EFCAdlerangriff06 schrieb: Diese wurden von der Eintracht nach Vorkasse (150 per Einschreiben versandt....Haftungsanteil gemäß ihren AGBs in Höhe von 25 ...an die Eintracht überwiesen.
Irgendwie beträgt die Differenz 125 Euro und nicht 17,xx Euro, oder???
Und: MainKinzig-Adler kannst Du nicht in ein anderes Forum wechseln??? So nach Offenbach oder in ein juristisches oder in ein weiß-der-Geier oder eins wie ärgere ich am besten meine Mitforumsuser????
MainKinzig-Adler schrieb: Bei solchen Fragen, sollte der Forenbetreiber das Rechtsberatungsgesetz beachten und solche Threads schließen, um möglichen Ärger zu verhindern.
Es ist gesetzlich verboten, in einem solchen Forum Rechtsberatung zu leisten.
Warum? Das Rechtsberatungsgesetz spricht in seinem Art. 1 § 1 davon, daß die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden darf, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Wer betreibt in diesem Thread geschäftsmäßig Rechtsberatung ohne Erlaubnis?
Selbst wenn es jemand tun würde, warum ist das ein Problem des Forenbetreibers? Wo sagt das Rechtsberatungsgesetz etwas darüber, daß derjenige "Probleme" bekommen kann, der nur die Kommunikationsplattform für "illegale Rechtsberatung" zur Verfügung stellt?
Wer leistet denn hier Rechtsberatung? Weil im Titel "Jurist" steht sind gut gemeinte, unverbindliche Tipps von User zu User noch lange keine Rechtsberatung.
MainKinzig-Adler schrieb: Eben, Rechtsberatung darf nur von denen geleistet werden, die das geschäftsmäßig machen und die eine Zulassung haben.
Das sehe ich anders.
Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz sagt (verkürzt), daß Rechtsberatung geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden darf, die eine Erlaubnis haben. Dh, solange die Rechtsberatung nicht geschäftsmäßig erfolgt, brauchst Du auch keine Erlaubnis.
So sagt auch Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (von mir umformuliert), daß nur derjenige ordnungswidrig handelt, der fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ohne Erlaubnis besorgt.
Mit anderen Worten: Solange ich irgendjemanden in nicht geschäftsmäßiger Weise einen rechtlichen Ratschlag gebe (so wie das hier geschieht), ist alles im grünen Bereich.
(Ob sich der Ratsuchende darauf verlassen kann, daß der Ratschlag richtig ist, ist eine andere Frage.)
Hammersbald schrieb: So sagt auch Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1. Rechtsberatungsgesetz (von mir umformuliert), daß nur derjenige ordnungswidrig handelt, der fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ohne Erlaubnis besorgt.
Abs. 1 Nr. 1. hätte ich der Vollständigkeit halber noch ergänzen sollen.
@ rira: Hehe. Bei juristischen Fragestellungen ist es ja leider wirklich oft so, daß es mehrere vertretbare Lösungen gibt (daher der Spruch: 4 Juristen, 5 Meinungen), aber hier, bei unserem kleinen Problemchen, halte ich es in der Tat für fernliegend, das Tatbestandsmerkmal "geschäftsmäßig" zu bejahen. Anders sähe es möglicherweise aus, wenn hier ein User wiederholt zu juristischen Fragen Stellung bezieht, aber das ist ja (sowie ich die Sache sehe) nicht geschehen.
Hinzu kommt natürlich das, was hier auch schon angesprochen wurde: Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen. Das Rechtsberatungsgesetz schützt (neben einer funktionierenden Rechtspflege) in 1. Linie Anwälte. Es wird vielfach kritisch gesehen, manche sagen, sein Hauptzweck sei, der Anwaltschaft einen stetigen Mandantenzulauf zu sichern.
Wenn man das so sieht (und die funktionierende Rechtspflege mal außer Acht läßt), dann muß man natürlich sagen: Der Sinn dieses Gesetzes ist äußerst fragwürdig. Insofern hätte ich (als vielleicht bald zukünftiger Anwalt - ja, ich studiere auch Jura... ) irgendwie Bauchschmerzen, wenn ich bei Kleinigkeiten auf die Einhaltung dieses etwas merkwürdig anmutenden Gesetzes pochen würde.
(Das Gesetz hat übrigens in der Nazi-Zeit eine für Hitler und Co. nicht unwichtige Funktion gehabt: Damals ging es darum, Juden aus der Rechtspflege herauszuhalten. )
will nur mal als "Ratschlag" in die Runde werfen in den AGBs Abs. 4 steht doch drin: (Quelle: AGBs Ticketing Eintracht Frankfurt AG)
"Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder der von ihm beauftragten Personen vor."
Da der Adlerangriff eine Zustellkarte im Briefkasten hatte, ist das doch der Beweis, das die Post die Karten hatte. Ein Tag später ist der Brief samt Inhalt verschwunden! Kann man da nicht von grober Fahrlässigkeit sprechen, da es sich hier auch um ein Einschreiben handelt, welches schon als besondere Postwurfsendung gilt?
Eure Meinung? Vielleicht hast du ja so eine Chance an dein Geld zu kommen? Was sagt die Eintracht wegen der Kulanz?
ob das einschreiben auf dem weg oder in der filiale verloren geht spielt keine rolle ,es bleibt bei 25 euro ersatz nicht mehr und nicht weniger,die sache ist eigentlich die ob man nicht von eintracht seite hingehen sollte und ab einem gewissem wert eine andere versandart wählen sollte ,es gibt da ja noch einige möglichkeiten.
hast Du eine Antwort auf Deine Mail bekommen bzw. gibt´s was neues? Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Eintracht als gewerblicher Verkäufer für den Versandweg das Risiko aufnehmen muss.
Mich würd´s einfach mal interessieren wie´s wetergegangen ist.
Irgendwie beträgt die Differenz 125 Euro und nicht 17,xx Euro, oder???
Und: MainKinzig-Adler kannst Du nicht in ein anderes Forum wechseln???
So nach Offenbach oder in ein juristisches oder in ein weiß-der-Geier oder eins wie ärgere ich am besten meine Mitforumsuser????
Warum? Das Rechtsberatungsgesetz spricht in seinem Art. 1 § 1 davon, daß die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden darf, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Wer betreibt in diesem Thread geschäftsmäßig Rechtsberatung ohne Erlaubnis?
Selbst wenn es jemand tun würde, warum ist das ein Problem des Forenbetreibers? Wo sagt das Rechtsberatungsgesetz etwas darüber, daß derjenige "Probleme" bekommen kann, der nur die Kommunikationsplattform für "illegale Rechtsberatung" zur Verfügung stellt?
Folge können Unterlassungverfügungen und Schadensersatzansprüche nach § 4 Nr. 11 UWG sein.
Weil im Titel "Jurist" steht sind gut gemeinte, unverbindliche Tipps von User zu User noch lange keine Rechtsberatung.
Da schau her....
Das sehe ich anders.
Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz sagt (verkürzt), daß Rechtsberatung geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden darf, die eine Erlaubnis haben. Dh, solange die Rechtsberatung nicht geschäftsmäßig erfolgt, brauchst Du auch keine Erlaubnis.
So sagt auch Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (von mir umformuliert), daß nur derjenige ordnungswidrig handelt, der fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ohne Erlaubnis besorgt.
Mit anderen Worten: Solange ich irgendjemanden in nicht geschäftsmäßiger Weise einen rechtlichen Ratschlag gebe (so wie das hier geschieht), ist alles im grünen Bereich.
(Ob sich der Ratsuchende darauf verlassen kann, daß der Ratschlag richtig ist, ist eine andere Frage.)
Abs. 1 Nr. 1. hätte ich der Vollständigkeit halber noch ergänzen sollen.
grade beim Jura-Studium in Mainz..?
(siehe spielergehälter fred)
@ rira: Hehe. Bei juristischen Fragestellungen ist es ja leider wirklich oft so, daß es mehrere vertretbare Lösungen gibt (daher der Spruch: 4 Juristen, 5 Meinungen), aber hier, bei unserem kleinen Problemchen, halte ich es in der Tat für fernliegend, das Tatbestandsmerkmal "geschäftsmäßig" zu bejahen. Anders sähe es möglicherweise aus, wenn hier ein User wiederholt zu juristischen Fragen Stellung bezieht, aber das ist ja (sowie ich die Sache sehe) nicht geschehen.
Hinzu kommt natürlich das, was hier auch schon angesprochen wurde: Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen. Das Rechtsberatungsgesetz schützt (neben einer funktionierenden Rechtspflege) in 1. Linie Anwälte. Es wird vielfach kritisch gesehen, manche sagen, sein Hauptzweck sei, der Anwaltschaft einen stetigen Mandantenzulauf zu sichern.
Wenn man das so sieht (und die funktionierende Rechtspflege mal außer Acht läßt), dann muß man natürlich sagen: Der Sinn dieses Gesetzes ist äußerst fragwürdig. Insofern hätte ich (als vielleicht bald zukünftiger Anwalt - ja, ich studiere auch Jura... ) irgendwie Bauchschmerzen, wenn ich bei Kleinigkeiten auf die Einhaltung dieses etwas merkwürdig anmutenden Gesetzes pochen würde.
(Das Gesetz hat übrigens in der Nazi-Zeit eine für Hitler und Co. nicht unwichtige Funktion gehabt: Damals ging es darum, Juden aus der Rechtspflege herauszuhalten. )
will nur mal als "Ratschlag" in die Runde werfen in den AGBs Abs. 4 steht doch drin: (Quelle: AGBs Ticketing Eintracht Frankfurt AG)
"Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder der von ihm beauftragten Personen vor."
Da der Adlerangriff eine Zustellkarte im Briefkasten hatte, ist das doch der Beweis, das die Post die Karten hatte. Ein Tag später ist der Brief samt Inhalt verschwunden! Kann man da nicht von grober Fahrlässigkeit sprechen, da es sich hier auch um ein Einschreiben handelt, welches schon als besondere Postwurfsendung gilt?
Eure Meinung? Vielleicht hast du ja so eine Chance an dein Geld zu kommen?
Was sagt die Eintracht wegen der Kulanz?
Viel Glück
freak on
hast Du eine Antwort auf Deine Mail bekommen bzw. gibt´s was neues?
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Eintracht als gewerblicher Verkäufer für den Versandweg das Risiko aufnehmen muss.
Mich würd´s einfach mal interessieren wie´s wetergegangen ist.