Vinci_
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Vinci_
Vermutlich waren die leeren Blöcke die Ausweichplätze für die Fans aus dem Oberrang, der ja noch nicht voll geöffnet war..nur hat sic da keiner hingesetzt
Aber den Gästefans stehen nach UEFA Regularien Karten zu
In den UEFA-Regularien steht unter 38.01, dass 5% des Kontigents an den Gastverein verkauft werden muss. Das soll hier verboten werden. Somit entspricht die Durchführung des Spiels nicht den Regularien. Was genau die Folgen davon sind, weiß ich natürlich nicht. Aber da kann ja dann jeder Politiker kommen, der seine Mannschaft schützen will, und einen Erlass erlassen.
Siehe hier: https://documents.uefa.com/r/Reglement-der-UEFA-Champions-League-2022/23/Artikel-38-Eintrittskarten-Online
Siehe hier: https://documents.uefa.com/r/Reglement-der-UEFA-Champions-League-2022/23/Artikel-38-Eintrittskarten-Online
Vinci_ schrieb:
Kann es doch - nur eben ohne Fans aus Frankfurt--oder? Es steht ja nirgendwo, dass zwingend Fans von allen mannschaften dabei sein müssen..
Wo sind die Juristen hier, wenn man sie mal braucht?
Weil Dir die Juristen (nehme mal an die sind auch auf das deutsche Strafrecht spezialisiert) in diesem Fall auch keine Antwort geben können!
Das ist ein Erlass der italienischen Regierung!
Wenn jemand damit juristisch umgehen muss (sollte), dann sind es die Sportverbände, im aktuellen Fall die UEFA!
38.01
Heimvereine müssen mindestens 5 % des von der UEFA genehmigten Gesamtfassungsvermögens ihres Stadions – in einem abgetrennten, sicheren Sektor – den Anhängern des Gastvereins vorbehalten. Eintrittskarten für diesen Sektor müssen gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 UEFA-Sicherheitsreglement verkauft werden. Der Preis für diese Eintrittskarten für Anhänger des Gastvereins darf in keinem Fall mehr als EUR 70 betragen. Zusätzlich sind die Gastvereine berechtigt, für VIPs, Sponsoren usw. 200 Karten der besten Kategorie zu erwerben, wobei diese nicht dazu verpflichtet sind, das gesamte Kontingent in Anspruch zu nehmen (vgl. Artikel 17 und 25 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement und Artikel 19 UEFA-Sicherheitsreglement).
QUELLE
24.07
Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort aus irgendeinem Grund für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann die UEFA mit dem betreffenden Verband und Verein Rücksprache halten und diese bitten, ein Ausweichstadion vorzuschlagen, das den Anforderungen der UEFA genügt. Können der Verband und der Verein innerhalb der von der UEFA-Administration gesetzten Frist kein geeignetes Ausweichstadion vorschlagen, kann die UEFA ein neutrales Ausweichstadion bestimmen, das sich auf dem Gebiet des betreffenden Verbands oder auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Verbands befindet. Der betroffene Verein hat die für die Durchführung des Spiels notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden zu treffen. In beiden Fällen gehen die Kosten für die Durchführung des Spiels zu Lasten des Heimvereins. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichstadien.
QUELLE
Ich bin kein Anwalt aber so wie es für mich klingt muss die UEFA hier handeln. Neapel kann in ihrem Stadion 38.01 nicht erfüllen, also müssen sie nach 24.07 ein Ausweichstadion vorschlagen.
Geht mir genauso....