So auf die schnelle würde ich mal behaupten ggf. in Anspruch genommene Leistungen die aus dem physischen Besitz der DK möglich sind müssen aufgrund des Nicht-Bezahlens (du sprachst ja von einer Mahnung) bezahlt werden. Das könnte im Falle der Zusendung und Nicht-Bezahlung der DK bspw. die kostenlose Nutzung des ÖPNV an den 17 Spieltagen sein, da der Schaffner und/oder Busfahrer ja nicht sieht ob die Karte bezahlt worden ist...
Sie sind verpflichtet, die erlangten Nutzungen E.Frankfurt anteilsmäßig zu vergüten.
? :neutral-face
Du hast ein Abo abgeschlossen und nicht gekündigt, deshalb wirst du die DK bezahlen müssen.