>

Hirnklops

2041

#
TAKAHAAAAAAAAAAAAAAAARAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!!!!!!!!!!
#
Boah, es geht wieder los... Aachen ist zu offensiv geworden für meinen Geschmack.
#
Mann, ist das die Eintracht, die in den letzten gefühlt 100 Spielen nur ein Tor gemacht hat? Das ist ja... Sensationell!!! Ich könnt fast heulen vor Freude!!!
#
Über sowas kann man sich Gedanken machen, wenn es so weit ist. Aber so weit kommt's nicht, weil Taka und Ama heute Dauerfeuer auf's Tor der Aachener machen werden.
#
Lächerlicher Bullshit.

"Zuviel trinken" ist so eine Sache. Schädlich wird's erst, wenn der Umgang mit Alkohol problematisch wird. Mehr als ein Bier am Tag ist eine Phrase, da könnte ich brechen, das ist ähnlich wie die Aussage "Alle 10 Sekunden stirbt in den USA ein Mensch".

Wer ein Bier zum Feierabend trinkt, trinkt definitiv nicht zuviel. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, wer ZWEI Bier zum Feierabend trinkt, der trinkt nicht zu viel. Wer nach Feierabend loszieht und eine Druckbetankung durchführt, DER trinkt zuviel.

Wenn du dir im Stadion 10 Pils in den Hals stellst, hast du definitiv zuviel getrunken, keine Frage. Trinkst du dann bis zum nächsten Samstag nichts mehr, trinkst du aber wieder NICHT zuviel, du leidest höchstens unter einem Sozielzwang, bei dem halt Alkohol eine Rolle spielt. Trinkst du aber unter der Woche auch jeden Abend wieder Alkohol, dann trinkst du zuviel.

Ich find's als "Trockener" unheimlich ekelhaft, wie "einfach" und "allgemein" das Thema "trinken" gemacht wird. Vor allem, weil der "normale" Trinker, also der, der heute mal ein Bier trinkt, dann 'ne Woche nichts, und sich in drei Wochen beim letzten Heimspiel mal die Lampe ausknippst, weil die Eintracht absteigt, dann aber wieder zwei Wochen nix trinkt, bevor er mit Kollegen mal zwei Feierabend - Bierchen trinkt, auch in dieses Raster fällt, weil er EIN MAL viel getrunken hat, und damit die Statistik erfüllt. Ihr versteht, was ich meine?

Die Statistik wurde von einem Mathematiker erfunden, der in einem durchschnittlich 15cm tiefen See ertrunken ist.
#
Ach ja, nochwas: Quelle war www.datenschutzzentrum.de. Kann man eigentliche die eigenen Beiträge nicht editieren? ^^
#
Aus welcher Vorschrift resultiert die Dokumentationspflicht des Arztes?

Gemäß § 10 Abs. 1 der Berufsordnung (Satzung) der Ärztekammer Schleswig-Holstein (BOÄK) ist der Arzt verpflichtet, über die in Ausübung seines Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen (Patientendokumentation, Patientenakte). Diese ärztlichen Aufzeichnungen müssen auch nach Abschluss der Behandlung grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 10 Abs. 4 BOÄK).

Hat ein Patient das Recht seine Patientenakte einzusehen und/oder die Anfertigung von Kopien zu verlangen?

Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Teile der Akte, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Die Einsicht in diese subjektiven Aufzeichnungen kann der Arzt gewähren, er muss es aber nicht. Eine weitere Einschränkung des Einsichtsrechtes des Patienten ist im Bereich der Dokumentation einer psychiatrischen Behandlung möglich (siehe hierzu "Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patientenakten in psychiatrische Behandlungsunterlagen" unter www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/einspsy.htm).

Soweit ein Einsichtsrecht besteht bzw. der Arzt die Einsicht in die Patientenakte gewährt, besteht auch ein Anspruch auf Anfertigung von Kopien.

Ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten kann sich zudem aus dem Datenschutzrecht, z.B. § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ergeben.

Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Originals der Patientenakte an den Patienten?

Nein, grundsätzlich nicht.

Ein Arzt ist verpflichtet, im Interesse der Beweissicherung eine Dokumentation der ärztlichen Behandlung seiner Patienten zu führen und diese zumindest 10 Jahre aufzubewahren. Auf Grund dieser rechtlichen Verpflichtung ist es einem Arzt grundsätzlich nicht möglich, das Original der Patientenakte dem Patienten zu überlassen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren endet in der Regel die rechtliche Verpflichtung des Arztes zur Aufbewahrung der Patientenakte. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist kann der Arzt die Patientenakte vernichten, oder - wie wir es empfehlen würden - dem Patienten aushändigen.

Ist ein Austausch einzelner Informationen zwischen Ärzten möglich?

Wechselt der Patient seinen Arzt, so kann in einigen Fallkonstellationen ein Informationsaustausch des "alten" Arztes mit dem "neuen" Arzt sinnvoll oder gar erforderlich sein. Da aber die ärztliche Schweigepflicht auch unter Ärzten gilt, ist der Wille des Patienten entscheidend.

Hierzu wird in § 9 Abs. 4 BOÄK ausgeführt, dass, wenn mehrere Ärzte gleichzeitig oder nacheinander denselben Patienten untersuchen oder behandeln, diese untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit sind, als das Einverständnis des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist. In der Praxis hat dieser Informationsaustausch zwischen Hausärzten, Fachärzten und Ärzten eines Krankenhauses eine große Bedeutung. Eine häufige Form dieses Informationsaustausches stellt der Arztbrief dar.

Kann der Patient verlangen, dass ein Arzt das Original seiner Patientenakte an einen anderen Arzt übergibt (Weitergabe)?

Auch bei der Weitergabe des Originals einer Patientenakte an einen anderen Arzt ist zu beachten, dass der Arzt verpflichtet ist, eine Patientenakte zu führen und diese mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Ein Arzt darf das Original einer Patientenakte also nur dann einem anderen Arzt überlassen, wenn er hierbei auch weiterhin seiner Dokumentationspflicht gerecht wird. Zudem muss er seine Schweigepflicht beachten. Die Weitergabe des Originals der Patientenakte an einen anderen Arzt bedarf also grundsätzlich der Einwilligung des Patienten.

Die Zahnärztekammer bzw. die Ärztekammer Schleswig-Holstein vertreten ebenso wie das ULD die Ansicht, dass ein Arzt nicht gegen seine standesrechtliche Dokumentationspflicht verstößt, wenn die Patientendokumentation treuhänderisch in gehörige Obhut übergeben wird. Die Patientenakte darf also nicht dem Patienten, wohl aber einem anderen Arzt übergeben werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Arzt jederzeit die Möglichkeit hat, auch weiterhin auf seine Patientendokumentation zuzugreifen (z. B. in der Form einer vertraglichen Vereinbarung der beteiligten Ärzte).

Es besteht also die Möglichkeit, das Original einer Patientenakte an einen anderen Arzt zu übergeben. Aber: Einen rechtlichen Anspruch auf dieses Vorgehen hat der Patient nicht.


Ups.
#
Hab mal ein wenig herumrecherchiert ^^ (Google rockt.)

http://www.docslaw.de/krankenunterlagen.htm

Und hier zum deinem Thema speziell:

Hat ein Patient bei einem Arztwechsel einen Anspruch auf Heraus- oder Weitergabe der Patientendokumentation?

Ein Arzt ist verpflichtet, die medizinische Behandlung seiner Patienten zu dokumentieren. Dies geschieht zumeist in der Form einer Patientenakte oder Patientenkarteikarte. Möglich ist auch die Führung einer elektronischen Patientenakte.

Patienten stellen immer wieder in Frage, warum überhaupt eine Patientenakte geführt werden muss, und ob sie das Recht haben, ihre Patientenakte einzusehen bzw. die Aushändigung von Kopien oder gar des Originals zu verlangen. Insbesondere wenn ein Patient seinen Arzt wechselt stellen sich diese Fragen, möchte man doch den neuen Arzt umfassend über die bisherige Behandlung informieren.

Der folgende Beitrag soll in kurzer Form Antworten auf diese Fragen geben. Eine ausführliche Darstellung der Rechte von Patienten findet sich in dem Beitrag "Datenschutzrechte der Patienten" unter


www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat1.htm.
#
[hed]pe - Flesh and Bones
#
Die Angie dreht irgendwann durch, so sieht's nämlich aus...

#
Mal ganz abgesehen davon, das ein Premiere-tauglicher Receiver (also mit Nagravision - Modul) auch nochmal rund 70€ kostet. Mindestens.
#
Glaub Krankenakten werden doch nur von Arzt zu Arzt geschickt???