lameduck
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Exil-Adler-NRW schrieb:Funker schrieb:
Dieser Anwalt/Mensch hat wohl in letzter Zeit keinen Fall mehr gewonnen,um sich mit dieser komischen Aktion wieder in Gespräch zu bringen!
So ein Quatsch,...
Jip, wie der Kerl bei der Tat eine dauerhafte Enteignungsabsicht beweisen will, würde ich schon sehr interessant finden.
Gar nicht schlecht und fast dran: Bei Diebstahl erforderlich ist nicht eine dauerhafte Enteignungabsicht, sondern Diebstahl ist "die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht ...".
Denn wenn der Staat enteignet, hat er eine Enteignungsabsicht, aber wird nicht wegen Diebstahls angezeigt.
Fehlt die Zueignungsabsicht, handelt es sich um einen sog. Furtum Usus, der straflos ist.
Aber zu Lehmann: Er hat seinem Team zwei Punkte geklaut, denn er hat den VfB um diese Punkte enteignet, oder doch nicht?
Ich finds besser die bleiben drin:
1. gegen die haben wir die Hütte voll
2. den hauen wir die Hütte voll
ist doch besser als H96 oder Hertha usw.