reggaetyp schrieb: Nebenbei: Es gibt auch Persönlichkeitsrechte.
In den Stadien nicht, sonst müsste ja jeder Fernsehsender die Zuschauer unkenntlich machen.
Doch, gibt es. In diesem Fall schon, denn es handelt sich um Großaufnahmen einzelner Personen, die so wie sie dargestellt sind, nicht Teil der Zuschauermassen sind, sondern individualisiert. Klarer Fall von Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Vom rechtswidrigen Anprangern der mutmaßlichen Straftat (im Einzelfall ggf. Rufmord, sollte eine der Personen gar nichts gezockt haben, ganz zu schweigen).
Und: Sollte es juristisch korrekt sein, wie schwatzgelb.de gehandelt hat, bleibt es immer noch eine moralisch verwerfliche und abstoßende Tat. Insbesondere, wenn man sich fragt, warum sie nicht die Fotos ihrer eigenen Fahnendiebe veröffentlichten. Dreckspack.
reggaetyp schrieb: Nebenbei: Es gibt auch Persönlichkeitsrechte.
In den Stadien nicht, sonst müsste ja jeder Fernsehsender die Zuschauer unkenntlich machen.
Doch, gibt es. In diesem Fall schon, denn es handelt sich um Großaufnahmen einzelner Personen, die so wie sie dargestellt sind, nicht Teil der Zuschauermassen sind, sondern individualisiert. Klarer Fall von Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Vom rechtswidrigen Anprangern der mutmaßlichen Straftat (im Einzelfall ggf. Rufmord, sollte eine der Personen gar nichts gezockt haben, ganz zu schweigen).
Und: Sollte es juristisch korrekt sein, wie schwatzgelb.de gehandelt hat, bleibt es immer noch eine moralisch verwerfliche und abstoßende Tat. Insbesondere, wenn man sich fragt, warum sie nicht die Fotos ihrer eigenen Fahnendiebe veröffentlichten. Dreckspack.
Das mit den Fotos finde ich auch unter aller Sau.... Genau wie das des besoffenene Schalkers, der auch hier schon oft gepostet wurde, wo ich als Urheber auch ganz stark Dortmunder vermute.
Doch, gibt es. In diesem Fall schon, denn es handelt sich um Großaufnahmen einzelner Personen, die so wie sie dargestellt sind, nicht Teil der Zuschauermassen sind, sondern individualisiert.
Klarer Fall von Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Vom rechtswidrigen Anprangern der mutmaßlichen Straftat (im Einzelfall ggf. Rufmord, sollte eine der Personen gar nichts gezockt haben, ganz zu schweigen).
Und: Sollte es juristisch korrekt sein, wie schwatzgelb.de gehandelt hat, bleibt es immer noch eine moralisch verwerfliche und abstoßende Tat.
Insbesondere, wenn man sich fragt, warum sie nicht die Fotos ihrer eigenen Fahnendiebe veröffentlichten.
Dreckspack.
so siehts aus.
Liebe Borussen, aufgrund von Wartungsarbeiten ist das Forum vorübergehend abgeschaltet. In Kürze geht es weiter.
beleidigt wir man auch noch.
http://www.schwatzgelb.de/index.php?id=5239
Es handelt sich hier aber auch um den Text.
Das mit den Fotos finde ich auch unter aller Sau....
Genau wie das des besoffenene Schalkers, der auch hier schon oft gepostet wurde, wo ich als Urheber auch ganz stark Dortmunder vermute.
ja darf man, wer sich so verhält und damit stolz posiert, muss auch damit leben können