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IQ20

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Prima, dann hat er es richtig gemacht!
Was ich sagen wollte (und will) ist einfach, dass man sich diese Dinge grundsätzlich nicht gefallen lassen darf, egal ob sie in Mainz oder Frankfurt geschehen. Die Tatsache, dass - angeblich, war ja nicht dabei - der Veranstalter hinter dieser Geschichte stecken soll, macht es um keinen Deut besser, ganz im Gegenteil...
Ich hätte auch nicht die geringsten Hemmungen, bei einer berechtigten Forderung diese an meinen Vertragspartner - immerhin eine völlig unpersönliche Kapitalgesellschaft - zu richten. "Eintracht" ist für mich primär der Verein, dem ich angehöre.

Zum Parkplatz: Sicher bin ich mir jetzt nicht, aber ich meine, dass die "Eintracht" mit den Schäden der Parkplatzoberfläche wohl nichts zu tun hat. Die Parkflächen sind Eigentum der Stadt Frankfurt, die sie auch bewirtschaftet (bitte verbessert mich, wenn ich damit falsch liege!). Somit läge die Verkehrssicherungspflicht zunächst mal bei der Stadt, es sei denn sie wäre delegiert worden. Da es aber offenbar um einen schadhaften Untergrund geht dessen Instandhaltung selbst den Delegierten nichts angeht, würde ich mich mal an die Stadt wenden!
Ich kann dir allerdings auch schon sagen was dabei herauskommt, wenn die ihren Haftpflichtversicherer einschalten...
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Dem Threadersteller kann man nur die Empfehlung geben, sich per Einschreiben/Rückschein beim Vorstand zu beschweren und eine Frist zur Stellungnahme zu setzen.
Eine Entkleidungsaktion vor Monaten - die in Mainz - reicht! Wehret den Anfängen.
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Das war einfach der Halbzeitpause eines BuLi-Spiels unwürdig, zudem noch abgekupfert. Diese "Fanbox" gabs schon vor Jahren auf Schalke.
Ordentliche Musik spielen und im übrigen mit Ausnahme der Halbzeitergebnisse die Klappe halten, das wäre es was ich mir künftig für die Pause wünsche.
Immerhin sind wir diese blödsinnigen Gewinnspiele los, auch diese mutierten Michelin-Männchen vor Spielbeginn haben ja das Zeitliche gesegnet...
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@christus: Ich kann ja deine Meinung durchaus nachvollziehen, nur teile ich sie nicht.
Die Idee mit einem "gewissen" Prozentsatz von Raucherkneipen ist ja nicht schlecht, nur juristisch nicht durchsetzbar. Welche Regeln sollten gelten, damit ein Kneipier die Genehmigung erhält, seine Kneipe als Raucherkneipe zu betreiben? Weshalb sollte die Behörde dem Nachbarwirt eine entprechende Genehmigung versagen dürfen? Der wird sich das nicht gefallen lassen und drauflos klagen! Das Ganze endet im Chaos und - so meine Annahme - letztlich darin, dass es den Wirten dann doch wieder frei gestellt wird, rauchen zuzulassen oder nicht.
Nein, das ist nicht die Lösung! Abgetrennte Raucherräume sind ok, damit kann ich durchaus leben. Wer das räumlich nicht darstellen kann, muss sein Etablissement eben als Nichtraucherkneipe betreiben - so einfach ist das!
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@59: Damit legst du den Finger in eine Wunde, die mich auch zunehmend nervt!
Letztlich ist es doch eine Art Verlogenheit, wie insoweit in der Politik verfahren wird.
Das mit den "legalen" Drogen ist aber kein Einzelfall.
Man denke nur, was passieren würde, wenn sich sagen wir mal in Frankfurt alle Autofahrer, die die Stadtgrenze passieren, darin einig sind, mal für ein halbes Jahr keine Verkehrsverstöße mehr zu begehen. Kein Falschparken, kein Rotlichtverstoß, keine innerörtliche Geschwindigkeitsübertretung - nichts!
Nach drei Monaten wäre in den Haushalt der Stadt ein derart großes Loch gerissen, dass sofort die Diskussion aufkäme, nunmehr noch ein Freibad oder eine weitere Stadtteilbibliothek zu schließen um das Loch zu stopfen.
Mag es fiskalisch ok sein, die Sünden der Bürger als festen Posten im Haushalt einzuplanen, unsolide und auch irgendwie verlogen ist das schon!
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@Larruso: Genauso sehe ich das auch. Ich bin übrigens alles andere als ein militanter Nichtraucher, habe bislang auch eher die vermittelnde Schiene vertreten. Leider habe ich jedoch die Feststellung treffen müssen, dass Raucher gerade in Gaststätten keinesfalls mehr soviel Rücksicht üben, wie es noch vor ein paar Jahren der Fall war.
Wenn mir vom Nachbartisch just wenn das Essen kommt der Qualm rüber geblasen wird, und das noch mit einem süffisanten Grinsen, habe ich dafür kein Verständnis mehr. Neben Fragen der Gesundheit steht für mich vielleicht sogar noch mehr die Frage der Belästigung im Vordergrund.
Wenn ich mich dann beschwere, erhalte ich bestenfalls zur Antwort, Rauchen sei doch nicht verboten, und wenn es mich störe, solle ich mich gefälligst woanders hinsetzen. Will ich aber gar nicht! Ich belästige doch nicht...
Tja, liebe Raucher, auf diese Weise disqualifiziert man sich eben selbst.

@christus: (jetzt nicht ganz ernst oder gar bös gemeint) Auch dauernde Wiederholungen machen unrichtige Behauptungen nicht wahrer!
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Papa Staat hat in dem Fall mal richtig erkannt, was für die Bürger schlecht bzw. gut ist.
Nochmal: Weshalb soll ausgerechnet von nicht die Umwelt schädigenden Bürgern die Entscheidung abverlangt werden, ob sie vom Besuch einer "rauchenden" Kneipe oder Gaststätte Abstand nehmen wollen oder gar sollen? Diese Entscheidung legt man nun mit Recht denjenigen auf, die mit ihrer Raucherei die Luft verpesten. Jeder wird auch künftig die Möglichkeit haben, dem geselligen Zusammensein dort zu frönen, nur eben nicht mehr in verrauchter Atmosphäre. Endlich hat man eben mal dem Schuz der Nichtraucher den Vorrang eingeräumt!
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@stefanK: Den letzten Beitrag kann ich durchaus unterschreiben. Da liegen wir im wesentlichen auf einer Linie.

@ConcordiaEagle: Die von dir genannten Beispiele sind eher einzelfallbezogen. Wer z.B. ohne Helm Rad fährt, gefährdet nur sich selbst. Dort, wo zumindest auch eine Drittbeziehung nicht weg zu diskutieren ist, also beim Alkohol, ist dessen Konsum schon lange dort verboten, wo er direkt zur Schädigung Dritter führen kann, also z.B. im Straßenverkehr.
Im übrigen hast du natürlich vollkommen recht; in letzter Zeit scheinen unsere Politiker hemmungslos auf Überregulierung abzufahren, man denke nur an das vermeintliche Terrorismusproblem. Man kann solche Eingriffe in die Privatsphäre wie die von dir geschilderten, die allerdings eben nicht auf die Vermeidung der Schädigung Dritter gründen, durchaus heftig kritisieren und muss es wohl auch...
Summa summarum gebe ich dir auch bei der Bewertung recht, dass das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten usw. wohl nur eher geringere Bedeutung hat, verglichen mit anderen geplanten Eingriffen in die Privatsphäre. Gleichwohl macht es Sinn.
Nur am Rande: Die von dir genannten gesundheitspolitischen Einschränkungen z.B. im Sportbereich sind ja mal sowas von daneben... Aber das ist bzw. ein anderes Thema.
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@stefank: Die von dir genannten Fakten sind ebenfalls richtig - keine Frage!
Allerdings würde ich meinem Verfahrensgegner zumindest symbolisch eine Gegenbeweisstrategie um die Ohren hauen, die scheinbar darauf aus ist, etwas Verwerfliches dadurch zu rechtfertigen, dass man zum Vergleich auf einen ebenfalls verwerflichen Sachverhalt abstellt... Da war doch was mit dem Unrechtstatbestand, auf den man sich im Rahmen des Gleichheitssatzes nicht berufen kann?!?

Mal im Ernst: Es ist am Ende wirklich eine Lobbyfrage. Kein die Umwelt mit Abgasen verpestender Autofahrer könnte sich wirklich beschweren, mit seinem stinkenden Automobil beispielsweise aus einer Innenstadt verbannt zu werden. So ein wenig geht man aber jetzt auch an dieses Problem ran (Feinstaubmaßnahmen usw.), aber so richtig eben auch nicht, weil sich die Autofahrer eben doch beschweren würden, spätetens an der Wahlurne.
Die Beispiele könnte man beliebig ausweiten, aber letztlich führt das alles nicht zu einer Rechtfertigung der Negativfakten - ich will die mal so nennen.
Ach ja, ich bin Autofahrer!
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Wie bitte?
Ich schreibe hier selten etwas, aber jetzt gehts mir hier doch ab.
Der Satz, den Adler² übergangen haben soll, ist ja wohl an Zynismus nicht mehr zu überbieten!

Wollen wir mal ganz einfach Fakten festhalten:
- Aktiv rauchen ist schädlich. D'accord?
- Passiv rauchen ist ebenfalls schädlich. D'accord?
- Nicht rauchen ist für den Nichtraucher unschädlich. Ebenfalls einverstanden?
- Nicht rauchen ist für die Umgebung des nicht Rauchenden unschädlich. Oder?!?

Merkt ihr was? Wer schädigt denn hier wen? Doch nicht die Nichtraucher die Raucher!
Kneipen und Gaststätten sind öffentlich zugängliche Räumlichkeiten, die idR allen offen stehen. Was jetzt umgesetzt wird, ist schlicht und einfach die Konsequenz aus Fakt 4. Es mag Jahrzehnte gedauert haben und letztlich der Raucherlobby zu verdanken sein, dass erst jetzt was zum Schutze der Nichtraucher unternommen wird; für den einen oder anderen kommt das zu spät (sollte man an dieser Stelle vielleicht auch mal bedenken), aber immerhin passiert jetzt das, was dringend erforderlich ist.
Einen Schutz dafür, mit "Genuss" die Umwelt zu verpesten und dadurch andere  "genussvoll" an der Gesundheit zu schädigen, gibts nicht mehr.

Wer rauchen will, mag das künftig dort tun, wo andere nicht über Gebühr dadurch belästigt und geschädigt werden. Aber das Festhalten an der ggw. Gesetzeslage bedeutete mE eindeutig das fortgesetzte Zuschieben des "Schwarzen Peter" an den Nichtraucher - ein unhaltbarer Zustand!
Womit wir wieder beim Zynismaus besagten Satzes angelangt wären, der übrigens nur aus der Tastatur eines uneinsichtigen Rauchers stammen kann.
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Art. 1 Grundgesetz:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

[...]
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Leider hat Schäuble nun prominente Fürsprecher bekommen - vielleicht spräche man besser von Vasallen.
Wolfgang Bosbach - das ist der, der maßgeblich zur Verwässerung der anstehenden Reform des Unterhaltsrechts im Familienrecht beigetragen hat -, seines Zeichens Innenpolitiker der CDU, hat sich ggü. dem RBB geäußert. Bei der Terrorabwehr könne die Unschuldsvermutung nicht gelten. Eine Unschuldsvermutung gebe es nur in Strafprozessen, etwas anderes sei es aber, wenn es um die Gefahrenabwehr gehe.
Ich frage mich, weshalb ich vor langer Zeit 6 Jahre lang Jura studiert habe und noch länger in meinem Beruf arbeite, und das auch noch gern, wenn ich so eine gequirlte Sch... lese! Guantanamo lässt grüßen...
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@Ibanez: Hatte jetzt eher an den "weißen" Knut aus dem Zoo gedacht!
Aber wenn ich mir das jetzt so überlege, hat der andere Vorschlag auch was...
Teddybären werfen - Knut ist ein Popstar!   Ach nee, lieber nicht. Dann sperrt uns der DFB 10 Jahre lang für jeden nationalen Wettbewerb!  ,-)
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Wenn es wirklich so kommen sollte (Eintracht und Kircher im Endspiel), wäre das doch mal was für eine Choreo! Knut tut gut!  
Bitte nicht so ernst nehmen, aber bei mir ist das Glücksgefühl von Samstag noch nicht ganz verschwunden. ,-)
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Ich habe glatt Kircher und Weiner unterschlagen, sind auch beide FIFA-Referees; ebenso wie Gräfe (seit diesem Jahr), wobei der wohl noch nicht in Frage kommt. Weiner glaube ich eher nicht, Knut Kircher (allein seines Vornamens wegen   ) könnte ich mir - zudem in Berlin - auch durchaus vorstellen!
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Das Spiel am Mittwoch wird von Wolfgang Stark gepfiffen.
Bleiben für das Finale Merk, Kinhöfer und ggf. Florian Meyer. Erstmal morgen gewinnen, und dann auf Merk oder Meyer hoffen! Unter Kinhöfers Leitung hat die Eintracht überhaupt noch nie gewonnen, soweit ich mich erinnere.
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Letzteres kann dann immer noch Kinhöfer...  
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Jan-Niklas heißt der Kleine, ist selbst Torhüter (D-Jugend) und kommt aus Meschede im Sauerland.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,5263568,00.html
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Goldig!
Aber: Wer ist am letzten Spieltag der Depp vom Revier?  
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Solange die dicke Frau singt, ist die Oper noch nicht vorbei.

Und: Ja, ich glaube noch immer an den Klassenerhalt. Auch wenn es mir seit Samstag zunehmend schwerer fällt...