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klarstellung- sgehilde ist ein mann

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niemiec schrieb:
Richtigstellung

321-Meins ist unschuldig und wird begnadigt !




Och ist er net süß!

*upsjetztganzschnellduck*

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Da Begnadigung in meinem Fall wegen Wiederholungsgefahr nicht in Frage kommt, stelle ich hiermit den Antrag, für

unzurechnungsfähig gem. § 20 StGB

erklärt zu werden.

"§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
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stefank schrieb:
Da Begnadigung in meinem Fall wegen Wiederholungsgefahr nicht in Frage kommt, stelle ich hiermit den Antrag, für

unzurechnungsfähig gem. § 20 StGB

erklärt zu werden.

"§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."



Abgelehnt
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anno1899 schrieb:
[quote]
stefank schrieb:
Da Begnadigung in meinem Fall wegen Wiederholungsgefahr nicht in Frage kommt, stelle ich hiermit den Antrag, für

unzurechnungsfähig gem. § 20 StGB

erklärt zu werden.

"§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."



Da können wir ja das gesamte Forum mal pauschal von allem freisprechen
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Alle Eintrachtfans, auch ausserhalb des Forums, noch dazu.
So einfach kommste net weg, Herr K.


DA
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Schobberobber72 schrieb:

Da können wir ja das gesamte Forum mal pauschal von allem freisprechen


ne ne,da müßen wir erst mal drüber diskutieren!
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Ich soll mich auf die letzte Alternative ("andere seelische Abartigkeit") berufen, rät zumindest das Schaf, mit dem ich zusammenlebe (Es hat Ähnlichkeit mit Claudia Schiffer).
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Schaf hin, Schaf her, Sodomismus zählt genauso wenig wie Masochismus.

DA
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Also Stefan, ich bezweifle auch, dass du damit durch kommst Ich plädiere in deinem Fall auch schonmal auf Anwendung der Actio in libera causa.
Nicht, dass du am Ende auf die Idee kommst hier auf verminderte Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit zu plädieren.
Für die Nichtjuristen: das bedeutet, dass ihm die Schuldunfähigkeit trotz erreichen der Promillegrenze dr Schuldunfähigkeit nichts bringt und er somit voll schuldhaft handelt. Erklärung wieso es das gibt würde zu weit gehen.
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nicole1611983 schrieb:

Für die Nichtjuristen: das bedeutet, dass ihm die Schuldunfähigkeit trotz erreichen der Promillegrenze dr Schuldunfähigkeit nichts bringt und er somit voll schuldhaft handelt.


Siehste Kroni, ich habs dir doch immer gesagt.


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[big]Eine Frau geht seinen Weg[/big]
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propain,
du hast ja jetzt noch gefehlt!!!!!!!!
fährst du morgen im zug?
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sgehilde schrieb:
fährst du morgen im zug?

Nein, ich muss arbeiten.
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sgehilde schrieb:
fährst du morgen im zug?


was soll er auch IM zug fahren?

Fahrrad?



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