In beiden Fällen ziemlich dicht an den Blockfahnen. Ganz schön leichtsinnig. :neutral-face
Und in beiden Fällen scheint es keine Toten gegeben zu haben. Ein Wunder....
Hab mal gehört, dass nicht jeder Autofahrer, der mit über 1,5 Promille fährt nen tödlichen Unfall baut. Gleich erlauben also.
hab mal gehört, dass es in england verboten ist in fußballstadien zu rauchen und alkohol zu trinken (bis auf ein paar kümmerliche abschnitte - zeitlich wie räumlich). dadurch gibt es da bestimmt auch deutlich weniger menschen die an leberzirrhose und lungenkrebs sterben. sprich: solltes du dem DFB mal vorschlagen. muss weg, diese unsitte.
sgevolker schrieb: Wer es geil indt unter einer Stoffplane oder ähnlichen Pyro zu zünden, dem ist wiklich nicht mehr zu helfen.
Da sieht man mal wie stabil diese Stoffplanen sind, halten 2000 Grad aus. Vielleicht sollte man Kerners Kinder damit einwickeln, dann kann denen nix passieren.
Eine Klage der FC Bayern München AG gegen einen Fan auf Ersatz einer Geldbuße wurde am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe abgewiesen. Dem FC Bayern gelang es nicht dem Beklagten nachzuweisen, Bengalische Feuer entzündet zu haben.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen beim Auswärtsspiel gegen den FC Zürich im August des vergangenen Jahres bengalische Feuer abgebrannt zu haben. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA verhängte daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro, die der FC Bayern akzeptierte und bezahlte. Woraufhin die Münchner vom Beklagten, der eine Auswärtsdauerkarte besitzt und bei besagtem Spiel anwesend war den Ersatz des Betrages forderten.
Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass von Sportgerichten verhängte Geldstrafen unter bestimmten Voraussetzungen an einen Zuschauer weitergegeben werden können, doch in diesem konkreten Fall der Nachweis der Täterschaft nicht gelungen ist. Ausschlaggebend für das Urteil war, dass zwei von drei vernommenen Belastungszeugen einen unbeteiligten, im Zuschauerraum sitzenden Rechtsanwalt als vermeintlichen Verursacher ausmachten. (Stadionwelt, 30.05.2012)
Blablablubb schrieb: Ausschlaggebend für das Urteil war, dass zwei von drei vernommenen Belastungszeugen einen unbeteiligten, im Zuschauerraum sitzenden Rechtsanwalt als vermeintlichen Verursacher ausmachten. (Stadionwelt, 30.05.2012)
Nettes Ideal... funktioniert nur leider nicht in allen Lebenslagen.
http://www.youtube.com/watch?v=oOGvEPNlo48&feature=player_embedded
Ecuador:
http://www.youtube.com/watch?v=jrAP1DUDYlE
In beiden Fällen ziemlich dicht an den Blockfahnen. Ganz schön leichtsinnig. :neutral-face
Und in beiden Fällen scheint es keine Toten gegeben zu haben. Ein Wunder....
Hab mal gehört, dass nicht jeder Autofahrer, der mit über 1,5 Promille fährt nen tödlichen Unfall baut. Gleich erlauben also.
hab mal gehört, dass es in england verboten ist in fußballstadien zu rauchen und alkohol zu trinken (bis auf ein paar kümmerliche abschnitte - zeitlich wie räumlich). dadurch gibt es da bestimmt auch deutlich weniger menschen die an leberzirrhose und lungenkrebs sterben. sprich: solltes du dem DFB mal vorschlagen. muss weg, diese unsitte.
man braucht ja nicht gleich polemisch werden, nur weil jmd das leichtsinnig findet
Nichtssagend
ups, stimmt. link fehlt
http://www.youtube.com/watch?v=KinmQNdOULc
Sehr geil Von den gegnerischen Fans müsste dann eine "ME GUSTA"-Choreo kommen
Da sieht man mal wie stabil diese Stoffplanen sind, halten 2000 Grad aus. Vielleicht sollte man Kerners Kinder damit einwickeln, dann kann denen nix passieren.
Eine Klage der FC Bayern München AG gegen einen Fan auf Ersatz einer Geldbuße wurde am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe abgewiesen. Dem FC Bayern gelang es nicht dem Beklagten nachzuweisen, Bengalische Feuer entzündet zu haben.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen beim Auswärtsspiel gegen den FC Zürich im August des vergangenen Jahres bengalische Feuer abgebrannt zu haben. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA verhängte daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro, die der FC Bayern akzeptierte und bezahlte. Woraufhin die Münchner vom Beklagten, der eine Auswärtsdauerkarte besitzt und bei besagtem Spiel anwesend war den Ersatz des Betrages forderten.
Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass von Sportgerichten verhängte Geldstrafen unter bestimmten Voraussetzungen an einen Zuschauer weitergegeben werden können, doch in diesem konkreten Fall der Nachweis der Täterschaft nicht gelungen ist. Ausschlaggebend für das Urteil war, dass zwei von drei vernommenen Belastungszeugen einen unbeteiligten, im Zuschauerraum sitzenden Rechtsanwalt als vermeintlichen Verursacher ausmachten. (Stadionwelt, 30.05.2012)
Vielleicht waren ja deswegen auch Löcher in der Plane ?!
Hast du das Video überhaupt gesehen, oder bist du hier nur um zu trollen ?