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Frage an die Rechtsexperten

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HeinzGründel schrieb:

Geh zum Anwalt in Berlin.Bedauerlicherweise ist es im Arbeitsrecht so, das du die Kosten für die erste Instanz selbertragen mußt,egal ob du gewinnst oder verlierst.


Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, bietet Dir diese im Normalfall auch einen Arbeitsgerichtsrechtsschutz. Also, vorher mal mit denen reden!
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So Heinz hatte natürlich recht, wenn eine Überweisung statt gefunden hat, und kein Tag ohne Krankenmeldung dazwischen liegt, zählen die 42 Tage von Anfang an egal welche Diagnose.
Bei mir lag es daran das der 2. Arzt mir eine Erstbescheinigung anstatt eine Folgebescheinigung ausgestellt hat.
Man gut das ich nochmal angerufen habe.

Sascha
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Ich kenne mich im Lohnfortzahlungsgestz ebenfalls ganz gut aus. Die Aussage von Heinz Gründel war zu 100% richtig.

Hoffe unser betroffener Kollege hat eine Rechtschutzversicherung,in der heutigen Zeit sollte die unbedingt abgeschlossen werden. Wäre am falschen Ende gespart. Beim Arbeitsgericht zahlt jede Partei die eigenen Kosten(insbesondere Anwalt),egal wer den Rectsstreit gewinnt.

Ohne Rechtschutzversicherung ist die evtl.  die    Hälfte des Betrages,den man mit Mühe, Aufregung und Ärger,erstritten hat  durch die Anwaltskosten weg.
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
So Heinz hatte natürlich recht, wenn eine Überweisung statt gefunden hat, und kein Tag ohne Krankenmeldung dazwischen liegt, zählen die 42 Tage von Anfang an egal welche Diagnose.
Bei mir lag es daran das der 2. Arzt mir eine Erstbescheinigung anstatt eine Folgebescheinigung ausgestellt hat.
Man gut das ich nochmal angerufen habe.

Sascha


Und demgemäß hat der Arbeitgeber jetzt doch seine 6 wöchige Lohnfortzahlunspflicht anerkannt??
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Dirty-Harry schrieb:
CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
So Heinz hatte natürlich recht, wenn eine Überweisung statt gefunden hat, und kein Tag ohne Krankenmeldung dazwischen liegt, zählen die 42 Tage von Anfang an egal welche Diagnose.
Bei mir lag es daran das der 2. Arzt mir eine Erstbescheinigung anstatt eine Folgebescheinigung ausgestellt hat.
Man gut das ich nochmal angerufen habe.

Sascha


Und demgemäß hat der Arbeitgeber jetzt doch seine 6 wöchige Lohnfortzahlunspflicht anerkannt??


Das er 6 Wochen weiter zahlen muß, weiß er ja, aber er macht es einfach nicht.
Hat er schon öfters gemacht, oder die Leute die krank waren einfach gekündigt.
In den 10 Monaten wo ich da bin, hat er alle (6) Klagen verloren.

@Harry, die hab ich zum Glück

Sascha
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Na ja, dann kann man nur viel Erfolg wünschen.

Wie Du selbst gesagt hast, auf keinen Fall übereilt selbst kündigen. Krank geschrieben bist Du ja noch. Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. Aus dem Krankengeldbezug heraus würde ich mich nach einem neuen Job umsehen.
Wenn der"*****....." Dir während der Arbeitsunfähigkeit kundigen sollte, kann Dein Anwalt glei nach die Abfindung angehen.

Wichtiger Hinweis!!!!! Habe ich zunächst gar nicht dran gedacht. Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, muß die Krankenkasse Dir Krankengeld zahlen. Also an die Krankenkasse wenden, und mitteilen bis wann Du lediglich Lohnfortzahlung bekommen hast.Die zahlen Dir dann Krankengeld.

Gewinnst Du vor Gericht oder wird der Arbeitgeber vorher einsichtig, so geht der geschuldte Lohn(fortzahlung) an die Krankenkasse. Die Differenz zw. Krankengeld und geschuldeten Lohn geht an Dich.

Viel Glück!!
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Dirty-Harry schrieb:
Na ja, dann kann man nur viel Erfolg wünschen.

Wie Du selbst gesagt hast, auf keinen Fall übereilt selbst kündigen. Krank geschrieben bist Du ja noch. Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. Aus dem Krankengeldbezug heraus würde ich mich nach einem neuen Job umsehen.
Wenn der"*****....." Dir während der Arbeitsunfähigkeit kundigen sollte, kann Dein Anwalt glei nach die Abfindung angehen.

Wichtiger Hinweis!!!!! Habe ich zunächst gar nicht dran gedacht. Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, muß die Krankenkasse Dir Krankengeld zahlen. Also an die Krankenkasse wenden, und mitteilen bis wann Du lediglich Lohnfortzahlung bekommen hast.Die zahlen Dir dann Krankengeld.

Gewinnst Du vor Gericht oder wird der Arbeitgeber vorher einsichtig, so geht der geschuldte Lohn(fortzahlung) an die Krankenkasse. Die Differenz zw. Krankengeld und geschuldeten Lohn geht an Dich.

Viel Glück!!


Ein neuer Job ist sogar schon in Aussicht.
Wie jetzt? Mein Chef schuldet mir mein Gehalt für den Monat July, das würde die Krankenkasse übernehmen obwohl ich noch nicht 6 Wochen krank geschrieben bin?
Warum sagt die Tante davon nix?  

Sascha
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Hab mich etwas undeutlich ausgedrückt:.........der geschuldete Lohn(fortzahlung) geht dann in Höhe des vorab von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes an diesen Krankenversicherungsträger. Die Differenz steht Dir zu, d. h. geht an Dich.
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Dirty-Harry schrieb:
Hab mich etwas undeutlich ausgedrückt:.........der geschuldete Lohn(fortzahlung) geht dann in Höhe des vorab von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes an diesen Krankenversicherungsträger. Die Differenz steht Dir zu, d. h. geht an Dich.


Ich schein irgendwie schwer von Begriff zu sein, das heisst also das die Krankenkasse schon vor den 6 Wochen einspringen kann? Muß?

Sascha
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Btw ,falls Du wirklich einen neuen Job an der Hand hast, ist auch möglich gemäß §628 BGB das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.
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So ist es! Wenn jemand arbeitsunfähig krank ist,hat er Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch auf Krankengeld ruht aber, weil der höhere Lohnfortzahlungsanspruch vorrangig ist. Dir steht Krankengeld zu,wenn der Lohnfortzahlungsanspruch beendet ist(regulär bei Dir nach 6 Wochen). Oder früher, weil der Arbeitgeber früher (zu Unrecht) die Lohnfortzahlung verweigert.

Ich bin heute Altenpfleger, war aber früher Dipl.-Verwaltungswirt -Fachrichtung Krankenversicherung( war jahrelng bei einer gestzl. Krankenkasse beschäftigt.)
Ich kenne mich von daher halt ganz gut aus.

Ausserdem habe ich vor einigen Jahren den gleichen Sachverhalt in meinem eigenen Fall genauso " durchgeboxt".

Arbeitgeber hat zu Unrecht verweigert.Ich bin dann zur Krankenkasse,die hat sofort Krankengeld gezahlt.Vor Gericht habe ich dann gewonnen. Krankenkasse
bekommt dann für den gleichen Zeitraum ihr Krankengeld zurück(aus der nachträglich gezahlten Lohnfortzahlung) Diff. ging an mich.

Gewinnst Du vor Gericht nicht, hat die Krankenkasse Pech gehabt.Das Dir gezahle Krankengeld bleibt Dir.Es ist rechtmäßig gezahlt, weil Du während eines
Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt bist.
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Also scheue Dich nicht die Krankenkasse anzurufen und Krankengeld zu beantragen. Dein Fall ist eindeutig in der gestzlichen Krankenversicherung geregelt, er kommt auch relativ oft vor.
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Dirty-Harry hat Recht
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Hallo "Celler Adler" . Keine Rückmeldung mehr von Dir? Alle " Klarheiten "beseitigt???

Also morgen die Krankenkasse anrufen? Du sagst, daß Du seit dem 30.6. 06 durchgängig krank bist. Ferner sagst Du, daß Dein Arbeitgeber bis zum......Lohn während der Krankheit gezahlt hat. Du möchtst deshalb Krankengeld beantragen.

Die Krankenkasse kann nicht,sie muß Dir Krankengeld zahlen. Ab dem Folgetag, bis zu welchem Dein Arbeitgeber Lohn gezahlt hat.

Dies ist die eine Seite.

Die andere Seite ist Dein Arbeitgeber,das betrifft die Krankenkasse nicht, geht sie zunächst auch nichts an.Deine Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber klärt Dein Anwalt.
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Ich wollte mich nur mal für eure Hilfe und ratschläge bedanken.
Mit der Krankenkasse ist alles geklärt, naja bis auf die Sache das die sich quer stellen mir bereits ab dem 30.06. Krankengeld zu zahlen, aber auch das wird sich sicher klären.
Und da heute die Frist für meinen Chef abläuft, werde ich am Montag zum Arbeitsgericht maschieren, habe mir extra ein Buch besorgt um mich vorzubereiten.
Was ich witzig finde, mein Chef ist doch glatt so dreist und schickt mir meine Abrechnung zu, dieser Vollidiot.
Aber inzwischen freue ich mich richtig darauf gegen ihn vor Gericht zu ziehen.

Nochmals vielen Dank
Sascha
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Hallo,

wenn ich es richtig lese, dann liegt bei Dir doch der folgende Fall vor:

Krankheit 1 ab 01.06.06, Lohnfortzahlung 42 Kalendertage bis 12.07.06
Krankheit 2 kommt am 01.07.06 dazu.
Dann beginnt die 6 Wochen Frist nicht neu zu laufen, die Lohnfortzahlung endet am 12.07.06 und danach gibt's Krankengeld von der Krankenkasse.
Anders liegt der Fall wenn Du am 30.06.06 arbeiten warst und dann wieder Krank wirst. Dann beginnt am 01.07.06 für die 2. Krankheit eine neue 42 Tage Frist.
Somit hat Dein Arbeitgeber doch recht, wenn er sich weigert mehr als 42 Kalendertage zu zahlen. Wie gesagt, wenn ich das richtig gelesen habe.
Beleidigung unter Zeugen ist sicherlich ein Kündigungsgrund, wenn die Zeugen denn auch aussagen. Ich gehe mal davon aus, dass dies Arbeitnehmer aus Deinem Betrieb sind. Ob die dazu bereit sind?

Wie auch immer, ich rate Dir dringend Dir einen Rechtsbeistand zu suchen und nicht mit Hilfe eines "Buches" in Eigenregie zum Arbeitsgericht zu gehen!

Ich wünsche Dir das alles Gut wird.
Viele Grüße
Volker
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Nun ja, ich bin seit dem 30.06. krank geschrieben, und es ist richtig das er nur 42 Tage zahlen muß.
Darum geht es ja, für den Monat Juli hab ich noch kein Geld bekommen.
Also insgesamt schuldet er mir den July und den August bis Sonntag.

Gruß Sascha
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So, Klage usw. ist alles erledigt.
Aber jetzt habe ich noch eine Frage.
Und zwar steht auf der Klageschrift folgendes...
"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger XXXX,XX brutto
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz ab Klagezustellung zu zahlen."

1.Die 5 % gehen an mich?
2. 5% im Jahr?
3.Ab dem Tag wo die Klage bei meinem Chef ist?

Danke Sascha
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1. Ja
2. Jaja
3. Jajaja


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