Wieso war der Brych gestern eigentlich im Stadion?
DFB SV-Richtlinien schrieb: Ein überörtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren, insbesondere in folgenden Fällen (schwerer Fall):
- Sonstige schwere Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen
- Sonstige schwere Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen
[/quote]
"Strafandrohung Steuerhinterziehung:
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.
Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt. Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden. Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgetragen."
Wird wohl zumindest nicht in Richtung einer besonders schweren Straftat ermittelt.
Wären in einem solchen Falle entsprechende Spiele zu wiederholen ?
Ein überörtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren, insbesondere in folgenden Fällen
Hier steht nicht "ist" oder "muß".
Eine "kann"-Vorschrift?
Wer kennt sich bei der Auslegung der DFB-Richtlinien aus?
Vielleicht der Augsburger Steuerberater, ein ehemaliger Schiri, jetzt im bayrischen Fußballverband und seines Zeichens Berater mehrerer derzeit Beschuldigter?
Ich vergass in diesem Zusammenhang noch die Erwähnung einer möglichen bandenmäßigen Steuerhinterziehung als besondere schwere Straftat.
Wenn denn schon SV-Richtlinien, dann auch für.... ,-)
Nette, wenn auch etwas an den Haaren herangezogene Gedankenspielchen zur rechten Zeit .
Der DFB hats derzeit schwer mit der Glaubwürdigkeit.
- Sonstige schwere Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen
"Strafandrohung Steuerhinterziehung:
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.
Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt. Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden. Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgetragen."
Wird wohl zumindest nicht in Richtung einer besonders schweren Straftat ermittelt.
Wären in einem solchen Falle entsprechende Spiele zu wiederholen ? [/quote]
Du meinst die ganze Rückrunde und der Abstieg waren schon komisch .
Obwohl es ja bissi weit hergeholt ist.
Aber ich denk mal so kluge jurist. Köpfe wie hier im Forum (u.a. Heinz ,Stefank ,Kroate aus Ffm. usw.) werden den direkten Kausalzusammenhang schon locker herleiten können.
So ein Schiesrichter kann sich unmöglich aufs Spiel konzentrieren, wenn er zwecks Verschleierung einer strafbaren Handlung ständig einen Kopf macht: "Wie schieb ich die heutige Kohle nur wieder am Finanzamt vorbei"
Abgesehen davon, mache so große Dollarzeichen in de Auge auch blind.
Insofern ein ganz leichter und eindeutiger Fall. Die Umstände unseres Abstieges wären damit endlich aufgearbeitet.
So ein Schiesrichter kann sich unmöglich aufs Spiel konzentrieren, wenn er zwecks Verschleierung einer strafbaren Handlung ständig einen Kopf macht: "Wie schieb ich die heutige Kohle nur wieder am Finanzamt vorbei" Abgesehen davon, mache so große Dollarzeichen in de Auge auch blind.Insofern ein ganz leichter und eindeutiger Fall. Die Umstände unseres Abstieges wären damit endlich aufgearbeitet.
Abgesehen von strafbefreienden Selbstanzeigen geht es hier um maximal 100.000 € nicht erklärter Einnahmen pro Fall. Da lediglich der Steuerschaden (d.h. die auf die 100.000 € entfallende Steuer) die Strafe bestimmt, landen wir maximal bei Geldstrafen für nicht besonders schwere Fälle.
Also kein Ermittlungsverfahren, was ein SV durch den DFB rechtfertigen könnte.
Da hat er aber nochmal Glück gehabt, der DFB .
Trotzdem schön, wenn man mal vor der eigenen Türe zu kehren hat, anstatt ohne Not für andere Problemfelder zu sorgen.
Und die Umstände unseres Abstiegs sollen mal schön im Laufe der aktuellen Saison aufgearbeitet werden. Net das wir hier wieder für Ausreden sorgen .
Bigbamboo schrieb: Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Fertig.
Die hier zu ermittelnden aber offensichtlich keine schweren im Sinne der Abgabenordnung.
Wenn man dann noch den Bogen zieht zu der von Dir zitierten DFB-Richtlinie zum SV, die m.E. als "Kann"-Vorschrift ohnehin wachsweich gestaltet ist, wird das Ganze im Vergleich nochmal so willkürlich:
Schaedelharry63 schrieb: Die hier zu ermittelnden aber offensichtlich keine schweren im Sinne der Abgabenordnung. ...
Nö. Und die AO hat damit erstmal nichts zu tun.
Steuerhinterziehung wird mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen von bis zu 10 Jahren bestraft. Von einer schweren Straftat spricht man, sofern Freiheitsentzug über 4 Jahren droht.
Wobei.... sind ja in Hessen schon mal Fahnder, die an heißen Eisen dran waren, als angeblich "querulatorisch" amtsärztlich diffamiert und versetzt worden . Noch gar nicht solange her. Diesmal hat Augsburg (Baxern) die Federführung. Schaun mer mal....
Damals ging es aber um Politiker (das meintest Du doch oder?) Heute geht es um Fussbalfunktionäre und Schiris. Die haben mit Sicherheit auch Kontakte bis ganz oben, vor Allem die Funktionäre haben ein gutes Netzwerk, ich glaube aber nicht, dass es reicht um alles unter den Tisch zu kehren. Mich würde es wundern, wenn sie das schaffen und ich bin sehr gespannt wie das Ganze weitergeht.
70 Verdächtige, nicht schlecht. Hoffentlich fällt der falsche Fuffziger über den Skandal, das hätte was wenn dieser Märchenerzähler endlich verschwinden würde.
propain schrieb: 70 Verdächtige, nicht schlecht. Hoffentlich fällt der falsche Fuffziger über den Skandal, das hätte was wenn dieser Märchenerzähler endlich verschwinden würde.
nicht das ich was dagegen hätte, aber wichtiger als zwanzigers rücktritt, wäre doch die installation eines besseren. so wie ich den dfb einschätze, würde sein nachfolger auch nur ein zwanziger clon werden...
propain schrieb: 70 Verdächtige, nicht schlecht. Hoffentlich fällt der falsche Fuffziger über den Skandal, das hätte was wenn dieser Märchenerzähler endlich verschwinden würde.
nicht das ich was dagegen hätte, aber wichtiger als zwanzigers rücktritt, wäre doch die installation eines besseren. so wie ich den dfb einschätze, würde sein nachfolger auch nur ein zwanziger clon werden...
Das ist richtig, aber trotzdem würde es mich freuen wenn der falsche Fuffziger stürzt.
Steuerhinterziehung wird mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen von bis zu 10 Jahren bestraft. Von einer schweren Straftat spricht man, sofern Freiheitsentzug über 4 Jahren droht.
Welche Vorschrift behandelt deiner Meinung nach den Tatbestand der Steuerhinterziehung?
Wie werden in dieser Vorschrift schwere Strafen von einfachen Strafen und Ordnungswidrigkeiten unterschieden?
Wann droht ein Freiheitsentzug von mind. 4 Jahren nach dieser Vorschrift?
Bigbamboo schrieb: Von einer schweren Straftat spricht man, sofern Freiheitsentzug über 4 Jahren droht.
Weiss das auch der DFB und der Polizeiagitator Wendt, wenn man die zum Thema Pyro hört glaubt man es wäre in jedem Stadion eine Horde Schwerverbrecher.
Steuerhinterziehung wird mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen von bis zu 10 Jahren bestraft. Von einer schweren Straftat spricht man, sofern Freiheitsentzug über 4 Jahren droht.
Welche Vorschrift behandelt deiner Meinung nach den Tatbestand der Steuerhinterziehung?
Wie werden in dieser Vorschrift schwere Strafen von einfachen Strafen und Ordnungswidrigkeiten unterschieden?
Wann droht ein Freiheitsentzug von mind. 4 Jahren nach dieser Vorschrift?
[/quote]
"Strafandrohung Steuerhinterziehung:
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.
Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden.
Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgetragen."
Wird wohl zumindest nicht in Richtung einer besonders schweren Straftat ermittelt.
Wären in einem solchen Falle entsprechende Spiele zu wiederholen ?
Hier steht nicht "ist" oder "muß".
Eine "kann"-Vorschrift?
Wer kennt sich bei der Auslegung der DFB-Richtlinien aus?
Vielleicht der Augsburger Steuerberater, ein ehemaliger Schiri, jetzt im bayrischen Fußballverband und seines Zeichens Berater mehrerer derzeit Beschuldigter?
Ich vergass in diesem Zusammenhang noch die Erwähnung einer möglichen bandenmäßigen Steuerhinterziehung als besondere schwere Straftat.
Wenn denn schon SV-Richtlinien, dann auch für.... ,-)
Nette, wenn auch etwas an den Haaren herangezogene Gedankenspielchen zur rechten Zeit .
Der DFB hats derzeit schwer mit der Glaubwürdigkeit.
"Strafandrohung Steuerhinterziehung:
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.
Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden.
Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgetragen."
Wird wohl zumindest nicht in Richtung einer besonders schweren Straftat ermittelt.
Wären in einem solchen Falle entsprechende Spiele zu wiederholen ? [/quote]
Du meinst die ganze Rückrunde und der Abstieg waren schon komisch .
Obwohl es ja bissi weit hergeholt ist.
Aber ich denk mal so kluge jurist. Köpfe wie hier im Forum (u.a. Heinz ,Stefank ,Kroate aus Ffm. usw.) werden den direkten Kausalzusammenhang schon locker herleiten können.
So ein Schiesrichter kann sich unmöglich aufs Spiel konzentrieren, wenn er zwecks Verschleierung einer strafbaren Handlung ständig einen Kopf macht: "Wie schieb ich die heutige Kohle nur wieder am Finanzamt vorbei"
Abgesehen davon, mache so große Dollarzeichen in de Auge auch blind.
Insofern ein ganz leichter und eindeutiger Fall.
Die Umstände unseres Abstieges wären damit endlich aufgearbeitet.
Abgesehen von strafbefreienden Selbstanzeigen geht es hier um maximal 100.000 € nicht erklärter Einnahmen pro Fall. Da lediglich der Steuerschaden (d.h. die auf die 100.000 € entfallende Steuer) die Strafe bestimmt, landen wir maximal bei Geldstrafen für nicht besonders schwere Fälle.
Also kein Ermittlungsverfahren, was ein SV durch den DFB rechtfertigen könnte.
Da hat er aber nochmal Glück gehabt, der DFB .
Trotzdem schön, wenn man mal vor der eigenen Türe zu kehren hat, anstatt ohne Not für andere Problemfelder zu sorgen.
Und die Umstände unseres Abstiegs sollen mal schön im Laufe der aktuellen Saison aufgearbeitet werden. Net das wir hier wieder für Ausreden sorgen .
Die hier zu ermittelnden aber offensichtlich keine schweren im Sinne der Abgabenordnung.
Wenn man dann noch den Bogen zieht zu der von Dir zitierten DFB-Richtlinie zum SV, die m.E. als "Kann"-Vorschrift ohnehin wachsweich gestaltet ist, wird das Ganze im Vergleich nochmal so willkürlich:
Pyro-Abbrennen evtl. "schwere Straftat",
(leichte) Steuerhinterziehung = Kavaliersdelikt
Nicht schön, ist aber so.
Nö. Und die AO hat damit erstmal nichts zu tun.
Steuerhinterziehung wird mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen von bis zu 10 Jahren bestraft. Von einer schweren Straftat spricht man, sofern Freiheitsentzug über 4 Jahren droht.
Damals ging es aber um Politiker (das meintest Du doch oder?) Heute geht es um Fussbalfunktionäre und Schiris. Die haben mit Sicherheit auch Kontakte bis ganz oben, vor Allem die Funktionäre haben ein gutes Netzwerk, ich glaube aber nicht, dass es reicht um alles unter den Tisch zu kehren. Mich würde es wundern, wenn sie das schaffen und ich bin sehr gespannt wie das Ganze weitergeht.
Gruß,
tobago
nicht das ich was dagegen hätte, aber wichtiger als zwanzigers rücktritt, wäre doch die installation eines besseren. so wie ich den dfb einschätze, würde sein nachfolger auch nur ein zwanziger clon werden...
Das ist richtig, aber trotzdem würde es mich freuen wenn der falsche Fuffziger stürzt.
Sondern welche Vorschrift?
Welche Vorschrift behandelt deiner Meinung nach den Tatbestand der Steuerhinterziehung?
Wie werden in dieser Vorschrift schwere Strafen von einfachen Strafen und Ordnungswidrigkeiten unterschieden?
Wann droht ein Freiheitsentzug von mind. 4 Jahren nach dieser Vorschrift?
Weiss das auch der DFB und der Polizeiagitator Wendt, wenn man die zum Thema Pyro hört glaubt man es wäre in jedem Stadion eine Horde Schwerverbrecher.
Google doch mal.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung#Strafandrohung
http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat#Schwere_einer_Straftat
Lesen und verstehen können, was da steht, wäre auch hilfreich.
Dann bin ich Dir doch mal behilflich:
Strafe bis zu 10 Jahren = schwere Straftat.
Oder weißt Du bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens, was am Ende raus kommt?
Ja ,-) .
Ließ doch nochmal meine obigen posts.
Es geht um maximal 100.000 € nicht erklärte Einnahmen pro Fall.
Selbst wenn ein Beschuldigter den Höchststeuersatz hätte, läge die darauf entfallende hinterzogene Steuer unter 50.000 €.
Und jetzt schau noch mal nach, ob Du damit beim § 370 AO bei einer schweren Straftat landest, die mit mindestens 4 Jahren Haft sanktioniert wird.