Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurĂŒckzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmĂ€Ăig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde
FrancoforteAllez schrieb: Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurĂŒckzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmĂ€Ăig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde
Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollstÀndig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.
Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollstĂ€ndig. Und ich glaube nicht, dass die Bank ĂŒber ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hĂ€tte gesagt, ĂŒber die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) wĂŒrden nun die AnwĂ€lte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein GestĂ€ndnis.
FrancoforteAllez schrieb: Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurĂŒckzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmĂ€Ăig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde
Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollstÀndig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.
Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollstĂ€ndig. Und ich glaube nicht, dass die Bank ĂŒber ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hĂ€tte gesagt, ĂŒber die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) wĂŒrden nun die AnwĂ€lte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein GestĂ€ndnis.
Aber bei den BetrÀgen wÀre eine BewÀhrungsstrafe doch quasi nicht mehr machbar, oder? Sprich entweder wird die Selbstanzeige akzeptiert und der Mr. Wurstuli zahlt seine Steuern nach oder er landet im Bau?
FrancoforteAllez schrieb: Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurĂŒckzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmĂ€Ăig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde
Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollstÀndig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.
Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollstĂ€ndig. Und ich glaube nicht, dass die Bank ĂŒber ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hĂ€tte gesagt, ĂŒber die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) wĂŒrden nun die AnwĂ€lte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein GestĂ€ndnis.
Aber bei den BetrÀgen wÀre eine BewÀhrungsstrafe doch quasi nicht mehr machbar, oder? Sprich entweder wird die Selbstanzeige akzeptiert und der Mr. Wurstuli zahlt seine Steuern nach oder er landet im Bau?
Kann man so nicht sagen. Kommt drauf an wie das Gericht die strafmildernden UmstĂ€nde wertet, im VerhĂ€ltnis zur Summe. GrundsĂ€tzlich heiĂt es ja:
§ 46 GrundsĂ€tze der Strafzumessung (1) Die Schuld des TĂ€ters ist Grundlage fĂŒr die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe fĂŒr das kĂŒnftige Leben des TĂ€ters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berĂŒcksichtigen. (2) Bei der Zumessung wĂ€gt das Gericht die UmstĂ€nde, die fĂŒr und gegen den TĂ€ter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die BeweggrĂŒnde und die Ziele des TĂ€ters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das MaĂ der Pflichtwidrigkeit, die Art der AusfĂŒhrung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des TĂ€ters, seine § 46 GrundsĂ€tze der Strafzumessung (1) Die Schuld des TĂ€ters ist Grundlage fĂŒr die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe fĂŒr das kĂŒnftige Leben des TĂ€ters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berĂŒcksichtigen. (2) Bei der Zumessung wĂ€gt das Gericht die UmstĂ€nde, die fĂŒr und gegen den TĂ€ter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die BeweggrĂŒnde und die Ziele des TĂ€ters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das MaĂ der Pflichtwidrigkeit, die Art der AusfĂŒhrung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des TĂ€ters, seine persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein BemĂŒhen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das BemĂŒhen des TĂ€ters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. (3) UmstĂ€nde, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dĂŒrfen nicht berĂŒcksichtigt werden.
Und ich denke es wird auch drauf ankommen, ob alle FĂ€lle als besonders schwerer Fall gewertet werden oder nicht.
Weiterhin ob das Gericht vielleicht auch 41 StGB anwendet: § 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe Hat der TĂ€ter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhĂ€ngt werden, wenn dies auch unter BerĂŒcksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse des TĂ€ters angebracht ist. Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhĂ€ngt.
Ohne die Anwendung von 41 StGB denke ich, wird ne BewĂ€hrung nicht möglich sein. Aber nur meine Meinung/ EinschĂ€tzung/ BauchgefĂŒhl, bei dem was ich aus den Medien mitbekommen hab.
Ich bin wirklich gespannt, ganz ohne HĂ€me oder was auch immer, das Urteil hat eine riesen Tragweite. Klar ist fĂŒr mich nur, es geht vor den BGH. Und dann noch weiter?
Wie kann die Selbstanzeige vollstĂ€ndig und bei Bewusstsein abgegeben worden sein, wenn noch zu Prozessbeginn von 3,5 Mio ausgegangen wurde und der Angeklagte zunĂ€chst nur zwei Drittel des tatsĂ€chlichen Betrags zugibt? UnabhĂ€ngig davon, ob die Selbstanzeige zu spĂ€t kam, mĂŒsste sie unter diesen UmstĂ€nden doch als unvollstĂ€ndig erscheinen.
Trotzdem wĂŒrde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschĂŒttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten AnwĂ€lte leisten kann, scheitert?
10.10 Uhr: Von Engel stellt fest: "Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehungen ist erfĂŒllt." Er verweist dabei auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, wonach ab einer Million hinterzogener Steuern keine BewĂ€hrungsstrafe mehr möglich ist.
10.06 Uhr: Von Engel fasst die Aussagen der Zeugen zusammen. Es liege keine wirksame Selbstanzeige vor, stellt von Engel fest. Vor allem aber: Es fehlten wichtige Angaben und Unterlagen.
keiflersisu schrieb: Trotzdem wĂŒrde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschĂŒttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten AnwĂ€lte leisten kann, scheitert?
keiflersisu schrieb: Trotzdem wĂŒrde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschĂŒttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten AnwĂ€lte leisten kann, scheitert?
???
vielleicht hat sisu demnÀchst auch einen Termin... btw. der Staatsanwalt forder 5 1/2 Jahre Haft...
Ich rechne mit dem Bayerndussel Selbstanzeige wird anerkannt,zu spÀt eingereichte Unterlagen kein Fehler von Hoeneà Verfahren wird eingestellt,Kosten zu Lasten der Gerichtskasse
HappyAdlerMeenz schrieb: Ich rechne mit dem Bayerndussel Selbstanzeige wird anerkannt,zu spĂ€t eingereichte Unterlagen kein Fehler von HoeneĂ Verfahren wird eingestellt,Kosten zu Lasten der Gerichtskasse Â
WĂ€re ich mir nicht so sicher.. ich lese den Focus-Ticker. Der Verteidiger gibt insgeheim zu, dass bei der Selbstanzeige formale Fehler gemacht wurden.. liest sich fĂŒr mich nicht gerade ĂŒberzeugend genug um die Anzeige anzuerkennen.
Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollstÀndig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.
Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollstĂ€ndig. Und ich glaube nicht, dass die Bank ĂŒber ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hĂ€tte gesagt, ĂŒber die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) wĂŒrden nun die AnwĂ€lte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein GestĂ€ndnis.
Aber bei den BetrÀgen wÀre eine BewÀhrungsstrafe doch quasi nicht mehr machbar, oder?
Sprich entweder wird die Selbstanzeige akzeptiert und der Mr. Wurstuli zahlt seine Steuern nach oder er landet im Bau?
Kann man so nicht sagen. Kommt drauf an wie das Gericht die strafmildernden UmstĂ€nde wertet, im VerhĂ€ltnis zur Summe. GrundsĂ€tzlich heiĂt es ja:
§ 46 GrundsÀtze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des TĂ€ters ist Grundlage fĂŒr die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe fĂŒr das kĂŒnftige Leben des TĂ€ters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berĂŒcksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wĂ€gt das Gericht die UmstĂ€nde, die fĂŒr und gegen den TĂ€ter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die BeweggrĂŒnde und die Ziele des TĂ€ters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das MaĂ der Pflichtwidrigkeit,
die Art der AusfĂŒhrung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des TÀters, seine § 46 GrundsÀtze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des TĂ€ters ist Grundlage fĂŒr die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe fĂŒr das kĂŒnftige Leben des TĂ€ters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berĂŒcksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wĂ€gt das Gericht die UmstĂ€nde, die fĂŒr und gegen den TĂ€ter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die BeweggrĂŒnde und die Ziele des TĂ€ters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das MaĂ der Pflichtwidrigkeit,
die Art der AusfĂŒhrung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des TÀters, seine persönlichen und wirtschaftlichen VerhÀltnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein BemĂŒhen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das BemĂŒhen des TĂ€ters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) UmstĂ€nde, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dĂŒrfen nicht berĂŒcksichtigt werden.
Und ich denke es wird auch drauf ankommen, ob alle FĂ€lle als besonders schwerer Fall gewertet werden oder nicht.
Weiterhin ob das Gericht vielleicht auch 41 StGB anwendet:
§ 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
Hat der TĂ€ter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhĂ€ngt werden, wenn dies auch unter BerĂŒcksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse des TĂ€ters angebracht ist. Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhĂ€ngt.
Ohne die Anwendung von 41 StGB denke ich, wird ne BewÀhrung nicht möglich sein.
Aber nur meine Meinung/ EinschĂ€tzung/ BauchgefĂŒhl, bei dem was ich aus den Medien mitbekommen hab.
AnschlieĂend Revisionsverfahren.
Klar ist fĂŒr mich nur, es geht vor den BGH. Und dann noch weiter?
Alles andere wĂŒrde das Vertrauen in diesen Rechtsstaat erschĂŒttern.
Bin bei Dir.
Mit Promibonus und unter BerĂŒcksichtigung strafmildernder UmstĂ€nde muĂ dieser von der Höhe  schwere Fall irgendwas zw. 4-6 Jahre bringen.
Ansonsten mĂŒĂen wir aus meiner Sicht von einem Justizskandal sprechen.
Warten wir es ab.........
Trotzdem wĂŒrde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschĂŒttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten AnwĂ€lte leisten kann, scheitert?
10.13 Uhr: FĂŒr HoeneĂ spreche sein GestĂ€ndnis und die psychische Belastung der vergangenen Monate, so der Staatsanwalt. Das seien aber keine gewichtigen MilderungsgrĂŒnde.
10.10 Uhr: Von Engel stellt fest: "Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehungen ist erfĂŒllt." Er verweist dabei auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, wonach ab einer Million hinterzogener Steuern keine BewĂ€hrungsstrafe mehr möglich ist.
10.06 Uhr: Von Engel fasst die Aussagen der Zeugen zusammen. Es liege keine wirksame Selbstanzeige vor, stellt von Engel fest. Vor allem aber: Es fehlten wichtige Angaben und Unterlagen.
bitte? Der hat 27 Mios hinterzogen, nur das zugegeben was ihm nachgewiesen werden konnte, und du willst ihn freisprechen?
???
vielleicht hat sisu demnÀchst auch einen Termin...
btw. der Staatsanwalt forder 5 1/2 Jahre Haft...
Milde. Sehr milde.
Halte ich persönlich fĂŒr realistisch. Ob das Gericht dem folgen wird bleibt abzuwarten. Ich rechne eher mit 3 Jahren plus X
Ich hab mit weniger gerechnet.
Gericht ist ja nicht an die AntrÀge gebunden.
Selbstanzeige wird anerkannt,zu spĂ€t eingereichte Unterlagen kein Fehler von HoeneĂ
Verfahren wird eingestellt,Kosten zu Lasten der Gerichtskasse
WĂ€re ich mir nicht so sicher.. ich lese den Focus-Ticker. Der Verteidiger gibt insgeheim zu, dass bei der Selbstanzeige formale Fehler gemacht wurden.. liest sich fĂŒr mich nicht gerade ĂŒberzeugend genug um die Anzeige anzuerkennen.