Ist auch nichts anderes wie bei den Mods hier im Forum! Das Pack hält auch zusammen und deckt das Fehlverhalten von Kollegen, besonders von diesem Zäuß *duck*
Teewurst schrieb: Ich bin natürlich sofort zu meinem Anwalt gerannt. Dieser jedoch sagte sofort, daß es absolut keinen Sinn macht, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen.
Du darfst hier aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Was Dir Dein Anwalt geraten hat, spricht für dessen Berufserfahrung und seine gesunde Urteilsfähigkeit. Auf einem anderen Blatt steht jedoch, dass das Zerreissen einer Eintrittskarte kein probates Mittel ist, eine Beleidigung des Beamten zu ahnden und in dieser Form auch wohl kaum von der Generalklausel des bayrischen PolizeiG gedeckt sein dürfte. Nochmal: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kostet nichts und bedarf keiner besonderen Form (und keines Anwalts). Du wirst kaum eine befriedigende Antwort auf eine solche erhalten. In der Personalakte eines Polizisten sieht ein halbes Dutzend davon aber gar nicht gut aus. Und gegen Magenschmerzen soll es bisweilen helfen, das letzte Wort behalten zu haben...
Misanthrop schrieb: Nochmal: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kostet nichts und bedarf keiner besonderen Form (und keines Anwalts). Du wirst kaum eine befriedigende Antwort auf eine solche erhalten. In der Personalakte eines Polizisten sieht ein halbes Dutzend davon aber gar nicht gut aus. Und gegen Magenschmerzen soll es bisweilen helfen, das letzte Wort behalten zu haben...
da haben wir aber wieder das problem den entsprechenden beamten vorher zu identifizieren. meines wissens nach ist es den beamten (zumindest in hessen) freigestellt ob sie ein namensschild tragen oder nicht...
Die Beamten sind aber verpflichtet, dir auf Nachfragen ihre Dienstnr. zu nennen. Leider ist dies allerdings oft nur theoretisch, besonders wenn sie sich ihres Fehlverhaltens bewusst sind. Es stimmt schon, dass die Typen am längeren Hebel sitzen. Und Graefle hat schon recht mit der Behauptung, dass die daheim nichts zu sagen haben. Die kleinen Wichte, die daheim am meisten unterm Pantoffel stehen, missbrauchen dann im Dienst die ihnen vom Staat gegebene Macht!
Ist zwar die falsche Einstellung, immer klein bei zu geben, wenn Fans von der Staatsmacht als mündiger Bürger wie "Vieh" behandelt werden, aber es ist manchmal besser so, jedem Stress aus dem Wege zu gehen, wenn man alleine ist.
Manchmal ist es einfach nur Machtgehabe oder der ein oder andere Grünuniformierte möchte sich bei seiner weiblichen Kollegin durch besonders harten Einsatz qualifizieren, aber besser man geht ohne Kommentar oder Handbewegung ( Scheibenwischer ) weg als dass man später noch mehr Stress hat. §1 im GG bekommt da noch eine ganz andere Bedeutung...
Sollte man das ganze Theater auf Kamera filmen, bekommt man heutzutage eh eine Anzeige und die Kamera wird von Grün zerstört.
Letztendlich bewirkt diese Polizeitaktik, die vorallem bei Auswärtsfans angewandt wird, eines :
Der Fan wird zum "Kunden", muss sein alkoholfreies Bier für 3 Euro im Stadion trinken, um nach einem Sieg möglichst schnell wieder nach Hause zu fahren, ohne seiner Freude oder Wut Ausdruck verleihen zu können. Zwischendurch wird der ein oder andere mündige Fan, dem diverse "Viehhaltungstaktiken" nicht gefallen, per Platzverweis/Gewarsam/Anzeige zur Ruhe gezwungen.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Bundesligaspiele zum Trainingslager der Polizisten für Extremspiele wie England - Holland o.ä. bei der WM 2006 mutiert sind...
§1 im GG bekommt da noch eine ganz andere Bedeutung...
Jaja, die Würde des Menschen ist unfassbar! Peinlich aber, wenn Politiker bei Umfragen den Inhalt dieses Paragraphen nicht kennen! So geschehen vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, als die Kandidaten der DVU und NPD erfolglos danach gefragt wurden. Aber das macht ja auch nichts, da dieses Pack §1 eh mit Füßen tritt!
Na Basaltkopp, wie sollen die auch die Bedeutung von §1 GG kennen, wenn es den doch gar nicht gibt. Du kannst denen doch nicht vorhalten, dass sie nur Art. 1 GG kennen lol.
Aber mal Spaß bei Seite, ich weiß noch, was ich mir immer in der Grundrechte-Vorlesung anhören durfte: Der Begriff würde ist so heikel, man ist sich ja auch nicht ganz einig, was würde überhaupt ist. Deshalb findet Art. 1 GG so gut wie keine Anwendung".
Und da wundert ihr euch, dass sich über die Würde des niederen Fußballpöbel einfach so hinweg gesetzt wird?
§1 im GG bekommt da noch eine ganz andere Bedeutung...
Jaja, die Würde des Menschen ist unfassbar! Peinlich aber, wenn Politiker bei Umfragen den Inhalt dieses Paragraphen nicht kennen! So geschehen vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, als die Kandidaten der DVU und NPD erfolglos danach gefragt wurden. Aber das macht ja auch nichts, da dieses Pack §1 eh mit Füßen tritt!
Ich halte es in puncto "Würde" mit Immanuel Kant.
Das Grundprinzip der Menschenwürde besteht für ihn in der Achtung vor dem Anderen, der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und seiner prinzipiellen Gleichwertigkeit. Kant geht davon aus, dass der Mensch ein "Zweck an sich" sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt - etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug.
Vielleicht versucht sich mancher Beamter auch über §3,3 GG die z.T. rohe Gewalt zu legitimieren :
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Hier steht ja z.B. nichts von "sportlicher Überzeugung" Oder heißen überdurchschnittlich viele Fans mit Nachnamen "Niemand" ?!
Mensch Supporter nicht § sondern Art. im GG sind das alles Art. Wo bei die WÜrde des Mensch laut GG negativ definiert ist, und der Mensch nicht zum bloßen Objekt des Staates gemacht werden soll
nicole1611983 schrieb: Mensch Supporter nicht § sondern Art. im GG sind das alles Art. Wo bei die WÜrde des Mensch laut GG negativ definiert ist, und der Mensch nicht zum bloßen Objekt des Staates gemacht werden soll
Habe mich an der Costa Blanca(für Fischköpp:in Spanien !!)von Euch erholt.Schön wieder im
Forum zu sein.Hab ich doch vermisst.
PM
Du darfst hier aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Was Dir Dein Anwalt geraten hat, spricht für dessen Berufserfahrung und seine gesunde Urteilsfähigkeit.
Auf einem anderen Blatt steht jedoch, dass das Zerreissen einer Eintrittskarte kein probates Mittel ist, eine Beleidigung des Beamten zu ahnden und in dieser Form auch wohl kaum von der Generalklausel des bayrischen PolizeiG gedeckt sein dürfte.
Nochmal: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kostet nichts und bedarf keiner besonderen Form (und keines Anwalts). Du wirst kaum eine befriedigende Antwort auf eine solche erhalten. In der Personalakte eines Polizisten sieht ein halbes Dutzend davon aber gar nicht gut aus. Und gegen Magenschmerzen soll es bisweilen helfen, das letzte Wort behalten zu haben...
Costa Brava !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
**"neidmodus an"**
da haben wir aber wieder das problem den entsprechenden beamten vorher zu identifizieren. meines wissens nach ist es den beamten (zumindest in hessen) freigestellt ob sie ein namensschild tragen oder nicht...
n.
Es stimmt schon, dass die Typen am längeren Hebel sitzen. Und Graefle hat schon recht mit der Behauptung, dass die daheim nichts zu sagen haben. Die kleinen Wichte, die daheim am meisten unterm Pantoffel stehen, missbrauchen dann im Dienst die ihnen vom Staat gegebene Macht!
Selbstverständlich haste Recht. Nachdem ich aber schon ähnliches in Lautern und Köln erlebt hatte, hatte ich auch keinen Nerv mehr.
Die andere Frage ist ja auch, daß wir es dann doch nicht weiter nachvollziehen können, ob es auch in die jeweilige Perso.-Akte gelangt.
Na ja, weil es "nur" eine zerissene Eintrittskarte war, heißt der Thread ja auch "unfreundliche Polizisten" und nicht etwa
"Massaker im Stadion - Die häßliche Fratze der Demokratie"
Manchmal ist es einfach nur Machtgehabe oder der ein oder andere Grünuniformierte möchte sich bei seiner weiblichen Kollegin durch besonders harten Einsatz qualifizieren, aber besser man geht ohne Kommentar oder Handbewegung ( Scheibenwischer ) weg als dass man später noch mehr Stress hat.
§1 im GG bekommt da noch eine ganz andere Bedeutung...
Sollte man das ganze Theater auf Kamera filmen, bekommt man heutzutage eh eine Anzeige und die Kamera wird von Grün zerstört.
Letztendlich bewirkt diese Polizeitaktik, die vorallem bei Auswärtsfans angewandt wird, eines :
Der Fan wird zum "Kunden", muss sein alkoholfreies Bier für 3 Euro im Stadion trinken, um nach einem Sieg möglichst schnell wieder nach Hause zu fahren, ohne seiner Freude oder Wut Ausdruck verleihen zu können. Zwischendurch wird der ein oder andere mündige Fan, dem diverse "Viehhaltungstaktiken" nicht gefallen, per Platzverweis/Gewarsam/Anzeige zur Ruhe gezwungen.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Bundesligaspiele zum Trainingslager der Polizisten für Extremspiele wie England - Holland o.ä. bei der WM 2006 mutiert sind...
Jaja, die Würde des Menschen ist unfassbar! Peinlich aber, wenn Politiker bei Umfragen den Inhalt dieses Paragraphen nicht kennen! So geschehen vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, als die Kandidaten der DVU und NPD erfolglos danach gefragt wurden. Aber das macht ja auch nichts, da dieses Pack §1 eh mit Füßen tritt!
Aber mal Spaß bei Seite, ich weiß noch, was ich mir immer in der Grundrechte-Vorlesung anhören durfte: Der Begriff würde ist so heikel, man ist sich ja auch nicht ganz einig, was würde überhaupt ist. Deshalb findet Art. 1 GG so gut wie keine Anwendung".
Und da wundert ihr euch, dass sich über die Würde des niederen Fußballpöbel einfach so hinweg gesetzt wird?
Ich halte es in puncto "Würde" mit Immanuel Kant.
Das Grundprinzip der Menschenwürde besteht für ihn in der Achtung vor dem Anderen, der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und seiner prinzipiellen Gleichwertigkeit. Kant geht davon aus, dass der Mensch ein "Zweck an sich" sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt - etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug.
Vielleicht versucht sich mancher Beamter auch über §3,3 GG die z.T. rohe Gewalt zu legitimieren :
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Hier steht ja z.B. nichts von "sportlicher Überzeugung" Oder heißen überdurchschnittlich viele Fans mit Nachnamen "Niemand" ?!
Wo bei die WÜrde des Mensch laut GG negativ definiert ist, und der Mensch nicht zum bloßen Objekt des Staates gemacht werden soll
Uuuups, da hast du natürlich recht
EFC Paragraphenhengst