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2 Pokalspiele Sperre für Schwegler

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Eintracht-Er schrieb:
Der gefoulte Spieler hatte dunkele Hautfarbe, da wären doch sogar mehr Spiele möglich.....
Gegenüber Bayern und anderen "wichtigen" Vereinen hätten sich die DFL-Penner das nicht erlaubt.


gott sei dank hat er nicht alaba gefoult    
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Troubadix schrieb:
1. Was wäre denn passiert wenn der Elfmeter im Nachschuß von einem anderen verwandelt worden wäre?


Dann hätte er bestimmt nur 1,5 Spiele bekommen. Man hätte ihn in der 2. Runde zur Halbzeit einwechseln können. So eine Blödmannsauslegung wäre für den DFB nur logisch.

Wenn man also in den nächsten 2 Jahren in der 1. Runde ausscheiden sollte (Gott bewahre), dürfte Schwegler erst 2013 wieder DFB Pokal spielen...
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Basaltkopp schrieb:
Welch gnadenlos beknackte und grenzdebile Urteilsbegründung, aber damit war ja schon zu rechnen.  


Passt schon.

Das Foul war brutal, und wenn die Aachener nicht dazu in der Lage sind, die Eintracht dafür zu bestrafen, dann muß der DFB das eben übernehmen.

Dreifachstrafe allez!
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Was für eine erbärmliche Regelung...

Pfui DFB! Setzen 6!
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Welch idiotische Begründung der 2 Spiele Sperre...
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Verstehe ich das jetzt richtig und bei Notbremsen an Engländern gibts immer zwei Spiele Sperre bei allen anderen nur vielleicht?
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Das ist sowas von lächerlich, das es schon wieder traurig ist  
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   wissen die nicht das wir eintracht sind
im ernst,so viele falsche 50er. diese dummen kinder
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Die Regel ist echt der Hammer...

Also sollte sich der Tormann in Zukunft lieber an den Pfosten stellen und den Schützen ins leere Tor schiessen lassen, um seinem Kollegen 1 Spiel Sperre zu sparen.

Wenn man führt, ist das ja noch einfacher...
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Seid wann zählen Karten national eigentlich Wettbewerbsübergreifend? Wird man in der Bundesliga auch in der neuen Saison gesperrt wenn man am letzten Spieltag Rot oder die 5. Gelbe bekommt?
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WuerzburgerAdler schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Das kommt drauf an, wenn der Ball reingeht, bedeutet das auch, er kriegt nur 1 Spiel, weil er mit dem Torerfolg ja noch mehr gestraft war für die Aktion.

Aus Sicht eines Spielers, dessen verursachter Elfer dann nicht reingeht, ist die Regel einfach der letzte Dreck.


Die "Regel" ist in Gänze der letzte Dreck.

Erstens wurde sie für Fouls wie Festhalten oder Umhauen eines durchgebrochenen Stürmers außerhalb des Strafraums gemacht, das bis dato lediglich einen Freistoß plus Gelb nach sich zog. Im Strafraum gibt es ohnehin die verschärfte Strafe in Gestalt eines Elfmeters.

Zweitens kann es nicht sein, dass ein Strafmaß anhand des Ergebnisses der Strafe bemessen wird. Das ist in der Rechtsprechung wohl einmalig. Was sagen die Herren Anwälte? Gibt es Vergleichbares in der allgemeinen Rechtsprechung (Strafrecht)?

Und drittens wurde in keiner Weise berücksichtigt, dass Schweglers Einsatz weder roh noch grob noch gefährlich war. Auch dies wird bei der Strafzumessung im allgemeinen berücksichtigt.

Summa summarum: der letzte Dreck.    




Um den Pöbeleien einiger Fussballrechtsprofessoren hier ein wenig Einhalt zu gebieten, zunächst:  
Pirmin, wie jeder andere Fussballer auch -übrigens gleich welcher Hautfarbe oder Herkunft- kriegt bei einer Notbremse im Strafraum mindestens 2 Spiele Sperre.
Bei der hier bepöbelten Regel geht es darum, dass das Strafmass mit (mindestens?) einer Ausnahme nicht reduzierbar ist, nämlich wenn der entsprechende Strafstoss nicht zum Torerfolg geführt hat. Wie so vieles im Fussball und auf der Welt darf man das gerecht finden oder nicht.  (Sobald es einen Spieler der eigenen Mannschaft betrifft, kann man die entsprechenden Reaktionen in diesem Thread ja exemplarisch ablesen; hätte ein Aachener Spieler gefoult, wäre das hier eh kein Thema, wieso auch...?)
Die DFB-Gesetzgeber haben versucht Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen und dabei Bestrafungsoptionen untereinander sowie gegeneinander bedingbar gemacht. Darüber hätte sich hier kein Mensch aufgeregt, wenn Fährmann den Ball nicht gehalten und der DFB dem sympathischen, eigentlich vorbildlich fairen Schweizer vermutlich ein Sperrspiel erlassen hätte. Niemandem hier wäre aufgefallen, dass es diese Regelung letztlich an Plausibilität mangelt.

Im übrigen bin ich grundsätzlich -also nicht nur bei Eintrachtspielern- dafür, Spielsperren gänzlich anders zu verhängen. Grob unsportliche, Leib und Gesundheit eines Spielers in Kauf nehmende, gefährdende bzw. diese nachhaltig beeinträchtigende Attacken, insbesondere hinterhältige und absichtliche, brutale Fouls, aber auch die immer häufiger sichtbaren, üblen Täuschungsversuche wie Schwalben, "sterbende Schwäne" u.ä. sollten per se anders bewertet werden, als zwar unfaire, aber letztlich taktische und im Rahmen der Sportlichkeit ausgeübte Fouls. Hier besteht m.E. dringender Reformbedarf nicht nur im Fussball. Spätestens seit nahezu jede strittige Szene in Superzeitlupe und durch mehrere Kameras dokumentiert meist jederzeit noch monatelang Online verfügbar ist, hätte hier längst ein Umdenken seitens der Sportgerichtsbarkeit stattfinden müssen. Das wäre ein Thema, um sich lohnend zu echauffieren.
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beagel schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
Die "Regel" ist in Gänze der letzte Dreck.

Erstens wurde sie für Fouls wie Festhalten oder Umhauen eines durchgebrochenen Stürmers außerhalb des Strafraums gemacht, das bis dato lediglich einen Freistoß plus Gelb nach sich zog. Im Strafraum gibt es ohnehin die verschärfte Strafe in Gestalt eines Elfmeters.

Zweitens kann es nicht sein, dass ein Strafmaß anhand des Ergebnisses der Strafe bemessen wird. Das ist in der Rechtsprechung wohl einmalig. Was sagen die Herren Anwälte? Gibt es Vergleichbares in der allgemeinen Rechtsprechung (Strafrecht)?

Und drittens wurde in keiner Weise berücksichtigt, dass Schweglers Einsatz weder roh noch grob noch gefährlich war. Auch dies wird bei der Strafzumessung im allgemeinen berücksichtigt.

Summa summarum: der letzte Dreck.    




Um den Pöbeleien einiger Fussballrechtsprofessoren hier ein wenig Einhalt zu gebieten, zunächst:  
Pirmin, wie jeder andere Fussballer auch -übrigens gleich welcher Hautfarbe oder Herkunft- kriegt bei einer Notbremse im Strafraum mindestens 2 Spiele Sperre.
Bei der hier bepöbelten Regel geht es darum, dass das Strafmass mit (mindestens?) einer Ausnahme nicht reduzierbar ist, nämlich wenn der entsprechende Strafstoss nicht zum Torerfolg geführt hat. Wie so vieles im Fussball und auf der Welt darf man das gerecht finden oder nicht.  (Sobald es einen Spieler der eigenen Mannschaft betrifft, kann man die entsprechenden Reaktionen in diesem Thread ja exemplarisch ablesen; hätte ein Aachener Spieler gefoult, wäre das hier eh kein Thema, wieso auch...?)
Die DFB-Gesetzgeber haben versucht Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen und dabei Bestrafungsoptionen untereinander sowie gegeneinander bedingbar gemacht. Darüber hätte sich hier kein Mensch aufgeregt, wenn Fährmann den Ball nicht gehalten und der DFB dem sympathischen, eigentlich vorbildlich fairen Schweizer vermutlich ein Sperrspiel erlassen hätte. Niemandem hier wäre aufgefallen, dass es diese Regelung letztlich an Plausibilität mangelt.

Im übrigen bin ich grundsätzlich -also nicht nur bei Eintrachtspielern- dafür, Spielsperren gänzlich anders zu verhängen. Grob unsportliche, Leib und Gesundheit eines Spielers in Kauf nehmende, gefährdende bzw. diese nachhaltig beeinträchtigende Attacken, insbesondere hinterhältige und absichtliche, brutale Fouls, aber auch die immer häufiger sichtbaren, üblen Täuschungsversuche wie Schwalben, "sterbende Schwäne" u.ä. sollten per se anders bewertet werden, als zwar unfaire, aber letztlich taktische und im Rahmen der Sportlichkeit ausgeübte Fouls. Hier besteht m.E. dringender Reformbedarf nicht nur im Fussball. Spätestens seit nahezu jede strittige Szene in Superzeitlupe und durch mehrere Kameras dokumentiert meist jederzeit noch monatelang Online verfügbar ist, hätte hier längst ein Umdenken seitens der Sportgerichtsbarkeit stattfinden müssen. Das wäre ein Thema, um sich lohnend zu echauffieren.


Aber, mein Bester, genau darüber echauffieren wir uns doch!   Niemand spricht doch von einem Fehlurteil - die ganze Regel, die dem Urteil zugrunde liegt, ist Käse!

Also: nichts anderes, als in deinem letzten Absatz kundgetan, wird hier - namentlich von mir - thematisiert.  

Im Übrigen, nur so nebenbei: wer aufmerksam hier liest wird feststellen, dass es zahlreiche User gibt, die mitnichten jede Regel nach Eintrachtsicht verbiegen und auslegen. Die Diskussionen über die fragwürdigen SR-Entscheidungen zugunsten der Eintracht zB im Gladbachspiel mögen beispielhaft als Beleg dafür gelten.
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Haliaeetus schrieb:
Verstehe ich das jetzt richtig und bei Notbremsen an Engländern gibts immer zwei Spiele Sperre bei allen anderen nur vielleicht?


hahaha, die bisher beste Erklährung dieser Regel ...

sowas muss man nicht verstehen, unglaublich...
Wenn man also in Zukunft möchte, das der Konkurrent im nächsten DFB Pokal geschwächt startet, verschießt man künftig den Elfer? Unglaublich diese Regel ...
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[quote=Basaltkopp]Das ist als müsstes Du für ein hässliches Kind mehr Alimente bezahlen als für ein gut aussehndes. Was das Aussehen des Kindes mit dessen Bedürfnissen zu tun hat? Richtig, nix. Deshalb passt der Vergleich ja auch    [/quote


sehr gut, dass unterstütze ich
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Hessi schrieb:
Haliaeetus schrieb:
Verstehe ich das jetzt richtig und bei Notbremsen an Engländern gibts immer zwei Spiele Sperre bei allen anderen nur vielleicht?


hahaha, die bisher beste Erklährung dieser Regel ...



In der Tat.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich zum Elfer anlaufe und denke: "Pfft den Arxxx, der gerade die rote Kadd bekomme hat, konnt ich noch nie leiden und spiele den Elfer zum eigenen Tormann zurück."

Schon pervers die Urteilsbegründung.

Bei einer Notbremse außerhalb der Strafraums könnte man noch darüber diskutieren, da ein Freistoß selten zum Tor führt und damit ein "Taterfolg" eintritt.

Ein Strafstoß ist hingegen gemeinhin die beste aller Tormöglichkeiten und somit ist kein, eine Strafmilderung möglicherweise ausschließender Taterfolg eingetreten, da auf eine verhinderte gute Torchance eine gute Torchance folgt.

Die "Tat" des Vermeidens einer guten Torchance des Gegners ist folglich im Versuchsstadium steckengeblieben, so dass die Strafmilderung des Versuchs anwendbar sein müsste.

So jedenfalls sieht es das deutsche Strafrecht vor.
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das find ich auch Kahn ist nach dem endspiel 2006 auch nur für ein spiel gesperrt worden wo er die eintracht fans beschimpft hat!

Und Pirmi bekommt zwei spiele sperre für nichts
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Dann spielt er eben net gegen Oxxenbach in der 1.Runde 2011/12.


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