarktung eines Fußballvereins - ob nun im TV (zentral oder dezentral) oder über Werbung (Bande, Trikot usw.) ist vollkommen egal.
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Hier hab ich nochmal einen Passus aus dem Jahresabschluss 2007 kopiert, der die größten Kostenblöcke aufgliedert:

Die größte Aufwandsposition innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Personalkosten i. H. v. 25,8 Mio. Euro (Vorjahr: 22,0 Mio. Euro) mit einem Anteil von 44% (40%) der gesamten operativen Aufwendungen und 40,0% (33%) des Umsatzes.

Neben den Abschreibungen i. H. v. 3,8 (3,3 Mio. Euro) fielen sonstige betriebliche Aufwendungen i. H. v 28 Mio. Euro (Vorjahr: 28,6 Mio. Euro), deren größte Einzelposten die Spielbetriebsaufwendungen (hauptsächlich Stadionmiete, Verbandabgaben, etc.) mit 5 Mio. Euro (6,2 Mio. Euro) und die Marketingaufwendungen (z.B.: Vermarktungsrechte, Sachaufwand, etc.) mit 13,4 Mio. Euro (12,9 Mio. Euro) waren. Die Steigerung der Marketingaufwendungen resultiert aus der erstmaligen Vollauslastung des Businessbereiches der Commerzbank-Arena sowie der fast vollständigen Nutzung der Werbeflächen.
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Danke an gorgonaut und MREX für die Erklärungen und die interessanten Links.
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Nochmal ein Link zum Begriff "Gewöhnliche Geschäftstätigkeit"

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__277.html

Somit dürften Einnahmen bei der Eintracht Frankfurt Fussball AG aus TV-Geldern, Werbung, Ticketverkauf, Verkauf von Fanartikeln etc. zur "Gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" gehören.

Zinserträge oder Mieteinnahmen hingegen nicht.

Hier auch noch ein Link (Erlöse nach Branchen - runterscrollen)

http://de.wikipedia.org/wiki/Erl%C3%B6s
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Schade dass es die Bilanz mit den Entwicklung unserer immateriellen Vermögenswerte und damit auch der Spielerwerte immer so spät im bundesanzeiger gibt. Wer hat denn die 2008 zahlen schon.
Wenn die Anschaffungskosten der Spieler 12,4 Mio sind und der Buchwert 5,8 und aus Spielertransfers 550 zu Buche stehen, dann würden mich wirklich mal die 2008 zahlen interessieren.  


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