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Bombenbauer für 5 Jahre im Knast

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frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.
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stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Du meinst die actio libera in causa, oder?
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Hammersbald schrieb:
stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Du meinst die actio libera in causa, oder?



War noch zu kurz nach dem Aufstehen. Selbstverständlich libera, die illicita ist ja rein theoretisch.
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stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Meines Wissens ist die actio illicita in causa mit der Verfassung nicht vereinbar. Da war doch was, oder liege ich falsch? Actio libera in causa darf (leider)auch nicht mehr angewendet werden.
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Absolut korrektes Urteil.

Und wer Böller schmeißt gehört ebenfalls in den Knast!

Solche Urteile mit denen von Kinderschändern zu vergleichen,
gehört hier nicht zum Thema.
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RupftAtilla schrieb:
Absolut korrektes Urteil.

Und wer Böller schmeißt gehört ebenfalls in den Knast!

Solche Urteile mit denen von Kinderschändern zu vergleichen,
gehört hier nicht zum Thema.




...und Trolle mit so einem Nick auch.
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RupftAtilla schrieb:


Und wer Böller in Richtung von Menschen schmeißt gehört ebenfalls in den Knast!



Ein wenig Differenzierung geschaffen...
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hijackthis schrieb:
stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Meines Wissens ist die actio illicita in causa mit der Verfassung nicht vereinbar. Da war doch was, oder liege ich falsch? Actio libera in causa darf (leider)auch nicht mehr angewendet werden.


Nur kurz: Die illiicita wurde schon immer abgelehnt. Die actio libera in causa ist beim BGH umstritten, jedenfalls für eigenhändige Delikte wie Meineid.
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stefank schrieb:
hijackthis schrieb:
stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Meines Wissens ist die actio illicita in causa mit der Verfassung nicht vereinbar. Da war doch was, oder liege ich falsch? Actio libera in causa darf (leider)auch nicht mehr angewendet werden.


Nur kurz: Die illiicita wurde schon immer abgelehnt. Die actio libera in causa ist beim BGH umstritten, jedenfalls für eigenhändige Delikte wie Meineid.  


aber zum teil "muss" die strafsprechung ja so reagieren. sonst könnte ich ja einen mord planen, mich voll Drogen pumpen, den Mord begehen und hinterher sagen, ich bin unschuldig, ich war ja nich zurechnungsfähig... oder?
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JCD schrieb:
stefank schrieb:
hijackthis schrieb:
stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Meines Wissens ist die actio illicita in causa mit der Verfassung nicht vereinbar. Da war doch was, oder liege ich falsch? Actio libera in causa darf (leider)auch nicht mehr angewendet werden.


Nur kurz: Die illiicita wurde schon immer abgelehnt. Die actio libera in causa ist beim BGH umstritten, jedenfalls für eigenhändige Delikte wie Meineid.  


aber zum teil "muss" die strafsprechung ja so reagieren. sonst könnte ich ja einen mord planen, mich voll Drogen pumpen, den Mord begehen und hinterher sagen, ich bin unschuldig, ich war ja nich zurechnungsfähig... oder?


Ganz straflos wurde man auch dann nicht davonkommen, es gibt noch den Tatbestand des Vollrausches, der jedoch nur eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht.

Das wird dem Unrecht eines Mordes, für welchen zwingend lebenslänglich zu verhängen wäre, selbstverständlich nicht gerecht.
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Und zum Urteil:
Wenn die das wirklich bis zum BGH durchboxen, dann bin ich mal gespannt wie unser Rechtstsaat das Urteil auslegt. Ich glaub nicht, dass es bei den 5 Jahren bleibt.....

Zum Kinderschänder:
Hier verlinkt einer auf Naziseiten. Schöne Klicks für die Kameraden aus dem Norden.....
Das diese Diskussion sinnlos ist, wurde ja schon oft genug erwähnt.
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stefank schrieb:
hijackthis schrieb:
stefank schrieb:
frikadelle-mit-bulette schrieb:
Juri C. habe sich zwar bei den Verletzten entschuldigt, aber sich zu keiner Zeit des Prozesses von der Ultra-Szene und der Tat an sich distanziert. Temming sprach gar von einer "Verbrüderung mit den Ultras während des Prozesses". Am ersten Verhandlungstag war er von Ultras im Gerichtssaal mit Küsschen verabschiedet worden.
OK,wenn er sich von der Tat nicht distanziert hat ist das scheisse.Aber warum muss er sich von der Ultra-Szene distanzieren?Das wäre ja verrat.Und wenn der Richter meint,dass es sich strafmildernd gewirkt hätte,warum verbietet man nicht direkt diese Ultra-szene.

Auch den Drogeneinfluss, unter dem Juri C. zur Zeit der Tat gestanden haben soll, ließ der Richter nicht als strafmildernd gelten. Die Tat habe er von langem Hand mit klarem Kopf geplant, außerdem sehe der Verurteilte auf Videoaufnahmen relativ nüchtern aus.

Das man anhand Videoaufnahmen erkennen kann ob jemand relativ nüchtern ist.Naja. Fakt ist durch Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle nochmals.OK,er hat die Sache geplant.Aber keiner weis ob er in letzter Sekunde doch schiss bekommen hätte.

Die 5 Jahre sind OK,es hätte sogar mehr werden können,der Detonationskörper sollte ja eigentlich im Osnabrücker Fanblock landen. Aber die Urteilsbegründung.


Bei der Distanzierung von der Tat kommt es auf das Gesamtbild an. Und zu der von dir angesprochenen Figur des "Verrats": Mir würde schon der Gedanke kommen, angesichts von 33 Verletzten etwas falsch gemacht zu haben, und dies auch nach außen dokumentieren zu wollen.
Zum Drogenkonsum: Hier geht es juristisch um die Frage, ob die Tat im Zustand der verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit begangen wurde. Wenn das Urteil die vorherige Planung heranzieht, stellt es damit auf die Rechtsfigur "actio illicita in causa" ab. Das bedeutet, dass wenn jemand die Tat bereits vorher plant und sich erst danach in einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit begibt,  diese unerheblich ist, da er vorher in schuldfähigem Zustand gehandelt hat.


Meines Wissens ist die actio illicita in causa mit der Verfassung nicht vereinbar. Da war doch was, oder liege ich falsch? Actio libera in causa darf (leider)auch nicht mehr angewendet werden.


Nur kurz: Die illiicita wurde schon immer abgelehnt. Die actio libera in causa ist beim BGH umstritten, jedenfalls für eigenhändige Delikte wie Meineid.  


Danke Stefank ,-)


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