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Frage zu AGB

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Was bedeutet bei einer Mahnung bzgl. DK der Satz:

Sie sind verpflichtet, die erlangten Nutzungen E.Frankfurt anteilsmäßig zu vergüten.


?  :neutral-face
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So auf die schnelle würde ich mal behaupten ggf. in Anspruch genommene Leistungen die aus dem physischen Besitz der DK möglich sind müssen aufgrund des Nicht-Bezahlens (du sprachst ja von einer Mahnung) bezahlt werden. Das könnte im Falle der Zusendung und Nicht-Bezahlung der DK bspw. die kostenlose Nutzung des ÖPNV an den 17 Spieltagen sein, da der Schaffner und/oder Busfahrer ja nicht sieht ob die Karte bezahlt worden ist...
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OKay aber das heißt ja auch, wenn ich die DK zurück schicke, hat sich das erledigt oder?
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Sollte es eigentlich schon, bin aber erstaunt das jemand seine DK freiwillig zurückgehen lässt und auf sie verzichtet bei dem Andrang dadrauf !?
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ubi_sam schrieb:
OKay aber das heißt ja auch, wenn ich die DK zurück schicke, hat sich das erledigt oder?


Du hast ein Abo abgeschlossen und nicht gekündigt, deshalb wirst du die DK bezahlen müssen.


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