SGE_Werner schrieb: Was macht jetzt nur die Staatsanwaltschaft... Â Â
Nichts, und der FCB (Àh) kommt unbeschadet aus der Sache raus ... gestern dazu sehr interessante Aussagen  bei  Maybrit Illner. Dreyfuss nur ein Bekannter, kein Freund, auch mit Aktien von Firmen, die beim FCB im AR sitzen wurden GeschÀfte gemacht etc.
Was hat das Urteil gegen HoeneĂ mit dem FCB direkt zu tun? So langsam geht einem dieses unausgegorene Gehetze nur noch auf die Ketten.
Wenn nix mehr geht dann hilft eine Verschwörungstheorie.
Pezking schrieb: FĂŒr HoeneĂ wĂ€re die Revision also ungefĂ€hrlich gewesen,
nein
...weil?
Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestÀtigt werden kann. Der BGH hÀtte sehr wohl sagen können, dass Hoeness lÀnger in den Knast muss.
Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnĂŒffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.
Wenn nur Hoeneà Revision einlegt, kann es nicht zu einer höheren Strafe kommen "reformatio in peius".
Diese Annahme ist aber weltfremd. Die StA hÀtte ganz sicher dann auch Revision eingelegt und dann wÀre selbstverstÀndlich eine StrafverschÀrfung möglich gewesen.
Die meiste Angst dĂŒrfte vor einer Aufhebung und ZurĂŒckverweisung, mit der MaĂgabe weiter aufzuklĂ€ren, bestanden haben.
Finsterling schrieb: "Halb so wild in Landsberg": So wird der GefĂ€ngnis-Alltag von Uli HoeneĂ
Drei Jahre und sechs Monate Haft fĂŒr Uli HoeneĂ! Was HoeneĂ hinter Gittern erwarten könnte, berichtet Bestsellerautor Josef MĂŒller, der wegen Millionenbetrugs selbst in Haft war.
Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestÀtigt werden kann. Der BGH hÀtte sehr wohl sagen können, dass Hoeness lÀnger in den Knast muss.
Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wĂŒrde.
Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.
Gelöschter Benutzer schrieb: Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnĂŒffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.
Das kann ich mir auch vorstellen.
Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass HoeneĂ beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befĂŒrchten gehabt hĂ€tte.
Dass es fĂŒr ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.
Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-)
Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestÀtigt werden kann. Der BGH hÀtte sehr wohl sagen können, dass Hoeness lÀnger in den Knast muss.
Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wĂŒrde.
Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.
Gelöschter Benutzer schrieb: Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnĂŒffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.
Das kann ich mir auch vorstellen.
Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass HoeneĂ beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befĂŒrchten gehabt hĂ€tte.
Dass es fĂŒr ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.
Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-) Â
Fraglich, ob seine AnwĂ€lte vor dem BGH zugelassen wĂ€ren. Was natĂŒrlich nicht heiĂt, dass sie im Hintergrund alles vorbereitet hĂ€tten.
Ich finde, jetzt kann der Thread langsam zu-Uli hat das Urteil anerkannt und stellt sich halt der Strafe-dem einen mag sie zu weich,dem anderen zu hart erscheinen-jedenfalls könnte das Urteil Symbolcharakter haben fĂŒr all jene ,die glauben,sich alles erlauben zu können.
Jetzt hat er bald Zeit in sich zu gehen-ich hoffe fĂŒr ihn ,dass er sich nicht verlĂ€uft.
Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestÀtigt werden kann. Der BGH hÀtte sehr wohl sagen können, dass Hoeness lÀnger in den Knast muss.
Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wĂŒrde.
Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.
Gelöschter Benutzer schrieb: Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnĂŒffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.
Das kann ich mir auch vorstellen.
Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass HoeneĂ beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befĂŒrchten gehabt hĂ€tte.
Dass es fĂŒr ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.
Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-) Â
Fraglich, ob seine AnwĂ€lte vor dem BGH zugelassen wĂ€ren. Was natĂŒrlich nicht heiĂt, dass sie im Hintergrund alles vorbereitet hĂ€tten.
In Strafsachen braucht es keine extra Zulassung. Jeder Anwalt kann in Strafsachen vorm BGH in Revision gehen.
Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestÀtigt werden kann. Der BGH hÀtte sehr wohl sagen können, dass Hoeness lÀnger in den Knast muss.
Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wĂŒrde.
Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.
Gelöschter Benutzer schrieb: Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnĂŒffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.
Das kann ich mir auch vorstellen.
Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass HoeneĂ beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befĂŒrchten gehabt hĂ€tte.
Dass es fĂŒr ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.
Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-) Â
Fraglich, ob seine AnwĂ€lte vor dem BGH zugelassen wĂ€ren. Was natĂŒrlich nicht heiĂt, dass sie im Hintergrund alles vorbereitet hĂ€tten.
Ich nehm es zĂŒrick, sind ja im Strafverfahren, sorry Â
Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestÀtigt werden kann. Der BGH hÀtte sehr wohl sagen können, dass Hoeness lÀnger in den Knast muss.
Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wĂŒrde.
Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.
Gelöschter Benutzer schrieb: Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnĂŒffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.
Das kann ich mir auch vorstellen.
Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass HoeneĂ beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befĂŒrchten gehabt hĂ€tte.
Dass es fĂŒr ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.
Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-) Â
Fraglich, ob seine AnwĂ€lte vor dem BGH zugelassen wĂ€ren. Was natĂŒrlich nicht heiĂt, dass sie im Hintergrund alles vorbereitet hĂ€tten.
In Strafsachen braucht es keine extra Zulassung. Jeder Anwalt kann in Strafsachen vorm BGH in Revision gehen.
Jap, ist mir dann auch wieder gekommen, dass es nur fĂŒr Zivilsachen eine extra Zulassung bedarf.
Ich lese gerade,dass das Urteil noch nicht rechtskrÀftig ist,weil auch die Staatsanwaltschaft noch in Revision gehen kann. Nunja-ich denke das ist nur noch eine FormalitÀt.
Gelöschter Benutzer schrieb: Die Staatsanwaltschaft kann aber theoretisch trotzdem noch in Revision gehen, oder?
Lt. Steueranwalt bei skynews: "werden sie das nicht tun...Uli könnte nach einem Monat zum FreigÀnger werden, wahrscheinlicher wird dies aber erst nach 6 Monaten geschehen...diese Entscheidung liegt einzig aber bei der JVA:"
Hihihihi. Oben: Uli HoeneĂ - Vereinslos und das Arbeitsagentur-Zeichen. Â ,-)
FAnboy
Wenn nur Hoeneà Revision einlegt, kann es nicht zu einer höheren Strafe kommen "reformatio in peius".
Diese Annahme ist aber weltfremd. Die StA hÀtte ganz sicher dann auch Revision eingelegt und dann wÀre selbstverstÀndlich eine StrafverschÀrfung möglich gewesen.
Die meiste Angst dĂŒrfte vor einer Aufhebung und ZurĂŒckverweisung, mit der MaĂgabe weiter aufzuklĂ€ren, bestanden haben.
Kann er nur hoffen, dass keiner der WĂ€rter ein 60er ist. Â
Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wĂŒrde.
Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.
Das kann ich mir auch vorstellen.
Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass HoeneĂ beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befĂŒrchten gehabt hĂ€tte.
Dass es fĂŒr ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.
Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-)
Die "Weiteren Angeben" werden dann jetzt endgĂŒltig zu einem Roman. Â
Ah, okay! Das wÀre möglich gewesen, wenn Anklage und Verteidigung in Revision gehen?
Fraglich, ob seine AnwĂ€lte vor dem BGH zugelassen wĂ€ren. Was natĂŒrlich nicht heiĂt, dass sie im Hintergrund alles vorbereitet hĂ€tten.
Jetzt hat er bald Zeit in sich zu gehen-ich hoffe fĂŒr ihn ,dass er sich nicht verlĂ€uft.
In Strafsachen braucht es keine extra Zulassung. Jeder Anwalt kann in Strafsachen vorm BGH in Revision gehen.
Ich nehm es zĂŒrick, sind ja im Strafverfahren, sorry Â
Jap, ist mir dann auch wieder gekommen, dass es nur fĂŒr Zivilsachen eine extra Zulassung bedarf.
ich meine ja!
ZurĂŒck zu den Wurzeln.
Ab sofort gibt es frische JVA-Metzgerreiprodukte, Made by Uli H. Â
Lt. Steueranwalt bei skynews: "werden sie das nicht tun...Uli könnte nach einem Monat zum FreigÀnger werden, wahrscheinlicher wird dies aber erst nach 6 Monaten geschehen...diese Entscheidung liegt einzig aber bei der JVA:"
Richtig aber theoretisch. Die Verteidigung und StA werden sich hinsichtlich eines Rechtsmittelverzichts abgesprochen haben. Das ist  usus.