Nur steht in einem normalen Schadenersatzfall eben bereits vor der Schädigung fest, wie hoch der Schaden sein kann / wird, auch wenn der Schädiger dies nicht unbedingt überblickt.
Und wie zum Teufel will man z.B. den anstehenden Pokalausschluss finanziell beziffern?
Naja, das ist nicht unbedingt wahr. Vielmehr wird der Wert der beschädigten/zerstörten Sache meist erst im Nachgang -zumeist von Gutachtern- festgesetzt. Wenn ein Verein natürlich einer völlig überzogenen Strafe zustimmt (aber wer beurteilt, was völlig überzogen ist?) dann könnte er seine Schadensminderungspflicht verletzen. Das könnte den Anspruch beschränken. Aber das wird wohl eher schwierig zu beweisen sein. Wenn ein Verein jedoch gegen eine Strafe angeht, diese aber von der Verbandsgerichtsbarkeit bestätigt wird, dann ist das der entstandene Schaden. Und dieser ist vom (Mit-)Verursacher zu ersetzen. Punkt. Ich kann diese Solidaritätsadressen nicht nachvollziehen. Es wurde jetzt mehrfach erwähnt, dass jeder weiß: Das ist verboten. Und wer's trotzdem macht, der muss halt ggf. die Konsequenzen tragen.
Und den Pokalausschluss beziffern? Nunja, zumindest die nächstes Jahr ausgeschütteten Gelder für die erste Runde sind unzweifelhaft als Schaden entstanden und sehr leicht zu beziffern.
Man muss auch das konkrete Verhalten der Vereine bewerten und berücksichtigen.
M. E. sind wir bei der Eintracht bisher auf einer "Insel der Glückseligen gewesen". Ich denke da an die Protokollierung der Fanvertreterversammlung nach dem Abstieg im Sommer. Da hat der Herr Lötzbeier nach meiner Einschätzung sehr "moderat" gewirkt, was mich angenehm überrascht und andererseits sogar erstaunt hatte - in Anbetracht des sog. "Platzsturms" gegen Köln, der erst wenige Tage davor stattgefunden hatte und der zu diesem Zeitpunkt eine wie auch immer geartete Strafe seitens des DFB befürchten ließ (heute wissen wir: Teilaussperrung der Zuschauer gegen Pauli war das Urteil...).
Herr Lötzbeier hatte nach meiner Erinnerung betont, dass die Eintracht in der Vergangenheit und seit Jahren treu und brav stets alle Strafen für Pyroaktionen getragen hatte, ohne etwas "weiterzugeben".
Ein anderer Mann hätte in einer solch schwierigen Situation mal kräftig auf den Tisch getrommelt, da fand ich den (immer: laut Protokoll, ich war nicht dabei) Lötzbeierschen Auftritt damals doch sehr zurückhaltend den Fans gegenüber.
Und wie zum Teufel will man z.B. den anstehenden Pokalausschluss finanziell beziffern?
Kalkulierste einfach den Verlust der Einnahmen aus Pokal und ggf. TV, setzt dir auch gern ein Gericht einen Betrag fest, wird auf jeden Fall ordentlich. Schon haste nen Schaden und den Anspruch auf Ersatz.
Praeriehund82 schrieb: Ok gewisse Faktoren sollte man schon wie bei jeder anderen Straftat berücksichtigen.
Aber bei Bengalos halte ich ein hohes Mindeststrafmaß für angemessen weil es kein Bagatelldelikt ist wie z.B Beamtenbeleidigung.
Strafen sollen schliesslich abschrecken und nicht ermutigen das Geld nebenbei anzusparen um wieder eine zu begehen.
Beleidigung= Straftat mit einem Geschädigten, Verstösst gegen geltende Gesetze, Strafen werden von einer "unabhägigen Justiz" nach klaren Vorgaben ausgesprochen.
Bengalo abbrennen= Ordnungswidrigkeit ohne Geschädigten, Strafen entstehen weil es nach dem Hausrecht verboten ist, die Strafen spricht ein "Verband" nach eigenem Gutdünken aus.
Die Leute, die den widerlichen Rauch auf der Tribüne einatmen müssen, würde ich schon als Geschädigte bezeichnen. Nur haben diese von dem Geld nix...
crasher1985 schrieb: ich hatte es am Anfang schonmal vorgeschlagen ich würde es gut finden wenn sowas in z.b. der stadionordnung festschreibt. Für die Verwendung von pyrotechnick ist der Verein berechtigt Strafen bis zu XXX Euro zu erheben... so weiss jeder was ihn erwartet und keiner kann sich beschweren
Halte ich für eine praktikablen Vorschlag. Wenn wir ehrlich sind, geht es ja nicht nur um den Schadensersatz, es soll ja auch verhindert werden, dass es Nachahmer gibt und weitere Strafen folgen. Ob sowas rechtlich machbar ist, weiß ich nicht.
Praeriehund82 schrieb: Ok gewisse Faktoren sollte man schon wie bei jeder anderen Straftat berücksichtigen.
Aber bei Bengalos halte ich ein hohes Mindeststrafmaß für angemessen weil es kein Bagatelldelikt ist wie z.B Beamtenbeleidigung.
Strafen sollen schliesslich abschrecken und nicht ermutigen das Geld nebenbei anzusparen um wieder eine zu begehen.
Beleidigung= Straftat mit einem Geschädigten, Verstösst gegen geltende Gesetze, Strafen werden von einer "unabhägigen Justiz" nach klaren Vorgaben ausgesprochen.
Bengalo abbrennen= Ordnungswidrigkeit ohne Geschädigten, Strafen entstehen weil es nach dem Hausrecht verboten ist, die Strafen spricht ein "Verband" nach eigenem Gutdünken aus.
Aber was hier ein "Bagatelldelikt" ist, kannst du sicher besser bewerten. Und die Fabel, dass Strafen abschrecken kann noch so oft wissenschaftlich widerlegt werden, in gewissen Kreisen wird es immer nur die Forderung nach härteren Strafen geben.
Punkt 1. Wieso sollte ich es besser bewerten könne was ein Bagatelldelikt ist?
Punkt 2. Was meinst du mit GEWISSEN Kreisen ?
Es ist schon nen Unterschied ob ich nem Beamten nen Mittelfinger zeige und er sich vielleicht in seiner "Ehre" verletzt fühlt oder ob ich inkauf nehme das Leute von diesem Bengalo Zeug Verbrennungen erleiden.
Jetzt sag mir bloss net das nen Beamter wegen nem Mittelfinger in psychiatrische Behandlung muss und es bleibende Schäden hinterlässt
Ich weiss auch ehrlich nicht was manche Menschen so geil finden an so nem bissl leuchtendem Rauch in der Kurve. Aber es gibt auch Leute die finden "Bauer sucht Frau" geil, von daher...
Cino schrieb: boah könnt ihr mal aufhören alles irgendwie vergleichen zu wollen?? hier geht es um die umlegung von strafen auf grund von pyrotechnik. nichts anderes. kein autofahren, kein kettenkarussell, kein dorffest und keine kneipenschlägerei. das nervt bestimmt nicht nur mich und ist der diskussion keinen zentimeter dienlich.
!
Vielleicht geht es auch mal ohne "BauerSuchtFrau" und "FahrenOhneFührerschein"-Vergleiche und -Anspielungen ? Ich hoffe es...
Cino schrieb: boah könnt ihr mal aufhören alles irgendwie vergleichen zu wollen?? hier geht es um die umlegung von strafen auf grund von pyrotechnik. nichts anderes. kein autofahren, kein kettenkarussell, kein dorffest und keine kneipenschlägerei. das nervt bestimmt nicht nur mich und ist der diskussion keinen zentimeter dienlich.
!
Vielleicht geht es auch mal ohne "BauerSuchtFrau" und "FahrenOhneFührerschein"-Vergleiche und -Anspielungen ? Ich hoffe es...
Aha der getroffene Hund bellt. Alter Schwarzfahrer und Soap-Gucker
Super. 11 Seiten Thread ohne dass den meisten Diskutanten hier der Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht klar ist.
Es ist doch ganz einfach:
DFL und Verein haben ein Vertragsverhältnis.
Wird gegen die Vertragsbedingungen verstoßen, kann ein Schiedsgericht eine Strafe festlegen. (Dass es das kann, ist Vertagsbestandteil).
Jetzt verursachen Vertragspartner des Vereins eine Verletzung der Vertragsbedingungen mit der DFL, dann kann der Verein diese in Regreß nehmen, da die Vertragsbedingungen weiter gegeben werden.
Kann man nur einen greifen, haftet der gesamtschuldnerisch für den gesamten Schaden, weil es geht hier um Haftung für einen Schaden, nicht um eine Bestrafung.
Derjenige kann sich natürlich den Anteil von den anderen wieder zurück holen. Wenn die ihn dann noch kennen wollen.
Das lernt jeder kaufmännische Lehrling in der Berufsschule. So ziemlich am Anfang.
Und es ist auch nicht so, dass man es nicht wissen könnte, bevor man ein Benagalo anzündet.
Hmm, wenn sich die Eintracht nun dransetzt und die Videoaufzeichnungen vom letzen Heimspiel der vergangenen Bundesligasaison gegen Köln analysiert, kann das für Einige recht teuer werden. Dann möchte ich mal sehen, wenn sich die Eintracht evtl. 10-15 rausgreifen würde und den Einnahmenverlust gegen Pauli von einigen hunderttausend Euronen auf diese Personen abwälzt: a) was dann hier los wäre b) wie dann die Denunziererei "der war aber auch dabei" losgehen würde.
Auch bei zivilrechtlichen Dingen können Anwälte mitreden. Da sind sogar mehr unterwegs als im Strafrecht. Köln war etwas unübersichtlich, man könnte da lange drüber verhandeln, ist auch ne Abwägungssache. Der Depp mit der Kamera, der darf zahlen. Straf- und zivilrechtlich.
Ich frage mich, ob der bestrafte Verein alles versuchen müsste seine Strafe, die er als Schaden weiterreichen will so gering wie möglich zu halten, d. h. alle Möglichkeiten gegen die vom DFB ausgesprochene Strafe ausschöpfen, zumindest aber gegen die erste Strafe Widerspruch/Einspruch/Wasauchimmer einzulegen um diese zu verringern. Weiß das jemand?
EintrachtLenz schrieb: Ich frage mich, ob der bestrafte Verein alles versuchen müsste seine Strafe, die er als Schaden weiterreichen will so gering wie möglich zu halten, d. h. alle Möglichkeiten gegen die vom DFB ausgesprochene Strafe ausschöpfen, zumindest aber gegen die erste Strafe Widerspruch/Einspruch/Wasauchimmer einzulegen um diese zu verringern. Weiß das jemand?
Das dürfte man wohl in den allermeisten Fällen ausschließen können. Der Geschädigte darf bei gerichtlichen Entscheidungen auf deren Richtigkeit vertrauen und muss keinen Rechtsbehelf einlegen, solange keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, sagt der BGH. "Hinreichend" heißt in solchen Fällen geradezu sich aufdrängende Veranlassung, gegen eine Entscheidung vorzugehen.
Zu bedenken wäre dann allerdings, dass der Schädiger die hierfür anfallenden Kosten des Vereins zu tragen hätte. Ob ihm damit wirklich gedient wäre?
Mal zum Verständniss. Wofür genau gibt es eigentlich die Strafe? Für das Abrennen von pyrotechnick oder dafür das der Verein es nicht verhindern konnte (durch Kontrollen) etc.
Wenn ich mich recht entsinne sit es doch wohl auch so das wenn Gästefans Pyro zünden Strafen ausgesprochen werden welche aber darauf begründet sind das nicht gründlich genug Kontrolliert wurde bzw. das der Verein es nciht verhindern konnte das Pyro ins Stadion gelangt ist.
Ich muss mal wieder etwas Öl ins Feuer gießen. Gibt es hier wirklich jemand, der glaubt, die Weitergabe der Strafe durch 96 soll keinen strafenden und abschreckenden Effekt haben?
Man mag das Kind Schadenersatz nennen - es ändert in meinen Augen nullkommanull an der beabsichtigten Wirkung.
reggaetyp schrieb: Ich muss mal wieder etwas Öl ins Feuer gießen. Gibt es hier wirklich jemand, der glaubt, die Weitergabe der Strafe durch 96 soll keinen strafenden und abschreckenden Effekt haben?
Man mag das Kind Schadenersatz nennen - es ändert in meinen Augen nullkommanull an der beabsichtigten Wirkung.
Ich glaube es ging nur um die rechtl. Definition Srafe/Schadenersatz.
Daß H96 damit potentielle Zündler abschrecken möchte bezweifelt wohl niemand.
Das mag schon richtig sein aber ich gebe dabei zu bedenken das oftmals auch viele Jugendliche im Stadion sind. Ob es korrekt ist einem 16 oder 17 Jährigen wegen einem Bengalo eventuell sein ganzes Leben zu versauen halte ich für Fragwürdig. Wie oben schonmal geschrieben .. Strafen ja .. empfindliche Strafen auch ja .. aber es muss irgendwie nach oben gedeckelt sein..
Nun ja, 500.000 Euro für Pyro wurden ja nun auch bisher noch nie aufgerufen. Maxfanatic betont doch immer, dass bisher im Einzelfall nie mehr als "nur" 20.000€ (?) bezahlt werden mussten. Das tut weh, für einen Azubi sogar lange und richtig weh - aber der wird daraus (vermutlich) lernen, solange es kein pfarrerjunge ist.
Die Wilkür der Strafen ist sicher bedenklich, aber wenn ich nicht zündel, muss ich nicht bezahlen ganz einfach. Das sollten sogar die ganz Dummen begreifen.
Alles richtig.. aber wie in den Post über dir schonmal geschrieben .. wir haben alle mal Mist gebaut und das sollte nie jemand vergessen. Man muss bestrafen da gebe ich dir völlig recht aber man sollte überlegen wie man bestraft...
20.000 € tun übrigens nciht nur einen Azubi weh
Nur weil Karlheinz also mal bei HIT ne Packung Zigaretten geklaut hat, soll Kevin-Justin im Stadion beim zündeln weniger bezahlen?
Nein weil jugendliche sich oft nicht im klaren sind was sie mit ihren Handeln anrichten .. bzw. vllt. sind sich im klaren was sie tun aber nicht über die Strafen.
Ich frage mal andersrum. Warum gibt es wohl für Jugendliche extra gesetze oder Strafmaße? Deiner Argumentation nach dürfte es das auch nicht geben oder?
Nur mal aus einem anderen Kontext. Wenn ein 16 jähriger ein/e Forum/Homepage betreibt (was ja bspw. heutzutage nicht mehr schwer ist) und dort im Impressum was falsches schreibt oder im Forum gegen bspw. Bildrechte verstößt, kann er schnell abgemahnt werden und zahlt die gleiche Summe, als ob es ein 36 jähriger gemacht hat.
Wenn auf der Eintrittskarte "no pyro" steht und er meint, er kann das trotzdem machen, weil er cool sein möchte, dann soll er auch so cool sein und nicht nach alter sondern nach Tat bestraft werden.
Wo kommen wir da hin, wenn für Pyro der 15 jährige 500 bezahlt und der 25 jährige 5000.
crasher1985 schrieb: Mal zum Verständniss. Wofür genau gibt es eigentlich die Strafe? Für das Abrennen von pyrotechnick oder dafür das der Verein es nicht verhindern konnte (durch Kontrollen) etc.
Wenn ich mich recht entsinne sit es doch wohl auch so das wenn Gästefans Pyro zünden Strafen ausgesprochen werden welche aber darauf begründet sind das nicht gründlich genug Kontrolliert wurde bzw. das der Verein es nciht verhindern konnte das Pyro ins Stadion gelangt ist.
Ist meiner Meinung nach auch eine interessante Frage. Denn die Strafen werden nicht wegen Abbrennen ausgesprochen, sondern wegen mangelnder Sicherheit. Mit der Strafanerkennung erkennt der gastgebende Verein ein eigenes Versagen an, also eine eigene Schuld. Da wird die Geschichte von vorne aufgerollt. Der DFB bestraft den Verein nicht wegen des Abbrennens, sondern wegen mangelnder Sicherheit. Ob es da so sauber ist die gesamte Summe einzufordern, wenn es vom Verein ja schon ein Eingeständnis mindestens einer Teilschuld gibt? Wenn man einfach die gesamte Summe, zu der man wegen mangelndem Ordnungsdienst verurteilt wurde, zurückfordern kann, wieso soll man dann überhaupt noch einen angemessenen Ordnungsdienst einsetzen?
Wäre es dann nicht sauberer der DFB ermittelt wegen mangelndem Ordnungsdienst und wenn der Verein zweifelsfrei belegen kann, dass dieser angemessen war, darf der Verein nicht bestraft werden, sondern man muss auf zivilrechtlichem Weg gegen die ermittelten Zündler vorgehen? Würde das eine Welle von Polizeieinsätzen mit einer Vielzahl von Verletzten nach sich ziehen, wenn man anfängt die Strafen nicht mehr beim Verein sondern beim Täter zu holen?
Welcher Gerichtsbarkeit unterlieft der DFB eigentlich für Pyrotechnik bei seinen Heim-Länderspielen?
Dieses ganze Gerüst scheint doch arg wacklig zu sein. Ich hoffe immernoch ein Verein sagt demnächst mal: "Wir haben für die Sicherheit alles getan, was unter Einhaltung der Gesetze und der Menschenwürde möglich war: A B C Daher sehen wir keine Pflichtverletzung unsererseits und erkennen die Strafe nicht an. Wir bitten um Erläuterung in welchem Punkt unsere Pflichtverletzung entstanden ist." Möglicherweise fällt dann ein großes Kartenhaus in sich zusammen!
Naja, das ist nicht unbedingt wahr. Vielmehr wird der Wert der beschädigten/zerstörten Sache meist erst im Nachgang -zumeist von Gutachtern- festgesetzt. Wenn ein Verein natürlich einer völlig überzogenen Strafe zustimmt (aber wer beurteilt, was völlig überzogen ist?) dann könnte er seine Schadensminderungspflicht verletzen. Das könnte den Anspruch beschränken. Aber das wird wohl eher schwierig zu beweisen sein. Wenn ein Verein jedoch gegen eine Strafe angeht, diese aber von der Verbandsgerichtsbarkeit bestätigt wird, dann ist das der entstandene Schaden. Und dieser ist vom (Mit-)Verursacher zu ersetzen. Punkt.
Ich kann diese Solidaritätsadressen nicht nachvollziehen. Es wurde jetzt mehrfach erwähnt, dass jeder weiß: Das ist verboten. Und wer's trotzdem macht, der muss halt ggf. die Konsequenzen tragen.
Und den Pokalausschluss beziffern? Nunja, zumindest die nächstes Jahr ausgeschütteten Gelder für die erste Runde sind unzweifelhaft als Schaden entstanden und sehr leicht zu beziffern.
M. E. sind wir bei der Eintracht bisher auf einer "Insel der Glückseligen gewesen". Ich denke da an die Protokollierung der Fanvertreterversammlung nach dem Abstieg im Sommer. Da hat der Herr Lötzbeier nach meiner Einschätzung sehr "moderat" gewirkt, was mich angenehm überrascht und andererseits sogar erstaunt hatte - in Anbetracht des sog. "Platzsturms" gegen Köln, der erst wenige Tage davor stattgefunden hatte und der zu diesem Zeitpunkt eine wie auch immer geartete Strafe seitens des DFB befürchten ließ (heute wissen wir: Teilaussperrung der Zuschauer gegen Pauli war das Urteil...).
Herr Lötzbeier hatte nach meiner Erinnerung betont, dass die Eintracht in der Vergangenheit und seit Jahren treu und brav stets alle Strafen für Pyroaktionen getragen hatte, ohne etwas "weiterzugeben".
Ein anderer Mann hätte in einer solch schwierigen Situation mal kräftig auf den Tisch getrommelt, da fand ich den (immer: laut Protokoll, ich war nicht dabei) Lötzbeierschen Auftritt damals doch sehr zurückhaltend den Fans gegenüber.
Kalkulierste einfach den Verlust der Einnahmen aus Pokal und ggf. TV, setzt dir auch gern ein Gericht einen Betrag fest, wird auf jeden Fall ordentlich. Schon haste nen Schaden und den Anspruch auf Ersatz.
So machen Eintracht!!!
Die Leute, die den widerlichen Rauch auf der Tribüne einatmen müssen, würde ich schon als Geschädigte bezeichnen. Nur haben diese von dem Geld nix...
Halte ich für eine praktikablen Vorschlag. Wenn wir ehrlich sind, geht es ja nicht nur um den Schadensersatz, es soll ja auch verhindert werden, dass es Nachahmer gibt und weitere Strafen folgen.
Ob sowas rechtlich machbar ist, weiß ich nicht.
Punkt 1. Wieso sollte ich es besser bewerten könne was ein Bagatelldelikt ist?
Punkt 2. Was meinst du mit GEWISSEN Kreisen ?
Es ist schon nen Unterschied ob ich nem Beamten nen Mittelfinger zeige und er sich vielleicht in seiner "Ehre" verletzt fühlt oder ob ich inkauf nehme das Leute von diesem Bengalo Zeug Verbrennungen erleiden.
Jetzt sag mir bloss net das nen Beamter wegen nem Mittelfinger in psychiatrische Behandlung muss und es bleibende Schäden hinterlässt
Ich weiss auch ehrlich nicht was manche Menschen so geil finden an so nem bissl leuchtendem Rauch in der Kurve. Aber es gibt auch Leute die finden "Bauer sucht Frau" geil, von daher...
!
Vielleicht geht es auch mal ohne "BauerSuchtFrau" und "FahrenOhneFührerschein"-Vergleiche und -Anspielungen ?
Ich hoffe es...
Aha der getroffene Hund bellt. Alter Schwarzfahrer und Soap-Gucker
Es ist doch ganz einfach:
DFL und Verein haben ein Vertragsverhältnis.
Wird gegen die Vertragsbedingungen verstoßen, kann ein Schiedsgericht eine Strafe festlegen. (Dass es das kann, ist Vertagsbestandteil).
Jetzt verursachen Vertragspartner des Vereins eine Verletzung der Vertragsbedingungen mit der DFL, dann kann der Verein diese in Regreß nehmen, da die Vertragsbedingungen weiter gegeben werden.
Kann man nur einen greifen, haftet der gesamtschuldnerisch für den gesamten Schaden, weil es geht hier um Haftung für einen Schaden, nicht um eine Bestrafung.
Derjenige kann sich natürlich den Anteil von den anderen wieder zurück holen. Wenn die ihn dann noch kennen wollen.
Das lernt jeder kaufmännische Lehrling in der Berufsschule. So ziemlich am Anfang.
Und es ist auch nicht so, dass man es nicht wissen könnte, bevor man ein Benagalo anzündet.
wenn sich die Eintracht nun dransetzt und die Videoaufzeichnungen vom letzen Heimspiel der vergangenen Bundesligasaison gegen Köln analysiert, kann das für Einige recht teuer werden.
Dann möchte ich mal sehen, wenn sich die Eintracht evtl. 10-15 rausgreifen würde und den Einnahmenverlust gegen Pauli von einigen hunderttausend Euronen auf diese Personen abwälzt:
a) was dann hier los wäre
b) wie dann die Denunziererei "der war aber auch dabei" losgehen würde.
Weiß das jemand?
Das dürfte man wohl in den allermeisten Fällen ausschließen können.
Der Geschädigte darf bei gerichtlichen Entscheidungen auf deren Richtigkeit vertrauen und muss keinen Rechtsbehelf einlegen, solange keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, sagt der BGH. "Hinreichend" heißt in solchen Fällen geradezu sich aufdrängende Veranlassung, gegen eine Entscheidung vorzugehen.
Zu bedenken wäre dann allerdings, dass der Schädiger die hierfür anfallenden Kosten des Vereins zu tragen hätte. Ob ihm damit wirklich gedient wäre?
Wenn ich mich recht entsinne sit es doch wohl auch so das wenn Gästefans Pyro zünden Strafen ausgesprochen werden welche aber darauf begründet sind das nicht gründlich genug Kontrolliert wurde bzw. das der Verein es nciht verhindern konnte das Pyro ins Stadion gelangt ist.
Gibt es hier wirklich jemand, der glaubt, die Weitergabe der Strafe durch 96 soll keinen strafenden und abschreckenden Effekt haben?
Man mag das Kind Schadenersatz nennen - es ändert in meinen Augen nullkommanull an der beabsichtigten Wirkung.
Ich glaube es ging nur um die rechtl. Definition Srafe/Schadenersatz.
Daß H96 damit potentielle Zündler abschrecken möchte bezweifelt wohl niemand.
Nur mal aus einem anderen Kontext. Wenn ein 16 jähriger ein/e Forum/Homepage betreibt (was ja bspw. heutzutage nicht mehr schwer ist) und dort im Impressum was falsches schreibt oder im Forum gegen bspw. Bildrechte verstößt, kann er schnell abgemahnt werden und zahlt die gleiche Summe, als ob es ein 36 jähriger gemacht hat.
Wenn auf der Eintrittskarte "no pyro" steht und er meint, er kann das trotzdem machen, weil er cool sein möchte, dann soll er auch so cool sein und nicht nach alter sondern nach Tat bestraft werden.
Wo kommen wir da hin, wenn für Pyro der 15 jährige 500 bezahlt und der 25 jährige 5000.
So wie das Beispiel mit der Homepage...
Ist meiner Meinung nach auch eine interessante Frage. Denn die Strafen werden nicht wegen Abbrennen ausgesprochen, sondern wegen mangelnder Sicherheit. Mit der Strafanerkennung erkennt der gastgebende Verein ein eigenes Versagen an, also eine eigene Schuld. Da wird die Geschichte von vorne aufgerollt. Der DFB bestraft den Verein nicht wegen des Abbrennens, sondern wegen mangelnder Sicherheit. Ob es da so sauber ist die gesamte Summe einzufordern, wenn es vom Verein ja schon ein Eingeständnis mindestens einer Teilschuld gibt?
Wenn man einfach die gesamte Summe, zu der man wegen mangelndem Ordnungsdienst verurteilt wurde, zurückfordern kann, wieso soll man dann überhaupt noch einen angemessenen Ordnungsdienst einsetzen?
Wäre es dann nicht sauberer der DFB ermittelt wegen mangelndem Ordnungsdienst und wenn der Verein zweifelsfrei belegen kann, dass dieser angemessen war, darf der Verein nicht bestraft werden, sondern man muss auf zivilrechtlichem Weg gegen die ermittelten Zündler vorgehen?
Würde das eine Welle von Polizeieinsätzen mit einer Vielzahl von Verletzten nach sich ziehen, wenn man anfängt die Strafen nicht mehr beim Verein sondern beim Täter zu holen?
Welcher Gerichtsbarkeit unterlieft der DFB eigentlich für Pyrotechnik bei seinen Heim-Länderspielen?
Dieses ganze Gerüst scheint doch arg wacklig zu sein. Ich hoffe immernoch ein Verein sagt demnächst mal:
"Wir haben für die Sicherheit alles getan, was unter Einhaltung der Gesetze und der Menschenwürde möglich war:
A
B
C
Daher sehen wir keine Pflichtverletzung unsererseits und erkennen die Strafe nicht an. Wir bitten um Erläuterung in welchem Punkt unsere Pflichtverletzung entstanden ist."
Möglicherweise fällt dann ein großes Kartenhaus in sich zusammen!