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Meine Meinung zur Protest-Aktion: Schweigen schadet nur der Mannschaft, die für die Stadionverbote nix kann, und damit bestraft wird, genauso wie die Fans, die zu unrecht Stadionverbot bekommen haben, für ihre Stadionverbote nix können und damit bestraft wurden. Liebe Ultras, ihr wollt euch gegen diese ungerechtfertigte Bestrafung wehren und bestraft die Mannschaft zu unrecht. Ihr macht den gleichen Fehler gegen den ihr euch wehrt, das verstehe ich nicht. Daher sehe ich nicht ein, mich bei einem Supportstreik zu beteiligen, allerdings wäre ich bei "15 Minuten später kommen und dann Vollgas geben" dabei.
MfG
male74
Die die trotzdem ins Stadion gehen würden trotz eines Hausverbotes und daraufhin erkannt werden würden, bekämen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch!
MfG
Was wäre dann, wenn der Betroffene z.B. im Urlaub wäre, dann könnte er auch nicht bei der Polizei vorbeischauen?
ich glaub aber nicht, dass er jedes wochenende, wenn spiele in der regionalliga bis bundesliga sind immer zur polizei rennen muss.. der is da meistens im zug und sammelt neue grounds.. zur zeit halt keine großen, aber landesliga-/oberligaspiele besucht er schon jedes wochenende 2-3.. also zur polizei geht er denk ich net..
2. Zum "Entdeckungsrisiko": Natürlich kennen die Ordner in aller Regel keine Gesichter von leuten, die Stadionverbot haben. Aber dafür gibt es ja u.a. die Videoüberwachung - die Bänder werden ausgewertet... Und dann sind da ja auch noch die diversen Polizeibeamten in Zivil oder Uniform, von denen einige auch die Gesichter kennen.
Kurzum: Im Fanblock ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch. Die Chance, unerkannt zu bleiben, wäre deutlich höher, wenn ein Betroffener bspw. auf die Haupttribüne ging. Aber auch da gilt: Er begeht eine Straftat, und das Entdeckungsrisiko besteht immer (er muß ja auch von und zum Parplatz, Straba- oder S-Bahnhof...)
3. Meldeauflagen beim Polizeirevier gibt's nicht, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den Stadionverboten, über die wir gerade reden. Diese sind ja von der AG ausgesprochen worden, also rein zivilrechtlicher Natur. Derartige Meldeauflagen bei Polizeirevieren kann aber die Eintracht nicht veranlassen; das kann allenfalls der Staat. Eine Meldeauflage kann es daher nur im Rahmen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat - z.B. Landfriedensbruch - geben (bei Erwachsenen geht das nur im Rahmen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, im Jugendstrafrecht ist das auch als isolierte "Strafe" möglich...)
Gruß
aquila
propain