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Hannover gibt Geldstrafe für Pyrotechnik weiter

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Bigbamboo schrieb:
schusch schrieb:
FC Sion fällt grad schön aufs Maul. Grad erst beim CAS. Jetzt gehts vor nem Zivilgericht erstmal um Zuständigkeiten. Und dem FC Sion geht es nicht um Becherwurfdingens. Der ist aus dem UEFA-Cup geflogen und durfte zwei Jahre lang keine Spieler verprflichten.
Und das soll mir jetzt was sagen? Hier geht's doch nicht um Lizenz- oder Transfervorschriften, sondern um Vertragsstrafen, die sich ein Verein dann bei einem Fan auf zivilrechtlichem Weg wiederholen kann / will.

Hat weiter oben dieser User Schusch schonmal ganz anschaulich erklärt.  ,-)



Ach so meisnte das. Ich sehe da die Chancen einer Klage des Fans eher als gering ein. Er ist ja Mitverursacher des Schadens, an der Rechtmäßigkeit des Anspruches dürfte insofern wenig Zweifel herrschen. Ging dann höchstens um die Höhe. Und da will jetzt ein Gericht sich zuständig fühlen, Binnenverhältnisse von dritten zu beurteilen. Nee, ich glaubs nicht.
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Bigbamboo schrieb:
schusch schrieb:
Eine Strafe gibt es für H96. Für den Fan ist es keine Strafe, sondern einen Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches. In der Stadionordnung, deren Einhaltung Vertragsbestandteil beim Erwerb einer Karte ist, steht zwar drin, dass Pyro verboten ist, die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch, aber nicht wie hoch eine Strafe dafür ist oder wer die Höhe der Strafe festlegt.

Und wie hier auch schon tausendmal geschrieben: Ich bin mal gespannt, wie Ziviligerichte gewürfelte Vertragsstrafen, insbesondere im Hinblick auf die beiden Pauli-Becherwürfe, bewerten. Nach meine Empfinden ist das nämlich das Pech der Vereine, wenn sie sich einer solch dämlichen Willkür unterwerfen.  

Einerseits dürfte es für einen möglichst reibungslosen Ligabetrieb unerlässlich sein, auf interne Sportsgerichtsbarkeit zurückzugreifen und nicht jeden Spieltag die ordentlichen Gerichte anzurufen. Zum Anderen ist das ja dennoch möglich:

Remember this one...
http://www.rp-online.de/sport/fussball/eintracht-vor-lizenzerhalt-1.1672188
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schusch schrieb:

Ach so meisnte das. Ich sehe da die Chancen einer Klage des Fans eher als gering ein. Er ist ja Mitverursacher des Schadens, an der Rechtmäßigkeit des Anspruches dürfte insofern wenig Zweifel herrschen. Ging dann höchstens um die Höhe. Und da will jetzt ein Gericht sich zuständig fühlen, Binnenverhältnisse von dritten zu beurteilen. Nee, ich glaubs nicht.

Der Pauli-Fan muss gar nicht klagen; Pauli will ja was.

Und wie ein Gericht die Tatsache, dass ein Becherwurf EUR 400.000,-, ein anderer -später erfolgter- EUR 8.000,- kostet, dürfte zumindest mal interessant sein.

Im Lawblog wurde das auch schon angerissen:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/12/06/killer-becher/
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Bigbamboo schrieb:
schusch schrieb:

Ach so meisnte das. Ich sehe da die Chancen einer Klage des Fans eher als gering ein. Er ist ja Mitverursacher des Schadens, an der Rechtmäßigkeit des Anspruches dürfte insofern wenig Zweifel herrschen. Ging dann höchstens um die Höhe. Und da will jetzt ein Gericht sich zuständig fühlen, Binnenverhältnisse von dritten zu beurteilen. Nee, ich glaubs nicht.

Der Pauli-Fan muss gar nicht klagen; Pauli will ja was.

Und wie ein Gericht die Tatsache, dass ein Becherwurf EUR 400.000,-, ein anderer -später erfolgter- EUR 8.000,- kostet, dürfte zumindest mal interessant sein.

Im Lawblog wurde das auch schon angerissen:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/12/06/killer-becher/


Das war der Strafprozess. Mehr steht da ja erstmal nicht. Und IMHO hat durch das strafrechtliche Urteil, in dem der Werfer ja schuldig gesprochen wurde, Pauli durchaus einen Anknüpfungspunkt für eine Schadensersatzklage. Der Schaden ist ja entstanden. Und wer ihn verursacht hat, dürfte auch ziemlich klar sein, auch wenn in einem Zivilprozess erneut das Verschulden festgestellt werden muss.

400k ist am Ende natürlich heftig für einen Becherwurf im Affekt. Hat halt getroffen. Das macht wohl einen Unterschied. Was war den die Strafe bei den Stuttgarter Kickers damals?
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schusch schrieb:
Das war der Strafprozess. Mehr steht da ja erstmal nicht. Und IMHO hat durch das strafrechtliche Urteil, in dem der Werfer ja schuldig gesprochen wurde, Pauli durchaus einen Anknüpfungspunkt für eine Schadensersatzklage. Der Schaden ist ja entstanden. Und wer ihn verursacht hat, dürfte auch ziemlich klar sein, auch wenn in einem Zivilprozess erneut das Verschulden festgestellt werden muss.

Schau halt auch mal in die Kommentare.
schusch schrieb:
...Hat halt getroffen. Das macht wohl einen Unterschied. ..
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Nö, der zweite Werfer war ebenfalls treffsicher.
schusch schrieb:
... Was war den die Strafe bei den Stuttgarter Kickers damals?

Ligageisterspiel und 10k Euronen.
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Misanthrop schrieb:

Es hülft ja wohl wirklich nix. Aber dennoch noch einmal ein letzter Versuch:

Es-stehen-nur-zivilrechtliche-Schadens-ersatz-ansprüche-im-Raum. Sonst. Nix. Nix Sozialstunden. Nix anderes. Nur Geld. Alternativlos.


Ah ja.
Mir wäre es weitgehend egal, wenn ich so einen Betrag latzen müsste.
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Ahh, ich habs:

"Am 25. Oktober 2006 war das DFB-Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und dem damaligen Bundesligisten Hertha BSC Berlin abgebrochen worden. .... Assistent Kai Voss von einem Bierbecher aus dem Stuttgarter Fanblock am Kopf getroffen worden und zu Boden gegangen war. ....Die Stuttgarter Kickers mussten zudem ein Meisterschaftsspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.

Also das gleiche: Linienrichter aua gibt Geisterspiel. Also doch konsequent.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,755570,00.html
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schusch schrieb:
Ahh, ich habs:

"Am 25. Oktober 2006 war das DFB-Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und dem damaligen Bundesligisten Hertha BSC Berlin abgebrochen worden. .... Assistent Kai Voss von einem Bierbecher aus dem Stuttgarter Fanblock am Kopf getroffen worden und zu Boden gegangen war. ....Die Stuttgarter Kickers mussten zudem ein Meisterschaftsspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.

Also das gleiche: Linienrichter aua gibt Geisterspiel. Also doch konsequent.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,755570,00.html


Dutt zu Leverkusen.  
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BBB, in die Kommentare hab ich auch geschaut, im Text stand ja nix . Hab da jetzt nichts erschütterndes gefunden.
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propain schrieb:
Uwe1976 schrieb:
Das mit Dienst in einer Klinik für Patienten mit Verbrennungen?
Wenn ja, ist es für den Einzelnen sicher hilfreich, und er wird sicher auch zum Nachdenken angeregt, nur leider ist die Wirkung von "Sozialstunden" auf andere doch eher gegen Null, weil man sich darunter erst was vorstellen kann, wenn man es selber macht.

Und selbst wenn sie dort gemacht werden, jede Wette das über 70% der Leute sagen "Sowas passiert mir doch nicht".


Seh ich ähnlich... zumal ich die heutige Jugend für so "debil" und abgestumpft halte das die das gar net juckt. Selbst auf ner Krebsstation würden die danach raus gehen und sich erst mal ne Kippe anstecken.  :neutral-face
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Es bleibt doch festzuhalten, dass bisher alle Gerichte den jeweiligen Fan zum Schadensersatz verurteilt haben.

Lediglich bei der Frage der gesamtschuldnerischen Haftung gibt es unterschiedliche Rechtssprechung aber ein konkret einem Fan zurechenbares Vergehen hat bei allen Urteilen ausnahmslos zu einer Verurteilung des Fans in der Höhe, die dem Verein vom DFB auferlegt wurde, geführt.

Und das ist auch juristisch völlig richtig, ob einem das passt oder nicht

Es wäre der klassische Fall, in dem ich dem Fan vorher sagen würde, dass ich seine Erfolgschancen bei nahe null sehen würde, sonst würde ich mich in Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten durchaus regreßpflichtig machen.
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Bigbamboo schrieb:
schusch schrieb:
Eine Strafe gibt es für H96. Für den Fan ist es keine Strafe, sondern einen Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches. In der Stadionordnung, deren Einhaltung Vertragsbestandteil beim Erwerb einer Karte ist, steht zwar drin, dass Pyro verboten ist, die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch, aber nicht wie hoch eine Strafe dafür ist oder wer die Höhe der Strafe festlegt.

Und wie hier auch schon tausendmal geschrieben: Ich bin mal gespannt, wie Ziviligerichte gewürfelte Vertragsstrafen, insbesondere im Hinblick auf die beiden Pauli-Becherwürfe, bewerten. Nach meine Empfinden ist das nämlich das Pech der Vereine, wenn sie sich einer solch dämlichen Willkür unterwerfen.  


Meine Antwort ging direkt an den Beitrag über mir. Ich habe schon verstanden, dass es sich um Schadensersatz handelt, und auch das Sozialstunden nicht im Raum stehen. Es war eine Antwort auf die Alternative zu Schadensersatz, die sich Reggaetyp vorstellt. Unabhängig davon wird man durch einen Schadensersatzanspruch bestraft, wenn auch nicht nach dem Gesetz, und die Ausenwirkung ist Abschreckend. Ich finde es aber OK, da es die Betroffenen selber zu verantworten haben. Und meiner Meinung nach eine Schadensersatz für jeden etwas darstellt, das er sich vorstellen kann, im Gegensatz zu Pflegedienst bei Verbrennungspatienten.
Uwe
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Schadensersatz ist keine Strafe sondern die Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens. Strafe wäre obendrauf, etwa in Form eines Bußgelds wegen Begehen einer Ordnungswidrigkeit.

Himmelherrgott.....
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schusch schrieb:
Schadensersatz ist keine Strafe sondern die Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens. Strafe wäre obendrauf, etwa in Form eines Bußgelds wegen Begehen einer Ordnungswidrigkeit.

Himmelherrgott.....


Genau genommen handelt es sich um eine Strafzahlung die auf dem Schadenersatzwege wieder herein geholt werden soll.  
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Bigbamboo schrieb:
schusch schrieb:
Schadensersatz ist keine Strafe sondern die Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens. Strafe wäre obendrauf, etwa in Form eines Bußgelds wegen Begehen einer Ordnungswidrigkeit.

Himmelherrgott.....


Genau genommen handelt es sich um eine Strafzahlung die auf dem Schadenersatzwege wieder herein geholt werden soll.    


Die Strafzahlung von H96 an die DFL ist ja für H96 ein Schaden, den ein dritter verursacht hat. Also kann man diesen dritten in Regreß nehmen. Betrafen kann H96 den aber nicht. Ein Stadionverbot ist ja genau genommen eine Präventivmaßnahme.
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schusch schrieb:
Die Strafzahlung von H96 an die DFL ist ja für H96 ein Schaden, den ein dritter verursacht hat. Also kann man diesen dritten in Regreß nehmen. ...

Ich könnte schwören, dass ich nichts anderes geschrieben habe. Aber eventuell sollten wir diese Diskussion noch ein wenig vertiefen.  
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Bigbamboo schrieb:
schusch schrieb:
Die Strafzahlung von H96 an die DFL ist ja für H96 ein Schaden, den ein dritter verursacht hat. Also kann man diesen dritten in Regreß nehmen. ...

Ich könnte schwören, dass ich nichts anderes geschrieben habe. Aber eventuell sollten wir diese Diskussion noch ein wenig vertiefen.  


Addendum: Die Strafzahlung erfolgt an den DFB, nicht die DFL.
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Bigbamboo schrieb:


Addendum: Die Strafzahlung erfolgt an den DFB, nicht die DFL.  


Richtig, auch da sollten wir präzise sein. Dröseln wir Mal das Beziehungsdreieck zwischen DFB, DFL und Verein, bzw. deren ausgegliederter Kapitalgesellschaft auf.....  nö.
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Da es keinen extra Dortmund Thread gibt oder ich ih  nciht finde schreib ich es mal hier.

Mal schauen was hierfür
http://www.youtube.com/watch?v=8lhCWBZJDWM&feature=related
an Strafe kommt.
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crasher1985 schrieb:
Da es keinen extra Dortmund Thread gibt oder ich ih  nciht finde schreib ich es mal hier.

Mal schauen was hierfür
http://www.youtube.com/watch?v=8lhCWBZJDWM&feature=related
an Strafe kommt.  


Es gab 2 Punkte Abzug, statt 3 nur einen Punkt für Fürth. Aber ernsthaft, was genau soll da jetzt bestraft werden?


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