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Frage an die Rechtsexperten

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Servus,

hab da mal eine Frage, und zwar gehe ich gegen meinen Chef vors Arbeitsgericht.
Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben und der meint jetzt mein Gehalt nicht zu zahlen.
Hat da einer Erfahrungen mit gemacht und weiß wie lange sich sowas hin ziehen kann, bis ich endlich Geld sehe?
Hab ich Chancen auf Entschädigung oder so?
Hab leider keinen Schimmer von der Materie, deswegen hoffe ich auf ein paar Tips usw.
Danke

Sascha
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Wir haben ein paar Anwälte hier im Forum.

Es wird sich bestimmt jemand bei dir melden und dir sagen, was du zu tun hast.

Ich persönlich kenne mich zwar nicht damit aus, aber:
Wie lange warst/bist du denn jetzt schon krank, wenn man fragen darf.
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Wende dich mal an das wer-weiß-was Forum,da gibt es immer jemanden der dir helfen kann.Ist wirklich genial!

http://www.wer-weiss-was.de
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Ich bin jetzt in der 6. Woche, eigentlich würde ich ja jetzt Krankengeld bekommen, da es aber 2 verschiedene Diagnosen sind verschiebt sich das, das ist auch der Grund warum der sich weigert, denk ich mal.
Obwohl ich sogar beim MD war und die mir die Krankschreibung bestätigt haben, zahlt der nicht, im Gegenteil, er hat mich beleidigt(ich sei taub im Kopp) und mich als Lügner hin gestellt, zum Glück unter Zeugen.

Sascha
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Ich bin jetzt in der 6. Woche, eigentlich würde ich ja jetzt Krankengeld bekommen, da es aber 2 verschiedene Diagnosen sind verschiebt sich das, das ist auch der Grund warum der sich weigert, denk ich mal.
Obwohl ich sogar beim MD war und die mir die Krankschreibung bestätigt haben, zahlt der nicht, im Gegenteil, er hat mich beleidigt(ich sei taub im Kopp) und mich als Lügner hin gestellt, zum Glück unter Zeugen.

Sascha


Normalerweise zahlt doch ab der 3. Woche die Krankenkasse?
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Nein erst wenn man 42 Tage wegen der gleichen Diagnose krank geschrieben ist.
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Nein erst wenn man 42 Tage wegen der gleichen Diagnose krank geschrieben ist.

Stimmt.
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HappyAdlerMeenz schrieb:
CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Nein erst wenn man 42 Tage wegen der gleichen Diagnose krank geschrieben ist.

Stimmt.


Ok, hatte ich falsch im Hinterkopf
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Wie lange bist du krank. Wie lange bist du schon bei der Firma angestellt?
Bitte genaue Daten per PN
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Ok danke.
Also grundsätzlich verhält es sich wie folgt.

Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht gemäß §3EFZG für 6Wochen. Dies entspricht 42 Kalendertagen.Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, der auf denjenigen folgt, an welchem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aufgrund der Erkrankung endete.

Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu,  führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls.

Um zwei selbständige Verhinderungsfälle handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Erkrankungen wieder arbeitsfähig war. Darauf, dass er tatsächlich arbeitet, kommt es für die Arbeitsfähigkeit nicht an. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, wenn er tatsächlich Arbeit leistet, zwingend ist dies jedoch nicht[
Fortsetzungskrankheit
 Dieselbe Krankheit liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, bis zum Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, so dass die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung bedeutet.
Das wäre noch zu klären.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand meine ich das nach Ablauf der 6 Wochen keine Lohnfortzahlungspflicht besteht.
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Wobei man sagen muss, dass man Heinz Gründel nicht unbedingt als Experten bezeichnen kann   .

Allein für solche Frechheiten (Taub im kopp) sollteste vor Gerich ziehen! Willst Du danach weiterhin in dem Betrieb bleiben?
Ohne mich einmischen zu wollen denke ich, dass es nach einem solchen Verfahren wohl besser wäre, den Betrieb zu wechseln, da doch viel böses Blut geschaffen wurde.
Men Vater hatte mal einen ähnlichen Fall, ging vors AG und es kam zu einer Abfindung, da die Unparteiischen der (berechtigten) Ansicht waren, es hätte keinen Sinn, das Arbeitsverhältnis fortzuführen, da man sich sowieso in ein paar Monaten wieder vor Gericht sehen würde.
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Hallo,
erstmal Danke an Heinz.
Kannst Du mir auch sagen wie lange es dauern kann bis ich mein Geld sehe? So in etwa? Gibt es vielleicht irgendein Eilverfahren? Denn meine Kosten laufen ja weiter.
Echt krass das man durch sowas in echte Schwierigkeiten kommen kann.
Heute morgen war ich zumindest erstmal bei der Polizei und hab ihn angezeigt, mal schauen ob das was bringt.
Ich werde sicherlich nicht in dem Betrieb bleiben, aber ich werde jetzt auch mit Sicherheit nicht kündigen und ihm damit einen Gefallen tun.

Danke für eure Tips

Sascha
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HeinzGründel schrieb:
Nach dem bisherigen Kenntnisstand meine ich das nach Ablauf der 6 Wochen keine Lohnfortzahlungspflicht besteht.


Wie sieht es denn aus wenn man meinetwegen drei Wochen wegen einer Mandel-OP krank geschrieben ist und sich in der dritten Woche beim Zähneputzen die Hand bricht?
Muss der AG dann nach insgesamt sechs Wochen noch bezahlen?
So wie ich den Eintrag vom CellerAdler und Deine Erklärung verstehe, wäre das hier der Fall.

btw. Wie war das noch mit der Auster dem Honorar und dem Mund eines Anwalts?  ,-)
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Luzbert schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nach dem bisherigen Kenntnisstand meine ich das nach Ablauf der 6 Wochen keine Lohnfortzahlungspflicht besteht.


Wie sieht es denn aus wenn man meinetwegen drei Wochen wegen einer Mandel-OP krank geschrieben ist und sich in der dritten Woche beim Zähneputzen die Hand bricht?
Muss der AG dann nach insgesamt sechs Wochen noch bezahlen?
So wie ich den Eintrag vom CellerAdler und Deine Erklärung verstehe, wäre das hier der Fall.

btw. Wie war das noch mit der Auster dem Honorar und dem Mund eines Anwalts?  ,-)  


Der AG muß solange zahlen, bis Du 42 Tage im Kalendjahr wegen einer Diagnose krank geschrieben bist. Also ab dem Tag wo Du Dir die Hand gebrochen hast 42 Tage.

Sascha
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Du kannst versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken .

Diese ist in der Höhe beschränkt auf die Pfädungsfreigrenze. Liegt bei Alleinverdienern bei ca 1290 Euro.Den Rest mußt du normal einklagen.
Verfahrensdauer in FFM zwischen 1-6 Monate.

Anzeigen halte ich in diesem Fall für sinnlos.

Geh zum Anwalt in Berlin.Bedauerlicherweise ist es im Arbeitsrecht so, das du die Kosten für die erste Instanz selbertragen mußt,egal ob du gewinnst oder verlierst.
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HeinzGründel schrieb:
Du kannst versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken .

Diese ist in der Höhe beschränkt auf die Pfädungsfreigrenze. Liegt bei Alleinverdienern bei ca 1290 Euro.Den Rest mußt du normal einklagen.
Verfahrensdauer in FFM zwischen 1-6 Monate.

Anzeigen halte ich in diesem Fall für sinnlos.

Geh zum Anwalt in Berlin.Bedauerlicherweise ist es im Arbeitsrecht so, das du die Kosten für die erste Instanz selbertragen mußt,egal ob du gewinnst oder verlierst.


Das ist doch mal ne Uassage
Vielen Dank, werde das mit der einstweiligen Verfügung mal in Angriff nehmen.

Sascha
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Der AG muß solange zahlen, bis Du 42 Tage im Kalendjahr wegen einer Diagnose krank geschrieben bist. Also ab dem Tag wo Du Dir die Hand gebrochen hast 42 Tage.

Sascha


Nein nein, da waren ja (hypothetisch) vorher schon 14 Tage.
Ich habe diese Frage so gestellt, weil ich Deinen Posting so verstanden habe, dass sich zwei verschiedenen Krankheiten so überschneiden, dass Du auf über 42 Tage kommst, ohne jedoch, dass sich ein einzenes Ereignis auf 42 Tage erstreckt hat. In diesem Falle müsste ja der AG weiter bezahlen.
HG hat als Schlußfolgerung jedoch festgestellt, dass Dir nach seinem Kentnisstand keine weiteren Zahlungen seitens des AG zustünden.
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Nochmal

Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls
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HeinzGründel schrieb:
Nochmal

Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls


dann hat mir die Tante von der IKK was falsches erzählt.
Die meinte da es 2 verschiedene Diagnosen sind, gilt die 42 Tage Frist erst mit dem Beginn der 2. Diagnose.
In meinem Fall also so:
Ich bin seit dem 30.06. krank geschrieben(Hausarzt), während der Zeit, bin ich wegen meiner tauben Hand zu einem Orthopäden gegangen(28.07.)
Und die von der IKK meinte die 42 Tage beginnen erst ab dem 28.07. da es eine andere Diagnose ist.
@Heinz, heisst das also das ich gerade in der 6. Woche bin????
Dann muß ich da wohl nochmal anrufen.

Sascha


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