
berlineagle1986
2839
Hallo,
Ich werde nach 7 Jahren nun umziehen.
Jetzt ist die frage ist meine Renovierungsklausel nichtig oder nicht??
In meinem Mietvertrag steht das "im Allgemeinen vorgenannte Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich. "(Klingt für mich nach einer "starren " Klausel)
Nach BGH Urteil sind "starre" Klauseln unwirksam. Meine Internet Recherche besagt aber das die Formulierung " im Allgemeinen" wirksam ist und ich Renovieren muss.
ich hoffe hier kennt sich einer mit Mietrecht besser aus als ich
Ich werde nach 7 Jahren nun umziehen.
Jetzt ist die frage ist meine Renovierungsklausel nichtig oder nicht??
In meinem Mietvertrag steht das "im Allgemeinen vorgenannte Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich. "(Klingt für mich nach einer "starren " Klausel)
Nach BGH Urteil sind "starre" Klauseln unwirksam. Meine Internet Recherche besagt aber das die Formulierung " im Allgemeinen" wirksam ist und ich Renovieren muss.
ich hoffe hier kennt sich einer mit Mietrecht besser aus als ich
Hammer!!!!
Großes Lob an die Mannschaft. Endlich mal Joselu gebracht der es gleich gerechtfertigt hat, er ist halt der Einzige im Team der das Ding mal ansatzlos rein Knallen kann.
Großes Lob an die Mannschaft. Endlich mal Joselu gebracht der es gleich gerechtfertigt hat, er ist halt der Einzige im Team der das Ding mal ansatzlos rein Knallen kann.
Ich glaube 2012(?) ist jemand damit vor Gericht gezogen und hat "Recht" bekommen das die Renovierung Vermieter Sache ist.