
downwheel
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downwheel
Das ist ja auch eigentlich mein Hintergedanke. Werde das schreiben aber auch am Sa. mit ans GD nehmen. Dort tummeln die sich doch alle rum, die Juristen.
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"§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf:
Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
.............................................................
Dann wahrscheinlich auch nicht.
"§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf:
Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
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Bigbamboo schrieb:
Ich denke, daß ist der Fehler...
BTW - darf man bei dieser Rechtslage überhaupt einen Äppler auf der Konsti trinken??
Dann wahrscheinlich auch nicht.
auswaertsinferno schrieb:
Was erdreistest du dich auch ein Feierabend Bier zu trinken? Und das am Bahnhof also bitte....
Da dürfen nur Junkies und Stricher und Drogendealer rumhängen saufen, fixen dealen und weiß der Herr was sonst noch... Aber doch nicht so ein asozialer Berufstätiger wie du...
Das habe ich mir auch gedacht, ehrlich....
Wenn ich mit ner Nadel im Arm dagesessen.....ach...was reg ich mich auf!?!
simima schrieb:
@dw Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich hier nicht länger aufhalten dürfe um weiterhin Alkohol zu konsumieren.
Sowas hab ich ja noch nie gehört. Sin mer im Amiland ? Fast könnte man glauben, du machst Spass. Wer hat Dich denn angesprochen ?
Das ist definitiv kein Spass.
Es waren 2 "nette Männer" der Stadtpolizei.
Moin....
Gestern habe ich nicht schlecht gestaunt.
Ich bin von der Arbeit nach Hause gekommen und öffnete wie jeden Tag meinen Briefkasten.
Darin ein Brief der Stadt Frankfurt. "Anhörung im Bußgeldverfahren"
Mir wird vorgeworfen, am 31.10.2007 auf dem Bahnhofsgelände (Straßenbahn) ein Bier getrunken zu haben.
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"§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf:
Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
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Was ist denn hier los???
Ich bin von der Arbeit gekommen und habe auf die Straßenbahn gewartet.
Dabei habe ich es mir ERLAUBT, ein Feierabend-Bierchen zu gönnen.
Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich hier nicht länger aufhalten dürfe um weiterhin Alkohol zu konsumieren.
Mit der nächsten Bahn bin ich gefahren.
Mal gucken was unsere Juristen hierzu meinen.
Ich bin EMPÖRT ......
DW
Gestern habe ich nicht schlecht gestaunt.
Ich bin von der Arbeit nach Hause gekommen und öffnete wie jeden Tag meinen Briefkasten.
Darin ein Brief der Stadt Frankfurt. "Anhörung im Bußgeldverfahren"
Mir wird vorgeworfen, am 31.10.2007 auf dem Bahnhofsgelände (Straßenbahn) ein Bier getrunken zu haben.
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"§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf:
Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
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Was ist denn hier los???
Ich bin von der Arbeit gekommen und habe auf die Straßenbahn gewartet.
Dabei habe ich es mir ERLAUBT, ein Feierabend-Bierchen zu gönnen.
Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich hier nicht länger aufhalten dürfe um weiterhin Alkohol zu konsumieren.
Mit der nächsten Bahn bin ich gefahren.
Mal gucken was unsere Juristen hierzu meinen.
Ich bin EMPÖRT ......
DW