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Wie werden Stadionverbote kontrolliert?

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Was würde passieren, wenn einer, der ein Stadionverbot hat, trotzdem ins Stadion gehen würde? Würde er sofort von allen Ordnern erkannt werden und ihm der Zutritt zum Stadion verweigert werden? Würde es darüber hinaus noch andere Strafen als der Rauswurf / Zutrittverweigerung aus dem / zum Stadion geben? Falls nein, macht meiner Meinung nach, diese ganze Protest-Aktion überhaupt keinen Sinn, denn dann rate ich denen, die zu unrecht Stadionverbot bekommen haben, einfach trotzdem ins Stadion zu gehen.
Meine Meinung zur Protest-Aktion: Schweigen schadet nur der Mannschaft, die für die Stadionverbote nix kann, und damit bestraft wird, genauso wie die Fans, die zu unrecht Stadionverbot bekommen haben, für ihre Stadionverbote nix können und damit bestraft wurden. Liebe Ultras, ihr wollt euch gegen diese ungerechtfertigte Bestrafung wehren und bestraft die Mannschaft zu unrecht. Ihr macht den gleichen Fehler gegen den ihr euch wehrt, das verstehe ich nicht. Daher sehe ich nicht ein, mich bei einem Supportstreik zu beteiligen, allerdings wäre ich bei "15 Minuten später kommen und dann Vollgas geben" dabei.

MfG
male74
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Die haben ihre Leute, die wissen wer Verbot hat.
Die die trotzdem ins Stadion gehen würden trotz eines Hausverbotes und daraufhin erkannt werden würden, bekämen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch!
MfG
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Also ich kenne das so: Derjenige der Stadionverbot hat, muß sich um eine bestimmte Uhrzeit, wohl während des Spiels, persönlich bei einer Polizeistelle vorbeischauen. Die registrieren dann seine Abwesenheit vom Spiel. Zumindest kenne ich das so von Erzählungen, ist aber auch schon ein bissl her... Verbessert mich, wenn das falsch ist!
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Das kann ich mir nicht vorstellen.
Was wäre dann, wenn der Betroffene z.B. im Urlaub wäre, dann könnte er auch nicht bei der Polizei vorbeischauen?
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Die krasse Bullenpräsenz letzten Freitag war ja nicht zu übersehen. Und ich meine beobachtet zu haben, daß die die ganze Zeit gefilmt und fotografiert haben und so auch Leute rausholen können. Außerdem sind ja häufig die gleichen Bullen da, wie auch viele Fans immer da sind, insofern gibt es einfach bekannte Gesichter.
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also ein bekannter von mir hat Stadionverbot.  Er darf nicht zu Spielen, bei denen es zu Gewalttätigkeiten kommen könnte. Er hat also für alle größeren Spiele Stadionverbopt (größer mein ich schon zum Beispiel Offenbach, oder Erfurt oder sowas)

ich glaub aber nicht, dass er jedes wochenende, wenn spiele in der regionalliga bis bundesliga sind immer zur polizei rennen muss.. der is da meistens im zug und sammelt neue grounds.. zur zeit halt keine großen, aber landesliga-/oberligaspiele besucht er schon jedes wochenende 2-3.. also zur polizei geht er denk ich net..
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1. Wer trotz Stadionverbots ins Stadion geht, begeht Hausfriedensbruch. Sofern er "erwischt" wird, gibt es also Anzeige, Strafverfahren etc.

2. Zum "Entdeckungsrisiko": Natürlich kennen die Ordner in aller Regel keine Gesichter von leuten, die Stadionverbot haben. Aber dafür gibt es ja u.a. die Videoüberwachung - die Bänder werden ausgewertet... Und dann sind da ja auch noch die diversen Polizeibeamten in Zivil oder Uniform, von denen einige auch die Gesichter kennen.
Kurzum: Im Fanblock ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch. Die Chance, unerkannt zu bleiben, wäre deutlich höher, wenn ein Betroffener bspw. auf die Haupttribüne ging. Aber auch da gilt: Er begeht eine Straftat, und das Entdeckungsrisiko besteht immer (er muß ja auch von und zum Parplatz, Straba- oder S-Bahnhof...)

3. Meldeauflagen beim Polizeirevier gibt's nicht, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den Stadionverboten, über die wir gerade reden.  Diese sind ja von der AG ausgesprochen worden, also rein zivilrechtlicher Natur. Derartige Meldeauflagen bei Polizeirevieren kann aber die Eintracht nicht veranlassen; das kann allenfalls der Staat. Eine Meldeauflage kann es daher nur im Rahmen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat - z.B. Landfriedensbruch - geben (bei Erwachsenen geht das nur im Rahmen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, im Jugendstrafrecht ist das auch als isolierte "Strafe" möglich...)

Gruß

aquila
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Bundesweite Stadionverbote gelten für die Bundeslige, die zweite Liga und ich glaube noch die Regionalliga. Alle Ligen, die tiefer spielen, da können die Leute hingehen. Genauso ist es, wenn in den tieferen Klassen randaliert wird, werden dafür keine Stadionverbote ausgesprochen und die Leute landen auch nicht in der Gewalttäterdatei. So ist da meines Wissens im Moment. Ich bin mir nur nicht bei der Regionalliga sicher, ob da die Stadionverbote gelten oder das gleiche gilt wie für die tieferen Klassen abwärts. Früher war das nämlich so, das man auch zur Regionalliga durfte, trotz bundesweites Stadionverbot und die Leute landeten auch nicht in der Gewalttäterdatei. Aber in der Regionalliga hat sich ja ein bischen was verändert wie jeder weiss und da weiss ich jetzt net, ob sich das auch geändert hat.

propain


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