
downwheel
14497
#
downwheel
Dom
Obi-Wan Kenobi schrieb:
Was für 3 Meter überhaupt? Wo kommen die her? Sind da Abgrenzungen aufm Boden?
Meinen die den Raucherbereich? Ich raffs net....
Wenn es definitiv zum Bahnhofsgelände gehört,
berufe dich auf die Hausordnung, die überall aushängt.
Da steht nur, dass "übermäßiger" Alk-Konsum nicht gestattet ist,
was bei dir ja nicht der Fall war.
Guckst du hier: Zweite Spalte, zweiter Punkt.
Ich raff´s doch auch net @ Obi
Obi-Wan Kenobi schrieb:
Außerhalb welcher Anlage meinen die? Außerhalb der Bahnhofsanlage?
(Denn auf dem Bahnhofsgelände ist laut Hausordnung Alkohol trinken erlaubt)
Und was soll das mit den 3 Metern? Hast du nun innerhalb von 3 Metern zu einem Zu- und Abgang getrunken oder außerhalb von 3 Metern zu einem Zu- und Abgang? Oder hast du außerhalb der Anlage, aber dennoch im Umkreis von 3m zu nem Zu- und Abgang getrunken?
Irgendwie verstehe ich den Vorwurf nicht so ganz....
Ich habe außerhalb des Indoorbereichs (B-Ebene) getrunken und auch nicht innerhalb DIESER 3m.
Deswegen zahl ich auch nicht.
Obwohl der ganze Gesetzestext keinen Sinn macht.
schwarzer_geier schrieb:
Wollen wir nicht spontan mal zu einer großen Binding-0,5er-Bottleparty auf der nächstgelegen Straßenbahnhaltestelle aufrufen?
Oooooch....das wär doch mal ne Idee
Nee..aber echt, eigentlich ist es mir egal.
Ich werde keinen Cent bezahlen!!!
Lieber gehe ich auf Staatskosten in ein Ein-Zimmer App. nach Preungesheim.
Irgendwann hört´s auf[ [PUNKT]
downwheel schrieb:
www.schalke04.de/news_details.html?&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=9908&cHash=7123840013]www.schalke04.de/news_details.html?&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=9908&cHash=7123840013
funzt irgendwie net.....copy and paste klappt aber ....