EintrachtAdler88 schrieb: Lichtgestalt mach hier ma keinen auf den dicken, du weißt wie das ist, wenn man einen neuen beitrag schreibt und sich verzettelt
Was haben Todesstrafe und Sterbehilfe miteinander zu tun?
Um es kurz zu machen: eine humane Gesellschaft sollte ohne Todesstrafe auskommen, zumal die "Aussicht" auf diese Strafe die Straftaten nicht verhindert. Eine juristisch bestätigte lebenslange Haftstrafe ist hart genug.
Die humane Gesellschaft definiert sich auch über den Umgang mit dem Sterben. Wenn ich schwer krank bin, ohne jede Aussicht auf Genesung, betrachte ich es als mein gutes Recht, mein Leben dann zu beenden, wenn ich es wünsche. Denn es ist MEIN Leben - und weder Das irgendwelcher statistik- und apparategeilen Mediziner noch das Leben von Moralisten und Glaubensfanatikern.
miep0202 schrieb: Was haben Todesstrafe und Sterbehilfe miteinander zu tun?
Es sind meiner Meinung nach zwei sehr ernste Themen, die beide etwas mit dem Thema "Sterben" zu tun haben. Hätte ich dafür 2 Threads aufgemacht wäre mindestens einer durch Chaoten zu einem SLT gemacht worden. So siehts nämlich aus.
VilbelAdler schrieb: Todesstrafe finde ich prinzipiell nicht gut, denn es werden auch Unschuldige zu Unrecht zum Tod verurteilt, oder auch Menschen, die im Affekt gehandelt haben und denen im Moment der Tat nicht bewusst war, was das für Konsequnzen haben könnte.
Ich fände es natürlich auch sehr schlecht, unschuldig verurtelit zu werden, aber ich meine, auch 10-15 Jahre gehen vorbei. Das Leben aber hat man nur einmal. Genauso, wie wenn ich im Affekt jemanden umbringen würde. Dafür wär ich auch bereit, meine Strafe zu bekommen, und meine Tat zu bereuen, aber dann mit der Aussicht, nach einer bestimmten Zeit wieder frei zukommen.
Die abschreckende Wirkung, die die Todesstrafe in Amiland haben soll, bringt ja leider nichts bei Affkettaten und Justizirtümern.
Wobei ich einem Kinderschänder nichts sehnlicher wünsche, als sein Leben lang in einem dunkelen Loch bei Brot und Wasser zu versauern. Das ist als Strafe eigentlich viel härter und angebrachter.
Zum Thema Sterbehilfe:
Ich finde es abartig, einen Menschen, der aus gesundheitlichen Gründen kein würdiges Leben mehr führen kann und sterben will, den erlösenden Tod per Gesetz zu verbieten.
ZU 1. Du hast Recht, nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Vollzug der Todesstrafe unumkehrbar.Sehr bedauerlich bei Justizirrtümern.Die gibt es nämlich auch.
Zu 2. Ich meine du hast Unrecht das Gesetz verbietet den Selbstmord nicht( wie auch)Bestaft wird nur die Hilfe zur Selbsttötung. In Anbetracht der Geschichte der Euthanasie erscheint mir das auch sinnvoll.
Nur zur Erläuterung des Mißverständnisses "Lebenslange Freiheitstrafe " = 15 Jahre : Die weitere Vollstreckung aller Freiheitsstrafen kann bei guter Führung und günstiger Sozialprognose für den Verurteilten nach Verbüßung von 2/3 zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei dem Urteil -Lebenslang- lässt sich ein solcher Zeitpunkt natürlich nicht rechnerisch ermitteln, daher wird dieser Zeitpunkt auf 15 Jahre nach Strafbeginn festgesetzt. Tatsächlich wird kaum ein Lebenslänglicher zu diesem für ihn frühestmöglichen Termin entlassen, die Durchschnittsverbüßungszeit liegt bei ca. 20 Jahren. Todesstrafe ist per Grundgesetz verboten - und das ist auch gut so.
miep0202 schrieb: Was haben Todesstrafe und Sterbehilfe miteinander zu tun?
Es sind meiner Meinung nach zwei sehr ernste Themen, die beide etwas mit dem Thema "Sterben" zu tun haben. Hätte ich dafür 2 Threads aufgemacht wäre mindestens einer durch Chaoten zu einem SLT gemacht worden. So siehts nämlich aus.
owladler schrieb: Nur zur Erläuterung des Mißverständnisses "Lebenslange Freiheitstrafe " = 15 Jahre : Die weitere Vollstreckung aller Freiheitsstrafen kann bei guter Führung und günstiger Sozialprognose für den Verurteilten nach Verbüßung von 2/3 zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei dem Urteil -Lebenslang- lässt sich ein solcher Zeitpunkt natürlich nicht rechnerisch ermitteln, daher wird dieser Zeitpunkt auf 15 Jahre nach Strafbeginn festgesetzt. Tatsächlich wird kaum ein Lebenslänglicher zu diesem für ihn frühestmöglichen Termin entlassen, die Durchschnittsverbüßungszeit liegt bei ca. 20 Jahren. Todesstrafe ist per Grundgesetz verboten - und das ist auch gut so.
Dann weisst Du auch sicher wie das mit anschliessender Sicherungsverwahrung ist, oder?
Todesstrafe bin ich eher für ein nein. Klar kann man anführen, wer einen anderen Tötet hat es nicht anders verdient, die Kosten werden minimiert etc. Man darf aber auch nicht vergessen, wieviele unschuldig im Gefängnis sitzen und am Ende unschuldig hingerichtet würden.Zudem sehe ich in der Todesstrafe einen Verstoß gegen die Menchenrechtscharta, da jeder Mnsch das Recht zu leben hat. Und wenn wir die Würde des Mensch auch auf ungeborene und Tote anwenden, wieso sollte dies dann bei Verbrechnern nicht der Fall sein. Deshal bin ich froh, dass bei und Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung ist. Und vor Triebtätern bietet die Sicherungsverwahrung genug Schutz.
Zur Sterbehilfe muss ich sagen, wenn jeder das recht zu leben hat, sollte es auch jedem selbst überlassen sein, wann und wie er sterben will. Ich denke viele unheilbar kranke würden lieber in Würde abtreten, als Wochen, Monate oder Jahre zu leiden.
Deshalb: Conta Todeststrafe (auch wenn sie noch in Hessens Verfassung verankert ist) Pro Serbehlfe
Hätte vielleicht alles lesen sollen, dann hätte ich in einem Aufwasch antworten können.
Owladler hat recht, nach 15 Jahren kann eine Lebenslange Freiheitsstrafe nach Prüfung und Gutachten zur Bewährung ausgsetzt werden. Bei feststellung der besonderen Schwere der Schuld, ist diese Prüfung nach frühestens 20 Jahren möglich. Zudem kann ein Antrag auf begnadigung gestellt werden.
Sicherungsverwahrung bedeutet, dass derjenige nach verbüßen der Freiheitsstrafte weiter weggesperrt wird. In bestimmten Zeitabständen werden dann Gutachten erstellt und je nachdem draf der Täter wieder raus, oder eben nicht. Mitlerweile kann eine Sicherungsverwahrung auch nach dem Urteil, also während der Haft verhängt werden. Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Maßregel. Wer es genau wissen will § 66 ff. StGB
Bronx schrieb: Also ich find das mit der Todesstrafe eigentlich ganz gut. Denn Lebenslänglich is ja hier soweit ich weiß net wirklich lebenslänglich oder irr ich mich da?
Sterbehilfe...hmm.. wenn jemand ne schlimme Krankheit hat und sich damit nur quält, und er es wünscht zu sterben dann finde ich sollte man diesen Wunsch respektieren und ihn erfüllen!
Was die Sache mit der Todesstrafe angeht,finde ich deine Begründung nicht gut.Selbst wenn jemand,einen anderen Menschen umgebracht hat,hat kein Gericht der Welt das Recht ihn dafür zum Tode zu verurteilen.Das ist für mich genauso Mord,man muss sich doch nicht auf das gleiche Niveau wie ein Mörder begeben.Ich finde aber man sollte die Strafe für Mord heraufsetzen.Ein Mensch der einen anderen Menschen vorsetzlich umbringt,hat meiner Meinung nach das Recht auf ein Leben in Freiheit verwirkt und sollte für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleiben,Damit meine ich,dass er dort auch sterben sollte. Was die Sache mit der Sterbehilfe angeht,bin ich ganz klar dafür.Wenn es der Wunsch des Patienten ist,dann muss dieser Wunsch auch erfüllt werden.Wenn der Patient nur noch leidet und den Wunsch hat von diesem Leid erlöst zu werden,dann darf man ihm das nicht verweigern.In so einem Fall gilt,der Wunsch des Patienten ist einzig und allein Maßgebend.
Dr.Ball schrieb: todesstrafe ist keine strafe für den täter, sondern für seine hinterbliebenen
Nee ist schon klar,dem Täter gehts bestimmt Klasse,wenn er auf dem Weg in die Todeszelle ist. Fühlt sich auch bestimmt toll an,wenn er fixiert wird und die Todesspritze gesetzt bekommt.Das ist echt keine Strafe für den Mörder,man sollte ihn vielleicht vorher noch auspeitschen oder so....
EintrachtAdler88 schrieb: Denkt ihr die Amerikaner machens schon richtig,
Gerade dieses Land dürfte die Todesstrafe nicht anwenden, ist dort eine grosse Zahl zu unrecht Verurteilter in den Todeszellen. In Amerika langt es ja schon eine bestimmte Hautfarbe zu haben um in die Todeszelle zu kommen (überspitzt gesagt).
Ansonsten ist die Todesstrafe ein viel gefordertes, aber völlig falsches Mittel, da entgültig und nicht zurücknehmbar. Auch sollte man ein bedenken, derjenige der die Leute hinrichtet, ist der soviel besser als der Mörder den er hinrichtet. Nehmen wir einen Mafia-Auftragsmörder, der mordet für Geld, was macht der Henker denn anderes.
Geht mal in die Geschichte zurück als hier noch Todesstrafen an der Tagesordnung waren, damals hatte der Henker kein hohes Ansehen und wurde sogar auf dem Friedhof der unehrbaren Bürger beerdigt, weil er eben diesen schmutzigen Job hatte. Die Bevölkerung sah zwar gerne Hinrichtungen zu, aber die Leute die die Henkersaxt geschwungen haben genossen kein hohes Ansehen, weil er eben mordete.
Man kann auch Leute für ewig wegsperren, das kostet zwar, aber wenn jemand unschuldig sein sollte kann man da noch versuchen was gut zu machen, wenn jemand hingerichtet wurde geht da nix mehr.
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Sterbehilfe, da bin ich unbedingt dafür, aber es muss feststehen das jemand nicht mehr heilbar ist und er muss derbe Schmerzen haben die nicht mehr aufhören werden, dann bin ich durchaus dafür jemanden beim Abschied zu helfen, aber es muss vorher eine ärztliche Aussage vorhanden sein das derjenige unheilbar krank ist. Am besten ist, wenn es soweit ist, die Person macht das dann selber, bringt sich also selber um. Hängt jemand an Maschinen dann sollten Familie und Ärzte dadrüber entscheiden, man muss nicht jemanden jahrzehnte an Maschinen hängen nur damit jemand ein Bett füllt, das ist eine Qual für alle Beteiligten.
Noch eine kleine Ergänzung zu owladler: Wenn das Gericht bei Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe die "besondere Schwere der Schuld" feststellt, ist die Strafaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Dann wird erst nach 20 Jahren erstmalig geprüft, ob dies möglich ist. Solche Täter sitzen oft 30 Jahre und länger. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht muss aber auch ein solcher Täter zumindest eine theoretische Möglichkeit eröffnet bekommen, irgendwann einmal entlassen zu werden. Zur Frage der Sicherheitsverwahrung: Sie ist keine Strafe, sondern, wie der Name sagt, eine Maßnahme zum Schutz der Gesellschaft vor Wiederholungstätern. Sie ist nicht auf lebenslängliche Verurteilungen beschränkt. Sie kann aufrechterhalten werden, solange die Wiederholungsgefahr fortbesteht.
Dr.Ball schrieb: todesstrafe ist keine strafe für den täter, sondern für seine hinterbliebenen
Nee ist schon klar,dem Täter gehts bestimmt Klasse,wenn er auf dem Weg in die Todeszelle ist. Fühlt sich auch bestimmt toll an,wenn er fixiert wird und die Todesspritze gesetzt bekommt.Das ist echt keine Strafe für den Mörder,man sollte ihn vielleicht vorher noch auspeitschen oder so....
und, der täter hats dann nach ner absehbaren zeit hinter sich, seine hinterbliebenen tragen den schmerz und die trauer, sind meiner meinung nach mehr gestraft. außerdem: wenn man mörder durch mord bestraft, ist man theoretisch selber mörder. typisch usa, ich bin strikt gegen todestrafe, lieber 30 jahre knast
Natürlich gegen Todesstrafe. Ich bin entsetzt, wieviele Leute hier überhaupt in Erwägung ziehen, dass es eine sinnvolle Strafe sein könnte. Das ist doch tiefstes Mittelalter. Warum haben denn alle so eine Angst vor Islamisten und warum jagen wir sie über den ganzen Erdball? Weil sie eine Welt bevorzugen, in der Hinrichtungen (Steinigungen) und Folter Gesetz sind. KEIN Mensch hat das Recht, über Leben und Tod eines anderen zu entscheiden.
Zum Thema Sterbehilfe möchte ich mich nun nicht äussern, das is mir einfach zu komplex um diese Uhrzeit *grins*
Zum Thema Todesstrafe: Ich habe speziell über die Grausamkeit der Todesstrafe mein 4tes Prüfungsfach für den Realschulabschluß geschrieben. Das war demnach eine Hausarbeit mit Präsentation.
Ich persönlich bin gegen die Todesstrafe.
Nicht nur, weil Unschuldige getötet werden können, sondern schlicht und einfach weil es nicht human ist. Die Delinquenten warten teilweise 20 Jahre nur darauf, dass ein Datum festgelegt wird, an dem sie sterben. Werden in speziellen Trakten gehalten und somit von der gesamten Aussenwelt und anderen Insassen getrennt, die Zellen selbst sind nicht mal 2,5 m hoch. Natürlich ist mir auch klar, dass diese Menschen, jemanden vergewaltigt, umgebracht oder oder oder haben, trotzdem sollte man nicht nach dem Motto: Auge um Auge, Zahn um Zahn gehen, da jeder und damit meine ich jeder Mensch ein Recht auf sein Leben hat! In der Zeit, in der sie in Haft sitzen, denken viele Täter darüber nach, was sie getan haben und gestehen sich auch ein, dass es falsch war! Von den menschlichen Geschichten mal abgesehen ist eine Exekution wesentlich teurer, als eine lebenslange Haft. Diese kostet nur rund 500.000 $, währen eine Exekution ca. 3 Millionen $ kostet. Die Gründe dafür liegen bei den Gerichtskosten, den Berufungsverfahren, der Unterbringung für die Jury, die ärztlichen Untersuchungen nach der Exekution, die UNterbringung des Insassen und die Kosten für die Gifte beispielsweise. Falls es jemand nicht weiß, bei einer Exekution sterben die Delinquenten nicht sofort, die Atmung oder das Bewusstsein im Allgemeinen wird nur Lahmgelegt, sodass irgendwann das Herz aufhört zu schlagen. Bei der Giftspritze ist es so, dass man extra ein Betäubungsmittel vor den Giften spritzt, damit man die Muskelzuckungen nicht sehen kann! Abgesehen davon, kann bei einer Exekution so vieles schief gehen, was nicht menschlich ist! In den USA z.B. wurde James Jesse Tefaro beispielsweise anstatt eines Naturschwammes ein Synthetikschwamm unter die Kopfhaube gelegt. Daraufhin schossen ihm bei der Stromzufuhr 15 Zentimeter lange Flammen aus den Ohren! Des Weiteren war in den Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu erkennen! Und um darauf hin zu weisen: Auch in der Hessischen Verfassung steht die Todesstrafe noch eingetragen. Sie kann nur durch das Gesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht, hier nicht durchgeführt werden!
Dies sind nur ein paar wenige Dinge.
Amnesty International: "Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Etwa um zu zeigen, dass es Unrecht ist zu töten?"
miep0202 schrieb: Um es kurz zu machen: eine humane Gesellschaft sollte ohne Todesstrafe auskommen, zumal die "Aussicht" auf diese Strafe die Straftaten nicht verhindert. Eine juristisch bestätigte lebenslange Haftstrafe ist hart genug.
Die humane Gesellschaft definiert sich auch über den Umgang mit dem Sterben. Wenn ich schwer krank bin, ohne jede Aussicht auf Genesung, betrachte ich es als mein gutes Recht, mein Leben dann zu beenden, wenn ich es wünsche. Denn es ist MEIN Leben - und weder Das irgendwelcher statistik- und apparategeilen Mediziner noch das Leben von Moralisten und Glaubensfanatikern.
ich krieg Dich.....ich schwöre es Dir.....und dann Rübe runter!
Wahr doch nuhr ain Sbaß.
Um es kurz zu machen: eine humane Gesellschaft sollte ohne Todesstrafe auskommen, zumal die "Aussicht" auf diese Strafe die Straftaten nicht verhindert. Eine juristisch bestätigte lebenslange Haftstrafe ist hart genug.
Die humane Gesellschaft definiert sich auch über den Umgang mit dem Sterben. Wenn ich schwer krank bin, ohne jede Aussicht auf Genesung, betrachte ich es als mein gutes Recht, mein Leben dann zu beenden, wenn ich es wünsche. Denn es ist MEIN Leben - und weder Das irgendwelcher statistik- und apparategeilen Mediziner noch das Leben von Moralisten und Glaubensfanatikern.
Es sind meiner Meinung nach zwei sehr ernste Themen, die beide etwas mit dem Thema "Sterben" zu tun haben. Hätte ich dafür 2 Threads aufgemacht wäre mindestens einer durch Chaoten zu einem SLT gemacht worden. So siehts nämlich aus.
ZU 1. Du hast Recht, nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Vollzug der Todesstrafe unumkehrbar.Sehr bedauerlich bei Justizirrtümern.Die gibt es nämlich auch.
Zu 2.
Ich meine du hast Unrecht das Gesetz verbietet den Selbstmord nicht( wie auch)Bestaft wird nur die Hilfe zur Selbsttötung.
In Anbetracht der Geschichte der Euthanasie erscheint mir das auch sinnvoll.
Stimmt leider...
Dann weisst Du auch sicher wie das mit anschliessender Sicherungsverwahrung ist, oder?
Klar kann man anführen, wer einen anderen Tötet hat es nicht anders verdient, die Kosten werden minimiert etc. Man darf aber auch nicht vergessen, wieviele unschuldig im Gefängnis sitzen und am Ende unschuldig hingerichtet würden.Zudem sehe ich in der Todesstrafe einen Verstoß gegen die Menchenrechtscharta, da jeder Mnsch das Recht zu leben hat. Und wenn wir die Würde des Mensch auch auf ungeborene und Tote anwenden, wieso sollte dies dann bei Verbrechnern nicht der Fall sein.
Deshal bin ich froh, dass bei und Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung ist. Und vor Triebtätern bietet die Sicherungsverwahrung genug Schutz.
Zur Sterbehilfe muss ich sagen, wenn jeder das recht zu leben hat, sollte es auch jedem selbst überlassen sein, wann und wie er sterben will. Ich denke viele unheilbar kranke würden lieber in Würde abtreten, als Wochen, Monate oder Jahre zu leiden.
Deshalb:
Conta Todeststrafe (auch wenn sie noch in Hessens Verfassung verankert ist)
Pro Serbehlfe
Owladler hat recht, nach 15 Jahren kann eine Lebenslange Freiheitsstrafe nach Prüfung und Gutachten zur Bewährung ausgsetzt werden.
Bei feststellung der besonderen Schwere der Schuld, ist diese Prüfung nach frühestens 20 Jahren möglich. Zudem kann ein Antrag auf begnadigung gestellt werden.
Sicherungsverwahrung bedeutet, dass derjenige nach verbüßen der Freiheitsstrafte weiter weggesperrt wird. In bestimmten Zeitabständen werden dann Gutachten erstellt und je nachdem draf der Täter wieder raus, oder eben nicht.
Mitlerweile kann eine Sicherungsverwahrung auch nach dem Urteil, also während der Haft verhängt werden.
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Maßregel. Wer es genau wissen will § 66 ff. StGB
Was die Sache mit der Todesstrafe angeht,finde ich deine Begründung nicht gut.Selbst wenn jemand,einen anderen Menschen umgebracht hat,hat kein Gericht der Welt das Recht ihn dafür zum Tode zu verurteilen.Das ist für mich genauso Mord,man muss sich doch nicht auf das gleiche Niveau wie ein Mörder begeben.Ich finde aber man sollte die Strafe für Mord heraufsetzen.Ein Mensch der einen anderen Menschen vorsetzlich umbringt,hat meiner Meinung nach das Recht auf ein Leben in Freiheit verwirkt und sollte für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleiben,Damit meine ich,dass er dort auch sterben sollte.
Was die Sache mit der Sterbehilfe angeht,bin ich ganz klar dafür.Wenn es der Wunsch des Patienten ist,dann muss dieser Wunsch auch erfüllt werden.Wenn der Patient nur noch leidet und den Wunsch hat von diesem Leid erlöst zu werden,dann darf man ihm das nicht verweigern.In so einem Fall gilt,der Wunsch des Patienten ist einzig und allein Maßgebend.
Nee ist schon klar,dem Täter gehts bestimmt Klasse,wenn er auf dem Weg in die Todeszelle ist.
Fühlt sich auch bestimmt toll an,wenn er fixiert wird und die Todesspritze gesetzt bekommt.Das ist echt keine Strafe für den Mörder,man sollte ihn vielleicht vorher noch auspeitschen oder so....
Gerade dieses Land dürfte die Todesstrafe nicht anwenden, ist dort eine grosse Zahl zu unrecht Verurteilter in den Todeszellen. In Amerika langt es ja schon eine bestimmte Hautfarbe zu haben um in die Todeszelle zu kommen (überspitzt gesagt).
Ansonsten ist die Todesstrafe ein viel gefordertes, aber völlig falsches Mittel, da entgültig und nicht zurücknehmbar. Auch sollte man ein bedenken, derjenige der die Leute hinrichtet, ist der soviel besser als der Mörder den er hinrichtet. Nehmen wir einen Mafia-Auftragsmörder, der mordet für Geld, was macht der Henker denn anderes.
Geht mal in die Geschichte zurück als hier noch Todesstrafen an der Tagesordnung waren, damals hatte der Henker kein hohes Ansehen und wurde sogar auf dem Friedhof der unehrbaren Bürger beerdigt, weil er eben diesen schmutzigen Job hatte. Die Bevölkerung sah zwar gerne Hinrichtungen zu, aber die Leute die die Henkersaxt geschwungen haben genossen kein hohes Ansehen, weil er eben mordete.
Man kann auch Leute für ewig wegsperren, das kostet zwar, aber wenn jemand unschuldig sein sollte kann man da noch versuchen was gut zu machen, wenn jemand hingerichtet wurde geht da nix mehr.
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Sterbehilfe, da bin ich unbedingt dafür, aber es muss feststehen das jemand nicht mehr heilbar ist und er muss derbe Schmerzen haben die nicht mehr aufhören werden, dann bin ich durchaus dafür jemanden beim Abschied zu helfen, aber es muss vorher eine ärztliche Aussage vorhanden sein das derjenige unheilbar krank ist. Am besten ist, wenn es soweit ist, die Person macht das dann selber, bringt sich also selber um. Hängt jemand an Maschinen dann sollten Familie und Ärzte dadrüber entscheiden, man muss nicht jemanden jahrzehnte an Maschinen hängen nur damit jemand ein Bett füllt, das ist eine Qual für alle Beteiligten.
und, der täter hats dann nach ner absehbaren zeit hinter sich, seine hinterbliebenen tragen den schmerz und die trauer, sind meiner meinung nach mehr gestraft. außerdem: wenn man mörder durch mord bestraft, ist man theoretisch selber mörder. typisch usa, ich bin strikt gegen todestrafe, lieber 30 jahre knast
Warum haben denn alle so eine Angst vor Islamisten und warum jagen wir sie über den ganzen Erdball? Weil sie eine Welt bevorzugen, in der Hinrichtungen (Steinigungen) und Folter Gesetz sind.
KEIN Mensch hat das Recht, über Leben und Tod eines anderen zu entscheiden.
Zum Thema Todesstrafe: Ich habe speziell über die Grausamkeit der Todesstrafe mein 4tes Prüfungsfach für den Realschulabschluß geschrieben. Das war demnach eine Hausarbeit mit Präsentation.
Ich persönlich bin gegen die Todesstrafe.
Nicht nur, weil Unschuldige getötet werden können, sondern schlicht und einfach weil es nicht human ist. Die Delinquenten warten teilweise 20 Jahre nur darauf, dass ein Datum festgelegt wird, an dem sie sterben. Werden in speziellen Trakten gehalten und somit von der gesamten Aussenwelt und anderen Insassen getrennt, die Zellen selbst sind nicht mal 2,5 m hoch. Natürlich ist mir auch klar, dass diese Menschen, jemanden vergewaltigt, umgebracht oder oder oder haben, trotzdem sollte man nicht nach dem Motto: Auge um Auge, Zahn um Zahn gehen, da jeder und damit meine ich jeder Mensch ein Recht auf sein Leben hat! In der Zeit, in der sie in Haft sitzen, denken viele Täter darüber nach, was sie getan haben und gestehen sich auch ein, dass es falsch war!
Von den menschlichen Geschichten mal abgesehen ist eine Exekution wesentlich teurer, als eine lebenslange Haft. Diese kostet nur rund 500.000 $, währen eine Exekution ca. 3 Millionen $ kostet. Die Gründe dafür liegen bei den Gerichtskosten, den Berufungsverfahren, der Unterbringung für die Jury, die ärztlichen Untersuchungen nach der Exekution, die UNterbringung des Insassen und die Kosten für die Gifte beispielsweise.
Falls es jemand nicht weiß, bei einer Exekution sterben die Delinquenten nicht sofort, die Atmung oder das Bewusstsein im Allgemeinen wird nur Lahmgelegt, sodass irgendwann das Herz aufhört zu schlagen. Bei der Giftspritze ist es so, dass man extra ein Betäubungsmittel vor den Giften spritzt, damit man die Muskelzuckungen nicht sehen kann!
Abgesehen davon, kann bei einer Exekution so vieles schief gehen, was nicht menschlich ist! In den USA z.B. wurde James Jesse Tefaro beispielsweise anstatt eines Naturschwammes ein Synthetikschwamm unter die Kopfhaube gelegt. Daraufhin schossen ihm bei der Stromzufuhr 15 Zentimeter lange Flammen aus den Ohren!
Des Weiteren war in den Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu erkennen!
Und um darauf hin zu weisen: Auch in der Hessischen Verfassung steht die Todesstrafe noch eingetragen. Sie kann nur durch das Gesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht, hier nicht durchgeführt werden!
Dies sind nur ein paar wenige Dinge.
Gruß Silvana
kann man so stehen lassen, sehr schön