Hab gestern von eintracht seite einen Brief bekommen. Das ich nicht bezahlt habe - was ja stimmt. Und das ich Zeit bis zum 03.07.2008 hätte den betrag auszugleichen. Ich möchte die DK doch gar nicht mehr. was soll ich jetzt machen?
Da du mit der Eintracht einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, bleibt dir eigentlich nicht viel übrig als die Dauerkarte zu bezahlen. Man hatte ja genug Zeit die Dauerkarte zu kündigen. Wenn ich mir in einem anderen Shop etwas bestelle muss ich das auch bezahlen.
Keine Ahnung, wie das rechtlich ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eintracht jetzt ein riesen Problem hat, weil eine Dauerkarte übrig geblieben ist. Je nachdem, wo die ist, stehen da schon Zig andere in den Startlöchern.
tant schrieb: Hab gestern von eintracht seite einen Brief bekommen. Das ich nicht bezahlt habe - was ja stimmt. Und das ich Zeit bis zum 03.07.2008 hätte den betrag auszugleichen. Ich möchte die DK doch gar nicht mehr. was soll ich jetzt machen?
Schreiben den Mitarbeitern eine Email.Das beste wäre wenn Du einen Käufer suchen tust und schaust das er die DK übernehmen tut.
NUr mal so für die Zukunft(klugscheiss Modus ein)Wenn ich net weiß ob ich das Geld habe bestelle ich mir nichts(klugscheiss Modus aus)
Knueller schrieb: Keine Ahnung, wie das rechtlich ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eintracht jetzt ein riesen Problem hat, weil eine Dauerkarte übrig geblieben ist. Je nachdem, wo die ist, stehen da schon Zig andere in den Startlöchern.
DIe wollen trotzem das Geld von Ihm ist auch so bei Tageskarten!
tant schrieb: dann müsste es doch theorethisch so sein, dass die eintracht mit mir überhaupt keinen vertrag abwickeln darf, weil ich noch nicht 18 bin.
Steht doch ganz klar in der AGB
5. Widerrufsrecht Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB auf die über Eintracht Frankfurt geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Dauerkarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Eintracht Frankfurt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dauerkarte.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich versteh den Fred nicht, wenn Du sie nimmer willst..Dann biete diese doch anderen an..es wird sich bestimmt zu 1000% ein Abnehmer finden.
5. Widerrufsrecht Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB auf die über Eintracht Frankfurt geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Dauerkarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Eintracht Frankfurt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dauerkarte.
Interessante AGB, den Paragraphen gibt es überhaupt nicht, den findet man nur in AGBs von Veranstaltern, die in stupide voneinander abschreiben. Soviel zu Sorgfalt mit der sowas abgefasst wird. §312b existiert hingegen und findet in diesem Falle Anwendung.
Ich möchte die DK doch gar nicht mehr.
was soll ich jetzt machen?
Schreiben den Mitarbeitern eine Email.Das beste wäre wenn Du einen Käufer suchen tust und schaust das er die DK übernehmen tut.
NUr mal so für die Zukunft(klugscheiss Modus ein)Wenn ich net weiß ob ich das Geld habe bestelle ich mir nichts(klugscheiss Modus aus)
DIe wollen trotzem das Geld von Ihm ist auch so bei Tageskarten!
ne
Steht doch ganz klar in der AGB
5. Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das
Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB auf die über Eintracht Frankfurt geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass
ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Dauerkarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch
Eintracht Frankfurt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dauerkarte.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich versteh den Fred nicht, wenn Du sie nimmer willst..Dann biete diese doch anderen an..es wird sich bestimmt zu 1000% ein Abnehmer finden.
Interessante AGB, den Paragraphen gibt es überhaupt nicht, den findet man nur in AGBs von Veranstaltern, die in stupide voneinander abschreiben. Soviel zu Sorgfalt mit der sowas abgefasst wird.
§312b existiert hingegen und findet in diesem Falle Anwendung.